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Hörgeräte

„Wie bitte?“ – Was zahlt die Kranken­­versicherung für Hörhilfen?

PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

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  • Beim Kauf eines Hörgerätes sind Beratung, Modellvergleich und Anpassung wichtig, um das passende Gerät zu finden.
  • Die gesetzlichen Kranken­versicherer zahlen Zuschüsse für Hörgeräte, die abhängig von Grad der Schwerhörigkeit, Anzahl der Geräte und Art des Hörgerätes sind.
  • Private Kranken­versicherer übernehmen oft höhere Kosten als gesetzliche Krankenkassen, was die Wahl modernerer und komfortablerer Hörgeräte ermöglicht.

Kurzer Überblick über Kostenerstattung & Kranken­versicherung

Hörgeräte werden immer besser, kleiner und moderner. Ab einem bestimmten Grad an Hörverlust sind die kleinen Helfer im Ohr medizinisch notwendig. Sie tragen zur alltäglichen Gesundheit bei und sind somit ein Fall für die Kranken­versicherung.

Leider sind die Regelungen rund um die Kostenübernahme bei Hörgeräten durch die Kranken­versicherung nicht gerade leicht zu verstehen. Von Nulltarif über Zuschuss und Festbetrag bis hin zu Zuzahlung ist bei diesem Thema alles dabei.

Wie viel dir die Kranken­versicherung schließlich zahlt, hängt von vielen Faktoren ab. Auf einige davon gehen wir auf dieser Themenseite näher ein.

Hier sind für dich schon mal die wichtigsten Facts zum Thema Hörgeräte und Kostenerstattung durch die Kranken­versicherung:

  • Hat dir die Ärztin oder der Arzt ein Hörgerät verordnet, sind alle Krankenkassen laut Gesetz verpflichtet, dir einen Zuschuss für das Hilfsmittel zu gewähren (SGB Fünftes Buch, § 33).
  • Gesetzliche Krankenkassen geben einen Festzuschuss für das erste Hörgerät und einen etwas geringeren Zuschuss für ein zweites Hörgerät.
  • Man unterscheidet bei Hörgeräten zwischen Kassenmodellen zum Nulltarif und Modellen mit Zuzahlung.
  • Auch für die Reparatur des Hörgerätes haben die Kranken­versicherungen schon Kosten eingeplant.
  • Die private Kranken­versicherung (PKV) erstattet ebenfalls die Kosten für Hörgeräte. Die Grundlage dafür ist der jeweilige PKV-Tarif.
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Wann zahlt die Kranken­versicherung für Hörgeräte?

Sowohl für die private als auch für die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) gilt ein einfaches Prinzip: Die Kranken­versicherung ist verpflichtet, dir medizinische Hilfsmittel zu erstatten, wenn diese medizinisch notwendig sind.

Wenn dir die Ärztin oder der Arzt ein Hörgerät verschreibt, hast du also grundsätzlich einen Anspruch auf eine Erstattung der Kosten. Wie hoch diese ausfällt, hängt von zahlreichen Faktoren ab, zum Beispiel von der Diagnose. Hast du das Hörvermögen nur vorübergehend verloren? Liegt ein leichter Hörverlust vor oder bist du so stark eingeschränkt, dass ohne Behandlung eine Taubheit droht?

Je nach Grad des Hörverlustes und je nach Ursache kann ein anderes Hörgerät für dich infrage kommen.

Nur die Grundversorgung oder mehr Komfort?

Bei der Kostenerstattung für Hörgeräte unterscheiden sich die Leistungen der beiden Kranken­versicherungssysteme.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nicht für jedes Gerät, das du dir wünschst. Dein Versicherungsschutz umfasst nur Maßnahmen, die medizinisch ausreichen, um die Beschwerden zu lindern oder zu heilen. Die Grundversorgung ist somit gesichert. Für Komfort oder Luxus-Ausstattung wird kein Geld ausgegeben. Solltest du ein Hörgerät bevorzugen, das mehr bietet als ein Kassengerät, musst du diese Extras selbst bezahlen.

Was erstattet die PKV an Kosten für Hörgeräte?

Als Privatpatient:in hast du den Vorteil, dass private Kranken­versicherer oft eine höhere Summe übernehmen als gesetzliche Krankenkassen. So ist es möglich, dass du dich für ein moderneres, komfortableres Hörgerät entscheiden kannst und dennoch nicht in Eigenleistung gehen musst. Denn das Angebot an Leistungen geht bei der PKV über die Grundversorgung hinaus.

PKV: Kostenerstattung ist individuell

Wie viel dir dein PKV-Anbieter für ein Hörgerät zahlt, hängt ganz von deinem Tarif beziehungsweise von deinem Vertrag ab. Dort kann eine Höchstsumme festgelegt sein oder andere Kriterien für die Kostenübernahme.

Solltest du dir in diesem Bereich bessere Leistungen wünschen, solltest du zu deinem Ansprechpartner in Sachen Versicherung Kontakt aufnehmen.

Vielleicht kann dir deine PKV ein Tarifangebot mit besseren Leistungen und nahezu gleichen PKV-Kosten machen.

Bist du noch auf der Suche nach einer PKV, lohnt sich ein Vergleich mehrerer Anbieter. Komm gleich zu CLARK und lass dir von unseren geschulten Versicherungsexpert:innen helfen. Das spart dir Zeit und Geld.

Nulltarif & Zuzahlung: Wie handhabt die GKV die Kosten für Hörgeräte?

Die gesetzlichen Kranken­versicherer unterscheiden zwischen sogenannten Kassengeräten und Hörgeräten mit Zuzahlung.

Die Kassengeräte werden auch als Nulltarif-Hörgeräte oder Basisgeräte bezeichnet. Sie bieten dir die wichtigsten Funktionen, die du brauchst, um den Hörverlust zu behandeln.

Die Kosten für diese Geräte deckt der Krankenkassen-Zuschuss ab. Du musst fast nichts dazu bezahlen. Die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 € geht leider auf deine Rechnung – trotz Nulltarif.

Allerdings sind diese Hörgeräte nicht immer besonders komfortabel. Sie bieten die Mindestausstattung, mehr aber nicht.

Für die Nulltarif-Geräte kalkuliert die Kranken­versicherung eine sogenannte Versorgungspauschale ein. Das heißt, sie zahlt über einen Zeitraum von 6 Jahren die Reparatur des Gerätes. Danach hast du Anspruch auf ein neues Hörgerät.

Das musst du bei Hörgeräten mit Zuzahlung bezahlen

Hörgeräte, für die du eine Zuzahlung leisten musst, bringen oft mehr Komfort mit, was die Funktionalität und das Tragen betrifft. Wenn du ein zuzahlungspflichtiges Modell wählst, zahlst du die Differenz zwischen der Kassenleistung (Festbetrag) und dem Kaufpreis.

Gut zu wissen

Solltest du dich aus medizinischen Gründen für ein Gerät entscheiden, das nicht zuzahlungsfrei ist, dann stell bei deiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Mehrkosten, also auf volle Kostenerstattung. Es kann sich für dich lohnen.

Wie viel zahlt die Krankenkasse für ein Hörgerät?

Wie so oft bei Kostenfragen gibt es keine eindeutige Antwort und keinen pauschalen Betrag, den du dir einfach merken kannst. Es gibt zwar maximale Festbeträge, die für die gesetzlichen Kranken­versicherungen gelten, aber die Kassen haben etwas Entscheidungsspielraum.

Wie viel Geld dir schließlich erstattet wird, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Grad der Schwerhörigkeit
  • Anzahl der erforderlichen Hörgeräte
  • Art des Hörgerätes
  • Leistungsspektrum der Kranken­versicherung

Der Kranken­versicherer richtet sich bei der Kostenermittlung einerseits nach den Festbeträgen, die der Spitzenverband der GKV vorgibt. Andererseits stimmen sich die einzelnen Krankenkassen mit der Bundesinnung für Hörakustiker sowie mit verschiedenen Anbietern von Hörgeräten ab. Daher unterscheidet sich die Höhe der Kostenerstattung für Hörgeräte von Kasse zu Kasse.

In der folgenden Übersicht findest du eine Auswahl an Kostenbeispielen, wie gesetzliche Kranken­versicherer Hörgeräte bezuschussen:

Kranken­versicherer1 Hörgerät2 Hörgeräte
AOK (außer Hessen)685 €1.217 €
Techniker Krankenkasse645 €1.353 €
DAK645 €1.353 €
IKK685 €1.217 €
Bahn BKK685 €1.217 €
Kostenbeispiele Zuschuss bei Hörgeräten in der GKV

Bei einer Schwerhörigkeit, die bereits an Taubheit grenzt, erhöht sich der Festbetrag noch einmal. So zahlen die AOKs für ein Hörgerät in dieser Kategorie bis zu 820 €, IKKs und BKKs bieten mit 840 € etwas mehr finanzielle Unterstützung.

Weitere Kostenpunkte für die Hörgeräte-Versorgung

Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören neben den Hörgeräten die Ausgaben für die Ohrpassstücke (Otoplastik), also die Teile des Hörgerätes, die direkt im oder am Ohr getragen werden, um den Schallschlauch in der richtigen Position zu halten. Hierfür veranschlagen die Krankenkassen zwischen 34 und 40 €.

Günstiger ist ein Dünnschlauch, der gewissermaßen die Verbindung zwischen Hörgerät und Ohr darstellt. Dieser kostet die Krankenkasse nur maximal 10 €.

Auch Reparaturen des Gerätes sind einkalkuliert. Bei einem zuzahlungsfreien Hörgerät übernimmt die Kranken­versicherung 6 Jahre lang die Reparaturkosten in Höhe von bis zu 150 €.

Worauf solltest du beim Kauf eines Hörgerätes achten?

Der Verlust des Hörvermögens wirkt sich auf die Lebensqualität aus. Daher ist es wichtig, dass du dich für ein Gerät entscheidest, das dir den Alltag wieder einfacher macht. Folgende Tipps helfen dir bei der Wahl des passenden Hörgerätes.

  • Rezept: Denk daran, dass das Rezept von der Ärztin oder dem Arzt nur 4 Wochen gültig ist. Du kannst dir zwar eine neue Verordnung holen, aber dies kostet wertvolle Zeit.
  • Vergleich: Vergleiche mehrere Modelle und achte auf Qualität, Bedienkomfort und guten Sitz.
  • Auswahl: Jeder Anbieter von Hörgeräten hat eine Auswahl an zuzahlungsfreien Modellen.
  • Beratung: Nutze die Beratung beim Hörprofi und kläre deine Wünsche und Ansprüche an das Hörgerät.
  • Gewöhnung: Die Anpassung und Gewöhnung dauert oft einige Zeit.

Die private Kranken­versicherung hat viele Vorteile bei der Gesundheitsversorgung zu bieten – nicht nur bei der Kostenerstattung von Hörgeräten. Lass dich bei CLARK kostenlos beraten, welcher Premium-Versicherungsschutz für dich optimal ist.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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