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Rehabilitation (Reha)

Wie ist das mit den Kosten & der Zuzahlung?

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  • Die Reha – oder richtiger die Rehabilitation – ist eine Reihe von Therapien, die dir dein Arzt oder deine Ärztin verschreibt, damit du nach einer langen Krankheit oder nach einer Verletzung oder OP wieder auf die Beine kommst.
  • Die Kosten für eine solche Therapie übernimmt unter anderem die gesetzliche Kranken­versicherung. Als Kostenträger können aber auch die Deutsche Renten­versicherung oder die Unfall­versicherung infrage kommen.
  • In der privaten Kranken­versicherung (PKV) sind die Kosten für Reha-Maßnahmen keine grundsätzliche Leistung. Du musst diese extra vereinbaren.

Was ist eigentlich eine Reha (Rehabilitation)?

Eine Rehabilitation, kurz Reha, hilft dir, nach einer langen Krankheit, einer Unfallverletzung oder einer OP deine gewohnte Kondition wieder aufzubauen. Dein Gesundheitszustand soll sich nach der medizinischen Behandlung nicht verschlechtern.

Oft ist dies notwendig, damit du wieder ins Erwerbsleben, an den Arbeitsplatz oder in den Alltag zurückfinden und an der Gemeinschaft teilhaben kannst. Ganz vereinfacht gesagt: Deine „Funktion wird wiederhergestellt“ (lat. rehabilitatio bedeutet Wiederherstellung). Eine medizinische Rehabilitation umfasst verschiedene Maßnahmen, die darauf abzielen, deine Gesundheit und Aktivität wiederherzustellen, zu fördern oder zu erhalten, wenn diese aufgrund einer Erkrankung, Verletzung oder Behinderung beeinträchtigt ist.

Eine Reha kann ambulant in einer Praxis oder stationär in einer Rehaklinik stattfinden. Welche Form dir am besten hilft, hängt von deinen Beschwerden ab.

Die Reha ist zudem ein weites Feld, was das Angebot an Maßnahmen betrifft. So gehören physikalische Therapien (wie Wärme- oder Kältetherapien oder auch Ultraschall) ebenso dazu wie Hilfen, um im sozialen Umfeld eigenständig zurechtzukommen, und die berufliche Rehabilitation, also Hilfen, um wieder ins Berufsleben einzusteigen.

Wer zahlt für deine Reha-Behandlung?

Bei einer Reha gibt es mehrere Institutionen, die die Kosten übernehmen. Die bekannteste Anlaufstelle ist die Deutsche Renten­versicherung. Hier ist eine kurze Übersicht, welche Voraussetzungen je Stelle gelten:

  • Die Renten­versicherung: Wenn der Grund für die Reha ein Arbeitsunfall oder eine Verletzung ist, die zu einer Erwerbsminderung führte, ist die Renten­versicherung für die Bewilligung und Kostenübernahme zuständig. Das Ziel der Reha ist es, deine Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen oder zu verbessern. Hinweis: Die Zuzahlung durch die DRV gilt nur bei stationären Reha-Aufenthalten.
  • Die Unfall­versicherung: Ist eine Unfallverletzung der Grund für deine Reha, übernimmt die Unfall­versicherung die Kosten. Der Vorteil für dich: Eine Zuzahlung fällt dann nicht an.
  • Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV): Die Kostenerstattung bei Reha-Maßnahmen gehört zum Leistungskatalog der GKV. Voraussetzung ist, dass deine Ärztin oder dein Arzt dir die Reha per Rezept verordnet hat, was den Nachweis liefert, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist und dazu beiträgt, deinen Gesundheitszustand zu verbessern und deine Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen.

    Die GKV bezahlt ambulante und stationäre Reha-Maßnahmen gleichermaßen. Die gesetzliche Zuzahlung, die du vielleicht schon von Rezepten aus der Apotheke kennst, wird auch bei der Reha fällig. Maximal 10 € pro Tag werden dir in Rechnung gestellt. Es gibt aber Sonderregelungen und Freibeträge. Mehr dazu liest du im Text unten.
  • Die private Kranken­versicherung: Bist du Privatpatient:in und dein:e Ärzt:in hat dir eine Reha verschrieben, übernimmt die private Kranken­versicherung die Kosten. Reha-Maßnahmen sind jedoch keine allgemeine Pflichtleistung der PKV. Das bedeutet, der Versicherer erstattet die Kosten nur, wenn diese Leistung in deinem Versicherungsvertrag enthalten ist. Je nach Vereinbarung übernimmt die Kranken­versicherung die Kosten vollständig, teilweise oder gar nicht.
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Welche Regeln gelten zur Zuzahlung für eine Reha?

Rehabilitations­maßnahmen unterliegen der gesetzlichen Zuzahlungspflicht. Das bedeutet, dass du als Patient:in einen Teil der Kosten selbst tragen musst. Die genaue Höhe der Zuzahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer der Reha-Maßnahme, der Art der Therapie und deiner persönlichen Situation.

Dein Einkommen und Familienstand beeinflussen ebenfalls die Reha-Zuzahlung. Allgemein beträgt die Zuzahlung maximal 10 € pro Tag.

Die Details zur Zuzahlung für Reha bei der gesetzlichen Renten­versicherung sind im Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (§ 32 SGB VI) geregelt. Aktuell gelten folgende Richtwerte:

  • Stationäre Reha-Therapie: Deine Zuzahlung beträgt 10 € pro Tag, jedoch maximal für 42 Tage im Jahr. Bei längerer notwendiger Rehabilitationsdauer entfällt die Zuzahlung.
  • Anschlussheilbehandlung: Schließt die Reha unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt an, beträgt deine Zuzahlung 10 € pro Tag, jedoch maximal für 14 Tage im Jahr.
  • Ambulante Rehabilitation: Hierbei entfällt jegliche Zuzahlung.

Ist die gesetzliche Kranken­versicherung der Kostenträger für deine Reha, gelten andere Regelungen bei der Zuzahlung (geregelt im SGB Fünftes Buch § 40 SGB V). Einen schnellen Überblick über die wichtigsten Fakten zur Reha-Zuzahlung bei der GKV bietet das Bundesgesundheitsministerium. Folgende Details sind für dich wichtig:

  • Stationäre Reha: Die gesetzliche Zuzahlung beträgt maximal 10 € pro Tag.
  • Anschlussheilbehandlung: Es werden höchstens 10 € pro Tag berechnet, für maximal 28 Tage pro Jahr.
  • Ambulante Behandlungen: Hier gelten ähnliche Regeln wie bei Medikamenten und Heilmitteln. Auch hier ist eine Zuzahlung von maximal 10 € zu leisten. Vorsorgeleistungen in Kurorten und Arztkosten übernimmt die Krankenkasse.

Zuzahlungspflichtig bist du, wenn du älter als 18 Jahre bist. Bist du jünger, fallen keine Kosten dieser Art für dich an.

Leistungen und Dauer der Rehabilitation

Wenn du dich mit der Zuzahlung zur Rehabilitation auseinandersetzt, willst du sicherlich auch wissen, was dir eine Reha bietet. Hier ist ein Überblick über die typischen Leistungen einer Rehabilitation:

Medizinische Versorgung

Die medizinischen Leistungen im Rahmen einer Rehabilitation zielen darauf ab, deine körperliche und seelische Gesundheit zu verbessern. Mögliche Behandlungen sind unter anderem:

Berufliche Wiedereingliederung

Falls deine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist, kann eine berufliche Rehabilitation Teil deiner Reha-Maßnahme sein. Dazu gehören Angebote wie berufliche Neuorientierung, Umschulung oder Unterstützung bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt.

Dauer der Rehabilitation

Die Dauer der Rehabilitation variiert je nach Art und Umfang der benötigten Leistungen. Im Allgemeinen gilt: Eine stationäre Rehabilitation dauert gewöhnlich zwischen 3 und 6 Wochen. Ambulante oder teilstationäre Rehabilitations­maßnahmen können je nach deinen individuellen Bedürfnissen mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.

Begleitpersonen

Brauchst du wegen deiner Erkrankung oder Verletzung die Unterstützung einer Begleitperson während der Rehabilitation, zahlt die Kranken­versicherung diese Kosten in vollem Umfang, inklusive Unterkunft und Verpflegung. Begleitpersonen unterliegen nicht der Zuzahlungspflicht.

Wann musst du keine oder weniger Zuzahlung zur Reha leisten?

Wenn die Renten­versicherung deine Reha bewilligt, berechnet sie auch deine gesetzliche Zuzahlung. Es ist jedoch möglich, dich von dieser Pflicht befreien zu lassen. Welche Voraussetzungen musst du dazu erfüllen?

Eine Stellschraube ist dein Einkommen. Die Höhe der Zuzahlung hängt von deinen Einkünften ab. Für die Berechnung gelten verschiedene Freibetragsgrenzen. Unterschreitet dein monatliches Nettoeinkommen diese Grenze, bist du von der Zuzahlung befreit.

Leben Kinder in deinem Haushalt, für die ein Kindergeldanspruch besteht, kannst du einen reduzierten Tagesbetrag bei der Reha-Zuzahlung geltend machen. Das gilt auch, wenn du zu Hause deinen Ehepartner oder Lebenspartner pflegst.

Hinweis: Wenn du jünger als 18 Jahre bist, sind Zuzahlungen für dich kein Thema. Dann bist du ohnehin davon befreit.

Die Details zur kompletten Befreiung sowie zu den Einkommen für reduzierte Beträge zur Reha-Zuzahlung findest du in dieser Übersicht:

Monat­liches Einkommen (Netto)Zuzahlungs­betrag pro Tag
Unter 1.415 €Keine Zuzahlung
Ab 1.415 €5 €
Ab 1.555,40 €6 €
Ab 1.696,80 €7 €
Ab 1.838,20 €8 €
Ab 1.979,60 €9 €
Ab 2.121 €10 €(Maximum)
Übersicht Reha-Zuzahlung

So kannst du eine Befreiung oder Ermäßigung der Reha-Zuzahlung erreichen

Erfüllst du die oben genannten Voraussetzungen? Dann solltest du dir die Antragsformulare für die Zuzahlungsbefreiung auf der Website der Renten­versicherung holen. Denn ohne Papierkram geht es nicht. Denk auch daran, Belege wie Einkommensnachweise hinzuzufügen.

Reha über die Krankenkasse: Wie sieht es aus mit Zuzahlungsbefreiung?

Auch bei der gesetzlichen Kranken­versicherung spielt das Einkommen eine Rolle für die Befreiung von der Zuzahlung. Wenn deine Zuzahlungen im Laufe eines Kalenderjahres zusammengerechnet mehr als 2 % deines Bruttoeinkommens ausmachen, solltest du dir die Antragsformulare bei deiner Krankenkasse besorgen. Bist du chronisch krank, liegt der Grenzwert sogar bei nur 1 %.

Die Kosten für die Zuzahlung kannst du steuerlich geltend machen. Heb dafür die Belege auf und die Nachweise, dass die Behandlung vom Arzt verordnet wurde: also Rezept und Quittung.

Anlaufstellen für mehr Infos zu Reha-Maßnahmen

Wenn du genauere Informationen rund um eine geplante Reha-Maßnahme brauchst, sind die jeweiligen Kostenträger eine gute Anlaufstelle:

  • Krankenkassen: Tipps zu Voraussetzungen und Anträgen sowie allgemeine Infos zu Reha-Maßnahmen und -Leistungen.
  • Deutsche Renten­versicherung: Expert:innen für Reha-Maßnahmen zur beruflichen Integration. Auch hier bekommst du Infos über Reha-Maßnahmen und -Leistungen.

Weiterhin ist das Internet eine Hilfe. Auf verschiedenen Plattformen findest du Details über Reha-Kliniken. Zum Teil findest du dort auch Erfahrungsberichte und Bewertungen von Patient:innen, die bereits dort waren.

Bei Reha-Maßnahmen wegen chronischer Erkrankungen können dir auch Selbsthilfegruppen weiterhelfen. Hier ist auch ein Erfahrungsaustausch möglich. Einige Kliniken arbeiten sogar mit Selbsthilfegruppen und Patientenverbänden zusammen.

Nächste Schritte

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