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Krankenversicherung für Rentner & Rentnerinnen
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Das Wichtigste in Kürze
Wie funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner:innen?
Für dich als Rentner:in gibt es 2 Möglichkeiten, wie du in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert bist:
Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Mit dem Renteneintritt wirst du unter bestimmten Umständen pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner. Hierfür gilt die sogenannte 9/10-Regel. Das bedeutet, du musst mindestens 90 % der 2. Hälfte deines Erwerbslebens Kassenpatient:in gewesen sein. Dabei werden auch Kindererziehungszeiten berücksichtigt. Für Pflichtversicherte werden die Beiträge jeweils zur Hälfte von dir und der Rentenversicherung übernommen.
Freiwilliges Mitglied in der GKV
Erfüllst du die Bedingungen für die KVdR nicht, musst du dich freiwillig gesetzlich versichern. Dabei wird ein Mindesteinkommen von 1.178,33 € im Monat angenommen, welches als Basis für die Beitragsberechnung dient. In der Regel trägst du die kompletten Kosten für die freiwillige Krankenversicherung selbst, wenn du keinen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger erhältst.
Welche Besonderheiten gibt’s bei der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner?
Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung erhältst du als Rentner:in einen medizinischen Grundschutz. Deine Kasse übernimmt die Kosten für Standardbehandlungen.
Wie teuer die Krankenversicherung für dich wird, richtet sich nach deinem Einkommen. Du zahlst 14,6 % deiner Rente plus Zusatzbeitrag an die Krankenkasse, wobei die Hälfte davon die Rentenversicherung trägt. Daneben werden auch Einkünfte aus Versorgungsbezügen und Erwerbseinkommen für die Beitragsberechnung berücksichtigt.
Das folgende Rechenbeispiel zeigt, wie sich der Krankenkassenbeitrag für einen pflichtversicherten Rentner zusammensetzt, der keine nebenberufliche Tätigkeit ausübt:
- Bei einer monatlichen Rente von 1.000 € fallen 73 € (7,3 %) als sogenannter Sockelbeitrag an.
- Die jeweilige Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 1 %, sodass 5 € (0,5 %) hinzukommen.
- Der Mann zahlt demnach monatlich 78 € für die gesetzliche Krankenversicherung. Zusätzlich wird der Beitrag für die Pflegeversicherung fällig.
Wie gestalten sich die Beiträge für freiwillig gesetzlich Versicherte?
Bist du als Ruheständler:in freiwillig in der GKV versichert, gestaltet sich die Beitragsberechnung wie folgt:
- Ohne einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger musst du von deinen 1.000 € Rente rund 146 € (14,6 %) als Sockelbeitrag zahlen.
- Als Zusatzbeitrag (1 %) kommen 10 € hinzu.
- Du besitzt außerdem eine Wohnung, die du vermietest. Hierfür kassierst du monatlich 700 €, von denen du wiederum 102,20 € an deine Krankenkasse abführst.
- Als freiwillig Versicherte:r zahlst du demnach 248,20 € im Monat für die Krankenversicherung. Hinzu kommen die Kosten für die Pflegeversicherung.
Private Krankenversicherung: Worauf sollten Rentner:innen achten?
Die private Krankenversicherung (PKV) steht seit 2019 auch versicherungspflichtigen Senior:innen offen. So können sich Rentner:innen, die vor dem Renteneintritt sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner befreien lassen, wenn sie durch ihre:n Ehepartner:in beihilfeberechtigt sind. Diese Entscheidung ist meist bindend.
Bist du mit dem Renteneintritt bereits in der PKV versichert, bleibst du dies in der Regel auch.
Steigende Beiträge im Alter
Mit steigendem Alter erhöhen sich die Beiträge für den privaten Gesundheitsschutz, da das Krankheitsrisiko zunimmt. Zwar musst du mit dem 60. Geburtstag keine sogenannten Altersrückstellungen mehr mit deinem Beitrag aufbauen, sodass ein zehnprozentiger Aufschlag entfällt. Die Rückstellungen werden ab dem 65. Lebensjahr genutzt, um Beitragssteigerungen abzufedern. Dennoch liegen die Kosten für die PKV meist deutlich höher als in der GKV.
Beitragszuschuss beantragen
Ruheständler:innen haben die Möglichkeit, bei ihrem Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss zu beantragen, wenn sie eine gesetzliche Rente beziehen. 2024 umfasst die Unterstützung 8,15 % der Rente beziehungsweise maximal die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Für die Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss.
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Angebot erhaltenWelche Unterschiede gibt’s in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung?
Die folgende Übersicht zeigt einige wichtige Unterschiede, die es für Rentner:innen in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung hinsichtlich Preis und Leistungen gibt:
PKV | KVdR | GKV (freiwillig versichert) | |
---|---|---|---|
Beitragsberechnung | Abhängig vom Alter & Gesundheitszustand | Prozentualer Anteil vom Einkommen | Prozentualer Anteil vom Einkommen (Mindesteinkommen beachten) |
Krankenversicherungsbeitrag (ohne Pflegeversicherung) | Ab rund 424 € im Monat* | 95,40 € im Monat (Einkommen 1.200 € brutto, 1,3 % Zusatzbeitrag) | 190,80 € im Monat (Einkommen 1.200 € brutto, 1,3 % Zusatzbeitrag) |
Zuschuss | Nur auf Antrag beim Rentenversicherungsträger | 50 % des Kassenbeitrags auf die gesetzliche Rente | Nur auf Antrag beim Rentenversicherungsträger |
Arzt- und Klinikwahl | Frei wählbar | Ärzt:in mit Kassenzulassung, nächstgelegene Klinik | Ärzt:in mit Kassenzulassung, nächstgelegene Klinik |
Leistungen | Individuell wählbar | Gesetzlich vorgeschrieben | Gesetzlich vorgeschrieben |
Medikamente | Volle Kostenerstattung | Kostenerstattung nur für verschreibungspflichtige Medikamente + Zuzahlung von 5 bis 10 € | Kostenerstattung nur für verschreibungspflichtige Medikamente + Zuzahlung von 5 bis 10 € |
Fazit: Für die meisten Rentner:innen stellt die gesetzliche Krankenversicherung die beste Option für den Gesundheitsschutz im Alter dar. Selbst wenn die KVdR für dich nicht möglich ist, sind die Kosten für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oftmals geringer als in der PKV. Hast du keine Möglichkeit, dich gesetzlich zu versichern, kannst du die PKV-Kosten immerhin durch Zuschüsse und einen Wechsel in den Basistarif senken. Dieser bietet dir ähnliche Leistungen wie die GKV und steht allen PKV-Mitgliedern offen.
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