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Steuervorteil für Selbstständige: PKV-Beiträge im Voraus zahlen

  • Privatversicherte und freiwillig gesetzlich Versicherte können mit einer Vorauszahlung Beiträge Steuervorteile herausholen.
  • Dadurch können sie die Kosten für die Kranken­versicherung und später noch weitere Vorsorgeausgaben für andere Versicherungen von der Steuer absetzen.
  • Der Steuerkniff eignet sich vor allem für Selbstständige, die ihre Kranken­versicherungsbeiträge komplett selbst zahlen.

Wer ein hohes Einkommen hat, muss in der Regel hohe Steuern zahlen. Gutverdienende Selbstständige sind zudem komplett eigenständig für ihre Absicherung verantwortlich. Die Kranken­versicherungsbeiträge zahlen sie aus eigener Tasche.

Wer etwas Geld auf der Kante hat, kann aber auch Steuervorteile nutzen. Hier spielt die Kranken­versicherung eine Rolle – konkret: die private Kranken­versicherung (PKV) und die gesetzliche Krankenkasse, aber nur für freiwillig Versicherte.

Vorauszahlung der Beiträge bringt Steuervorteile

Seit der Änderung des sogenannten Bürgerentlastungsgesetzes Kranken­versicherung im Jahr 2020 können PKV-Mitglieder und freiwillig Versicherte ihre Versicherungsbeiträge um bis zu 3 Jahre im Voraus bezahlen. Diese Summe können sie dann als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das betrifft die Basisbeiträge für die private Kranken- und Pflege­versicherung, die das gleiche Leistungsniveau umfassen wie die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV).

Wodurch kommt die Steuerentlastung zustande?

Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, die Basisbeträge zur Kranken- und Pflege­versicherung von der Steuer abzusetzen. Ergänzend dazu können sie weitere Versicherungsbeiträge als „sonstige Vorsorgebeiträge“ angeben.

Bei den sonstigen Vorsorgebeiträgen gelten jedoch Höchstgrenzen. So berücksichtigt das Finanzamt bei Selbstständigen nicht mehr als 2.800 €. Angestellte und Beamt:innen dürfen sogar nur 1.900 € absetzen, denn diese Berufsgruppen erhalten zu ihren Versicherungskosten einen Zuschuss: Bei Angestellten ist es der Arbeitgeberzuschuss, bei Beamt:innen die Beihilfe. Diese Summe für andere Vorsorgebeiträge akzeptiert der Fiskus nur dann, wenn der Höchstbetrag nicht bereits durch die bestehenden Kranken­versicherungsbeiträge ausgefüllt wurde.

Das ist der entscheidende Unterschied: In der Steuererklärung sind die Kosten für die Basisabsicherungen von den Höchstgrenzen ausgenommen.

Gleich 2 Steuerspar-Effekte nutzen

Wer die PKV-Beiträge für 2025 noch in diesem Jahr bezahlt, schöpft den vorhandenen Rahmen der steuerlichen Absetzung für 2024 komplett aus. Weil im nächsten Jahr keine PKV-Beiträge gezahlt werden, entsteht mehr Spielraum, um Beiträge für weitere Vorsorge­versicherungen und Zusatz­versicherungen steuerlich geltend zu machen.

Das können PKV-Wahlleistungen sein, aber auch eine Berufsunfähigkeits­versicherung, Pflegezusatz-, Zahnzusatz-, Unfall-, Haftpflicht– oder Risikolebens­versicherung. Wie hoch der steuerliche Vorteil ist, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Nach Angaben des Verbandes der Privaten Kranken­versicherung kann der Steuervorteil mehrere tausend Euro betragen.

Für wen lohnt sich dieser Steuertrick?

Expert:innen empfehlen diesen Vorgang vor allem für gutverdienende Selbstständige und hier wiederum insbesondere für ledige Privatpatient:innen sowie für Ehepaare, bei denen beide in der PKV versichert sind. Die Investition lohnt sich beispielsweise für ein Jahr, in denen ein hoher Grenzsteuersatz zu erwarten ist, etwa wegen einer Sonderzahlung oder einer Abfindung.

Angestellte müssen bei einer Vorauszahlung auch den steuerfreien Arbeitgeberanteil vorstrecken. Diesen zahlt der Arbeitgeber im Folgejahr weiterhin wie gewohnt. So kommen die Beträge wieder zurück ins Portemonnaie.

Es müssen nicht zwingend 3 Jahre im Voraus bezahlt werden. Manche Anbieter akzeptieren ohnehin nur eine Vorauszahlung für maximal 12 Monate. Der Steuervorteil ist in diesen Fällen nicht so hoch.

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