SPD fordert freie Wahl für Beamte & Beamtinnen bei der Krankenversicherung
- Aufgrund der staatlichen Beihilfe entscheiden sich viele Beamt:innen für die private Krankenversicherung.
- Ampel-Politiker:innen fordern jetzt, dass mehr Bundesländer eine pauschale Beihilfe einführen, damit die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen attraktiv wird.
- Bisher haben nur einzelne Bundesländer ein solches Gesetz eingeführt.
Für viele Menschen gehören die Begriffe Beamte und private Krankenversicherung (PKV) selbstverständlich zusammen. Es ist richtig, dass sich die meisten Beamt:innen bei der Wahl ihrer Krankenversicherung für die PKV entscheiden. Das wundert nicht, denn aufgrund der Beihilfe-Regelungen ist die PKV für Beamte & Beamtinnen preisgünstig und leistungsstark zugleich.
Im Rahmen der staatlichen Beihilfe zahlt der Dienstherr – das ist je nach Dienstverhältnis das Bundesland oder der Bund – mindestens die Hälfte der anfallenden Arztrechnungen. Den übrigen Teil versichern Beamt:innen über einen Beihilfetarif der PKV ab.
Entscheidet sich ein:e Staatsdiener:in für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), muss sie oder er auf diese Vorzüge verzichten und den Beitrag für die Versicherung zu 100 % selbst bezahlen. Einen Zuschuss vom Dienstherren gibt es für gesetzlich versicherte Beamt:innen nur in bestimmten Bundesländern. Da die Höhe des Kassenbeitrags vom Einkommen abhängt, wird die Mitgliedschaft in der Gesetzlichen für Staatsdiener:innen schnell ein teures Vorhaben.
Kassen-Revolution: Macht die GKV attraktiver für Beamte und Beamtinnen!
Ampel-Politiker:innen sprechen sich nun für ein Umdenken aus. Die GKV soll für Beamt:innen ebenso einladend sein wie die PKV. Somit sollen auch Staatsdiener:innen eine echte Wahlmöglichkeit bei der Entscheidung für ihre Krankenversicherung haben.
Gegenüber der Bild erklärte Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, dass Bund und Länder, die bisher den Arbeitgeberanteil für ihre Neubeamtinnen und -beamten noch nicht übernehmen, dies jetzt tun mögen. Dies sei ein Gebot der Gerechtigkeit.
Unterstützung erhielt sie von ihrem Parteikollegen und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Auch er „würde es begrüßen, wenn weitere Länder das Wahlrecht einführen würden.“
In diesen Bundesländern haben Beamt:innen schon die Wahl
Bisher bieten die Bundesländer Hamburg, Brandenburg, Bremen, Berlin, Thüringen und Baden-Württemberg für Beamte und Beamtinnen die sogenannte pauschale Beihilfe für die GKV an. Diese ergänzt die individuelle Beihilfe für die PKV. Beamt:innen erhalten dabei einen Zuschuss für die GKV in Höhe von 50 % des Krankenkassenbeitrags.
Schleswig-Holstein beschränkt die Regelung bisher auf sogenannte Härtefälle. Sachsen hat bereits die Einführung der pauschalen Beihilfe für Neubeamt:innen ab 2024 angekündigt. Auch Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen werden in nächster Zeit nachziehen. In Niedersachsen steht noch kein Datum fest. In den übrigen Bundesländern ist keine Veränderung geplant.
Diese fehlende Einheitlichkeit ist ein Nachteil und ein weiterer Grund, weshalb sich Beamt:innen am Ende eher privat krankenversichern. Denn bei einem Umzug in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe oder beim Wechsel in eine Bundesbehörde muss der Beamte oder die Beamtin wieder alle GKV-Kosten selbst tragen.
Der Artikel wurde erstmals am 07. August 2023 veröffentlicht.