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Private Kranken­­versicherung (PKV) Ärzte & Ärztinnen

Via PKV zur besten medizinischen Versorgung – auch für Mediziner:innen

PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

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  • Als Medizinstudent:in wirst du dich im Verlauf des Studiums damit beschäftigen, wie du dich beruflich entwickeln willst: angestellt in der Klinik oder selbstständig mit eigener Praxis.
  • Einige PKV-Tarife richten sich speziell an Ärzt:innen und bieten oft sehr günstige Konditionen. Das kann ein Vorteil sein, wenn du dich für die Selbstständigkeit entscheidest.
  • Bist du als Arzt oder Ärztin angestellt, musst du mit deinem Gehalt über der Versicherungs­pflichtgrenze liegen, um dich privat zu versichern.

Warum ein Arzttarif?

Früher war es durchaus üblich, dass sich Ärzt:innen im Rahmen ihrer Möglichkeiten entweder selbst behandelten oder die Behandlungen durch befreundete Ärzt:innen beziehungsweise Kolleg:innen durchführen ließen. Durch die Sparsamkeit der ärztlichen Kund:innen sahen sich private Kranken­versicherungen in der Lage, für diese Berufsgruppe besonders günstige Tarife anbieten zu können.

Heute ist es nicht mehr selbstverständlich, dass ein:e ärztliche:r Kolleg:in einen anderen Arzt oder eine Ärztin einfach gratis behandelt. Doch immer noch bieten einige private Versicherer günstige, sogenannte Arzttarife an.

Wann dürfen Ärzt:innen in die PKV?

Ob du als angestellte:r Mediziner:in in die private Kranken­versicherungen wechseln darfst, hängt davon ab, ob dein Gehalt über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Diese liegt für 2024 bei 69.300 €. Als niedergelassene:r Ärzt:in in eigener Praxis darfst du jederzeit von der gesetzlichen Kranken­versicherung in die PKV wechseln.

Was kostet die PKV für Ärzte & Ärztinnen?

Eine pauschale Aussage über die Kosten der privaten Kranken­versicherung für Ärzte und Ärztinnen zu machen ist schwer, denn in die Berechnung der PKV-Kosten fließen diverse Faktoren mit ein. Zunächst ist wichtig, in welchem Alter du in die PKV eintreten willst und in welchem gesundheitlichen Zustand du dich befindest.

Um dies festzustellen, musst du dich dem sogenannten Gesundheitscheck unterziehen. Dieser kann auch fällig werden, wenn du eines Tages innerhalb deiner PKV in einen besseren Tarif wechselst. Und natürlich sind auch die Leistungen, die du mit deinem neuen PKV-Tarif buchst, entscheidend für die Höhe deines PKV-Beitrags.

Ärzt:innentarife sind gerade deshalb häufig günstiger, weil Versicherer davon ausgehen, dass bestimmte Leistungen von einem selbst oder einem Kollegen oder einer Kollegin durchgeführt werden könne. Dann würden keine oder geringere Kosten anfallen. Deshalb ist auch nicht jeder Ärztetarif für jeden Arzt oder jede Ärztin gleichermaßen geeignet.

In Tarifen für Zahnärzt:innen sind andere Leistungen enthalten als in anderen Arzttarifen. Die Expert:innen von CLARK helfen dir, die Absicherung zu finden, die am besten zu dir passt.

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Und die Familie?

Familienangehörige von Ärzt:innen können ebenso in der PKV versichert sein. Dies umfasst Ehepartner:innen oder eingetragene Lebenspartner:innen ebenso wie die Kinder. Achtung: Wie in der PKV üblich, muss für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag geschlossen werden. Eine kostenfreie Familien­versicherung wie in der gesetzlichen Kranken­versicherung gibt es in der PKV nicht.

Ehepartner:innen können zudem nur dann in der PKV versichert werden, wenn sie selbst die Voraussetzungen erfüllen oder selbst kein beziehungsweise kaum Einkommen erwirtschaften. Jedoch profitieren die ebenfalls in der PKV versicherten Familienmitglieder auch von den vergünstigten Konditionen des Arzttarifs.

Zusammenfassung

  • Private Kranken­versicherer bieten meist spezielle Arzttarife an, die günstiger als die üblichen Tarife sind.
  • Ehepartner:innen und Kinder können ebenfalls vom günstigen Arzttarif profitieren, jedoch muss jedes Familienmitglied einzeln versichert werden.

Worauf muss ich achten?

Wenn du niedergelassene:r Ärzt:in in eigener Praxis bist, solltest du immer im Hinterkopf behalten, dass du eines Tages schwer erkranken könntest. Wenn du mehrere Wochen im Bett daheim oder im Krankenhaus verbringen musst, kannst du in der Praxis nicht behandeln und folglich kein Geld verdienen.

Die Kosten zum Erhalt der Praxis laufen aber weiter. Am besten schließt du daher bei deiner PKV eine sogenannte Krankentagegeld­versicherung ab, um einer finanziellen Schieflage vorzubeugen. Kläre auch vorher, in welcher Höhe und ab welchem Krankheitstag das Krankentagegeld ausgezahlt wird.

Sonderfall Amtsärzt:innen

Wenn du als Amtsarzt oder Amtsärztin tätig bist, gelten für dich andere Regeln. Du bist weder angestellt noch bist du freiberuflich tätig – du bist verbeamtet. Für dich gelten also die Beihilfe-Regeln, vergleichbar mit anderen Beamt:innen wie Lehrer:innen oder Polizeibeamt:innen.

Das bedeutet, dass dein Dienstherr mit der individuellen Beihilfe bis zu 70% deiner Behandlungskosten bezahlt. Der Rest muss mit einem sogenannten Beihilfetarif deiner privaten Krankenkasse beglichen werden.

Zusammenfassung

  • Für selbstständige Ärzt:innen empfiehlt sich eine Krankentagegeld­versicherung in der PKV.
  • Amtsärzt:innen sind Beamt:innen und erhalten Beihilfe. Sie müssen einen PKV-Beihilfetarif buchen.

Als Medizinstudent:in in die PKV

Bei PKV-Anbietern gelten Studierende der Medizin als besonders attraktive Kundinnen, da man ihnen ein besseres Gesundheitsbewusstsein im späteren Leben nachsagt. Außerdem gehen die Versicherer davon aus, dass diese Berufsgruppe ein solides hohes Einkommen haben wird. Spezielle Tarife, etwa für Assistenzärzt:innen, sind recht günstig.

Der niedrige Preis wird dadurch ermöglicht, dass in diesen Tarifen keine Rücklagen für die Zeit nach der Pensionierung eingezogen werden. Jeder PKV-Anbieter legt außerdem die Altersgrenzen selbst fest, in denen die günstigen Tarife für Nachwuchsmediziner:innen gewährt werden. Wenn du jedoch länger als geplant für dein Studium brauchst, kann es sein, dass dein Studententarif in einen normalen Tarif umgewandelt wird. 

Außerdem kann es geschehen, dass du nach deiner Studienzeit zumindest vorübergehend wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 69.300 € fällst (2024) und ­versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken­versicherung wirst. Damit du bei der Rückkehr in die private Kranken­versicherung dann nicht erneut eine Gesundheitsprüfung ablegen musst, kannst du vor dem Wechsel in die gesetzliche Kranken­versicherung eine Anwartschafts­versicherung abschließen.

Zusammenfassung

  • Auch Medizinstudent:innen können sich in der PKV krankenversichern lassen.
  • Für sie gelten günstige Konditionen, da auf die Altersrückstellung verzichtet wird.
  • Nach dem Studium kann zumindest vorrübergehend wieder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung entstehen.
  • Um sich die guten Konditionen, die man in jungen Jahren in der PKV erhalten hat, zu bewahren, kann man eine Anwartschafts­versicherung abschließen.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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