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PKV für Privatiers

Tarifauswahl, Beiträge & Wechsel auf einem Blick

PKV ab 327,24 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Selbstständige. weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der HanseMerkur (Tarife: KVS3, PSV, T43, PVN) für eine:n Selbstständige:n, 30 Jahre, Zweibettzimmer und besser, 1.000 € Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 100 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

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  • Ein:e Privatier:e hat keinen festen Job und bezieht keine Rente. Für ihn oder sie greift dennoch weiterhin die Versicherungspflicht.
  • Privatversicherte bleiben auch weiterhin als Privatiere privat versichert. Personen, die vorher gesetzlich pflichtversichert waren, können freiwillig gesetzlich versichert bei ihrer GKV bleiben.
  • Ein Versicherungswechsel von einer GKV zu einer PKV ist möglich. Ist der oder die Ehepartner:in bei einer GKV versichert, kann der oder die Privatier:in in die beitragsfreie Familien­versicherung.

Was ist ein Privatier?

Finanzielle Unabhängigkeit – das beschreibt eine:n Privatier:e wohl am besten. Das aus dem Französischen kommende Wort wird für Menschen verwendet, die ihren Lebensunterhalt eigenständig und ohne Erwerbstätigkeiten sowie ohne Leistungen vom Staat finanzieren. Sie leben also vom eigenen Vermögen, beziehen weder Gehalt noch Arbeitslosengeld oder eine Rente. Deswegen sind Privatiers auch meistens Personen kurz vor dem Rentenalter. Um Privatier:e zu werden, braucht es eine sehr gute Strategie, Durchhaltevermögen und manchmal auch etwas Glück.

Beim Thema Lebensunterhalt spielen trotz der „Unabhängigkeit“ Versicherungen eine große Rolle, allen voran die Kranken­versicherung. Immerhin gibt es weder aktives Einkommen noch einen Arbeitgeber, der Zuschüsse zahlt. Aber die Pflicht, krankenversichert zu sein, macht auch vor Privatiers keinen Halt.

Kranken­versicherung: Optionen für Privatiers

Um in Krankheit und Pflegesituationen geschützt zu sein, braucht jede Person mit Wohnsitz in Deutschland eine Kranken­versicherung. Wie aber ist das bei einem Privatier?

Beitragssätze und Kosten für gesetzliche und private Kranken­versicherungen

Bei Personen ohne Einkommen werden die Beitragssätze für die Kranken­versicherung individuell berechnet.

Privatiers: Kosten für gesetzliche Kranken­versicherung

Als Grundlage für den Mindestbeitrag, den du als freiwillig Versicherte:r in der GKV zahlen musst, wird ein fiktives Mindesteinkommen angenommen. Dieses liegt aktuell bei 1248,33 € (Stand 2025).

Das Mindesteinkommen greift nur, wenn keine beitragspflichtigen Einnahmen erwirtschaftet werden, wie Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Miet- und Kapitaleinkünfte, Versorgungsbezüge (Leistungen aus Direkt­versicherungen, Betriebsrente).

Die Verwendung von angespartem Kapital zählt nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen.

Wird das Mindesteinkommen als Grundlage verwendet, zahlst du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % plus den Zusatzbeitrag (variiert von GKV zu GKV).

Die Beitragsbemessungsgrenze (kurz BBG) liegt bei 5.512,50 € brutto/Monat (maximaler Beitragssatz ohne Zusatzbeitrag & Pflege­versicherung = 804,83 €/Monat)

Zusätzlich zahlst du einen Beitrag zur gesetzlichen Pflege­versicherung. Der gesetzliche Beitragssatz beträgt 3,4 %. Kinderlose zahlen noch einen Zuschlag von 0,6 %. Der Maximalbeitrag für die Pflege­versicherung liegt bei daher bei 220 € (4 Prozent der BBG).

Kosten für Krankenzusatz­versicherungen hängen von deinem Tarif ab und sind weiterhin in voller Höhe zu begleichen.

Ein Rechenbeispiel für die Kosten als Privatier:e bei einer GKV:

Allgemeiner Beitragssatz + individueller Zusatzbeitrag = Gesamtbeitragssatz14,6 % + 1,7 % = 16,3 %
Berechnung des Mindestbeitrags 16,3 % * 1248,33 € = 203,48 €
Pflege­versicherung (3,4 % + 0,6 % Kinderlosenzuschlg)4 % * 1248,33 € = 49,93 €
Beitragssatz pro Monat insgesamt203,48 € + 49,93 € = 253,41 €

Beziehst du beitragspflichtige Einkünfte, werden diese mitgerechnet. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen haben einen Beitragsrechner auf ihrer Webseite, wo du deinen individuellen Beitrag berechnen lassen kannst.

Unser Tipp:

Es lohnt sich auf jeden Fall, sich Zeit für die richtige Tarifauswahl zu nehmen und einen Vergleich der Krankenkassen hinsichtlich ihrer (Zusatz-Leistungen und ihrer Zusatzbeiträge durchzuführen.

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Privatiers: Kosten für private Kranken­versicherung

Ein:e Privatier:e, der vorher bei einer PKV versichert war, bleibt auch bei der PKV und zahlt in der Regel die gleiche Prämie wie zuvor. Generell gilt bei einer PKV das „Äquivalenzprinzip“: Die Höhe des Beitrags hängt von dem vereinbarten Leistungsumfang ab. Mehr Leistungen erhöhen den monatlichen Beitragssatz – auch als Privatier:e. Die Höhe des Einkommens ist irrelevant bei der Berechnung des Beitrags.

Weitere Faktoren, die die Beitragshöhe beeinflussen, sind das Alter sowie persönliche Risikofaktoren und das Krankheitsrisiko. Deswegen führt die PKV mit einer Gesundheitsprüfung eine Abschätzung vor Vertragsabschluss durch. Du solltest also bei der Tarifauswahl auf deine persönlichen Bedürfnisse und den finanziellen Rahmen gleichermaßen achten.

Je nach Leistungen, Alter, Gesundheit und Risikofaktoren kostet eine PKV im Monat zwischen 300 und 1.000 €. Und je nachdem, ob du noch Krankenzusatz­versicherungen abgeschlossen hast, sind diese auch zu begleichen.

Voraussetzungen für den Basistarif

Private Kranken­versicherungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, der in den Leistungen und der Beitragshöhe mit den gesetzlichen Kranken­versicherungen vergleichbar ist. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind im Basistarif verboten.

Was du über den Basistarif und die Voraussetzungen wissen musst:

  • Kommt in Frage, wenn du dir den Beitrag für deine PKV nicht mehr leisten kannst.
  • Maximalhöhe beträgt wie bei der GKV 843,52 €/Monat; Risikofaktoren spielen keine Rolle bei der Berechnung.
  • Wenn du älter als 55 Jahre bist oder nach 2009 der PKV beigetreten, darf dir der Tarif nicht verwehrt werden
  • Innerhalb von 2 Jahren kannst du zurück in den regulären Tarif wechseln
  • Basistarif wird häufig nur als Notlösung bezeichnet, weil die Leistungen nur einen allgemeinen Versicherungsschutz bieten.

Versicherungswechsel von der privaten in die gesetzliche Kranken­versicherung

Von der PKV zurück in die GKV zu wechseln, ist nur schwer möglich und nach den gesetzlichen Regelungen sogar ausgeschlossen. Nur wenn sich die Lebensverhältnisse so sehr verändern, dass zum 1. Mal oder erneut eine Versicherungspflicht in der GKV auftritt, kann zu einer GKV gewechselt werden.

Das betrifft laut dem Bundesgesundheitsministerium Personen, die:

  • das 55. Lebensjahr vollendet haben und
  • in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert waren und
  • mindestens die Hälfte dieser Zeit ­versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbst­ständig waren.

Es gibt aber auch ein paar Ausnahmen von dieser Regelung, die für eine:n Privatier:e infrage kommen könnten:

  • einen Monat lang ALG I beziehen (wenn Anspruch besteht)
  • ein Jahr ins europäische Ausland gehen, wo ebenfalls eine Versicherungspflicht besteht und sich dort gesetzlich versichern (z. B. Schweiz, Niederlande)

Kranken­versicherung: Privatiers in Rente

Bei Renteneintritt ist ebenfalls die vorherige Versicherungsart entscheidend:

  • Privatversicherte bleiben bei der PKV und bezahlen weiterhin die gültige Prämie. Auf Antrag gibt der Renten­versicherungsträger einen Zuschuss in Höhe von derzeit 8,15 % der gesetzlichen Bruttorente, maximal jedoch die Hälfte des Kranken­versicherungsbeitrags.
  • Versicherte einer GKV wechseln in die Kranken­versicherung der Rentner:innen (KVdR). Voraussetzung: Sie waren in der 2. Hälfte des Berufslebens zu 90 % des Zeitraums in einer GKV (egal ob gesetzlich, freiwillig oder familienversichert). Der Beitragssatz beträgt regulär 14,6 % zuzüglich Zusatzbeitrag, der bei durchschnittlich 1,7 % liegt. Der Renten­versicherungsträger zahlt dazu einen Anteil von 8,15 % der Bruttorente. Beide Anteile werden vom Träger direkt an die KVdR überwiesen (Eigenanteil wird direkt von der Bruttorente abgezogen). Auf Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten oder Einnahmen aus nebenberuflicher Arbeit muss seit 2020 nur dann ein Kassenbeitrag gezahlt werden, wenn die Betriebsrente die Untergrenze von 176,75 € (Stand 2024) überschreitet.
  • Wenn die Bedingungen für die KVdR nicht erfüllt sind, bleiben Versicherte der GKV weiterhin freiwillig gesetzlich versichert. Die Beiträge müssen sie selbst zahlen. Die Beiträge setzen sich zusammen aus dem gesetzlichen Beitrag von 14,6 % der gesetzlichen Bruttorente plus dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag (im Schnitt derzeit 1,7 %). Freiwillig Versicherte müssen zudem von Einkünften wie Zinsen (Kapitalvermögen), Verpachtung und Mieten Krankenkassenbeiträge zahlen.

Für versicherte Rentner:innen der KVdR und freiwillig Versicherte gilt die Beitragsbemessungsgrenze, die 2025 bei 66.150 € brutto im Jahr liegt (monatlich 5.512,50 €).

Du solltest sehr frühzeitig, noch vor dem Privatier-Dasein kalkulieren, ob eine Versicherungslücke besteht und du ggf. als Privatier freiwillig Beiträge in die Rentenkasse einzahlst.

Nächste Schritte

  1. Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  3. Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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