Private Pflegeversicherung – Kinder
Optimaler Schutz auch für deine Kinder
Das Wichtigste in Kürze
In Deutschland besteht eine Pflicht zur Pflegeversicherung. Diese gilt nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder. Schließlich kann eine Pflege in jedem Alter notwendig werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Nachwuchs über die Familienversicherung mitversichert. Doch die private Krankenversicherung funktioniert grundlegend anders. Das betrifft auch die private Pflegeversicherung für Kinder.
- In der privaten Pflegepflichtversicherung sind Kinder beitragsfrei über ihre Eltern mitversichert.
- Es gelten gewisse Altersgrenzen, ab wann das Kind eine eigene Pflegeversicherung benötigt.
- Eine private Pflegezusatzversicherung ist auch im Kindesalter empfehlenswert.
GKV oder PKV? Eine Grundsatzfrage
Wann und wie werden Kinder versichert?
Auch Kinder müssen von Beginn an eine Kranken- und eine Pflegeversicherung besitzen, denn wenn eine Pflege notwendig wird, können die Angehörigen sonst vielleicht nicht die Pflegekosten leisten.
Ob sie dafür in die private oder in die gesetzliche Krankenversicherung gehen, richtet sich nach ihren Eltern. Sind diese also in der gesetzlichen Pflegeversicherung, die auch als soziale Pflegeversicherung bezeichnet wird, werden die Kinder darüber familienversichert.
In der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zahlen Eltern mit Kindern sogar geringere Beiträge als Kinderlose. Sind Mutter und Vater hingegen privat versichert, werden auch ihre Kinder zu Mitgliedern in der privaten Pflegeversicherung.
Eine Wahl zwischen diesen beiden Optionen besteht nur, wenn die Eltern verheiratet, aber unterschiedlich versichert sind. In der Regel richtet sich die Art der Pflegeversicherung dann nach jenem Elternteil, das mehr verdient.
Sind die Eltern hingegen nicht verheiratet, ist nur das Versicherungsverhältnis der Mutter relevant. Solltest du dir unsicher sein, ob dein Baby nach der Geburt in die private oder in die soziale Pflegeversicherung muss, lohnt es sich, einfach direkt bei den Versicherern nachzufragen.
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Hol dir CLARKPrivate Kranken- und private Pflegeversicherung
Muss oder soll der Nachwuchs privat abgesichert werden, gibt es keine klassische Familienversicherung wie bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Stattdessen musst du bei der privaten Krankenversicherung einen eigenen Kindertarif für das Neugeborene abschließen.
Dafür kannst du deine, aber auch eine andere Krankenversicherung wählen. Dementsprechend ist dein Kind nicht beitragsfrei versichert, sondern du musst gesonderte Beiträge für es zahlen.
In der privaten Krankenversicherung ist jedoch nicht automatisch eine Pflegeversicherung inbegriffen, wie bei der sozialen Krankenversicherung üblich. Stattdessen müssen Personen, die privat krankenversichert sind, unabhängig von ihrem Alter, eine gesonderte private Pflegeversicherung abschließen.
Anders als bei der privaten Krankenversicherung kannst du aber, ähnlich wie bei der gesetzlichen Pflegeversicherung, die Familie mitversichern. Du musst also für die private Pflegeversicherung keinen weiteren Vertrag für die Kinder abschließen.
Beiträge für die private Pflegeversicherung
Die gemeinsame Pflegeversicherung als Familie bringt den Vorteil mit sich, dass der Nachwuchs beitragsfrei in der privaten Pflegeversicherung ist, obwohl er eine eigene Krankenversicherung hat.
Das entlastet die Eltern finanziell. Diese Regelung gilt, bis das Kind volljährig wird, also bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. In Ausnahmefällen ist die gemeinsame Absicherung in der privaten Pflegeversicherung sogar noch länger möglich:
- Wenn die jungen Erwachsenen noch nicht erwerbstätig sind, können sie bis zum 23. Lebensjahr in der familiären Pflegeversicherung bleiben.
- Befinden sie sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung, verlängert sich die Altersgrenze der Pflegeversicherung bis zum 25. Lebensjahr.
- Sollte Pflegebedarf bestehen, beispielsweise aufgrund einer Behinderung, so bleibt die Beitragsfreiheit in der privaten Pflegeversicherung ungeachtet des Alters bestehen, solange die Betroffenen nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können.
Bleibt die Pflegebedürftigkeit ein Leben lang bestehen, ist also auch niemals eine eigene gesetzliche oder private Pflegeversicherung für die pflegebedürftigen Kinder notwendig. Bei pflegebedürftigen Kindern gelten somit gesonderte Bestimmungen, damit die Angehörigen auch über die Altersgrenzen hinaus die Pflegekosten leisten können. Relevant ist dabei, dass die Pflegeversicherung bereits bestand, als eine Pflege notwendig wurde.
Die private Pflegeversicherung für das Kind rechtzeitig abschließen
Die Frage, ob du eine Pflegeversicherung für dein Kind abschließen solltest, stellt sich nicht, denn die Absicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit ist verpflichtend. Allerdings musst du klären, ob die private oder die gesetzliche Pflegeversicherung zuständig ist.
Das machst du am besten bereits vor der Geburt deines Kindes. Eine kostenlose Beratung kann dir dabei helfen. Soll oder muss der Nachwuchs in die private Pflegepflichtversicherung, ist auch diesbezüglich eine Beratung sinnvoll.
Am besten findet die Anmeldung spätestens zum Zeitpunkt der Geburt statt. In der Regel kann das Baby aber noch bis zu zwei Monate rückwirkend über die Eltern in der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflegeversicherung angemeldet werden.
Außerdem empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung, denn die tatsächlichen Kosten für eine Pflege liegen in der Praxis oft deutlich höher als die Beträge, die von der Pflegeversicherung für die Pflegebedürftigen übernommen werden.
Sollte das Kind also eine Pflege benötigen – unabhängig davon, ob die Pflegebedürftigkeit schon bei der Geburt bestand oder noch nicht –, erhält es mit einer Zusatzversicherung eine bessere Pflege.
Diese gibt es als Pflegerenten-, Pflegekosten- oder private Pflegetagegeldversicherung, wobei Letztere durch den Pflege-Bahr staatlich gefördert werden kann.
Zusammenfassung
- Jeder braucht bereits im Kindesalter eine Pflegeversicherung, um im Fall einer Pflegebedürftigkeit die Pflegekosten zu decken.
- Diese kann als gesetzliche Pflegeversicherung oder als private Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Welche es ist, richtet sich nach den Versicherungen der Elternteile.
- Wer privat krankenversichert ist, muss in die private Pflegeversicherung. Anders als bei der privaten Krankenversicherung benötigen die Kinder dort aber keinen eigenen Tarif. Es besteht eine Mitversicherung über die Familie ohne Beitragserhöhung.
- Es gibt je nach den Lebensumständen verschiedene Grenzen, ab welchem Alter eine eigene Pflegeversicherung abgeschlossen werden muss.
- Besteht Pflegebedürftigkeit vor Erreichen dieser Grenzen, bleiben die Pflegebedürftigen, solange sie sich nicht selbst versorgen können, kostenfrei in der Familienversicherung.
- Sobald das Baby das Licht der Welt erblickt, sollte es bei der Pflegeversicherung angemeldet werden. Es empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung.
Leistungen der privaten Pflegeversicherung
Wann leistet die private Pflegepflichtversicherung?
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind mit den Pflegegraden gekoppelt. Sobald ein Pflegegrad für die Pflegebedürftigen festgestellt wurde, können die Pflegebedürftigen selbst oder ihre Angehörigen definierte Leistungen wie ein Pflegegeld bei häuslicher Pflege, sogenannte Pflegesachleistungen oder Geld für eine stationäre Pflege empfangen.
Der Pflegegrad wird bei der gesetzlichen Versicherung durch den Medizinischen Dienst und bei der privaten Pflegepflichtversicherung durch die Medicproof GmbH festgestellt. Die Pflegegrade (bis 2017 Pflegestufen) geben an, wie stark die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen im Alltag beeinträchtigt ist:
- Pflegegrad 1: gering beeinträchtigt
- Pflegegrad 2: erheblich beeinträchtigt
- Pflegegrad 3: schwer beeinträchtigt
- Pflegegrad 4: schwerst beeinträchtigt
- Pflegegrad 5: schwerst beeinträchtigt mit besonderen Anforderungen an die Pflege
Bei den Pflegegraden wird nicht nach dem Lebensalter der Pflegebedürftigen unterschieden. Dennoch besteht vor allem bei Kleinkindern natürlich ohnehin ein gewisser Bedarf an Pflege, weshalb stets die Fähigkeiten von Gleichaltrigen als Vergleichsgrundlage dienen müssen.
Es gibt daher die Sonderregelung, dass Kleinkinder bis 18 Monate nur einen niedrigen oder keinen Pflegegrad erhalten können, da sie immer eine umfassende Pflege benötigen. Erst ab 18 Lebensmonaten kann eine Beurteilung nach den genannten Kriterien erfolgen.
Welche Leistungen für Kinder sind eingeschlossen?
Die Leistungen der Pflegekasse können daher ebenfalls meistens erst ab einem Alter von 18 Monaten beantragt werden. Sie unterscheiden sich dann nicht von jenen, die Erwachsenen bei gleichem Pflegegrad zustehen.
Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen werden unabhängig davon gewährt, ob es sich um eine ambulante oder um eine häusliche Betreuung handelt, sei es durch Angehörige oder einen Pflegedienst.
Allerdings muss der ambulante Pflegedienst, falls er gebraucht wird, natürlich auf junge Pflegebedürftige im Kindes- und Jugendalter spezialisiert sein. Die Leistungen bei der privaten sind dieselben wie bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.
Regelungen bei bestehender Behinderung ab Geburt
Wie bereits erwähnt, kann eine Pflegebedürftigkeit in jedem Lebensalter auftreten, auch bei Kindern oder Jugendlichen. Manchmal besteht diese sogar bereits bei der Geburt. Die zuständige Pflegepflichtversicherung muss dann im Rahmen der Familienversicherung die Kosten tragen, sofern dem pflegebedürftigen Kind Leistungen durch einen Pflegegrad zustehen. Wie oben erklärt, ist das oft erst ab 18 Lebensmonaten der Fall.
Außerdem muss eine etwaige Pflegezusatzversicherung der Mutter laut Kindernachversicherung den Nachwuchs aufnehmen und versichern, sofern ein entsprechender Antrag innerhalb von zwei Monaten gestellt wird und du die Voraussetzungen, wie eine ausreichend lange Versicherungszeit, erfüllst.
Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder eine Gesundheitsprüfung sind hierbei nicht gestattet. Diese freiwillige Versicherung kann somit eine große Entlastung darstellen, falls das Baby mit einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung geboren wird.
Zusammenfassung
- Die PPV leistet, sobald deinem Sohn oder deiner Tochter ein Pflegegrad zugeteilt wurde.
- Kinder erhalten dabei dieselben Leistungen wie Erwachsene, allerdings im Regelfall erst ab einem Lebensalter von mindestens 18 Monaten.
- Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Eine Nachversicherung von Neugeborenen ist bei der verpflichtenden und bei der freiwilligen Versicherung normalerweise problemlos möglich.
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