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Private Kranken­­versicherung (PKV) Berufsgruppen

Via PKV zur medizinischen Bestversorgung für jede Berufsgruppe

PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

  • Angestellte benötigen mehr als 69.300 € jährl. Bruttogehalt
  • Selbstständige und Verbeamtete brauchen kein Mindestgehalt
  • Manche Berufsgruppen erhalten eine Kostenbezuschussung

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Angestellte benötigen mehr als 69.300 € jährl. Bruttogehalt

Selbstständige und Verbeamtete brauchen kein Mindestgehalt

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  • Bestimmte Berufsgruppen, wie etwa Angestellte, müssen für die Mitgliedschaft in der privaten Kranken­versicherung (PKV) konkrete Voraussetzungen erfüllen.
  • Für Beamt:innen ist die PKV wiederum eine günstige Form der Kranken­versicherung, weil sie durch den Dienstherrn eine Beihilfe zu den Arztkosten erhalten.
  • Selbstständige und Freiberufler:innen können in der Regel frei wählen, ob sie sich in der privaten oder in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) versichern wollen.

Wer kann sich in der privaten Kranken­versicherung versichern?

Privat versichern kannst du dich, wenn du:

  • als Angestellte:r ein Bruttojahresgehalt beziehst, welches über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 € liegt (Stand 2024).
  • Beamte/Beamtin oder Beamtenanwärter:in bist.
  • Selbstständig oder freiberuflich tätig bist.
  • Studierst
  • Als Arzt, Ärztin beziehungsweise Zahnarzt oder -ärztin arbeitest.

Nur als Angestellte:r musst du mit deinem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Bei Beamt:innen und Selbstständigen spielt die Höhe des Einkommens keine Rolle. Sie können in der Regel jederzeit in die PKV wechseln.

Die PKV als Option für gut verdienende Angestellte

Angestellte mit hohem Einkommen

  • Beiträge orientieren sich an den Leistungen, nicht am Gehalt
  • Arbeitgeberzuschuss gilt auch für die PKV
  • Bestmögliche medizinische Versorgung
  • Voraussetzung: Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 € (Stand: 2024)

Gutverdienende Angestellte zahlen in jungen Jahren in der privaten Kranken­versicherung oft weniger als in der gesetzlichen. In der GKV zahlen alle Mitglieder für ihre Kranken­versicherung den festgeschriebenen GKV-Beitragssatz von 14,6 % zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags von durchschnittlich 1,7 % (Stand 2024). 

Hinzu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Pflege­versicherung, der für Versicherte ohne Kinder 4 % beträgt und für Versicherte mit einem Kind 3,4 %. Bei Versicherten, die mehr Kinder haben, sinkt dieser Anteil um 0,25 % pro Kind bis zu einem Mindesbetrag von 2,4 % (gilt für Versicherte ab 5 Kindern).

Insgesamt bedeutet es aber: Je höher dein Einkommen, desto höher fällt dein monatlicher Beitrag für die Sozial­versicherungen aus. Doch nach oben ist dem eine Grenze gesetzt – die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze.

Verdienst du mehr als die gesetzlich festgelegte Beitragsbemessungsgrenze:

  • wird dennoch nur der Höchstbetrag als Krankenkassenbeitrag fällig. 
  • Die Beitragsbemessungsgrenze für 2024 liegt bei 5.175 € brutto pro Monat, der monatliche Höchstbetrag beträgt demnach (16,3 %) 843,52 €
  • Obendrauf musst du noch maximal 4 % Beitrag für die gesetzliche Pflege­versicherung rechnen. 
  • Somit zahlst du rund 20,3 % deines Gehalts als Beitrag für die gesetzliche Kranken- und pflege­versicherung.

Hinweis wenn du angstellt bist: In diesem Fall musst du nur die Hälfte des Krankenkassenbeitrags selbst bezahlen. Die andere Hälfte übernimmt dein Arbeitgeber aufgrund der Regelung zum Arbeitgeberanteil. Deine Kosten für die Krankenkasse sind jedoch immer noch vergleichsweise hoch, insbesondere wenn du bedenkst, dass du damit nur den gesetzlichen Versicherungsschutz erhältst. 

Wenn du stattdessen eine private Kranken­versicherung wählst, spielt dein Gehalt bei der Berechnung des Beitrags keine Rolle. Einzige Voraussetzung ist, dass du die Versicherungspflichtgrenze von 69.300 € Bruttogehalt pro Jahr (Stand: 2024) überschreitest.

Dein Beitrag errechnet sich vielmehr aus persönlichen Faktoren wie deinem Alter, deinem Gesundheitszustand und vor allem dem Leistungsumfang, den du versichern willst. Klar, je mehr Leistungen du in deinen Tarif aufnimmst, desto höher fällt dein monatlicher Beitrag aus.

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Da der Arbeitgeber ebenfalls einen Teil übernimmt – in der Regel maximal die Hälfte des Beitrags – hast du ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis. Anstelle einer teuren Grundversorgung bei der gesetzlichen Krankenkasse hast du eine exzellente medizinische Versorgung bei der PKV.

Die PKV als optimale Lösung für Selbstständige

Selbstständige

  • Keine Zugangsvoraussetzung
  • Feste Leistungen zu stabilen Preisen – unabhängig vom Einkommen.
  • Bestmögliche medizinische Versorgung zu in der Regel niedrigeren Kosten
  • Absicherung gegen Verdienstausfall im Krankheitsfall

Selbstständige und Freiberufler:innen dürfen in die private Kranken­versicherung wechseln, ohne dass sie ein bestimmtes Einkommen vorweisen müssen. Sie sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit. Nur, wenn du gleichzeitig selbstständig und angestellt bist, musst du eine Voraussetzung erfüllen. Deine selbstständige Tätigkeit sollte deine Haupteinnahmequelle sein. Oder anders gesagt: Du solltest in deinem selbstständigen Beruf wöchentlich mehr als 18 Stunden arbeiten.

Da Selbstständige mit wenigen Ausnahmen keinen Arbeitgeberanteil zu ihren GKV-Beiträgen erhalten, kann sich für diese Berufsgruppe ein Wechsel in die private Kranken­versicherung lohnen. Beachte: Generell empfiehlt sich ein früher Eintritt in die PKV, bestenfalls im optimalen Gesundheitszustand. Dann können deine PKV Beiträge unter denen der GKV liegen und du sparst monatlich bares Geld.

Studierende

  • Keine Zugangsvoraussetzung, sofern du nicht vor deinem 25. beitragspflichtig in der GKV warst (Familien­versicherung zählt nicht)
  • Extra günstige Studierendentarife
  • Bestmögliche medizinische Versorgung zu ähnlichen Kosten wie in der GKV.
  • Bei Berufsstart in einem Job mit Vergütung unter der JAEG können gute Konditionen mittels Anwartschaft­versicherung für später konserviert werden.

Studierende – günstige Tarife bei bester Versorgung in der PKV

Als Student:in bist du in den meisten Fällen zunächst über Familien­versicherung der gesetzlichen Kranken­versicherung mitversichert. Für dich herrscht Versicherungsfreiheit, was bedeutet, dass du theoretisch auch in eine PKV wechseln darfst. Dazu musst du dich jedoch bei einer GKV offiziell von der GKV-Pflicht befreien lassen. Während des Studiums darfst du dann jedoch nicht wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse.

Weitere Versicherungen für Studierende

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Beamt:innen & Beamtenanwärter:innen – mit der Beihilfe zu attraktivsten Konditionen in der PKV

Beamt:innen und Beamtenanwärter:innen

  • Keine Zugangsvoraussetzung
  • Mindestens 50 % Kostenbeteiligung durch den Dienstherrn (Beihilfe)
  • Keine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen bei Dienstantritt möglich (Öffnungsklausel)
  • Besonders günstige, aber umfangreiche PKV-Tarife für Beamte dank Beihilfe

Die Berufsgruppe um die Beamten, Beamtinnen und Beamtenanwärter:innen haben in Deutschland Anspruch auf die sogenannte Beihilfe. Diese wird von den jeweiligen Dienstherren gezahlt. Das können sowohl der Staat als auch das jeweilige Bundesland sein. Je nach Familienstand übernimmt die Beihilfe zwischen 50 und 70 % der Behandlungskosten. Den Rest musst du in deinem Beamtenstatus durch einen sogenannten Beihilfetarif einer privaten Kranken­versicherung begleichen.

Diese Tarife werden dann besonders günstig, wenn bereits die Beihilfe einen großen Teil der Kosten abdeckt.. Für Beamte und Beamtinnen ist die Mischung aus Beihilfe und PKV daher eine beinahe alternativlose und optimale Lösung. Auch Beamtenanwärter:innen sind beihilfeberechtigt und können in die PKV eintreten um von der außergewöhnlich guten, medizinischen Leistung zu profitieren.

Lehrer:innen und auch Referendare profitieren von PKV-Beihilfe-Tarifen

Verbeamtete Lehrer:innen haben wie andere Beamt:innen auch Anrecht auf die individuelle Beihilfe. Diese wird in diesem Fall vom jeweiligen Dienstherren, also dem Bundesland, erstattet. Wie bei allen fast allen Staatsdiener:innen hängt die Höhe der Beihilfe vom Bundesland ab und wirkt sich darauf aus, wie hoch der PKV-Beihilfe-Tarif wird.

Für Referendare halten die privaten Kranken­versicherungen vergünstigte Tarife bereit, bei denen noch keine sogenannte Altersrückstellung berechnet wird. Erst beim Eintritt in den Beamtenstatus müssen die Nachwuchs-Lehrer:innen ihrem Versicherer wieder mehr für den Beihilfe-Tarif zahlen.

Diplomat:innen sind ebenfalls Teil der PKV-Beihilfe-Tarife

Als Diplomat:in hast du einen abwechslungsreichen und spannenden Beruf, der dich in Ausland mit vielen Menschen in Kontakt bringt. Wenn du allerdings einen Unfall hast oder erkrankst, solltest du unbedingt über eine Kranken­versicherung verfügen.

Da deutsche Diplomat:innen verbeamtet sind, haben sie Anspruch auf die Beihilfe. Wie die meisten Beamt:innen übernimmt bei ihnen die PKV die Kosten, die von der Beihilfe nicht abgedeckt sind.

Weitere Versicherungen für Beamte

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Bei der Alters­vorsorge verlassen sich Beamte häufig allein auf ihre Pension. Sie wissen aber nicht, dass vielen die volle Pension überhaupt nicht zusteht. Auch Beamt:innen haben eine Versorgungslücke.
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Die Berufsunfähigkeits­versicherung für Beamt:innen, auch Dienstunfähigkeits­versicherung genannt, sichert dich bei vorzeitigem Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen ab.
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Private Renten­­versicherung – Beamte & Beamtinnen
Auch Beamte haben eine Versorgungslücke. Mit einer privaten Rente schließt du die Lücke und erhältst deinen Lebensstandard als Pensionär.

Ärzte & Ärztinnen – bereits als Nachwuchs-Mediziner:in von der PKV profitieren

Auch als Arzt oder Ärztin kannst du von den guten Leistungen einer privaten Kranken­versicherung profitieren. Wenn du angestellt in einem Arztberuf arbeitest, musst du pro Jahr mehr als die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen. Als Arzt oder Ärztin in eigener Praxis darfst du jederzeit in die PKV wechseln und kannst von den speziellen Ärzte-Tarifen profitieren, die einige private Versicherer anbieten.

Wenn du dich als Medizinstudent:in noch in der Ausbildung befindest, ist ein Wechsel in die PKV bereits möglich. Auch für Nachwuchs-Mediziner:innen bieten einige PKV günstige Tarife an, über deren Rahmenbedingungen du dich jedoch vor Abschluss der Versicherung gut informieren solltest.

Zahnärzt:innen genießen in der PKV einige Freiheiten

Ebenso für Zahnärzt:innen gilt die Regel, dass angestellte Ärzt:innen ab einem bestimmten Jahreseinkommen in die PKV wechseln und Niedergelassene diesen Schritt jeder Zeit gehen dürfen.

Zahnärzt:innen genießen in der PKV einen Sonderstatus: Anders als andere Berufsgruppen haben sie relativ große Freiheiten bei der Zusammenstellung ihrer tariflich garantierten PKV-Leistungen. Beispielsweise können manche Leistungen, die sonst ihren Tarif teurer machen würden, aus dem Leistungspaket gestrichen werden. Daher kann die PKV für Zahnärzte und Zahnärztinnen eine besonders attraktive Form der Kranken­versicherung sein.

Eine private Kranken­versicherung abschließen

Eine bessere medizinische Versorgung und die vertraglich garantierten Leistungen sind klare Vorteile der privaten Kranken­versicherung. Die PKV eignet sich für unterschiedlichste Berufsgruppen und kann besonders im Fall der Beihilfeberechtigung für Beamt:innen zu einem unschlagbaren Preis- und Leistungsgewinn für dich werden. Vor dem Abschluss einer privaten Kranken­versicherung solltest du jedoch nichts überstürzen und darüber nachdenken, wie du dich beruflich und privat entwickeln willst und welche Leistungen dir wichtig sind.

Beim Abschluss einer privaten Kranken­versicherung kommt es vor allem auf die richtige Tarifwahl an. Deshalb ist es empfehlenswert, wenn du vor dem verbindlichen Abschluss das Gespräch mit einem unabhängigen Berater beziehungsweise einer Beraterin suchst. Zum Beispiel gleich bei CLARK – unsere Versicherungsexpert:innen helfen dir dabei, den Tarif zu finden, der zu dir und deinen Anforderungen passt.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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