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Private Krankenversicherung Basistarif & Standardtarif
Die Tarifunterschiede der privaten Krankenversicherung
3 Tarife zur Anpassung an Lebenssituation und Portemonnaie
Standard-, Basis- und Notlagentarif
Für mehr Flexibilität – auch in der PKV
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Das Wichtigste in Kürze
Die Sozialtarife der PKV: Standard-, Basis- & Notlagentarif
Im Unterschied zu den gesetzlichen Krankenversicherungen können die privaten Krankenversicherungen ihre Tarife frei gestalten. Es gibt nur 3 PKV-Tarife, die als sogenannte Sozialtarife gelten und die damit vom Gesetzgeber reglementiert sind: Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif.
Zugangsvoraussetzungen
PKV-Basistarif
Der Basistarif der PKV wurde 2009 zusätzlich zum Standardtarif eingeführt. Beide Tarife werden angeboten für den Fall, dass sich Versicherte die bisherigen Kosten der privaten Krankenversicherung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht mehr leisten können.
Der Basistarif PKV eignet sich vor allem für Privatversicherte, denen ein interner Tarifwechsel finanziell nicht hilft und die nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können.
Versicherte, die ihren PKV-Vertrag vor 2009 geschlossen haben, dürfen den Basistarif wählen, wenn sie:
- mindestens 55 Jahre alt sind oder
- eine gesetzliche Rente beziehen oder
- eine Beamtenpension bekommen oder
- die Beiträge nachweislich nicht mehr bezahlen können.
PKV-Standardtarif
In den Standardtarif kannst du bei deinem Versicherer nur wechseln, wenn du schon vor 2009 Mitglied einer privaten Krankenversicherung warst und mindestens 10 Jahre versichert bist. Dazu darfst du in der Zwischenzeit nicht von einem geschlechtsspezifischen Tarif (Bisex) in einen Unisex-Tarif bei deiner Krankenversicherung gewechselt sein.
Zusätzlich musst du noch eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Du bist mindestens 65 Jahre alt.
- Du bist mindestens 55 Jahre alt und dein jährliches Bruttoeinkommen liegt unter der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 € (Stand 2024).
- Du beziehst bereits eine gesetzliche Rente und dein Einkommen liegt unterhalb der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze.
Damit ist der Standardtarif deutlich reglementierter als der Basistarif.
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Der Notlagentarif der PKV ist ausschließlich für diejenigen gedacht, die schon Beitragsschulden bei ihrer Krankenversicherung angehäuft haben. Er kann nicht frei gewählt werden und wird in Abstimmung mit der Krankenversicherung als eine befristete Notlösung eingesetzt. Er unterliegt strengen Regularien.
Die äußerst geringe Versicherungsprämie (circa 100 €/Monat) in diesem Tarif soll dir helfen, möglichst schnell deine Beitragsschulden, Säumniszuschläge und Mahngebühren bei deiner Versicherung abzubauen. Sobald du schuldenfrei bist, kehrst du automatisch zum übernächsten Monat in deinen ursprünglichen Tarif zurück.
Das Leistungsspektrum des Notlagentarifs ist gegenüber dem Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherungen deutlich reduziert. Der Tarif sichert dir lediglich eine medizinische Grundversorgung zu.
Zusammenfassung
- Die private Krankenversicherung bietet mit dem Basis-, Standard- und Notlagentarif 3 Sozialtarife an, um Mitglieder zu unterstützen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
- Der Standardtarif ist nur für Versicherte bestimmt, die schon vor 2009 privat versichert waren. Er ist deutlich reglementierter als der Basistarif.
- Der Notlagentarif sichert eine medizinische Grundversorgung ab und ist nur denjenigen zugänglich, die schon Beitragsrückstände bei ihrer Versicherung angehäuft haben.
Basistarif: Kosten und Optionen zur Beitragsminderung
Beitragsberechnung
Der Höchstbeitrag für den Basistarif orientiert sich am Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags der Kassen. 2024 beträgt dieser maximale Beitrag 843,52 € pro Monat.
Sofern deine finanzielle Lage so schwierig ist, dass du als hilfebedürftig giltst, ist deine private Krankenversicherung verpflichtet, den Monatsbeitrag zu halbieren. Damit würde dein Beitrag nur noch circa 421,76 € betragen. Sollten diese Kosten immer noch zu hoch sein, beteiligt sich der Sozialhilfeträger mit einem Zuschuss am verminderten Betrag.
Wer als hilfebedürftig gilt, bestimmt der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch (§ 9 SGB II).
Beitragsminderung durch Selbstbehalt
Ein Selbstbehalt kann die Höhe deines monatlichen Beitrags minimieren. Wenn du bereit bist, Rechnungen für insgesamt 300, 600, 900 oder 1.200 € im Jahr selbst zu begleichen, sinken deine Beiträge. Die gewählte Selbstbeteiligung gilt in der Regel für mindestens 3 Jahre.
Unter bestimmten Umständen kannst du den Selbstbehalt in dieser Zeit auch wieder zurücksetzen. Allerdings solltest du hier vorab mit deiner Versicherung sprechen, denn ohne Selbstbeteiligung steigen deine Beiträge wieder.
Wichtig: Aufgrund der Corona-Pandemie wurde am 15. März 2020 im Bundestag eine Neuerung für alle Privatversicherten beschlossen, die aufgrund von Hilfebedürftigkeit in den Basistarif wechseln müssen. Damit dürfen alle Betroffenen innerhalb von 2 Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in den Ursprungstarif ihrer Versicherung zurückkehren – sofern sie nicht mehr hilfebedürftig sind (§ 204 Abs. 2 VVG).
Zusammenfassung
- Der Höchstbeitrag für den Basistarif liegt im Jahr 2024 bei 843,52 € pro Monat. Hilfebedürftige müssen nur die Hälfte des Beitrags bezahlen.
- Sollte der reduzierte Beitrag immer noch zu hoch sein, beteiligt sich der Träger der Grundsicherung an den Kosten.
- Durch Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten kannst du deinen monatlichen Beitrag senken. Die Selbstbeteiligung bleibt in der Regel für 3 Jahre gültig.
- Aufgrund der Corona-Krise können Privatversicherte, die kurzfristig hilfebedürftig werden, innerhalb von 2 Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in den ursprünglichen Tarif zurückkehren.
Standardtarif: Kosten und Möglichkeiten zur Beitragsminderung
Beitragsberechnung
Der Höchstbeitrag im Standardtarif orientiert sich am Höchstbeitrag der GKV (ohne Zusatzbeitrag). Er liegt damit im Jahr 2024 bei 755,55 € im Monat. Dazu müssen die Versicherten eine Selbstbeteiligung für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel von maximal 306 € im Jahr einplanen.
Allerdings zahlen die meisten Versicherten weitaus weniger als den Höchstbetrag. Das liegt daran, dass der Tarif älteren Menschen vorbehalten ist, die jahrelang Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung gebildet haben. Diese Rückstellungen senken den monatlichen Beitrag erheblich und machen ihn damit um einiges günstiger als den Basistarif.
Wichtig: Wenn das Gesamteinkommen eines Ehepaars die geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigen, bezahlen beide insgesamt nicht mehr als 150 % des GKV-Höchstbeitrags. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2024 liegt bei 69.300 €. Damit würde der monatliche Versicherungsbeitrag für ein Ehepaar in diesem Fall maximal 1.133,33€ (150 % von 755,55 €) betragen.
Beitragsminderung über den Rentenversicherungsträger
Wer eine gesetzliche Rente bekommt, kann sich an seinen Rentenversicherungsträger wenden und einen Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung stellen. Alternativ ist es ebenso möglich, in den Basistarif der PKV zu wechseln und finanzielle Unterstützung vom Sozialamt zu beantragen.
Diese wird aber nur genehmigt, wenn eine Hilfebedürftigkeit vorliegt. Hier sollten sich Versicherte gut informieren, ob ein Tarifwechsel lohnend ist.
Zusammenfassung
- Der Höchstbeitrag im Standardtarif darf den Höchstbeitrag der GKV mit 755,55 € (Stand 2024) nicht überschreiten.
- Die Altersrückstellungen reduzieren den Höchstbeitrag deutlich, sodass die Standardtarife um einiges günstiger sind als die Basistarife.
- Für Ehepaare gilt: Sofern das Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 € nicht übersteigt, zahlen sie nicht mehr als 150 % des GKV-Höchstbeitrags.
- Sind die Beiträge zu hoch, kannst du beim Rentenversicherungsträger einen Zuschuss beantragen. Bei Hilfebedürftigkeit ist ein Wechsel in den Basistarif sinnvoll, sofern das Sozialamt den zukünftigen Beitrag bezuschusst.
Basis- oder Standardtarif: ein Überblick
Wenn du Anspruch auf den Standardtarif hast, dann ist dieser meist die billigere Wahl. Beide Tarife sind am Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Die folgende Übersicht zeigt den direkten Leistungs- und Kostenvergleich zwischen beiden Tarifen und soll dir als Entscheidungshilfe dienen.
Merkmale | Basistarif | Standardtarif |
---|---|---|
Leistungen | Medikamente und Hilfsmittel werden bezahlt // Krankentagegeld inklusive Erstattungen beispielsweise für Kuren, Psychotherapie, Haushaltshilfe und Reha möglich | Selbstbeteiligung von jährlich bis zu 306 € für Medikamente und Hilfsmittel // Anzahl von Psychotherapiesitzungen ist begrenzt // Krankentagegeld nur per Zusatzversicherung |
Kosten | maximal 843,52 € pro Monat // Bei Hilfebedürftigkeit kann der Beitrag um 50 % reduziert werden // zusätzlicher Zuschuss auf den reduzierten Beitrag durch das Sozialamt möglich | Aufgrund der Altersrückstellungen liegt der Beitrag deutlich unter dem GKV-Höchstsatz // Privat versicherte Ehepaare zahlen nicht mehr als 150 % des GKV-Höchstbeitrags |
Weitere Besonderheiten | Versicherte dürfen beliebig viele Krankenzusatzversicherungen abschließen // Altersrückstellungen bleiben beim gleichen Versicherer erhalten | Versicherte dürfen bis auf eine Auslandskrankenversicherung und eine Krankentagegeldversicherung keine weiteren Zusatzversicherungen abschließen // Altersrückstellungen bleiben beim gleichen Versicherer erhalten |
Gesundheitsprüfung | Hier gibt es keine Risikozuschläge oder Gesundheitsprüfung | Beim Wechsel in den Standardtarif bleiben Risikozuschläge erhalten // Für Mehrleistungen kann die PKV eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen |
Sobald du in den Basis- oder Standardtarif gewechselt bist, solltest du unbedingt deine Ärzte informieren. Solange beispielsweise dein Hausarzt davon ausgeht, dass du vollumfänglich privat versichert bist, wird er dir auch entsprechende Leistungen anbieten.
Das kann in einem Sozialtarif für dich teuer werden, denn die PKV zahlt in der Regel nur noch für die Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse auch übernehmen würde.
Mit deinem neuen Tarif wirst du wie ein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Es gibt Privatpraxen, die eine Behandlung in diesem Fall entweder verweigern oder dich zwar behandeln, dir aber die Kostendifferenz in Rechnung stellen.
Bevor du in einen der Sozialtarife wechselst, solltest du dich intensiv beraten lassen. In einigen Fällen besteht sogar die Möglichkeit, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln – auch für Personen, die das 55. Lebensjahr schon überschritten haben. Die CLARK Expert:innen beraten dich hierzu gerne.
Zusammenfassung
- Der Standardtarif ist im direkten Vergleich der deutlich günstigere Tarif, beinhaltet aber unter anderem auch eine Selbstbeteiligung für Medikamente und Hilfsmittel.
- Der Basistarif bietet ein höheres Leistungsspektrum, kostet allerdings mit einem Höchstbetrag von 843,52 € pro Monat deutlich mehr als der Standardtarif.
- Im Standardtarif dürfen Versicherte keine weiteren Krankenzusatzversicherungen (Ausnahme Auslandskrankenversicherung sowie Krankentagegeldversicherung) abschließen. Diese Begrenzung gibt es im Basistarif nicht.
- Sobald du in einen der beiden Tarife gewechselt bist, solltest du unbedingt deine Ärzte informieren, damit dir keine Rechnungen gestellt werden, die dein aktueller Tarif nicht mehr abdeckt.
Nächste Schritte
- Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
- Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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