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Sachsen plant volle Beihilfe für Beamten-Angehörige

  • Der Freistaat Sachsen möchte seine Beamt:innen bei der Beihilfe besserstellen.
  • Ab 2024 sollen sie demnach 90 statt 70 % Beihilfe erhalten. Für Angehörige steigt der Satz auf 100 %.
  • Die Verbesserungen betreffen nur verheiratete Bedienstete mit mindestens 2 Kindern.

Ab 2024 könnte es sich für sächsische Landesbeamt:innen mit Familie deutlich mehr lohnen, sich für die private Kranken­versicherung zu entscheiden. Im Vergleich zur gesetzlichen Kranken­versicherung gibt es dort keine kostenlose Familien­versicherung – Kinder und Ehepartner:innen müssen sich demnach eigenständig privat krankenversichern. Wird ein Gesetzentwurf aus dem Sächsischen Finanzministerium jedoch wie geplant umgesetzt, ist dies nicht mehr nötig.

Demnach sollen künftig „Beamt:innen mit mindestens 2 Kindern 90 % Beihilfe und Kinder sowie berücksichtigungsfähige Ehegatt:innen 100 % Beihilfe in Krankheitsfällen erhalten“, zitiert der MDR aus dem Gesetzesvorhaben.

Mehr Beihilfe bedeutet geringere PKV-Kosten für sächsische Beamt:innen

Die Gesetzesinitiative beinhaltet 3 zentrale Punkte:

  1. Einerseits ist die volle Beihilfe für die Kinder geplant. Gleiches gilt für den Ehepartner oder die Ehepartnerin, sofern diese:r beihilfeberechtigt ist. Der Dienstherr übernimmt die Krankheitskosten also komplett.
  2. Die Beihilfe für den Beamt:innen selbst wird von 70 % auf 90 % erhöht. Über die private Kranken­versicherung muss nur ein Bruchteil versichert werden. Die Folge: Die Kosten der PKV sinken deutlich.
  3. Die Voraussetzung ist dabei, dass der oder die Beamt:in verheiratet sowie Alleinverdiener:in der Familie ist und mindestens 2 Kinder hat.

Durch die Anpassung können Beamt:innen und ihre Familie im Jahr mindestens 3.700 € einsparen. Dies zeigt eine Berechnung auf Grundlage des Durchschnittseinkommens 2020.

Das Land kostet die verbesserte Beihilfe 12 Milliarden Euro jährlich.

Sachsen setzt mit verbesserter Beamt:innen-Beihilfe Urteil um

Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbunds Sachsen wird mit dem Gesetzentwurf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen 2 BvL 4/18) umgesetzt. Dieses besagt, dass Beamt:innen, die Alleinverdiener:in der Familie sind, 15 % mehr Geld zur Verfügung haben müssen als Hartz-IV-Empfänger. In der niedrigsten Besoldungsstufe wird dieser Abstand in Sachsen und in allen anderen Bundesländern nicht eingehalten, so der Vorsitzende des Verbands, Markus Schlimbach, gegenüber dem MDR.

Schleswig-Holstein streicht Besoldungsgruppen

Das aufgeworfene Problem durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Schleswig-Holstein anders gelöst. Dort wurde die Besoldungsgruppe A1 sowie die Erfahrungsstufe 1 der Besoldungsordnung A6 gestrichen. Außerdem gibt es einen um 40 € erhöhten Familienzuschlag. In Sachsen wurden verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung des Urteils geprüft. Der nun eingeschlagene Weg der verbesserten Beihilfe sei der günstigste.

Kommt die pauschale Beihilfe für gesetzlich versicherte Beamt:innen in Sachsen?

Beamt:innen in Sachsen stehen vielleicht nicht nur hinsichtlich ihrer Beihilfehöhe vor Veränderungen. Im Koalitionsvertrag haben CDU, Grüne und SPD auch vereinbart, dass sich Beamt:innen „ohne Nachteile gesetzlich krankenversichern“ können. Denn während privat versicherte Bedienstete Beihilfe vom Dienstherrn erhalten und so nur einen kleinen Teil ihrer Behandlungskosten über die Kranken­versicherung absichern müssen, bekommen gesetzlich versicherte Beamt:innen keinen Zuschuss.

Einige Bundesländer sind daher dazu übergegangen, eine pauschale Beihilfe an gesetzlich krankenversicherte Beamt:innen zu zahlen. Dem sogenannten Hamburger Modell ist zuletzt Baden-Württemberg gefolgt. Dort gelten die Regelungen ab dem 1. Januar 2023.

Dieser Artikel wurde am 22. September 2022 erstmals veröffentlicht.

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