Sachsen plant volle Beihilfe für Beamten-Angehörige
- Der Freistaat Sachsen möchte seine Beamt:innen bei der Beihilfe besserstellen.
- Ab 2024 sollen sie demnach 90 statt 70 % Beihilfe erhalten. Für Angehörige steigt der Satz auf 100 %.
- Die Verbesserungen betreffen nur verheiratete Bedienstete mit mindestens 2 Kindern.
Ab 2024 könnte es sich für sächsische Landesbeamt:innen mit Familie deutlich mehr lohnen, sich für die private Krankenversicherung zu entscheiden. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es dort keine kostenlose Familienversicherung – Kinder und Ehepartner:innen müssen sich demnach eigenständig privat krankenversichern. Wird ein Gesetzentwurf aus dem Sächsischen Finanzministerium jedoch wie geplant umgesetzt, ist dies nicht mehr nötig.
Demnach sollen künftig „Beamt:innen mit mindestens 2 Kindern 90 % Beihilfe und Kinder sowie berücksichtigungsfähige Ehegatt:innen 100 % Beihilfe in Krankheitsfällen erhalten“, zitiert der MDR aus dem Gesetzesvorhaben.
Mehr Beihilfe bedeutet geringere PKV-Kosten für sächsische Beamt:innen
Die Gesetzesinitiative beinhaltet 3 zentrale Punkte:
- Einerseits ist die volle Beihilfe für die Kinder geplant. Gleiches gilt für den Ehepartner oder die Ehepartnerin, sofern diese:r beihilfeberechtigt ist. Der Dienstherr übernimmt die Krankheitskosten also komplett.
- Die Beihilfe für den Beamt:innen selbst wird von 70 % auf 90 % erhöht. Über die private Krankenversicherung muss nur ein Bruchteil versichert werden. Die Folge: Die Kosten der PKV sinken deutlich.
- Die Voraussetzung ist dabei, dass der oder die Beamt:in verheiratet sowie Alleinverdiener:in der Familie ist und mindestens 2 Kinder hat.
Durch die Anpassung können Beamt:innen und ihre Familie im Jahr mindestens 3.700 € einsparen. Dies zeigt eine Berechnung auf Grundlage des Durchschnittseinkommens 2020.
Das Land kostet die verbesserte Beihilfe 12 Milliarden Euro jährlich.
Sachsen setzt mit verbesserter Beamt:innen-Beihilfe Urteil um
Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbunds Sachsen wird mit dem Gesetzentwurf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen 2 BvL 4/18) umgesetzt. Dieses besagt, dass Beamt:innen, die Alleinverdiener:in der Familie sind, 15 % mehr Geld zur Verfügung haben müssen als Hartz-IV-Empfänger. In der niedrigsten Besoldungsstufe wird dieser Abstand in Sachsen und in allen anderen Bundesländern nicht eingehalten, so der Vorsitzende des Verbands, Markus Schlimbach, gegenüber dem MDR.
Schleswig-Holstein streicht Besoldungsgruppen
Das aufgeworfene Problem durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Schleswig-Holstein anders gelöst. Dort wurde die Besoldungsgruppe A1 sowie die Erfahrungsstufe 1 der Besoldungsordnung A6 gestrichen. Außerdem gibt es einen um 40 € erhöhten Familienzuschlag. In Sachsen wurden verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung des Urteils geprüft. Der nun eingeschlagene Weg der verbesserten Beihilfe sei der günstigste.
Kommt die pauschale Beihilfe für gesetzlich versicherte Beamt:innen in Sachsen?
Beamt:innen in Sachsen stehen vielleicht nicht nur hinsichtlich ihrer Beihilfehöhe vor Veränderungen. Im Koalitionsvertrag haben CDU, Grüne und SPD auch vereinbart, dass sich Beamt:innen „ohne Nachteile gesetzlich krankenversichern“ können. Denn während privat versicherte Bedienstete Beihilfe vom Dienstherrn erhalten und so nur einen kleinen Teil ihrer Behandlungskosten über die Krankenversicherung absichern müssen, bekommen gesetzlich versicherte Beamt:innen keinen Zuschuss.
Einige Bundesländer sind daher dazu übergegangen, eine pauschale Beihilfe an gesetzlich krankenversicherte Beamt:innen zu zahlen. Dem sogenannten Hamburger Modell ist zuletzt Baden-Württemberg gefolgt. Dort gelten die Regelungen ab dem 1. Januar 2023.
Dieser Artikel wurde am 22. September 2022 erstmals veröffentlicht.