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Privatversicherte Beamte & Beamtinnen müssen 2024 mehr für die Pflege­versicherung zahlen

  • Beamt:innen mit einer privaten Kranken­versicherung (PKV) zahlen 2024 rund 10 € mehr monatlich für die Pflege­versicherung.
  • Zuletzt wurden die Beiträge in diesem Bereich vor 2,5 Jahren angepasst.
  • Der PKV-Verband begründet die Erhöhung mit gestiegenen Leistungsausgaben für Pflegebedürftige.

Ab dem 1. Januar 2024 zahlen privatversicherte Beamt:innen und Pensionär:innen einen höheren Beitrag an ihre private Kranken­versicherung. Grund dafür ist eine Beitragserhöhung für die Pflegepflicht­versicherung (PVB). Im Schnitt kostet diese im kommenden Jahr 21 % mehr. Durchschnittlich bedeutet dies eine Erhöhung des Monatsbeitrags von 43 € auf 52 €. Im Einzelfall kann die Anpassung aber auch höher ausfallen.

Als Grund nennt der Verband der Privaten Kranken­versicherung höhere Ausgaben durch Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige.

PKV: Nächste Beitragsanpassung in der Pflege­versicherung für Beamt:innen

Zuletzt wurden die Beiträge in der Pflege­versicherung für privatversicherte Beamt:innen im Juli 2021 angepasst. Damals stiegen die Kosten um durchschnittlich 10 € bis 15 € monatlich. Für 2022 galt außerdem ein Pflegezuschlag, um die Kosten im Zuge der Coronapandemie abzudämpfen.

Die Beitragserhöhung 2024 betrifft rund die Hälfte aller Privatversicherten. Für Arbeitnehmer:innen und Selbstständige, die Mitglied der privaten Kranken­versicherung sind, ergeben sich keine Veränderungen. Sie zahlen bereits seit diesem Jahr einen höheren Beitrag.

Beitragserhöhung für Beamte & Beamtinnen 2024 bedingt durch Leistungsverbesserungen

Eine wesentliche Ursache für die Erhöhung sind laut PKV-Verband die Zuschüsse für Pflegeheimbewohner:innen. Seit 2022 bekommen sie je nach Aufenthaltsdauer einen Zuschuss, der ihren Eigenanteil an den Pflegekosten minimiert. Er liegt derzeit zwischen 5 % und 70 % des Eigenanteils. Zum 1. Januar 2024 ist eine Erhöhung auf 15 % bis 75 % geplant.

Hinzu kommen weitere Verbesserungen für Pflegebedürftige wie ein Plus beim Pflegegeld um 5 % zum Jahreswechsel, die die Beitragsanpassung notwendig machen.

Theoretisch wäre die Beitragserhöhung noch höher ausgefallen. Doch durch die Zinswende der Europäischen Zentralbank steigen die Zinseinnahmen der Rücklagen der privaten Kranken­versicherung wieder, was eine höhere Anpassung verhindert.

Höhere Pflegebeiträge auch für gesetzlich Versicherte

Wie bei Beitragsanpassungen für die eigentliche private Kranken­versicherung können die Versicherer die Beiträge für die Pflegepflicht­versicherung erst dann anpassen, wenn sich die Leistungsausgaben um 5 % von den bislang kalkulierten unterscheiden oder die Lebenserwartung um 5 % von der bisher angenommen abweicht. Die Grenzwerte für die Beitragskalkulation wurden nun für Beihilfeberechtigte überschritten, sodass die Kosten für die Pflege­versicherung steigen.

Die Pflegepflicht­versicherung und die gesetzliche Pflege­versicherung sind für alle Versicherten der privaten und gesetzlichen Kranken­versicherung obligatorisch. Für gesetzliche Versicherte stieg der Pflegebeitrag zuletzt im Juli 2023 und liegt im kommenden Jahr maximal bei 175,95 € monatlich – ohne Beitragszuschlag für Kinderlose.

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