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Kranken­­versicherung für Rentner & Rentnerinnen

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  • Ob du als Rentner:in in der gesetzlichen oder der privaten Kranken­versicherung (PKV) versichert bist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
  • Wenn du vor deinem Renteneintritt jahrelang privat krankenversichert warst, bleibt das auch als Rentner:in so.
  • Warst du bisher gesetzlich krankenversichert, bleibst du meist auch im Rentenalter Kassenpatient:in. Der private Gesundheitsschutz wäre in Anbetracht deines Alters auch nur wenig sinnvoll, da für dich hohe Beiträge anfallen würden.

Wie funktioniert die gesetzliche Kranken­versicherung für Rentner:innen?

Für dich als Rentner:in gibt es 2 Möglichkeiten, wie du in der gesetzlichen Kranken­versicherung abgesichert bist:

Kranken­versicherung der Rentner (KVdR)

Mit dem Renteneintritt wirst du unter bestimmten Umständen pflichtversichert in der Kranken­versicherung der Rentner. Hierfür gilt die sogenannte 9/10-Regel. Das bedeutet, du musst mindestens 90 % der 2. Hälfte deines Erwerbslebens Kassenpatient:in gewesen sein. Dabei werden auch Kindererziehungszeiten berücksichtigt. Für Pflichtversicherte werden die Beiträge jeweils zur Hälfte von dir und der Renten­versicherung übernommen.

Freiwilliges Mitglied in der GKV

Erfüllst du die Bedingungen für die KVdR nicht, musst du dich freiwillig gesetzlich versichern. Dabei wird ein Mindesteinkommen von 1.178,33 € im Monat angenommen, welches als Basis für die Beitragsberechnung dient. In der Regel trägst du die kompletten Kosten für die freiwillige Kranken­versicherung selbst, wenn du keinen Zuschuss vom Renten­versicherungsträger erhältst.

Welche Besonderheiten gibt’s bei der gesetzlichen Kranken­versicherung für Rentner?

Mit einer gesetzlichen Kranken­versicherung erhältst du als Rentner:in einen medizinischen Grundschutz. Deine Kasse übernimmt die Kosten für Standardbehandlungen.

Wie teuer die Kranken­versicherung für dich wird, richtet sich nach deinem Einkommen. Du zahlst 14,6 % deiner Rente plus Zusatzbeitrag an die Krankenkasse, wobei die Hälfte davon die Renten­versicherung trägt. Daneben werden auch Einkünfte aus Versorgungsbezügen und Erwerbseinkommen für die Beitragsberechnung berücksichtigt.

Das folgende Rechenbeispiel zeigt, wie sich der Krankenkassenbeitrag für einen pflichtversicherten Rentner zusammensetzt, der keine nebenberufliche Tätigkeit ausübt:

  • Bei einer monatlichen Rente von 1.000 € fallen 73 € (7,3 %) als sogenannter Sockelbeitrag an.
  • Die jeweilige Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 1 %, sodass 5 € (0,5 %) hinzukommen.
  • Der Mann zahlt demnach monatlich 78 € für die gesetzliche Kranken­versicherung. Zusätzlich wird der Beitrag für die Pflege­versicherung fällig.

Wie gestalten sich die Beiträge für freiwillig gesetzlich Versicherte?

Bist du als Ruheständler:in freiwillig in der GKV versichert, gestaltet sich die Beitragsberechnung wie folgt:

  • Ohne einen Zuschuss vom Renten­versicherungsträger musst du von deinen 1.000 € Rente rund 146 € (14,6 %) als Sockelbeitrag zahlen.
  • Als Zusatzbeitrag (1 %) kommen 10 € hinzu.
  • Du besitzt außerdem eine Wohnung, die du vermietest. Hierfür kassierst du monatlich 700 €, von denen du wiederum 102,20 € an deine Krankenkasse abführst.
  • Als freiwillig Versicherte:r zahlst du demnach 248,20 € im Monat für die Kranken­versicherung. Hinzu kommen die Kosten für die Pflege­versicherung.

Private Kranken­versicherung: Worauf sollten Rentner:innen achten?

Die private Kranken­versicherung (PKV) steht seit 2019 auch ­versicherungspflichtigen Senior:innen offen. So können sich Rentner:innen, die vor dem Renteneintritt sozial­versicherungspflichtig beschäftigt waren, von der Versicherungspflicht in der Kranken­versicherung der Rentner befreien lassen, wenn sie durch ihre:n Ehepartner:in beihilfeberechtigt sind. Diese Entscheidung ist meist bindend.

Bist du mit dem Renteneintritt bereits in der PKV versichert, bleibst du dies in der Regel auch.

Steigende Beiträge im Alter

Mit steigendem Alter erhöhen sich die Beiträge für den privaten Gesundheitsschutz, da das Krankheitsrisiko zunimmt. Zwar musst du mit dem 60. Geburtstag keine sogenannten Altersrückstellungen mehr mit deinem Beitrag aufbauen, sodass ein zehnprozentiger Aufschlag entfällt. Die Rückstellungen werden ab dem 65. Lebensjahr genutzt, um Beitragssteigerungen abzufedern. Dennoch liegen die Kosten für die PKV meist deutlich höher als in der GKV.

Beitragszuschuss beantragen

Ruheständler:innen haben die Möglichkeit, bei ihrem Renten­versicherungsträger einen Beitragszuschuss zu beantragen, wenn sie eine gesetzliche Rente beziehen. 2024 umfasst die Unterstützung 8,15 % der Rente beziehungsweise maximal die Hälfte des Kranken­versicherungsbeitrags. Für die Pflege­versicherung gibt es keinen Zuschuss.

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Welche Unterschiede gibt’s in der gesetzlichen und privaten Kranken­versicherung?

Die folgende Übersicht zeigt einige wichtige Unterschiede, die es für Rentner:innen in der gesetzlichen und privaten Kranken­versicherung hinsichtlich Preis und Leistungen gibt:

PKVKVdRGKV (freiwillig versichert)
Beitrags­­berechnungAbhängig vom Alter & Gesundheits­­zustandProzen­tualer Anteil vom EinkommenProzentualer Anteil vom Einkommen (Mindest­­einkommen beachten)
Kranken­­versicherungs­­beitrag (ohne Pflege­­­versicherung)Ab rund 424 € im Monat*95,40 € im Monat (Einkommen 1.200 € brutto, 1,3 % Zusatz­­beitrag)190,80 € im Monat (Einkommen 1.200 € brutto, 1,3 % Zusatz­­beitrag)
ZuschussNur auf Antrag beim Renten­­versicherungs­­träger50 % des Kassen­beitrags auf die gesetzliche RenteNur auf Antrag beim Renten­­versicherungs­träger
Arzt- und KlinikwahlFrei wählbarÄrzt:in mit Kassen­zulassung, nächst­gelegene KlinikÄrzt:in mit Kassen­zulassung, nächst­gelegene Klinik
LeistungenIndividuell wählbarGesetzlich vorgeschriebenGesetzlich vorgeschrieben
MedikamenteVolle Kosten­erstattungKosten­erstattung nur für verschreibungs­pflichtige Medikamente + Zuzahlung von 5 bis 10 €Kosten­erstattung nur für verschreibungs­pflichtige Medikamente + Zuzahlung von 5 bis 10 €
*laut PKV Tarifrechner für einen 66-jährigen Mann mit guten Zahnleistungen, Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung und 300 € Selbstbeteiligung im Jahr

Fazit: Für die meisten Rentner:innen stellt die gesetzliche Kranken­versicherung die beste Option für den Gesundheitsschutz im Alter dar. Selbst wenn die KVdR für dich nicht möglich ist, sind die Kosten für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oftmals geringer als in der PKV. Hast du keine Möglichkeit, dich gesetzlich zu versichern, kannst du die PKV-Kosten immerhin durch Zuschüsse und einen Wechsel in den Basistarif senken. Dieser bietet dir ähnliche Leistungen wie die GKV und steht allen PKV-Mitgliedern offen.

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