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Ernährungsberatung

Was sie dir bringt & wie du die Kosten erstattet bekommst

PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

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  • Eine qualifizierte Ernährungsberatung sollte von zertifizierten Ernährungsberater:innen durchgeführt werden, um die Kostenübernahme zu gewährleisten.
  • Gesetzliche Kranken­versicherungen übernehmen die Kosten für Ernährungsberatung, wenn sie medizinisch notwendig ist.
  • Private Kranken­versicherungen bieten flexiblere Tarife für Ernährungsberatung; überprüfe deinen PKV-Tarif oder erkundige dich bei deinem Versicherer.

Ernährungsberatung: Wann übernimmt die Kranken­versicherung die Kosten?

Ob Übergewicht, eine Allergie oder eine Lebensmittelunverträglichkeit – eine Ernährungsberatung kann entscheidend für deine Lebensqualität sein. Daher ist es verständlich, dass du wissen möchtest, ob die Kranken­versicherung die Kosten übernimmt. Schließlich kümmerst du dich um deine Gesundheit.

Regelungen in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV)

Ernährungsberatungen zählen zum Leistungskatalog der GKV, denn sie bieten wertvolle Unterstützung sowohl in der laufenden Therapie als auch bei der Vorbeugung von Krankheiten. Bei der Kostenerstattung müssen sich die Kassen aber an verschiedene gesetzliche Vorgaben halten.

Die Kostenübernahme für ergänzende Leistungen wie eine Ernährungsberatung ist im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) unter Paragraf 43 geregelt. Ganz konkret geht es darum, dass die GKV gesundheitliche Maßnahmen fördert, die das Wohlbefinden bei chronischen Erkrankungen steigern. Dazu gehört auch eine ausgewogene Ernährung.

Damit deine Krankenkasse die Kosten für eine Ernährungsberatung übernimmt, musst du nachweisen, dass die Umstellung der Ernährung aus ärztlicher Sicht medizinisch notwendig ist. Diese Bestätigung erhältst du mit dem Rezept deiner Ärztin oder deines Arztes. Weitere Voraussetzungen, die die Kranken­versicherer von den Ernährungsberater:innen erwarten, liest du weiter unten im Kapitel „Was ist eine professionelle Ernährungsberatung?

Was erstattet die gesetzliche Kranken­versicherung bei der Ernährungsberatung?

Wie hoch der finanzielle Zuschuss der Krankenkasse für eine professionelle Ernährungsberatung ist, unterscheidet sich je nach Krankenkasse.

  • In der Regel übernehmen die Krankenkassen zwischen 30 % und 100 % der Kosten für eine anerkannte Ernährungsberatung.
  • Jede Krankenkasse legt einen Höchstbetrag für diese Erstattungen fest.
  • Kosten, die über diesen Maximalbetrag hinausgehen oder Leistungen, die nicht in den offiziellen Richtlinien der Krankenkasse aufgeführt sind, musst du als Eigenanteil tragen.
  • Erwachsene ab 18 Jahren erhalten im Durchschnitt eine Erstattung von 80 bis 85 % der Kosten, bis zu dem von der GKV festgelegten Höchstbetrag.
  • Für Kinder und von Zuzahlungen befreite Versicherte kann die Erstattung bis zu 100 % betragen (innerhalb des Limits der GKV).

3 Beispiele zur Kostenerstattung bei großen Krankenkassen

Barmer

  • Zuschuss zur Erstberatung: Bis zu 40 €
  • Folgeberatung: Bis zu 30 € pro Termin
  • Maximaler Zuschuss: Bis 5 Beratungseinheiten oder bis zu 200 € jährlich für einen qualifizierten Gesundheitskurs zum Thema Ernährung (auch ohne Rezept)

DAK Gesundheit

  • Zuschuss zur Erstberatung: Bis zu 35 € für Erstberatung
  • Folgeberatung: Bis zu 23 € für bis zu 4 Folgeberatungen
  • Maximaler Zuschuss: 75 € pro Kurs

Techniker Krankenkasse (TK)

  • Zuschuss zur Erstberatung: Bis zu 45 €
  • Folgeberatung: Bis zu 30 € (maximal 4 Folgeberatungen)
  • Maximaler Zuschuss: Maximal 85 % für einen Kurs

Kosten für Ernährungsberatung: Was musst du als Privatpatient:in beachten?

Die private Kranken­versicherung (PKV) ist im Vergleich zu den gesetzlichen Kassen flexibler. Es gibt keine einheitlichen Versicherungsverträge in der PKV. Als Privatpatient:in weißt du, dass es von deinem PKV-Tarif abhängt, ob die PKV die Kosten für die Behandlung zahlt oder nicht.

Als Privatpatient:in solltest du sicherheitshalber prüfen, ob dein PKV-Tarif die Leistung Ernährungsberatung abdeckt. Oder erkundige dich einfach bei deinem Versicherer, ob die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung der Ernährungsberatung erfüllt sind.

Wenn du noch auf der Suche nach dem passenden privaten Versicherer bist, solltest du die PKV-Kosten und -Tarife der verschiedenen Anbieter vergleichen. Achtung: Die Auswahl ist recht groß und für Laien oft unübersichtlich.

Lass dich bei der Entscheidung von einem Versicherungsexperten oder einer Versicherungsexpertin von CLARK unterstützen – mit einem Angebot und einer persönlichen Beratung. So findest du schnell eine PKV mit dem Versicherungsschutz, den du dir wünschst.

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Wann ist eine Ernährungsberatung eine medizinische Maßnahme?

Folgende Erkrankungen und Diagnosen rechtfertigen einen Anspruch auf Kostenübernahme einer Ernährungsberatung:

  • Essstörungen oder Mangelernährungen, etwa Adipositas oder Magersucht
  • Allergien und Unverträglichkeiten gegenüber Lebensmitteln, z. B. Laktose-, Histamin- oder Fructoseintoleranz
  • Zöliakie oder Glutenunverträglichkeit
  • Herz-Kreislauf-Beschwerden wie Bluthochdruck
  • Krebserkrankungen
  • Stoffwechselprobleme, wie Diabetes, erhöhte Cholesterinwerte, Gicht oder Schwangerschaftsdiabetes
  • Erkrankungen spezifischer Organe, beispielsweise Nieren, Galle und Leber, vor allem bei Nierenfunktionsstörungen
  • Hautbeschwerden, zum Beispiel Neurodermitis
  • Osteoporose

Denke daran, dass eine Ernährungsberatung nicht nur nach dem Ausbruch einer Krankheit sinnvoll ist. Sie kann auch dazu beitragen, die oben aufgezählten Erkrankungen vorzubeugen. Durch die richtige Ernährungsweise können viele Beschwerden gelindert, vollständig beseitigt oder gleich von Anfang an verhindert werden.

Auch bei der Vorbeugung ist die Empfehlung der Ärztin oder des Arztes für die Kostenerstattung erforderlich. Wenn dein:e Ärzt:in der Ansicht ist, dass eine Ernährungsberatung entscheidend zu deiner Gesundheit beiträgt, lohnt es sich, eine Kostenübernahme bei deiner gesetzlichen oder privaten Kranken­versicherung zu beantragen.

Was ist eine professionelle Ernährungsberatung?

Wenn du möchtest, dass deine Kranken­versicherung die Kosten für deine Ernährungsberatung trägt, muss der Anbieter der Ernährungsberatung bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das liegt daran, dass die Berufsbezeichnung „Ernährungsberater“ nicht rechtlich geschützt ist. Krankenkassen stellen deshalb klare Anforderungen, die eine qualifizierte Ernährungsberatung erfüllen sollte.

Das primäre Ziel einer qualifizierten Ernährungsberatung ist es, deine Motivation und Fähigkeit zu stärken, deine Ernährung nachhaltig zu ändern – beispielsweise abgestimmt auf deine gesundheitliche Situation.

Was muss ein qualifizierter Ernährungsberater für dich leisten?

Nationale Verbände wie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) und der Verein für Ernährung und Diätetik (VFED) stellen Richtlinien bereit, die den Maßstab für professionelle Ernährungsberatungen setzen.

Wie eine professionelle und erstattungsfähige Ernährungsberatung typischerweise abläuft, siehst du im folgenden Überblick:

  1. Anamnese: Hier wird eine detaillierte Analyse deiner Ernährungsgewohnheiten durchgeführt. Es werden Aspekte wie Mengen, Essenszeiten und vorhandene Krankheiten betrachtet, um einen klaren Überblick zu erhalten.
  2. Ernährungsinfos: Der oder die Berater:in gibt dir gezielte Informationen und Ratschläge, wie du deine Ernährung optimal gestalten und im Alltag umsetzen kannst.
  3. Ernährungsanpassung: Schrittweise wirst du durch den Prozess der Ernährungsumstellung geführt. Dabei wird das im vorherigen Schritt erlernte Wissen in die Tat umgesetzt. Du beginnst auch, ein Ernährungstagebuch zu führen.
  4. Praktische Hinweise: Es werden spezifische Ernährungspläne und Rezepte erstellt. Zudem erhältst du Einkaufstipps.
  5. Auswertung: Gemeinsam mit deinem oder deiner Berater:in wertest du dein Ernährungstagebuch aus. Basierend darauf können Anpassungen an deinem Ernährungsplan vorgenommen werden.

Die gesamte Ernährungsberatung kann durchaus weitere Termine beanspruchen. Sie dauert üblicherweise zwischen 4 und 6 Monaten. Am Ende solltest du in der Lage sein, eine gesunde Ernährung, die auf deine Bedürfnisse zugeschnitten ist, dauerhaft beizubehalten.

Zertifizierung als Auswahlkriterium

Um sicherzustellen, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt, solltest auch du die Qualifikationen des Ernährungsberaters bzw. der Ernährungsberaterin prüfen. Nur Diätassistent:innen, Ernährungswissenschaftler:innen und Ökotropholog:innen mit bestimmten Zertifizierungen von anerkannten Berufsverbänden werden von Krankenkassen akzeptiert.

Zu diesen Berufs- und Fachverbänden gehören beispielsweise:

  • die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
  • die Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e. V. (QUETHEB)
  • der Verband der Diätassistenten (VDD)
  • der Berufsverband Oecotrophologie e. V. (VDOE)
  • der Verband für Ernährung und Diätetik e. V.

Der Weg zur Kostenerstattung für deine Ernährungsberatung

Es ist einfach, eine Kostenerstattung zu beantragen, wenn die oben erwähnten Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Hol dir von deiner Ärztin oder deinem Arzt eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Beratung.
  2. Hol dir Angebote von zertifizierten Ernährungsberater:innen und wähle das passendste aus.
  3. Reiche das ausgewählte Angebot zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei deiner Krankenkasse ein und warte auf deren Antwort.
  4. Nach Abschluss der Beratung werden dir die vereinbarten Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag von deiner Krankenkasse erstattet.

Ernährungsberatung während Schwangerschaft und Stillzeit

Während der Schwangerschaft hat Ernährung sowohl für die werdende Mutter als auch für das ungeborene Kind höchste Priorität. Es ist ein weit verbreiteter Mythos, dass Schwangere für 2 essen sollten. Tatsächlich geht es darum, die richtigen Nährstoffe in der richtigen Menge zu sich zu nehmen.

Auch während der Stillzeit ist eine auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Ernährung wichtig, sowohl für die Mutter als auch für das Kind.

Ernährungsberatungen in dieser Lebensphase werden in der Regel als Präventions­maßnahmen betrachtet. Krankenkassen sind daher verpflichtet, die Kosten gemäß § 20 SGB V zu übernehmen. Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht nötig.

Erkundige dich jedoch sicherheitshalber vorab bei deiner Krankenkasse, ob sie die Kosten übernimmt. Bei privaten Kranken­versicherungen solltest du deine Tarif­bedingungen prüfen.

Interessiert?

Eine Ernährungsberatung leistet einen wichtigen Beitrag zu mehr Gesundheit und hilft bei der Vorbeugung von Krankheiten. Soll deine neue PKV diese Leistung unterstützen? Dann schau, was die Versicherer in ihren Tarifen anbieten. Mit der Hilfe einer Beraterin oder eines Beraters, der dir ein Angebot sendet, hast du schnell deine Kranken­versicherung in der Tasche.

Nächste Schritte

  1. Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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