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Private Kranken­­versicherung Selbstständige

Selbst und ständig? Dann aber bestmöglich versichert!

PKV ab 327,24 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Selbstständige. weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der HanseMerkur (Tarife: KVS3, PSV, T43, PVN) für eine:n Selbstständige:n, 30 Jahre, Zweibettzimmer und besser, 1.000 € Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 100 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten (Stand: November 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

  • Selbstständige und Freiberufler:innen können ganz einfach in die PKV eintreten
  • Jung & gesund? Dann zahlst du in der PKV oft deutlich weniger als in der GKV
  • Beitragshöhe und Leistungsangebot sind in der PKV frei wählbar

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Selbstständige und Freiberufler:innen können ganz einfach in die PKV eintreten

Jung & gesund? Dann zahlst du in der PKV oft deutlich weniger als in der GKV

Beitragshöhe und Leistungsangebot sind in der PKV frei wählbar

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  • Selbstständige und Freiberufler:innen haben die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung (PKV). Sie können ohne Weiteres in die PKV eintreten.
  • In der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) hängt die Beitragshöhe vom Einkommen ab. In der PKV sind stattdessen Alter, gewünschtes Leistungsangebot und Gesundheitszustand die entscheidenden Faktoren für die Kosten.
  • Bist du selbstständig, jung und gesund, zahlst du in der PKV meist deutlich weniger Beitrag, genießt aber dennoch ein Plus an Versicherungsleistungen.

Private Kranken­versicherung für Selbstständige und Freiberufler:innen Zugangsvoraussetzungen

Du willst Mitglied in der privaten Kranken­versicherung werden? Dann musst du dich normalerweise von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) befreien lassen. Wenn du jedoch als Selbstständiger oder Freiberufler:in unterwegs bist, hat du in Sachen PKV einen entscheidenden Vorteil gegenüber Angestellten. Sobald du hauptberuflich selbstständig bist, giltst du automatisch als ­versicherungsfrei und kannst damit sofort in die PKV eintreten. 

Gehst du einer selbstständigen Tätigkeit nach und bist gleichzeitig noch bei einem Unternehmen angestellt, musst du folgende Bedingungen erfüllen, um als Selbstständige:r in die private Kranken­versicherung wechseln zu können:  

  1. Du bist hauptberuflich selbstständig und arbeitest mehr als 18 Stunden pro Woche. 
  2. Du verdienst mehr durch deine Selbstständigkeit als in deinem Job als Angestellte/r. 

Erfüllst du diese zwei Voraussetzungen, steht dem Eintritt in die private Kranken­versicherung nichts mehr im Weg. 

Wichtig: Bei Freiberufler:innen, die künstlerisch oder publizistisch tätig sind, muss im Einzelfall geprüft werden, ob sie gesetzlich in der Künstlersozialkasse (KSK) ­versicherungspflichtig sind. Ist das der Fall, ist der Wechsel als Freelancer in die private Kranken­versicherung nicht möglich. 

Zusammenfassung

  • Selbstständige und Freiberufler:innen gelten automatisch als ­versicherungsfrei und können daher ohne besondere Voraussetzungen in die private Kranken­versicherung eintreten.
  • Arbeitest du sowohl angestellt als auch selbstständig, musst du bei der PKV nachweisen, dass du mehr als 18 Stunden pro Woche selbstständig arbeitest und hier mehr verdienst als in deinem Angestellten-Job.
  • Künstlerisch oder publizistisch tätigen Freiberufler:innen kann der Zugang zur PKV mitunter verwehrt werden, wenn sie bei der KSK gesetzlich ­versicherungspflichtig sind.

Welche Vorteile bietet die PKV Selbstständigen im Vergleich zur GKV? 

PKV und GKV im Vergleich

PKV: Freie Ärzt:innenwahl, schnelle Terminvergabe

GKV: Grundversorgung durch Hausärzt:in oder Überweisung an Fachärzt:in

PKV: Freie Krankenhauswahl, 1- oder 2-Bettzimmer, Behandlung durch Chefärzt:in

GKV: Mehrbettzimmer, keine Mitbestimmung bei behandelnden Ärzt:innen oder Krankenhaus, Eigenkostenanteil

PKV: Volle Kostenübernahme für alle zugelassenen und verschriebenen Medikamente

GKV: Nur verschreibungspflichtige Medikamente, 5-10 € Zuzahlung

PKV: Kostenübernahme von hochwertigen Hilfsmitteln

GKV: Gedeckelte Zuschüsse für die jeweils einfachste Ausführung

PKV: Bis zu 100 % Kostenübernahme für hochwertigen Zahnersatz

GKV: 50 % Kostenübernahme der Grundversorgung

PKV: Volle Kostenübernahme bei Vorsorgeuntersuchungen

GKV: Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen ab Erreichen der Altersgrenze

Außergewöhnlicher Leistungskatalog 

Als Privatpatient:in genießt du einen sehr hohen Versicherungsschutz und wirst bestmöglich medizinisch versorgt. Du bekommst zum Beispiel schneller Termine beim Facharzt oder der Fachärztin. Im Krankenhaus wirst du in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht und du erhältst deutlich höhere Zuschüsse zu ihren Krankheitskosten. 

In der gesetzlichen Kranken­versicherung hingegen verringert sich der Leistungsumfang Jahr für Jahr. Dieser Trend wird auch anhalten, da die Bevölkerung in Deutschland immer älter wird und die Kosten im Gesundheitssystem damit kontinuierlich steigen. 

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Freie Wahl bei Arztpraxis & Krankenhaus 

Privatpatient:innen sind in jeder Praxis willkommen und dürfen sich in das Krankenhaus ihrer Wahl einweisen lassen. Gesetzlich Versicherte hingegen müssen Arztpraxen wählen, die gesetzlich abrechnen. Dasselbe gilt für Krankenhäuser. 

Tarif & Beitragshöhe individuell anpassbar

Selbstständige und Freiberufler:innen können aus einer Fülle von PKV-Tarifen wählen und sich genau die Leistungen sichern, die ihren Wünschen entsprechen. Nach diesem individuellen Versicherungsschutz richtet sich dann auch die Höhe der Beiträge, die Selbstständige für die private Kranken­versicherung zahlen müssen. 

Bei der gesetzlichen Krankenkasse hingegen ergeben sich die Beiträge prozentual aus dem Einkommen und sind nicht verhandelbar. Anders als privat versicherte Angestellte bekommen Selbstständige und Freiberufler:innen keine Zuschüsse von einem Arbeitgeber, so dass sie den kompletten GKV-Betrag selbst zahlen müssen.

Einzige Ausnahme: Privat versicherte Mitglieder der Künstlersozialkasse erhalten genauso wie privat versicherte Angestellte einen Zuschuss zu ihrer PKV.  

Es ist in den Medien häufig zu lesen, dass die PKV-Beiträge insbesondere im Alter stark steigen. Das ist so nicht korrekt, denn finanzstarke Versicherungsunternehmen erhöhen die Beiträge in der Regel moderat. Die privaten Kranken­versicherungen bilden über deinen gesamten Versicherungszeitraum kontinuierlich Altersrückstellungen, sodass der Versicherungsschutz auch im Alter bezahlbar ist. 

Dazu wird oft vergessen, dass auch die gesetzlichen Krankenkassen kontinuierlich ihre Beitragssätze in den letzten Jahren erhöhen und gleichzeitig ihr Leistungsangebot deutlich zusammengestrichen haben. Dadurch entstehen deutliche Mehrkosten auf Patientenseite. 

Geringe Zuzahlungen durch Selbstbeteiligung 

Privatversicherte können selbst entscheiden, wofür sie zuzahlen möchten. Viele vereinbaren eine Selbstbeteiligung. Damit verpflichten sie sich, im Leistungsfall eine Summe X zuzuzahlen. Vereinbarst du mit deiner Kranken­versicherung eine Selbstbeteiligung, sinken im Gegenzug auch die monatlichen Beiträge. 

Gesetzlich Versicherte hingegen müssen für viele Leistungen hinzuzahlen. Wer als Erwachsener beispielsweise eine Brille benötigt, der bekommt in der Regel keinen Zuschuss von seiner Kranken­versicherung. Wofür zugezahlt werden muss und in welcher Höhe, ist nicht verhandelbar. Das bestimmt allein der Gesetzgeber. 

Keine Krankenzusatz­versicherungen – alle Zusatzleistungen aus einer Hand 

In der PKV erhältst du je nach Vertrag und Tarif bei deiner Kranken­versicherung alle Leistungen aus einer Hand. Gesetzlich Versicherte müssen hingegen für Extraleistungen zusätzliche Versicherungen abschließen. 

Daher raten die gesetzlichen Kranken­versicherungen in den letzten Jahren auch verstärkt zum Abschluss von privaten Krankenzusatz­versicherungen. Im Falle von beispielsweise Zahnimplantaten kannst du mit einer passenden Zahnzusatz­versicherung mehrere tausend Euro sparen. Der Nachteil: Jede weitere Krankenzusatz­versicherung bedeutet auch eine weitere finanzielle Belastung.

Zusammenfassung

  • Privatversicherte profitieren von einem außergewöhnlichen Leistungskatalog, den gesetzlich Versicherte nur durch Krankenzusatz­versicherungen abdecken können.
  • Beitragshöhe und Leistungsangebot sind in der PKV frei wählbar und werden nicht, wie in der gesetzlichen Versicherung, abhängig von der Höhe des Gehalts berechnet.
  • PKV-Mitglieder entscheiden selbst, wofür und in welcher Höhe sie zuzahlen möchten. Bei gesetzlich Versicherten bestimmt dies allein der Gesetzgeber.

Welche Nachteile hat die private Kranken­versicherung für Selbstständige und Freiberufler:innen?  

Keine Familien­versicherung 

Bei den privaten Kranken­versicherungen gilt das Prinzip: eine versicherte Person, ein Vertrag. Demnach gibt es keine beitragsfreie Familien­versicherung, wie man sie aus der gesetzlichen Kranken­versicherung kennt.

Jedes Familienmitglied in der PKV muss einzeln versichert werden. Das gilt auch für Kinder, die aber weitaus günstigere private Tarife bekommen als Erwachsene.  

Pflicht zur Gesundheitsprüfung 

Die privaten Versicherungsgesellschaften verlangen von fast allen Versicherten vor Abschluss des Vertrages eine Gesundheitsprüfung. Diese erfolgt in Form eines Fragebogens, den du wahrheitsgemäß beantworten musst. Wer hier Vorerkrankungen verheimlicht, läuft Gefahr, bei Leistungseintritt auf den Kosten sitzenzubleiben. 

Der Nachteil: Private Versicherer haben das Recht, dich aufgrund von bestimmten Vorerkrankungen (wie beispielsweise Depression) abzulehnen. Die gesetzlichen Kassen dürfen hingegen niemanden ablehnen. 

Auch Kinder müssen durch eine Gesundheitsprüfung. Einzige Ausnahme: Neugeborene. Die Gesundheitsprüfung entfällt, wenn du dein Baby noch bis zu 2 Monate nach der Geburt anmeldest. 

Rückkehr zur GKV nur unter strengen Auflagen möglich 

Wer sich als Selbstständige:r oder Freiberufler:in einmal privat versichert hat, kann nicht so leicht zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung. Meist funktioniert dies nur über eine Festanstellung. Menschen über 55 Jahren haben nahezu keine Möglichkeit, in die GKV zurück zu wechseln.

Daher solltest du dich vor Vertragsabschluss intensiv beraten lassen, damit du beispielsweise auch bei vorübergehenden Umsatzverlusten immer noch gut versichert bist. Die CLARK-Expert:innen helfen dir hier gerne weiter. 

Zusammenfassung

  • Die PKV bietet keine beitragsfreie Familien­versicherung. Jedes Mitglied – auch Kinder – muss einzeln versichert werden.
  • Tarife für Kinder sind allerdings weitaus günstiger als Erwachsenentarife.
  • Die PKV fordert bei jedem Antragsteller eine Gesundheitsprüfung.
  • Die Gesundheitsprüfung gilt ebenfalls für Kinder – nur Säuglinge bis zu einem Alter von 2 Monaten sind von der Prüfung ausgenommen.

PKV für Selbstständige: Was kostet sie im Vergleich zur GKV?

Beide Versicherungsmodelle basieren auf unterschiedlichen Berechnungsmodellen, die im Folgenden erklärt werden. 

Kostenberechnung: Freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung für Selbstständige 

Die Beitragsberechnung ist abhängig vom monatlichen Einkommen. Grundlage ist in der Regel der Gewinn deines Unternehmens. Allerdings können hier weitere Einkommensquellen wie Mieteinnahmen mit eingerechnet werden. 

Der GKV-Beitragssatz für hauptberuflich Selbstständige liegt bei 14,6 % (inklusive Anspruch auf Krankengeld). Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der 2024 bei durchschnittlich 1,7 % liegt. 2025 steigt er auf etwa 2,5 %.

Das bedeutet: Dein Beitrag steigt abhängig von deinem Einkommen. Steigt dein Einkommen über die gesetzlich festgelegte Beitragsbemessungsgrenze, musst du dennoch nur den Höchstbetrag zahlen. Was heißt das genau? Ganz einfach: Die Beitragsbemessungsgrenze für 2024 liegt bei einem Bruttoverdienst von 5.175 € pro Monat und 2025 bei 5.512,50 €. Das bedeutet: Sollte dein Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, zahlst du 2024 nicht mehr als den monatlichen Höchstbetrag von 843,52 € (inklusive Krankengeld und Zusatzbeitrag von 1,7 %, zuzüglich Pflege­versicherung). 2025 sind es hingegen schon 942,64 € (inklusive Krankengeld und Zusatzbeitrag von 2,5 %, zuzüglich Pflege­versicherung).

Kostenberechnung: Private Kranken­versicherung für Selbstständige

Die Beiträge für eine private Kranken­versicherung werden auf Basis des Alters und des Gesundheitszustands sowie des gewünschten Leistungsangebots berechnet. Die Kosten sind je nach Alter, Leistungsangebot und Gesundheitszustand sehr individuell

Grundsätzlich kann man aber sagen: Wer mit seinem Unternehmen oder als Freiberufler gut verdient, im besten Fall noch jung ist und keine nennenswerten Vorerkrankungen hat, erhält sehr gute Konditionen bei den Versicherern. Diese sind oft weitaus günstiger und attraktiver als eine freiwillige Versicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Je nach der Höhe des vereinbarten Selbstbehalts reduzieren sich die monatlichen Beiträge nochmals. Viele Kranken­versicherungen erstatten auch Beiträge, wenn du für einen bestimmten Zeitraum auf Leistungen verzichtet hast. 

Wer sich als Selbstständiger bzw. Freiberufler für die private Kranken­versicherung entscheidet, sollte dies nicht ohne die nötige Recherche tun. Aufgrund der Vielzahl der Tarife lohnt sich hier ein intensiver Vergleich, um die bestmögliche Police für deine individuellen Bedürfnisse zu finden. Die CLARK Expert:innen helfen dir hier gerne weiter.

Zusammenfassung

  • Die Beiträge in der GKV berechnen sich anhand des Einkommens. Die PKV zieht Alter, Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungskatalog für die Berechnung heran.
  • Kosten für die GKV sind prozentual festgelegt. Wer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, zahlt 2024 den Höchstbetrag von 843,52 € und 2025 942,64 €.
  • Kosten für die PKV sind sehr abhängig vom Alter, Gesundheitszustand und den Wünschen des Versicherten. Je jünger und gesünder du bist, desto bessere Tarife erhältst du.
  • PKV-Beiträge können über eine monatliche Selbstbeteiligung reduziert werden. Nicht genutzte Leistungen führen bei vielen Versicherern zu Beitragserstattungen.

Was Selbstständige & Freiberufler:innen beim Wechsel in die PKV beachten sollten 

Krankentagegeld – ein wichtiger Leistungsbaustein 

Das Leistungsangebot der privaten Krankenkassen ist vielfältig. Dabei ist es verlockend, das eine oder andere Risiko unversichert zu lassen, um Kosten zu sparen. Auf eins solltest du bei Selbstständigkeit allerdings möglichst nicht verzichten: eine Absicherung bei Krankheitsausfall durch Krankentagegeld

Stell dir vor, du bist wochenlang im Krankenhaus und deine Selbstständigkeit liegt brach. Wenn du in solch einem Fall kein Krankentagegeld vereinbart hast, musst du deinen Verdienstausfall aus eigener Tasche bezahlen.

Daher ist es insbesondere für dich als Selbsttändige:r oder Freiberufler:in ratsam, das Krankentagegeld in die Versicherungspolice zu integrieren. Je nach Versicherung kannst du entscheiden, ab welchem Tag der Krankheit du das Krankentagegeld erhalten möchtest. 

Vorübergehender Umsatzeinbruch 

Viele Versicherer wissen, wie turbulent die eigene Selbstständigkeit manchmal verlaufen kann. Da sind vorübergehende Umsatzeinbrüche im Unternehmen nicht selten. Informiere dich bei der Tarifrecherche, wie die Anbieter solche Fälle handhaben. Manche Versicherungen gewähren ein zeitweises Aussetzen der Beiträge oder geben dir die Möglichkeit, in einen günstigeren Tarif wechseln. 

Wichtig: Solltest du über einen längeren Zeitraum starke Umsatzeinbrüche haben, kannst du in den PKV-Notlagentarif wechseln. Dieser Tarif ist für Notfälle gedacht, sodass deine medizinische Grundversorgung auf jeden Fall abgesichert ist. 

Beträge von der Steuer absetzbar

Grundsätzlich kannst du als privat Versicherte:r deine Kosten beim Finanzamt geltend machen. Den exakten Betrag, den du von der Steuer absetzen kannst, teilt dir deine private Kranken­versicherung einmal im Jahr mit. Die entsprechende Bescheinigung reichst du dann mit deiner Einkommenssteuererklärung ein.

Als Faustregel gilt: Das Finanzamt erkennt mindestens so viel an, wie du für den Basistarif deiner privaten Kranken­versicherung zahlen würdest.

Zusammenfassung

  • Selbstständige sollten mit ihrer privaten Kranken­versicherung ein Krankentagegeld vereinbaren, um starke Umsatzeinbrüche zu vermeiden.
  • Einige private Versicherungsunternehmen bieten bei vorübergehenden Umsatzeinbrüchen Stundung bzw. den Wechsel in einen Basistarif an.
  • Wie viel du von der Steuer absetzen kannst, teilt dir deine private Kranken­versicherung einmal im Jahr mit.
  • Das Finanzamt erkennt mindestens so viel an, wie du für den PKV-Basistarif zahlen würdest.

Nächste Schritte

  1. Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  3. Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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