Pflegezusatzversicherung – Ausland
Optimale Vorsorge für den Pflegefall im Ausland
Das Wichtigste in Kürze
Es sind verschiedene Gründe denkbar, aus denen Pflegebedürftige ins Ausland ziehen, zum Beispiel, um bei ihren Kindern zu sein. Allerdings stellt sich für sie dann die Frage, ob und inwiefern sie das Pflegegeld auch in anderen Ländern beziehen können. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Pflegepflichtversicherung und den Leistungen aus einer Pflegezusatzversicherung.
- Eine Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland kann dazu führen, dass Ansprüche aus der gesetzlichen oder der privaten Pflegepflichtversicherung erlöschen.
- Anders sieht das bei der Pflegezusatzversicherung aus, da es sich um eine Form der privaten Vorsorge handelt.
- Bei einer (eventuell) geplanten Pflege im Ausland sollten nur Geld-, nicht aber Sachleistungen vereinbart werden.
Kann ich im Ausland Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen?
Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens pflegebedürftig werden. Damit die Kosten in einem solchen Fall gedeckt sind, muss in Deutschland (fast) jeder in eine sogenannte Pflegepflichtversicherung einzahlen. Diese wird meistens in Kombination mit der Krankenversicherung abgeschlossen und kann bei einem gesetzlichen oder privaten Versicherer bestehen.
Tritt eine Pflegebedürftigkeit ein, erhältst du aus deiner Pflegeversicherung ein sogenanntes Pflegegeld sowie eventuelle Pflegesachleistungen. Hierfür musst du einen Antrag stellen, bei dem du auch deinen Wohn- beziehungsweise Aufenthaltsort angeben musst. Dieser darf sich im Ausland befinden, du kannst also prinzipiell Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, obwohl die Pflege im Ausland stattfindet.
Zwischen diesen Fällen unterscheidet die Pflegeversicherung
Die Pflegepflichtversicherung, ob in Kombination mit der Krankenversicherung oder nicht, unterscheidet zwischen verschiedenen Fällen, wenn es um die Leistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige geht:
- Halten sich die Pflegebedürftige weniger als sechs Wochen pro Jahr im Ausland auf, werden das Pflegegeld und eventuelle Pflegesachleistungen unter gewissen Voraussetzungen gewährt. Das gilt bei einer Begleitung durch eine Pflegekraft, sofern diese in einem Vertragsverhältnis zur Pflegekasse steht oder für einen zugelassenen Pflegedienst arbeitet.
- Hältst du dich länger als sechs Wochen pro Jahr, trotzdem aber nur vorübergehend im Ausland auf, ruht so lange dein Anspruch auf Pflegeleistungen. Doch es gibt Ausnahmen: Hältst du dich in einem EU-Staat oder einem Land auf, das ein Abkommen mit Deutschland geschlossen hat, kannst du unter Umständen teilweise oder alle Leistungen weiter beziehen.
- Hast du deinen Wohnort im EU-Ausland, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz, kannst du Pflegegeld beziehen, sofern du einen Anspruch in Deutschland erworben hast und im Wohnortstaat keine Sachleistungen beantragst.
- Verlagerst du hingegen deinen gewöhnlichen Aufenthalt in andere Länder, kannst du keine Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
Dies ist nur eine kurze Übersicht über die grundlegenden Regelungen, denn neben den Verordnungen, die für alle Staaten in der EU gelten, gibt es für viele Länder noch gesonderte Vereinbarungen, die das Thema komplex machen. Du solltest dich daher über die Regelungen für das jeweilige Zielland im Speziellen informieren und darüber, ob du Leistungen aus der Pflegekasse beziehen kannst und ggf. in welcher Form.
Was zahlt die Pflegepflichtversicherung im Ausland?
Prinzipiell kann eine pflegebedürftige Person bei einem Auslandsaufenthalt nur Geldleistungen aus der Pflegekasse beziehen. Das Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung oder der privaten Pflegeversicherung wird also auch außerhalb von Deutschland gezahlt.
Demgegenüber werden Sachleistungen nur nach den Vorschriften des jeweiligen Aufenthaltslandes gewährt. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die häusliche Pflege oder eine stationäre Pflege für ältere Menschen handeln.
Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, die über die EU-Verordnung hinausgehen und eine bessere Absicherung für Pflegebedürftige ermöglichen, zum Beispiel beim Umzug in die Niederlande oder nach Österreich. Auch für Grenzgänger, zum Beispiel zwischen Deutschland und der Schweiz, gelten gesonderte Regelungen.
Zusammenfassung
- Um die Kosten für eine eventuelle medizinische Versorgung zu decken, muss in Deutschland (fast) jeder eine Pflegeversicherung abschließen.
- Hält sich ein Pflegebedürftiger vorübergehend oder dauerhaft in einem anderen Staat auf, können gewisse Leistungsansprüche erlöschen.
- In der Regel werden, solange der Versicherte innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz bleibt, nur Geldleistungen gezahlt.
- Eventuell sind Sachleistungen wie die Betreuung durch eine Pflegekraft aber aufgrund der Ansprüche in der neuen Heimat möglich.
- Es ist daher wichtig, sich vor einem Umzug über die grundsätzlichen Leistungen im jeweiligen Land zu informieren.
Wann lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung fürs Ausland?
Grundlegendes zur Zusatzversicherung bei Pflege im Ausland
Eine private Pflegezusatzversicherung wird empfohlen, um eine finanzielle Lücke zu schließen, wenn eine Pflege notwendig wird. Das deutsche Pflegegeld und die Pflegesachleistungen reichen oft nicht aus, um die gesamten Kosten für die Pflege zu decken. Zudem ermöglicht eine Pflegezusatzversicherung eine bessere Pflege.
Auch bei einer Pflege im europäischen Ausland oder in anderen Ländern kann durch eine solche zusätzliche Versicherung die Pflege verbessert werden. Grundsätzlich leisten die meisten Pflegezusatzversicherer auch im Europäischen Wirtschaftsraum sowie in der Schweiz, und zwar unabhängig von der deutschen Krankenversicherung.
Wann sich eine Pflegezusatzversicherung für das Ausland lohnt
Da es sich um eine private Versicherung handelt, kann die Pflegezusatzversicherung unabhängig von der Pflegeversicherung leisten. In vielen Fällen sind diese aber aneinander gekoppelt. Das kann bedeuten, dass dein Anspruch auf Leistungen aus der Zusatzversicherung ebenfalls versiegt, wenn du in ein Land ziehst, in dem die Pflegeversicherung die Pflege nicht oder nur teilweise bezahlt.
Wenn du bei Pflegebedürftigkeit eventuell ins Ausland ziehen möchtest, solltest du ruhig eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Du musst dann aber ggf. darauf achten, dass es sich um ein Modell mit Geldleistungen, die unabhängig von deinem Aufenthalts- oder Wohnort gewährt werden, handelt.
Diese Leistungen müssen außerdem unabhängig von der Pflegeversicherung oder Krankenversicherung der Pflegebedürftigen bestehen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, so kann die Pflegezusatzversicherung vor allem beim Umzug in andere Staaten sinnvoll sein, um die Pflege zu bezahlen und das Pflegegeld aufzustocken beziehungsweise zu ersetzen.
Zusammenfassung
- Auch Pflegebedürftige, die zeitweise oder dauerhaft aus Deutschland auswandern wollen, können durch eine Pflegezusatzversicherung privat vorsorgen.
- Diese ermöglicht ihnen, wegfallende Leistungen zu ersetzen oder eventuelle Lücken zu schließen.
- Wichtig ist allerdings, den richtigen Versicherer auszuwählen, denn nicht jeder leistet (vollumfänglich) im Ausland.
- Du solltest dich zum jeweiligen Zielland umfassend beraten lassen, denn für viele Länder wie Frankreich, Polen, Niederlande oder die Schweiz sind die Regelungen grundlegend verschieden.
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