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PKV für Auszubildende

Kannst du dich privat krankenversichern?

  • Azubis sind in der Regel gesetzlich versichert
  • PKV nur unter bestimmten Voraussetzungen
  • Sparpotenzial ausschöpfen

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Wie bist du aktuell versichert?

Azubis sind in der Regel gesetzlich versichert

PKV nur unter bestimmten Voraussetzungen

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Wir finden für dich die besten Tarife von über 180 Versicherern.

  • Mit Beginn deiner Ausbildung stellt sich die Frage nach dem passenden Kranken­versicherungsschutz. Die kostenlose Familien­versicherung über deine Eltern ist für dich nicht mehr möglich, da du eine sozial­versicherungspflichtige Arbeit aufnimmst.
  • Als Auszubildende:r bist du in der Regel gesetzlich krankenversichert und zahlst dort nur geringe monatliche Beiträge. Denn die Kosten orientieren sich an deinem Einkommen.
  • Die private Kranken­versicherung ist nur in 2 Fällen möglich.

Was ist bei der gesetzlichen Kranken­versicherung während der Ausbildung wichtig?

Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) bietet dir einen medizinischen Grundschutz und kommt unter anderem für Standardbehandlungen bei Ärzt:innen oder im Krankenhaus auf. Die Kosten orientieren sich dabei an deinem Einkommen.

Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegt. Im Durchschnitt beträgt dieser Beitragsteil 1,7 % (Stand 2024). Beide Beitragssätze bilden zusammen den Krankenkassenbeitrag. Dein Ausbildungsbetrieb beteiligt sich zur Hälfte am Beitrag für die GKV. Von deinem Bruttolohn geht der übrige Beitragsteil ab.

Das folgende Rechenbeispiel zeigt, wie sich der Krankenkassenbeitrag für eine:n Auszubildende:n zum oder zur Kfz-Mechatroniker:in im 2. Lehrjahr zusammensetzt:

Kranken­versicherung für Auszubildende

  • Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 750 € fallen 54,75 € (7,3 %) als sogenannter Sockelbeitrag für die Kranken­versicherung an.
  • Deine Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,0 %, wovon du die Hälfte (0,5 %) trägst und somit weitere 3,75 € zahlst.
  • Zuletzt kommt der Beitrag für die gesetzliche Pflege­versicherung hinzu, welcher aktuell 3,4 % (für Kinderlose ab 23 Jahren 4,0 %) des Einkommens beträgt. Davon zahlt dein Arbeitgeber auch die Hälfte. So werden weitere 12,75 € fällig.
  • Du zahlst demnach monatlich 71,25 € für die gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung.

Unser Tipp: Liegt dein Einkommen als Auszubildende:r unter 325 Euro € im Monat, übernimmt der Arbeitgeber den kompletten Kranken­versicherungsbeitrag.

Welches Sparpotenzial gibt es bei der Kranken­versicherung für Azubis?

Gesundheitsschutz auch Zusatzleistungen wie Bonusprogramme oder Wahltarife an. Als Auszubildende:r kannst du diese nutzen, um möglichst viel aus deinem Gesundheitsschutz herauszuholen und dir sogar Prämien zu sichern.

Bonusprogramme

Wer einen besonders gesunden Lebensstil nachweisen kann, wird von den Krankenkassen mit Bonuszahlungen belohnt. Zu einer gesunden Lebensweise zählen die Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Sportverein, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen oder die Teilnahme an Gesundheitskursen.

Wahltarife

Du kannst mit deiner Kasse einen Selbstbehalt vereinbaren. Damit übernimmst du im Krankheitsfall die Kosten bis zu einer gewissen Summe selbst und sicherst dir so finanzielle Vorteile. Prämien von mehreren hundert Euro winken auch, wenn du eine bestimmte Zeit lang keine Leistungen beziehungsweise Kostenerstattungen deiner Krankenkasse beanspruchst.

Krankenkassenwechsel

Um bei der Kranken­versicherung während der Ausbildung nicht mehr als nötig zu zahlen, bietet sich ein Wechsel der Krankenkasse an. Dieser ist möglich, wenn

  • du mit Beginn der Lehrzeit aus der Familien­versicherung fällst und dich selbst krankenversichern musst,
  • du mindestens 12 Monate bei der Krankenkasse Mitglied warst,
  • die Kasse ihren Beitrag erhöht, ohne die Leistungen zu verbessern, oder
  • die Krankenkasse Leistungen kürzt.

Mit einer Frist von 2 Monaten ist die Beendigung des Vertrages jeweils zum Monatsende möglich. Mittlerweile brauchst du noch nicht einmal ein Kündigungsschreiben an den alten Versicherer zu schicken. Deine neu gewählte Krankenkasse kümmert sich darum und informiert den alten Versicherer über den Wechsel.

Wechseln und Sparpotenzial nutzen

Durch die Wahl einer neuen Kasse kannst du bares Geld sparen. Denn der kassenindividuelle Zusatzbeitrag schwankt zwischen 0,9 und 2,7 %. Bei einer monatlichen Ausbildungsvergütung von 750 Euro bedeutet dies auf das Jahr gerechnet einen Unterschied von rund 80 %.

Private Kranken­versicherung: Wann können Azubis in die PKV wechseln?

Anders als für Studierende oder Beamt:innen ist eine private Kranken­versicherung (PKV) für dich als Auszubildende:r nur schwer zugänglich. Denn für Arbeitnehmer:innen, die sich in einem sozial­versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden, hat der Gesetzgeber eine Verdienstgrenze von mindestens 69.300 € brutto pro Jahr festgesetzt (Stand 2024).

Sie stellt eine wichtige Voraussetzung für den Zugang zur PKV dar. Verdienst du weniger, hast du nur bei folgenden Bedingungen eine Chance auf den privaten Gesundheitsschutz:

  • Kein Einkommen: Azubis, die eine sogenannte Beschäftigung ohne Arbeitsentgelt aufnehmen, können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Anschließend steht ihnen die Tür zur privaten Kranken­versicherung offen.
  • Zweiter Bildungsweg: Azubis des sogenannten zweiten Bildungswegs, die beispielsweise eine Abendschule besuchen, können sich unter Umständen von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Achtung Kostenfalle: Auch wenn die private Kranken­versicherung angesichts des umfassenden Versicherungsschutzes für Azubis lohnenswert erscheint, solltest du dir dieser Schritt gut durchdenken. Denn selbst bei niedrigen PKV-Kosten musst du diese in der Regel aus eigener Tasche zahlen.

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Welche Unterschiede gibt es zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung für Auszubildende?

Die folgende Übersicht zeigt einige wichtige Unterschiede, die es für Azubis in der gesetzlichen und privaten Kranken­versicherung gibt:

PKVGKV
Beitrags­berechnungAbhängig vom Alter und Gesundheits­zustandAbhängig vom Einkommen
Kranken­versicherungs­beitragAb rund 174 Euro im Monat*61,13 Euro (bei einem Einkommen von 750 Euro brutto und 1,7 % Zusatzbeitrag)
Arzt- und KlinikwahlFrei wählbarÄrzt:in mit Kassen­zulassung, nächstgelegene Klinik
LeistungenIndividuell wählbarGesetzlich vorgeschrieben
MedikamenteVolle Kosten­erstattungKosten­erstattung nur für verschreibungs­pflichtige Medikamente + Zuzahlung von 5 bis 10 €
*laut PKV Tarifrechner für eine:n 19-jährige:n Auszubildende:n inklusive guten Zahn­leistungen, Zweibett­zimmer ohne Chefarzt­behandlung, ohne Selbstbeteiligung und mit 75 € Krankentagegeld.

Wie geht’s mit der Kranken­versicherung nach der Ausbildung weiter?

Welche Kranken­versicherung für dich nach dem Ende deiner Ausbildung infrage kommt, richtet sich vor allem nach deinem weiteren beruflichen Werdegang:

Angestelltenverhältnis

Übst du nach deiner Ausbildung weiterhin eine Beschäftigung als Angestellter aus, bleibst du Kassenpatient:in. Erst ab einem Jahresgehalt von 69.300 € brutto für mindestens 12 Monate hast du die Option, in die private Kranken­versicherung zu wechseln.

Selbstständigkeit

Wenn du dich nach der Ausbildung dazu entscheidest, selbstständig zu werden, hast du die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung. Angesichts deines jungen Alters kannst du in der privaten Kranken­versicherung von günstigeren Prämien profitieren als in der GKV.

Beamt:innenverhältnis

Als Beamt:in oder Beamtenanwärter:in stehen dir nach deiner Ausbildung sowohl die GKV als auch die PKV offen. Als Privatpatient:in zahlst du nur geringe Beiträge, da sich dein Dienstherr über die Beihilfe an den Krankheitskosten beteiligt. Für Beamtenanwärter:innen bieten die privaten Versicherer zudem spezielle, günstige Tarife.

Studium

Beginnst du nach der Ausbildung ein Studium, bleibst du als Pflichtversicherte:r in der GKV. Warst du während deiner Ausbildung privat versichert, steht dir dies weiterhin offen.

In den ersten 3 Monaten nach Studienbeginn kannst du eine Befreiung der Versicherungspflicht beantragen und dich für die PKV entscheiden. Während des Studiums besteht ansonsten keine Möglichkeit, in die PKV zu wechseln.

Zusatz­versicherungen clever nutzen

Als Azubi, der sich nicht privat versichern möchte oder kann, musst du trotzdem nicht auf erstklassige Leistungen verzichten. Du kannst den Standard-Gesundheitsschutz deiner Krankenkasse mit einer privaten Krankenzusatz­versicherung aufstocken. So sicherst du dir etwa Top-Zahnleistungen, eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder die Kostenerstattung für Sehhilfen.

Nächste Schritte

  1. Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  3. Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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