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Übertragungswert in der PKV

So funktioniert die Mitnahme der Altersrückstellungen

PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

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  • Der Anteil deiner Altersrückstellungen, den du bei einem Wechsel der privaten Kranken­versicherung zum neuen Anbieter mitnehmen kannst, nennt sich Übertragungswert.
  • Meistens handelt es sich dabei um den Geldwert, den du mit dem Basistarif „angespart“ hast. Alles, was darüber liegt, wird meist nicht angerechnet.
  • Entscheidend für die Berechnung sind die bisherige Vertragsdauer, dein Alter beim Abschluss und der Basistarif der PKV. Du erhältst jedes Jahr einen Bescheid über deinen Übertragungswert.

Was ist der Übertragungswert?

Das Gabler Versicherungslexikon (Dr. Frank Schulze Ehring) definiert den Übertragungswert als:

„Anspruch von Versicherten in der privaten Kranken­versicherung (PKV) im Sinne einer Teilübertragung der Alterungsrückstellung bei einem Wechsel des Versicherers. Der Übertragungswert wurde mit dem GKV-WSG eingeführt und bezeichnet den Betrag der zwischen den Versicherern übertragenen Finanzmittel.“

Im Prinzip ist der Übertragungswert also der finanzielle Wert und Anteil deiner bisher geleisteten Altersrückstellungen, der bei einem Wechsel der privaten Kranken­versicherung zu einem neuen Versicherungsunternehmen übertragen wird, sodass du nicht wieder bei Null anfängst.

Die Altersrückstellung ist gesetzlich geregelt: Dein Monatsbeitrag enthält bereits eine Erhöhung um 10 %, um die Rückstellung aufzubauen. Je länger du einzahlst, desto größer wird der Betrag.

Der Übertragungswert ist irrelevant, wenn du innerhalb desselben Versicherungsunternehmens in einen anderen Tarif wechselst. Hier greift das Tarifwechsel­gesetz und schützt deine Alterungsrückstellungen.

Der Übertragungswert in der Anwartschaft

Während einer PKV-Anwartschaft gilt Folgendes:

  • Kleine Anwartschaft: Rücklagen bleiben erhalten, ohne neue aufzubauen und Übertragswert bleibt gleich
  • Große Anwartschaft: Alterungsrückstellung wird weiterhin aufgebaut und der Übertragswert erhöht sich

So wird der Übertragungswert berechnet

Die gute Nachricht ist, dass du deinen Übertragungswert nicht selbst berechnen musst. Die privaten Kranken­versicherungen sind dazu verpflichtet, diesen für ihre Versicherten jährlich zu berechnen und dir die Information darüber mitzuteilen. Du kannst die Höhe des Übertragungswerts auch jederzeit bei deiner PKV erfragen.

Die Berechnung wird für jeden Versicherten individuell vorgenommen. Dabei werden

  • die Vertragslaufzeit,
  • dein Alter beim Vertragsabschluss und
  • der Basistarif berücksichtigt.

Es ist egal, in welchem Tarif du bist, weil der Basistarif immer als Grundlage zur Berechnung herangezogen wird. Der PKV-Basistarif ist gesetzlich vorgeschrieben: Jede PKV muss den einheitlichen Tarif anbieten, der ein ähnliches Leistungsniveau aufweist wie die gesetzlichen Krankenkassen.

Wechselst du also die PKV, wird nur der Anteil der Altersrückstellungen berücksichtigt, der bei einem Basistarif gebildet worden wäre.

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Der Übertragungswert bei einem Wechsel der PKV

Beim PKV-Wechsel kannst du nur den Übertragungswert deiner Altersrückstellungen übertragen und anrechnen lassen. Die Differenz zwischen dem Übertragungswert und der eigentlichen Höhe deiner Altersrückstellungen geht dir verloren.

Das gilt nur für Versicherte, die ihre private Kranken­versicherung am 01.01.2009 oder später abgeschlossen haben. Bei Verträgen, die zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen wurden, kann das Versicherungsunternehmen sogar die gesamten Altersrückstellungen einbehalten.

Je nachdem, welchen Tarif du hast, kann das mehr oder weniger weh tun. Hast du zum Beispiel einen Tarif mit einem sehr hohen Leistungsniveau und bezahlst dementsprechend auch mehr in die Altersrückstellung ein, wird dir relativ viel Geld verloren gehen.

Deswegen ist es ratsam, in einen anderen Tarif innerhalb deiner aktuellen privaten Kranken­versicherung zu wechseln, damit das Polster nicht ganz oder teilweise verloren geht – wie beim Anbieterwechsel.

Der Übertragungswert bei einem Wechsel in die GKV 

Nur die privaten Kranken­versicherungen arbeiten mit Altersrückstellungen, um die Monatsbeiträge auch im hohen Alter „gering“ zu halten. Anders ist das jedoch bei der gesetzlichen Kranken­versicherung: Hier zahlen die jüngeren Versicherungsnehmer:innen für die Älteren mit. Wie hoch der Beitrag ist, hängt vom Gehalt und dem individuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen ab. Enorme Beitragsanpassungen aufgrund von Alter gibt’s nicht.

Deswegen kannst du deine Altersrückstellungen bei einem Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Kranken­versicherung nicht mitnehmen oder anrechnen lassen

Der Trick: private Krankenzusatz­versicherung

Einige private Kranken­versicherungen haben in ihren Tarifen festgelegt, dass du die Altersrückstellung auf eine Krankenzusatz­versicherung übertragen kannst, solltest du die PKV oder zu einer GKV wechseln. So könntest du zum Beispiel eine Zahnzusatz­versicherung, Krankenhaustagegeld oder eine Versicherung für alternative Heilmethoden bei deinem Versicherer abschließen.

Wenn du in die GKV wechselst, wird sich einiges an den Leistungen ändern. Alternative Heilmethoden und Zahnmedizin werden häufig nur innerhalb des gesetzlichen Standards oder teilweise von einer Krankenkasse übernommen. Es kann sich also durchaus lohnen, eine Zusatz­versicherung abzuschließen.

Den Übertragungswert erhöhen: Geht das?

Fragst du dich vielleicht, ob es eine Möglichkeit oder Schlupflöcher gibt, damit sich dein Übertragungswert erhöht? Die Antwort wird sehr enttäuschend sein: Sie ist nein.

Da sich die Höhe des Übertragungswertes vor allem an der Vertragslaufzeit und dem Basistarif orientiert, kannst du mit zusätzlichen Einzahlungen oder höheren Monatsbeiträgen nicht für eine Erhöhung sorgen.

Nächste Schritte

  1. Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  3. Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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