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PKV für Grenzgänger und Grenzgängerinnen
Ist die private Krankenversicherung das Richtige für dich?
PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.
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3 Optionen beim Arbeiten in der Schweiz
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Das Wichtigste in Kürze
Was sind Grenzgänger:innen?
Wenn du in Deutschland wohnst, aber im EU-Ausland arbeitest und dort dein Haupteinkommen beziehst, giltst du als Grenzgänger:in. Gleiches gilt für Personen, die in Deutschland arbeiten, aber in einem der benachbarten Länder leben, etwa in der Schweiz, in Österreich, in Frankreich, den Niederlanden, Dänemark oder auch Polen und Tschechien. In der Regel handelt es sich um Menschen, die in einer Grenzregion leben.
Grenzgänger:innen sind also Pendler:innen, die auf dem Weg zwischen Wohnort und Arbeitsort zwischen 2 Ländern hin und her wechseln. Das heißt nicht, dass du jeden Abend zu deinem Wohnort zurückkehren musst. Nach EU-Recht gehört zur Definition von „Grenzgänger:in“ die regelmäßige Rückkehr nach Hause. Mindestens einmal pro Woche solltest du nach Hause reisen, um als Grenzgänger:in zu gelten.
Wo bist du als Grenzgänger:in krankenversichert?
Bei Versicherungen wie der privaten Haftpflichtversicherung oder Hausratversicherung ist es üblicherweise so, dass du dich dort versicherst, wo dein Lebensmittelpunkt ist. Die Sozialversicherungen, zu denen auch die Krankenversicherung zählt, bilden hiervon eine Ausnahme.
Am Arbeitsort versichert
Eine Krankenversicherung schließt du in dem Land ab, in dem du arbeitest. Denn auch für Grenzgänger:innen in der EU ist nur ein Sozialversicherungssystem zuständig, nämlich das des Landes, in dem dein Arbeitsort liegt. Dort zahlst du deine Beiträge ein.
Grenzgänger:innen, die aus dem Ausland nach Deutschland zum Arbeiten pendeln, unterliegen demnach dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Für sie gilt die Pflicht, eine Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen.
Umgekehrt müssen sich Deutsche, die in einem der Nachbarländer arbeiten, dort zu den geltenden Bedingungen krankenversichern.
Wie versichern sich Grenzgänger:innen zwischen Deutschland und der Schweiz?
Bei Grenzgänger:innen, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, gibt es eine Besonderheit. Du arbeitest in einem Land, das nicht zur EU gehört. Das EU-Recht greift dort nicht automatisch. Durch verschiedene Absprachen und Verträge zwischen den Ländern gleicht sich die Rechtslage jedoch weitgehend an. Schließlich sind alle daran interessiert, dass Menschen, die in den europäischen Ländern leben, jeweils ihren Sozialversicherungsschutz behalten. Dazu gehört auch die Gesundheitsversorgung.
Bei der Krankenversicherung gilt auch in der Schweiz eine Versicherungspflicht. Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, unterliegt dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Und auch bei den Eidgenossen erfolgt die Absicherung am Arbeitsort. Innerhalb von 3 Monaten nach dem Start des Jobs musst du dich krankenversichern.
Optionsrecht – Die Schweizer lassen dir die Wahl
Kommst du aus Deutschland in die Schweiz, hast du ein sogenanntes Optionsrecht. Das bedeutet, dass du dich von der schweizerischen Versicherungspflicht befreien lassen kannst. Voraussetzung ist der Nachweis, dass du in einer deutschen Krankenversicherung versichert bist. Die Entscheidung, ob du dich in der Schweiz oder in Deutschland krankenversichern willst, musst du ebenfalls innerhalb der ersten 3 Monate nach dem Arbeitsantritt in der Schweiz treffen.
3 Versicherungsmöglichkeiten
Schweizer Krankenversicherung | Gesetzliche Krankenversicherung (Deutschland) | Private Krankenversicherung (Deutschland) | |
---|---|---|---|
Beitragsberechnung | Erfolgt einkommensunabhängig und ist je nach Region unterschiedlich | Erfolgt einkommensabhängig – je nachdem, wie viel du verdienst | Erfolgt einkommensunabhängig und wird nach Risiko kalkuliert |
Versicherungsschutz | Privatwirtschaftlich organisiert Grundversicherungsschutz ist versicherungspflichtig Zusatzversicherungen optional | Umfasst medizinische Regelversorgung Private Zusatzversicherungen optional | Individuelle Vereinbarung des Leistungsumfangs |
Familienabsicherung | Gibt es nicht kostenlos Versicherte müssen einen Eigenkostenanteil übernehmen | Familienversicherung ermöglicht beitragsfreien Versicherungsschutz | Keine Familienversicherung Familienmitglieder werden über separate Verträge abgesichert |
Mit Blick auf Kosten und Leistungen kann sich die private Krankenversicherung sowohl für Singles als auch für Besserverdiener:innen durchaus lohnen. Vor allem die Option für Premiumleistungen und die individuelle Anpassung sind Vorteile.
Über eine Vereinbarung zwischen den schweizerischen und den deutschen Krankenversicherungen ist garantiert, dass Leistungen in beiden Ländern abgerechnet werden können.
Wichtig: Seit 2017 können Grenzgänger:innen in die Schweiz nur einmal von ihrem Versicherungswahlrecht Gebrauch machen. Einmal entschieden, gilt diese Wahl für die Zukunft.
Bei anderen Sozialversicherungen gibt es keine Wahloption. So unterliegen deutsche Arbeitnehmer:*innen, die in der Schweiz arbeiten, bei der gesetzlichen Unfall-, der Arbeitslosen- und der Rentenversicherung ohne Alternative dem Schweizer Recht.
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Angebot erhaltenKrankenversicherung für Grenzgänger:innen zwischen Deutschland & Österreich
Wenn du als Deutsche:r in Österreich arbeitest und in der BRD wohnst, hast du keine Wahlmöglichkeiten zwischen einer österreichischen und einer deutschen Krankenversicherung. Dein Arbeitgeber kümmert sich darum, dass du in der jeweiligen österreichischen Krankenversicherung Mitglied wirst, die für die Region zuständig ist.
Für Grenzgänger:innen, die ihren Wohnsitz in Österreich haben und in Deutschland einem sozialversicherungspflichtigen Job nachgehen, gilt umgekehrt dasselbe: Du musst dich bei einer deutschen Krankenkasse versichern.
Österreichische Krankenversicherung – Perfekt für Leute, die sich nicht gern entscheiden
Eine wichtige Besonderheit des österreichischen Versicherungssystems ist die fehlende Auswahloption. Das bedeutet nicht nur, dass du als Grenzgänger:in nach Österreich keine Option hast, um dich für eine deutsche Krankenversicherung zu entscheiden. Es betrifft auch die Auswahl des Krankenversicherers.
In Deutschland kannst du dir selbst einen Versicherer aussuchen. Ganz gleich, ob du eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung möchtest: Du vergleichst die Höhe des Beitragssatzes oder die Kosten der PKV, eventuell die Lage der nächsten Filiale, die Tarife oder Zusatzleistungen und Bonusprogramme – je nachdem, was dir wichtig ist.
In Österreich entscheiden Branche und Region darüber, in welcher Krankenversicherung beziehungsweise in welcher Gesundheitskasse du dich versicherst. In jedem Bundesland gibt’s eine Gebietskrankenkasse, der du zugeordnet wirst, wenn du in Österreich als Angestellte:r arbeitest.
Weitere Besonderheiten der Krankenversicherung in Österreich:
- Die Beitragssätze unterscheiden sich nach verschiedenen Gruppen, wie Arbeiter:innen oder Angestellte.
- Anders als in Deutschland gilt die Pflicht zur Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Österreich auch für Selbstständige.
- Der Beitragssatz liegt bei 7,65 % des monatlichen Bruttoeinkommens, bei Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber zur Hälfte.
- Die Beiträge sind niedriger als im deutschen Krankenversicherungssystem, dafür gibt es höhere Selbstbeteiligungen. Selbstbehalte können bis zu 20 % betragen.
- Angehörige können im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden, jedoch ist dies nicht immer beitragsfrei.
Die private Krankenversicherung in Österreich ist keine Vollversicherung, sondern eine Zusatzversicherung, mit der du Zusatzleistungen in Anspruch nehmen können.
Grenzübergreifende Krankenversicherungen – Wie geht das?
Wenn du aus beruflichen Gründen regelmäßig ins benachbarte Ausland pendelst und dich dementsprechend im Ausland krankenversicherst, hast du dir sicher folgende Fragen gestellt: Bekomme ich die gleichen Krankenversicherungsleistungen? Erstattet meine Krankenversicherung die Kosten für Behandlungen, die ich in meinem Wohnland in Anspruch nehme?
Die kurze Antwort ist: Ja, zwischen den Ländern und den Versicherungen wird alles vertraglich geregelt.
Anspruch auf die medizinische Versorgung hast du auf jeden Fall auf beiden Seiten der Grenze. Um die Leistungen an deinem Wohnort zu erhalten, brauchst du eine Bescheinigung. Dies erledigst du mit dem EU-Formular S1. Die ältere Version heißt Formular E 106. Beide Dokumente sind gültig. Deine Krankenversicherung wird dir sagen, bei welcher Behörde du das Dokument erhältst. Dieses gibst du ausgefüllt bei der Krankenkasse deiner Wahl in Deutschland ab, wenn Deutschland dein Wohnland ist.
Über diese Bescheinigungen stimmen sich die beteiligten Krankenkassen gegenseitig ab. Du wirst dann in deinem Wohnland bei Arztbesuchen so behandelt, als wärst du in dem Staat versichert. Die Krankenversicherung am Arbeitsort erstattet die Kosten. Hast du Angehörige über eine Familienversicherung mit abgesichert, gilt dieser Versicherungsschutz auch für sie.
Nächste Schritte
- Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
- Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
- Du wählst deinen Wunschversicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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