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PKV für Geschäftsführer:innen

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PKV ab 327,24 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Selbstständige. weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der HanseMerkur (Tarife: KVS3, PSV, T43, PVN) für eine:n Selbstständige:n, 30 Jahre, Zweibettzimmer und besser, 1.000 € Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 100 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

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  • Geschäftsführer:innen haben normalerweise ein so hohes Einkommen, dass sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Das bedeutet, du kannst frei entscheiden, ob du dich gesetzlich oder privat krankenversichern möchtest..
  • Wenn dir die Firma gehört oder du Mehrheitsgesellschafter:in bist, giltst du als selbstständig. Das hat Auswirkungen auf deine Kranken­versicherung.
  • Hier gilt es genau hinzusehen, denn nicht jede:r Geschäftsführer:in ist als selbstständig einzustufen. Im Zweifelsfall solltest du eine Prüfung beauftragen.

Bekommen Gesellschafter-Geschäftsführer:innen den Arbeitgeberzuschuss zur Kranken­versicherung?

Wenn du angestellt bist, musst du die Kosten für die Kranken­versicherung nie komplett aus eigener Tasche zahlen. Bist du in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) pflichtversichert, zahlt das Unternehmen durch den sogenannten Arbeitgeberanteil die Hälfte des monatlichen Krankenkassenbeitrages.

Hast du dich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert, erhältst du einen Arbeitgeberzuschuss zur Kranken­versicherung. Dieser ist grundsätzlich steuer- und beitragsfrei. Es gehen davon also keine Abzüge für die Sozial­versicherungen oder Steuern ab.

Bist du Geschäftsführer:in, dann ist es fraglich, ob dir der Arbeitgeberzuschuss zusteht. Zur Klärung dieser Frage ist entscheidend, wie dein Beschäftigungsverhältnis aussieht: Arbeitest du als Angestellte:r und bist damit sozial­versicherungspflichtig? Oder handelt es sich bei deiner Position vielmehr um Selbstständigkeit?

Vorsicht: Erhält ein:e selbstständige:r Geschäftsführer:in eine steuerfreie Zahlung wie den Arbeitgeberzuschuss, vermutet das Finanzamt darin schnell eine verdeckte Gewinnausschüttung. Bei einer Steuerprüfung könntest du dann in Schwierigkeiten geraten. Eine rechtlich sichere Klärung über die Stelle des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin der Firma ist daher eine sinnvolle Sache.

Wann müssen Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zur Kranken­versicherung zahlen?

Einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss haben nur Mitarbeiter:innen, die sozial­versicherungspflichtig mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze beschäftigt sind. Dabei ist es gleich, ob diese freiwillig in der GKV sind oder ob sie sich für die private Kranken­versicherung entschieden haben. Geschäftsführer:innen, die als selbstständig gelten, haben daher keinen Anspruch auf den Zuschuss.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur Kranken­versicherung?

Der Arbeitgeberzuschuss richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken­versicherung. Die Grenze gibt das monatliche Einkommen an, das maximal zur Berechnung des Kranken- und Pflege­versicherungsbeitrages herangezogen wird. 2024 liegt das Maximum bei 5.175 € im Monat (auf das ganze Jahr bezogen bei 62.100 €).

Rechne von dieser Summe den durchschnittlichen Beitragssatz zur GKV aus und teile das Ergebnis durch zwei. Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten oder freiwillig gesetzlichen Kranken­versicherung liegt 2024 bei 421,76 € (8,15 % von 5.175 €) plus 87,98 € für die Pflege­versicherung.

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Wann kannst du als Geschäftsführer:in in die PKV wechseln?

Als angestellte:r Manager:in und Geschäftsführer:in bist du ­versicherungspflichtig. Du musst dich daher in der GKV krankenversichern, wenn dein Brutto-Jahreseinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 € liegt (Stand 2024). Verdienst du mehr, kannst du frei entscheiden, ob du dich privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern möchtest. Du hast dann einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss.

Bei Selbstständigkeit kannst du völlig unabhängig von deinem Einkommen zwischen der Absicherung in der GKV oder der PKV wählen. Die Beiträge musst du selbst zahlen, ohne Zuschuss von Arbeitgeberseite.

Wann ist der Geschäftsführer:in einer GmbH sozial­versicherungsfrei?

Wenn du als Geschäftsführer:in sozial­versicherungsfrei bist, heißt das nichts anderes, als dass du selbstständig bist. Du bist der oder die Inhaber:in der Firma und es ist dein Unternehmen.
An folgenden Punkten lässt sich feststellen, dass du aus arbeitsrechtlicher Sicht als selbstständige:r Geschäftsführer:in tätig bist:

  • Dein Gehalt ist abhängig vom Erfolg des Unternehmens
  • Dir obliegt das Recht, die Gesellschaft unmittelbar und allein zu vertreten
  • Du kannst deine Arbeitszeit frei nach Zeit und Dauer gestalten
  • Du nimmst deutlichen Einfluss auf die Betriebsorganisation

Besonderheit: GmbH-Geschäftsführer:in

Bist du als Geschäftsführer:in gleichzeitig Gesellschafter:in, gilt deine Stelle als sozial­versicherungsfrei, wenn deine Geschäftsanteile bei mehr als 50 % liegen. Als Mehrheitsgesellschafter:in bist du damit weisungsbefugt und daher sozial­versicherungsfrei.

Minderheitsgesellschafter:innen beziehungsweise sogenannte Fremdgeschäftsführer:innen werden hingegen meist als abhängig arbeitend, also nicht selbstständig, eingestuft.

Bei GmbH-Geschäftsführer:innen mit weniger oder genau 50 % Anteilen kann jedoch trotzdem eine Befreiung von der Sozial­versicherung vorliegen, wenn im Gesellschaftsvertrag eine sogenannte umfassende Sperrminorität festgeschrieben ist. Diese gibt ihnen das Recht, Entscheidungen zu beeinflussen oder zu blockieren.

Auf Nummer sicher gehen mit einer Statusfeststellung

Diese verschiedenen Beispiele zeigen, dass der Erwerbsstatus bei Geschäftsführer:innen einer GmbH nicht immer eindeutig zu bestimmen ist. Verschiedene Faktoren und Regelungen rund um die Höhe der Geschäftsanteile, Weisungsvollmacht, Regelungen zu Sperrminorität und Stimmrecht sowie Einflussnahme in der Gesellschafterversammlung spielen bei der Bewertung der Sozial­versicherungspflicht eine Rolle.

Unternehmen können sichergehen, wenn sie ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Renten­versicherung (DRV) beantragen.

Seit April 2022 klärt die DRV im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens nur noch den Erwerbsstatus, also ob es sich bei der jeweiligen Position um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis (eine Anstellung) handelt oder um Selbstständigkeit. Über die Versicherungspflicht in den Sozial­versicherungen entscheidet das Verfahren nicht mehr. Diese Aufgabe liegt bei den Krankenkassen.

Welche Vorteile bringt eine private Kranken­versicherung für Geschäftsführer:innen?

Die private Kranken­versicherung ist bekannt für ihr hohes Leistungsspektrum. Schließlich erstattet sie im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse deutlich mehr Behandlungen. Zudem bietet sie mit dem Krankentagegeld eine wichtige Absicherung für Selbstständige, die im Krankheitsfall ihr Einkommen verlieren würden.

Zu den wichtigsten Pluspunkten der PKV zählen:

  • Passgenauer Versicherungsschutz durch individuelle Leistungsauswahl
  • Keine Wartezeit durch schnelle Terminvergabe
  • Behandlung im Wunschkrankenhaus durch freie Wahl von Ärzt:innen und Krankenhaus
  • Umfangreiche Erstattungsleistungen bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz
  • Wahlweise Komfortleistungen bei Krankenhausaufenthalt

Als Versicherungsnehmer:in hast du ein größeres Mitbestimmungsrecht, was den Versicherungsschutz betrifft. Je nach Wunsch kannst du besondere Leistungen wie die Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Einzelbettzimmer in deinen Vertrag aufnehmen.

Nächste Schritte

  1. Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  3. Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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