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Versicherungspflichtgrenze

Soviel musst du als Angestellte:r vedienen, um in die PKV zu wechseln

PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten. (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

  • Ab welchem Einkommen kannst du in die PKV?
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  • Die Versicherungspflichtgrenze gilt für Angestellte. Sie bestimmt, ob du in der gesetzlichen oder privaten Kranken­versicherung versichert sein musst. 2024 liegt sie bei 69.300 € Jahresbrutto.
  • Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bestimmt die Versicherungspflicht, während die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) die maximale Höhe für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge definiert.
  • Außerdem gibt es die besondere Versicherungspflichtgrenze. Sie gilt für Personen, die bis Ende 2002 privatversichert waren, und entspricht der Beitragsbemessungsgrenze.

Versicherungspflichtgrenze – Was ist das?

Die Versicherungspflichtgrenze spielt eine wichtige Rolle, wenn du sozial­versicherungspflichtig angestellt bist und in die private Kranken­versicherung (PKV) wechseln möchtest. Erst wenn dein Jahreseinkommen über dieser Grenze liegt, die auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bekannt ist, bist du frei von der Kranken­versicherungspflicht. Das bedeutet, du darfst von der gesetzlichen in die private Kranken­versicherung wechseln.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2024 bei einem Jahresbrutto von 69.300 €. Um auf diese Summe zu kommen, musst du monatlich 5.775 € (brutto) verdienen.

Zum Vergleich: 2023 lag die Versicherungspflichtgrenze bei 66.600 € brutto im Jahr bzw. 5.550 € brutto im Monat. Sie steigt damit um 4,1 %.

Monatlich in 2024:

Jährlich in 2024:

Bist du verbeamtet, Student:in oder du arbeitest als Selbstständige:r oder Freiberufler:in, betrifft dich die Versicherungspflichtgrenze nicht. Du kannst dich unabhängig vom Einkommen privat versichern.

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Wann bist du von der Versicherungspflicht befreit?

Früher mussten Arbeitnehmer:innen mindestens 3 Jahre mit ihrem Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Heute reicht es aus, wenn dies vorausschauend für 12 Monate der Fall ist. Du wirst dann von deiner Krankenkasse informiert, dass deine Versicherungspflicht endet und du nun zwischen der freiwilligen gesetzlichen Kranken­versicherung und der privaten Kranken­versicherung wählen musst.

Willst du in die PKV wechseln, kannst du dieses Vorhaben innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Schreibens der Krankenkasse umsetzen. Bleibst du zunächst in der freiwilligen Kranken­versicherung, ist der Wechsel weiterhin möglich. Du musst dich dann allerdings an die 2-monatige Kündigungsfrist halten.

Bis zur Versicherungspflichtgrenze verdienen: Wie kommst du auf das erforderliche Einkommen?

Zum Jahresarbeitsentgelt, das bei der Versicherungspflichtgrenze berücksichtigt wird, zählen nicht nur monatliche Gehaltszahlungen, sondern auch:

  • Sachbezüge
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Weihnachtsgeld
  • Urlaubsgeld

Gut zu wissen

Was passiert, wenn die Versicherungspflichtgrenze unterschritten wird?

Sobald du als Arbeitnehmer:in mit deinem Einkommen unter die JAEG fällst, bist du wieder in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) ­versicherungspflichtig. Das bedeutet, du musst aus der privaten Kranken­versicherung austreten und dich wieder gesetzlich versichern.

Freiwillig in der GKV oder doch in die PKV – der Kostenunterschied

Eine hervorragende private Kranken­versicherung mit einem ausgewogenen Mix aus Preis und Leistung kostet laut einer aktuellen Untersuchung vom Wirtschaftsmagazin Focus-Money zwischen 530 € und 624 € monatlich. Bedenke dabei, dass sich dein Arbeitgeber zu 50 % an den Kosten beteiligt, sodass dein Anteil auf 265 € bis 312 € reduziert wird.

Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse zahlst du 2024 dagegen mindestens rund 422 € pro Monat. Der Anteil deines Arbeitgebers ist dabei schon berücksichtigt.

Kennst du den Unterschied zwischen Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze?

Beim Thema PKV und GKV und dem Kostenvergleich stolpert man meist noch über einen weiteren Begriff, der leicht mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt wird: die Beitragsbemessungsgrenze.

Dabei gibt es einen klaren Unterschied:

  • Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist der Definition nach die Trennlinie zwischen der Versicherungspflicht und der Versicherungsfreiheit.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Kranken­versicherung ist hingegen – wie der Name schon sagt – für die Beitragsberechnung wichtig. Denn nur bis zu diesem Bruttoeinkommen wird der Krankenkassenbeitrag erhoben. 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei monatlich 5.175 € beziehungsweise jährlich bei 62.100 €. Verdienst du mehr, bleibt der Betrag, der über der Berechnungsgrenze liegt, beitragsfrei.

Wie hat sich die Versicherungspflichtgrenze entwickelt?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze orientiert sich an der Entwicklung der Bruttolöhne von Arbeitnehmern. Maßgeblich ist dabei der Trend vom vorletzten Jahr zum vergangenen Jahr. Seit 2011 ist die Grenze dabei stetig gestiegen. Eine Ausnahme bildet das Jahr 2022, als die Grenze unverändert blieb. Grund war die stagnierende Lohnentwicklung infolge der Corona-Pandemie.

Seit 2023 geht es aber wieder aufwärts. 2024 ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze um 4,1 % höher als im Vorjahr. Aufgrund dieser Entwicklung erreichen immer weniger Arbeitnehmer die Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV. Der Anteil der privatversicherten Angestellten wird somit immer kleiner.

Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

JahrJahresbruttoeinkommenVeränderung zum Vorjahr
201960.750 €2,3 %
202062.550 €3,0 %
202164.350 €2,8 %
202264.350 €0 %
202366.600 €3,4 %
202469.300 €4,1 %

Was ist die besondere Versicherungspflichtgrenze?

Bis in die 2000er Jahre entsprach die Versicherungspflichtgrenze exakt der Beitragsbemessungsgrenze.

2003 wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze jedoch deutlich von 40.500 € auf 45.900 € jährlich angehoben. Mit dem Hochsetzen der Grenze behielt die gesetzliche Kranken­versicherung mehr zahlungskräftige Beitragszahler, da sie sich trotz Erreichen der Bemessungsgrenze noch nicht privat versichern konnten.

Im gleichen Zuge wurde die sogenannte besondere Versicherungspflichtgrenze für alle Beschäftigten eingeführt, die bis zum 31. Dezember 2002 privatversichert gewesen waren. Sie entspricht der Beitragsbemessungsgrenze. Durch die besondere Grenze wurde vermieden, dass alle bereits privatversicherten Arbeitnehmer plötzlich ihre private Kranken­versicherung verlieren.

Nächste Schritte

  1. Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  3. Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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