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Versicherungspflichtgrenze

Soviel musst du als Angestellte:r vedienen, um in die PKV zu wechseln

PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten. (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

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  • Die Versicherungspflichtgrenze gilt für Angestellte. Sie bestimmt, ob du in der gesetzlichen oder privaten Kranken­versicherung versichert sein musst. 2025 liegt sie bei 73.800 € Jahresbrutto.
  • Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bestimmt die Versicherungspflicht, während die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) die maximale Höhe für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge definiert.
  • Außerdem gibt es die besondere Versicherungspflichtgrenze. Sie gilt für Personen, die bis Ende 2002 privatversichert waren, und entspricht der Beitragsbemessungsgrenze.

Versicherungspflichtgrenze – Was ist das?

Die Versicherungspflichtgrenze spielt eine wichtige Rolle, wenn du sozial­versicherungspflichtig angestellt bist und in die private Kranken­versicherung (PKV) wechseln möchtest. Erst wenn dein Jahreseinkommen über dieser Grenze liegt, die auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bekannt ist, bist du frei von der Kranken­versicherungspflicht. Das bedeutet, du darfst von der gesetzlichen in die private Kranken­versicherung wechseln. Gesetzliche Grundlage ist § 5 SGB V.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2025 bei einem Jahresbrutto von 73.800 €. Um auf diese Summe zu kommen, musst du monatlich 6.150 € (brutto) verdienen.

Zum Vergleich: 2024 lag die Versicherungspflichtgrenze bei 69.300 € brutto im Jahr bzw. 5.775 € brutto im Monat. Sie ist damit um 6,49 % gestiegen.

Bist du verbeamtet, Student:in oder du arbeitest als Selbstständige:r oder Freiberufler:in, betrifft dich die Versicherungspflichtgrenze nicht. Du kannst dich unabhängig vom Einkommen privat versichern.

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Wann bist du von der Versicherungspflicht befreit?

Früher mussten Arbeitnehmer:innen mindestens 3 Jahre mit ihrem Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Heute reicht es aus, wenn dies vorausschauend für 12 Monate der Fall ist. Du wirst dann von deiner Krankenkasse informiert, dass deine Versicherungspflicht endet und du nun zwischen der freiwilligen gesetzlichen Kranken­versicherung und der privaten Kranken­versicherung wählen musst.

Willst du in die PKV wechseln, kannst du dieses Vorhaben innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Schreibens der Krankenkasse umsetzen. Bleibst du zunächst in der freiwilligen Kranken­versicherung, ist der Wechsel weiterhin möglich. Du musst dich dann allerdings an die 2-monatige Kündigungsfrist halten.

Bis zur Versicherungspflichtgrenze verdienen: Wie kommst du auf das erforderliche Einkommen?

Zum Jahresarbeitsentgelt, das bei der Versicherungspflichtgrenze berücksichtigt wird, zählen nicht nur monatliche Gehaltszahlungen, sondern auch:

  • Sachbezüge
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Weihnachtsgeld
  • Urlaubsgeld
  • Boni und Prämien
  • Gewinnbeteiligungen
  • Überstundenvergütung

Freiwillig in der GKV oder doch in die PKV – der Kostenunterschied

Eine hervorragende private Kranken­versicherung mit einem ausgewogenen Mix aus Preis und Leistung kostet laut einer Untersuchung vom Wirtschaftsmagazin Focus-Money zwischen 550 € und 645 € monatlich. Bedenke dabei, dass sich dein Arbeitgeber zu 50 % an den Kosten beteiligt, sodass dein Anteil auf 275 € bis 322,50 € reduziert wird.

Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse zahlst du 2025 dagegen mindestens rund 471 € pro Monat. Der Anteil deines Arbeitgebers ist dabei schon berücksichtigt.

Wie wirkt sich die Versicherungspflichtgrenze auf deine Kranken­versicherung aus?

GKV vs. PKV

Die JAEG entscheidet, ob du als Angestellte:r pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken­versicherung bist oder dich zwischen gesetzlicher und privater Absicherung entscheiden kannst.

Beitragsberechnung

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, wie viel du maximal an deine gesetzliche Krankenkasse zahlen musst. Diese Grenze ist niedriger als die Versicherungspflichtgrenze. Wenn du also als Arbeitnehmer:in in die PKV wechseln kannst, zahlst du bereits den Höchstbeitrag an deine Kasse. Durch den Wechsel zum Status Privatpatient:in kannst du ziemlich wahrscheinlich deine Kranken­versicherungskosten senken.

Wechsel in die PKV

Um wechseln zu können, musst du die Versicherungspflichtgrenze mit deinem Einkommen bereits seit 12 Monaten überschritten haben. Zudem muss absehbar sein, dass du auch die nächsten 12 Monate über der JAEG liegen wirst.

Wechsel zurück in die GKV

Sinkt dein Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze, musst du zurück in die GKV.

Kennst du den Unterschied zwischen Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze?

Beim Thema PKV und GKV und dem Kostenvergleich stolpert man meist noch über einen weiteren Begriff, der leicht mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt wird: die Beitragsbemessungsgrenze.

Dabei gibt es einen klaren Unterschied:

  • Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist der Definition nach die Trennlinie zwischen der Versicherungspflicht und der Versicherungsfreiheit.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Kranken­versicherung ist hingegen – wie der Name schon sagt – für die Beitragsberechnung wichtig. Denn nur bis zu diesem Bruttoeinkommen wird der Krankenkassenbeitrag erhoben. 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei monatlich 5.512,50 € beziehungsweise jährlich bei 66.150 €. Verdienst du mehr, bleibt der Betrag, der über der Berechnungsgrenze liegt, beitragsfrei.

Wie hat sich die Versicherungspflichtgrenze entwickelt?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze orientiert sich an der Entwicklung der Bruttolöhne von Arbeitnehmer:innen. Maßgeblich ist dabei der Trend vom vorletzten Jahr zum vergangenen Jahr. Seit 2011 ist die Grenze dabei stetig gestiegen. Eine Ausnahme bildet das Jahr 2022, als die Grenze unverändert blieb. Grund war die stagnierende Lohnentwicklung infolge der Corona-Pandemie.

Seit 2023 geht es aber wieder aufwärts. 2024 ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze um 4,1 % höher als im Vorjahr und 2025 um 6,49%. Aufgrund dieser Entwicklung erreichen immer weniger Arbeitnehmer:innen die Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV. Der Anteil der privatversicherten Angestellten wird somit immer kleiner.

Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

JahrJahresbruttoeinkommenVeränderung zum Vorjahr
201960.750 €2,3 %
202062.550 €3,0 %
202164.350 €2,8 %
202264.350 €0 %
202364.350 €3,4 %
202469.300 €4,1 %
202573.800 €6,49 %

Was ist die besondere Versicherungspflichtgrenze?

Bis in die 2000er Jahre entsprach die Versicherungspflichtgrenze exakt der Beitragsbemessungsgrenze.

2003 wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze jedoch deutlich von 40.500 € auf 45.900 € jährlich angehoben. Mit dem Hochsetzen der Grenze behielt die gesetzliche Kranken­versicherung mehr zahlungskräftige Beitragszahler:innen, da sie sich trotz Erreichen der Bemessungsgrenze noch nicht privat versichern konnten.

Im gleichen Zuge wurde die sogenannte besondere Versicherungspflichtgrenze für alle Beschäftigten eingeführt, die bis zum 31. Dezember 2002 privatversichert gewesen waren. Sie entspricht der Beitragsbemessungsgrenze. Durch die besondere Grenze wurde vermieden, dass alle bereits privatversicherten Arbeitnehmer plötzlich ihre private Kranken­versicherung verlieren.

Was gilt, wenn du unter die Versicherungspflichtgrenze fällst?

Bist du noch keine 55 Jahr alt, musst du dich binnen 3 Monaten bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, wenn dein Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Bist du 55 und älter, bleibst du privat versichert.

Wichtig dabei ist, dass dein Einkommen kontinuierlich zu wenig für die PKV ist. Temporäre Senkungen durch Krankheit oder Elterngeld sind kein Grund, aus der privaten Kranken­versicherung zu fallen.

Nächste Schritte

  1. Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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