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PKV für Soldaten & Soldatinnen

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PKV ab 289,85 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Beamt:innen. weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der Concordia (Tarife: BV30, BV20, BVS, BVE, BV Plus, PVB) für eine:n Beamt:in, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld von 100 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

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  • Wehrdienstleistende und Soldat:innen der Bundeswehr brauchen sich in Sachen Kranken­versicherung wenig Gedanken zu machen.
  • Sie erhalten durch die Bundeswehr die erforderliche medizinische Versorgung.
  • Nach dem Ende der Dienstzeit musst du eine eigene Kranken­versicherung haben. Es lohnt sich, wenn du für diese Zeit rechtzeitig vorsorgst.

Truppenärztliche Versorgung: Die Kranken­versicherung und Versorgung für Soldat:innen

Berufssoldat:innen, Soldat:innen auf Zeit sowie Wehrdienstleistende erhalten die medizinische Betreuung während ihres Dienstes für die Bundeswehr automatisch über den Bund. Diese besondere Kranken­versicherung für Soldat:innen ist bekannt als truppenärztliche Versorgung.

Diese Kranken­versicherung ist für Soldat:innen verpflichtend. Du kannst dich also nicht für eine private oder gesetzliche Kranken­versicherung als Alternative entscheiden. Dafür erhältst du in den Sanitätsbereichen der Kaserne unentgeltlich alle erforderlichen medizinischen Heilbehandlungen.

Vom Leistungsspektrum entspricht sie der freien Heilfürsorge, die Beamt:innen der Feuerwehr und der Polizei zusteht. Daher ist manchmal auch von Heilfürsorge für Soldat:innen die Rede, obwohl die Truppenversorgung genau genommen nicht ganz dasselbe ist. Denn mit dieser kostenfreien Gesundheitsfürsorge durch den Bund sind Verpflichtungen verbunden.

Im Allgemeinen gilt bei Truppenversorgung: Der Bund übernimmt nur dann die Kosten für eine Behandlung bei einem zivilen Arzt oder in einem zivilen Krankenhaus, wenn ein Truppenarzt eine Überweisung ausgestellt hat.

Erkrankst du beispielsweise in deinem Diensturlaub zu Hause, bist du aufgefordert, dich in der nächstgelegenen Sanitätseinrichtung der Bundeswehr behandeln zu lassen oder diese zumindest zu informieren. Nur dann übernimmt die Truppenversorgung die Behandlungskosten. Notfallbehandlungen sind von dieser Regelung selbstverständlich ausgenommen.

Versicherungslücken stopfen

Bei Erkrankungen während eines Auslandsaufenthaltes müsstest du als Bundeswehrsoldat:in zunächst die Kosten für die Behandlung selbst zahlen. Das Geld kannst du später von der Truppe zurückfordern, wenn du Anträge und Zahlungsbelege vorlegst. Die Erstattung beschränkt sich jedoch auf die Kosten, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.

Versicherungsexpert:innen empfehlen daher, Versorgungslücken dieser Art mit einer zusätzlichen Absicherung zu stopfen. In diesem Beispiel lohnt es sich, wenn du vor der Reise eine Auslandskranken­versicherung abschließt. In den Bereichen Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Sehhilfen weist die Truppenversorgung ebenfalls einige Schwächen auf.

Genau wie die gesetzliche Kranken­versicherung zahlt sie nur medizinisch notwendige Behandlungen. Wenn du dir mehr Komfort wünschst, kannst du den Versicherungsschutz der Heilfürsorge für Soldat:innen durch private Zusatz­versicherungen erweitern.

Kranken­versicherung für Soldat:innen: Was ändert sich nach der Dienstzeit?

Wenn du aus dem Dienst der Bundeswehr ausscheidest, endet auch die Versorgung über die Truppe. Nun brauchst du eine eigene Kranken­versicherung. Ob für dich die private oder die gesetzliche Kranken­versicherung infrage kommt, hängt davon ab, ob du als Berufssoldat:in oder als Zeitsoldat:in gedient hast.

Kranken­versicherung für Berufssoldat:innen

Berufssoldat:innen verabschieden sich normalerweise mit 55 Jahren aus dem aktiven Dienst. Du hast dann Anspruch auf Beihilfe durch den Bund. Genau wie bei Beamt:innen übernimmt der Bund die Arztkosten bis zu einem Anteil von 70 %. Die übrigen 30 % muss eine private Kranken­versicherung abdecken.

Für die Absicherung dieser Restkosten sind die Beihilfetarife (auch Restkosten­versicherung) der PKV gedacht. Da der Versicherer nur einen Teil der Arztrechnung tragen muss, ist die private Kranken­versicherung für dich günstiger als etwa für Selbstständige oder Angestellte, die diese Zuzahlung nicht erhalten.

Durch diese Regelung führt für pensionierte Berufssoldat:innen der Weg nach der Truppenversorgung direkt zur privaten Kranken­versicherung. Ein Wechsel von der PKV zur GKV ist mit über 55 Jahren nicht mehr möglich.

Kranken­versicherung für Soldat:innen auf Zeit

Als Zeitsoldat:in kannst du nach Dienstzeitende entscheiden, ob du in die private oder in die gesetzliche Kranken­versicherung gehen willst. Bei dieser Entscheidung kann dein Berufswunsch ausschlaggebend sein: Studium, Selbstständigkeit, Beamtenlaufbahn oder sozial­versicherungspflichtiger Job. Während du bei den ersten 3 Möglichkeiten noch frei zwischen GKV und PKV wählen kannst, bist du bei der letzten Option, dem Berufsweg in Anstellung, relativ stark auf die gesetzliche Krankenkasse festgelegt. Es kommt darauf an, was du verdienst.

Wenn du vor deinem Bundeswehrdienst bereits gesetzlich versichert warst, kannst du ohne Weiteres wieder zu deinem Versicherer zurückkehren. Eine bestehende Anwartschafts­versicherung kann in eine spätere private Zusatz­versicherung umgewandelt werden.

Von Beihilfe zu Beitragszuschuss

Scheidest du als Zeitsoldat:in nach mindestens 4 Jahren aus der Bundeswehr aus, erhältst du für einen gewissen Zeitraum sogenannte Übergangsgebührnisse. Bis 2018 kam dazu noch ein Beihilfeanspruch hinzu. Dies änderte sich mit dem Versichertenentlastungs­gesetz zum 1. Januar 2019. Seitdem erhalten Zeitsoldat:innen, die sich gesetzlich versichern, einen Beitragszuschuss in Höhe von 50 % für die Zeit, in der sie Übergangsgebührnisse beziehen.

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Anwartschafts­versicherung: Mit besseren Voraussetzungen in den PKV-Tarif wechseln

Die Kosten für die private Kranken­versicherung hängen eng mit deinem Alter bei Vertragsabschluss und deinem Gesundheitszustand zusammen. Zu jedem Antrag gehört eine Gesundheitsprüfung, in der du dem Versicherer mehr über deine Vorerkrankungen mitteilen musst. Diese Infos nutzt er, um auszurechnen, wie hoch das Risiko ist, dass du erkrankst.

Bringst du bei Vertragsabschluss bereits einige Erkrankungen mit, kann sich der Kranken­versicherungsbeitrag erhöhen, weil du Risikozuschläge bezahlen musst, oder dein Wunsch­versicherer lehnt deinen Antrag ab. Würdest du daher als pensionierte:r Soldat:in eine PKV abschließen, stünden deine Chancen auf eine günstige private Kranken­versicherung denkbar schlecht.

Das vermeidest du, indem du rechtzeitig zu Beginn deiner Bundeswehrlaufbahn, wenn du Anspruch auf die truppenärztliche Versorgung hast, eine Anwartschafts­versicherung abschließt.

Mit dieser Police sorgst du dafür, dass dein junges Alter und dein aktueller Gesundheitszustand die Grundlage für den PKV-Tarif sind, den du später als pensionierte:r Soldat:in mit Beihilfeanspruch nutzen wirst.

Kleine und große Anwartschaft

Mit der kleinen Anwartschaft sicherst du dir deinen Gesundheitszustand. Mögliche Unfallverletzungen oder Erkrankungen, die dich bis zu deiner Pension noch heimsuchen, sind dann automatisch mitversichert. Es erfolgt keine neue Gesundheitsprüfung.

In der großen Anwartschaft legst du fest, dass zusätzlich dein Alter für die spätere Beitragsberechnung genutzt wird. Der Versicherer rechnet den Beitrag so aus, als wärst du die ganzen Jahre über in der PKV versichert gewesen. Mit der großen Anwartschaft baust du während dieser Zeit Altersrückstellungen auf. Diese Variante empfiehlt sich, wenn du Berufssoldat:in bist und ziemlich sicher nach Dienstzeitende in die PKV wechseln wirst.

Pflege­versicherung ist Pflicht – auch für Soldat:innen

Sobald du als Soldat:in in den Dienst der Bundeswehr eintrittst, bist du automatisch krankenversichert. Um eine Pflege­versicherung musst du dich in dieser Zeit selbst kümmern, da sie kein Teil der Truppenversorgung ist. Vernachlässigst du diese Pflicht, droht ein Bußgeld.

Wenn du eine Anwartschafts­versicherung bei einem privaten Versicherer abschließt, kannst du den Vertrag zur Pflegepflicht­versicherung gleich mit erledigen. Bist du vor deinem Dienst in der GKV versichert, führst du die Pflege­versicherung dort einfach fort.

Die Leistungen sind in beiden Systemen gleich, nur die Beitragsberechnung macht den Unterschied. Während in der PKV Alter und Gesundheit grundlegende Faktoren für die Kostenberechnung sind, ist für die Krankenkasse das Einkommen entscheidend. Das bedeutet, dass die Versicherungskosten steigen, wenn du einen höheren Dienstgrad erreichst und mehr verdienst. In der Privaten bleiben die Kosten hingegen im gesamten Karriereverlauf stabil.

Wie können sich deine Familienangehörigen krankenversichern?

Ebenso wie die freie Heilfürsorge bezieht sich die truppenärztliche Versorgung nur auf Wehrdienstleistenden oder Soldat:innen, ob auf Zeit oder Beruf. Familienangehörige können dennoch einen Beihilfeanspruch haben. Für sie kannst du eine Restkosten­versicherung bei der PKV abschließen.

Ist dein Ehepartner in der GKV, kommt für die Kinder auch die beitragsfreie Familien­versicherung infrage.

Nächste Schritte

  1. Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  3. Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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