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Künstliche Befruchtung
Was zahlen die Krankenversicherungen bei Kinderwunsch?
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Das Wichtigste in Kürze
Künstliche Befruchtung und die Kosten: Wer zahlt wann?
Jedes Jahr kommen in Europa rund 200.000 Kinder nach einer künstlichen Befruchtung zur Welt. Noch mehr Paare versuchen, auf diese Weise Eltern zu werden. Wenn du dich für eine künstliche Befruchtung interessierst, solltest du dich unbedingt mit den Kosten vertraut machen. Hier erfährst du, was auf dich zukommt und wie es mit der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung aussieht.
Kosten für eine künstliche Befruchtung: Abhängig von der Behandlungsmethode
Es gibt verschiedene Methoden, um sich den Kinderwunsch zu erfüllen, und dementsprechend unterschiedlich fallen die Kosten aus. Pro Versuch können die Behandlungskosten zwischen 200 € und 5.500 € liegen.
Zusätzlich musst du die Kosten für Medikamente und eventuelle weitere Behandlungen einplanen, falls Komplikationen auftreten.
Wenn ein Versuch nicht erfolgreich ist, können Paare weitere Anläufe, sogenannte Zyklen, starten. Dadurch können die sowieso schon hohen Kosten schnell auf beachtliche Summen anwachsen.
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Wenn du dich dazu entschieden hast, der Natur mit Reproduktionsbiologie auf die Sprünge zu helfen, stehen dir mehrere Methoden zur Auswahl. Die gängigsten sind:
In-Vitro-Fertilisation (IVF)
Bei dieser Methode findet die Befruchtung im Reagenzglas statt – daher auch der Name „in vitro“, was „im Glas“ bedeutet. Eizellen der Frau werden im Reagenzglas mit den Samenzellen des Mannes befruchtet. Vorher gibt es meist eine Hormonbehandlung, um die Eierstöcke zu stimulieren und befruchtungsfähige Eizellen zu produzieren.
Intrauterine Insemination (IUI)
Hierbei gibt die Ärztin oder der Arzt mithilfe eines Katheters oder einer Spritze Spermien direkt in die Gebärmutter (intrauterin) oder den Eileiter (intrazervikal), wo sie die Eizelle selbst befruchten. Diese Methode wird oft genutzt, wenn der Mann zu wenig Samen (nichtobstruktive Azoospermie) hat. Es gibt zwei Varianten:
- Homologe Insemination: Spermien des Partners oder Ehemannes werden verwendet.
- Heterologe Insemination: Spermien eines anonymen Spenders kommen zum Einsatz.
Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen oder übernehmen nur die Kosten der homologen Insemination. Private Versicherer zahlen je nach Tarif beide Varianten, jedoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
Diese Methode ist eine Variante der IVF. Bei der ICSI-Methode, auch Mikroinjektion genannt, wird eine Samenzelle direkt in die Eizelle injiziert. Es reicht eine einzige befruchtungsfähige Samenzelle, sodass diese Methode bei beeinträchtigter Fruchtbarkeit des Mannes infrage kommt.
In-Vitro-Maturation (IVM)
Bei der IVM reifen die Eizellen der Frau nicht in ihrem Körper, sondern im Reagenzglas heran, bevor sie befruchtet werden. Da Hormonbehandlungen wegfallen, ist diese Methode schonender für den weiblichen Körper. Sie eignet sich für Frauen, die keine hohen Hormondosen vertragen.
Intratubarer Gameten-Transfer (GIFT)
Hierbei werden der Frau Eizellen mittels Bauchspiegelung (Laparoskopie) entnommen und zusammen mit den Spermien des Mannes in den Eileiter injiziert. Die Befruchtung findet dann auf natürliche Weise statt, und das befruchtete Ei wandert idealerweise eigenständig in die Gebärmutter und nistet sich dort ein. Diese Methode birgt ein höheres Risiko für Komplikationen, nicht zuletzt wegen der Vollnarkose während der Bauchspiegelung.
Klappt es beim ersten Versuch nicht, ist dies kein Grund zum Aufgeben. Je nach Methode steigt die Erfolgsquote mit der Anzahl der durchgeführten Zyklen. Krankenversicherungen bezahlen häufig mehrere Behandlungen.
Die Behandlungsmethoden auf einen Blick
Methode | Kosten pro Versuch | Erfolgsquote | Merkmale |
---|---|---|---|
In-Vitro-Fertilisation (IVF) | Bis zu 3.000 € | 25 bis 30 % | Strenge gesetzliche Regelungen, bei Eileiterproblemen geeignet |
Intrauterine Insemination (IUI) | 200 bis 1.000 € | 5 bis 10 % | Schmerzfreie Behandlungsmethode, mit oder ohne Hormonbehandlung |
Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) | Bis zu 5.500 € | 25 bis 30 % | Ambulanter Eingriff, hormonelle Stimulation als Vorbereitung |
In-Vitro-Maturation (IVM) | Bis zu 1.800 € | 17 bis 25 % | Entnahme unreifer Eizellen, Behandlung der entnommenen Zellen durch Hormone |
Intratubarer Gameten-Transfer (GIFT) | Bis zu 1.500 € | 20 % | Natürliche Befruchtung im Körper, Gefahr einer Eileiterschwangerschaft |
Übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten?
Seit dem 1. Januar 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen 50 % der Kosten für eine künstliche Befruchtung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören:
- Ärztliche Bestätigung: Ein Attest muss die Unfruchtbarkeit bescheinigen.
- Nur Ehepaare: Die Bezuschussung der Behandlungskosten wird von der GKV nur verheirateten Paaren gewährt.
- Prognose auf Erfolg: Eine Bescheinigung muss die Erfolgsaussicht der Behandlung bestätigen.
- Altersgrenzen: Der Mann muss zwischen 25 und 50 Jahren, die Frau zwischen 25 und 40 Jahren alt sein.
- Herkunft von Ei- und Samenzellen: Es dürfen ausschließlich Eizellen und Spermien des behandelten Paares verwendet werden.
- Beratung: Vor der Kinderwunschbehandlung muss eine eingehende Beratung stattfinden.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, reichst du deinen Behandlungsplan bei der Krankenkasse ein. Bei einer Bewilligung können Paare nicht unbegrenzt oft einen neuen Versuch starten. Die Anzahl der bezuschussten Kinderwunschbehandlungen ist begrenzt:
- In-Vitro-Fertilisation (IVF): 3 Zyklen
- Intrauterine Insemination (IUI) mit Hormonbehandlung: 3 Zyklen
- Intrauterine Insemination (IUI) ohne Hormoneinsatz: 8 Zyklen
- Intratubarer Gameten-Transfer (GIFT): 2 Zyklen
Die Kosten für das Einfrieren befruchteter Eizellen (Kryokonservierung) werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, es sei denn, die Frau lässt ihre Eizellen aufgrund einer Krebserkrankung einfrieren.
Tipp: Zuschüsse vom Bund für Kinderwunschbehandlungen
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten gesetzlich Versicherte finanzielle Unterstützung vom Bund für eine künstliche Befruchtung. Der Zuschuss beträgt bis zu 25 % des Eigenanteils und die Voraussetzungen sind in den Richtlinien des Bundesministeriums für Familie genau geregelt. Sowohl verheiratete als auch unverheiratete Paare haben die Chance, sich für den Zuschuss zu qualifizieren.
Kostenübernahme bei den privaten Versicherungen
Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es keine pauschalen Regelungen zu den Kostenübernahmen. Ob, in welchem Umfang und für welche Methoden die Kosten erstattet werden, hängt von den jeweiligen Versicherungstarifen ab. Ist diese Leistung im Tarif enthalten, stehen die Chancen für eine 100 % Kostenübernahme gut. Dies gilt übrigens auch für viele andere Behandlungen, deren Kosten die PKV im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenversicherungen übernimmt.
Grundsätzlich gelten bei der PKV einfachere Voraussetzungen für die Kostenübernahme als bei den Krankenkassen:
- Versicherte müssen nicht verheiratet sein.
- Das Alter spielt eine geringere Rolle.
- Es gibt keine Einschränkungen bezüglich der Anzahl der Versuche.
Einige Anforderungen gibt es allerdings auch bei der PKV. So muss die Unfruchtbarkeit nachweislich eine organische Ursache haben. Bei unklarer Ursache ist die Krankenversicherung nicht verpflichtet, die Kosten für die künstliche Befruchtung zu übernehmen.
Zudem muss eine Erfolgswahrscheinlichkeit von mindestens 15 % vorliegen. Setze dich am besten noch vor dem Behandlungsbeginn mit deiner Krankenversicherung in Verbindung und kläre die Kostenübernahme ab.
Wenn du auf der Suche nach einem Tarif bist, solltest du genau auf den Leistungsumfang und vor allem auf die Kostenübernahme der Kinderwunschbehandlungen achten. Am besten vergleichst du auch die Kosten der PKV-Tarife, um das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Zu den Leistungen zählen Einzelzimmer im Krankenhaus sowie freie Arzt- und Krankenhauswahl – nur einige der vielen Gründe, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden.
Kostenübernahme bei unterschiedlichen Versicherungsverhältnissen
Ist eine:r von euch bei der gesetzlichen und der andere bei der privaten Krankenversicherung, gilt bei der PKV das sogenannte Verursacherprinzip. Ist der oder die Privatpatient:in verantwortlich für die Kinderlosigkeit, werden die Kosten bei entsprechendem Leistungsumfang des Tarifs in der Regel von der PKV übernommen.
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