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Das Wichtigste in Kürze
Darum ist die fristlose Kündigung ohne Abmahnung meist unwirksam
Eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung ist grundsätzlich möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen wirklich wirksam. Sie gilt nämlich als letztes Mittel. Normalerweise muss dir dein Arbeitgeber zuerst eine Abmahnung erteilen, damit du die Chance bekommst, dein Verhalten zu bessern.
Liegt jedoch ein schwerwiegender Pflichtverstoß vor, kann dieser eine Abmahnung unnötig machen. In so einem Fall kann die fristlose Kündigung wirksam sein, und es muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden.
Laut BGB § 626 (Bürgerliches Gesetzbuch) ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn „die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.“
Zum Beispiel, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dir und deinem Arbeitgeber so stark beschädigt ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unmöglich wird, ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt. Solche Fälle sind allerdings sehr selten, weshalb die meisten fristlosen Kündigungen nicht rechtmäßig sind und du sie anfechten kannst.
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Anwaltskosten, Gerichtskosten und Co. machen einen Rechtsstreit sehr schnell sehr teuer. Sichere dich daher mit einer Rechtsschutzversicherung ab, sodass du entspannt für dein Recht einstehen kannst.
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Hol dir CLARKWann ist eine Abmahnung vor der Kündigung nicht notwendig?
Es gibt verschiedene Gründe, die eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigen können. Dazu gehören die folgenden:
- Tätlichkeit oder schwerwiegende Beleidigung gegenüber deinem Arbeitgeber oder Kolleg:innen, besonders wenn diese verwerflich (z. B. rassistisch) ist oder das Betriebsklima nachhaltig stört.
- Diebstahl am Arbeitsplatz führt in vielen Fällen zu einer fristlosen Kündigung, die keiner Abmahnung bedarf.
- Sexuelle Belästigung ist ein weiterer Grund, ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt zu werden.
- Wenn du wichtige Geschäftsgeheimnisse verrätst, musst du ebenfalls mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen.
- Spesenbetrug und schwerer Missbrauch einer Vollmacht rechtfertigen häufig ebenfalls eine fristlose Kündigung, ohne dass eine Abmahnung vorausgeht.
Gründe wie Arbeitsverweigerung, Unpünktlichkeit und verspätetes Einreichen einer Krankschreibung rechtfertigen dagegen keine fristlose Kündigung ohne Abmahnung. Ist der Pflichtverstoß verhaltensbedingt, gibt es normalerweise zunächst eine Abmahnung, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird.
Oft kommt es bei einem Kündigungsgrund auf den jeweiligen Einzelfall an, sodass die Situation für dich nicht immer leicht zu bewerten ist.
Fristlose Kündigung durch dich als Arbeitnehmer:in
Wenn du das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist beenden willst, müssen dafür ebenfalls triftige Gründe vorliegen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Mobbing und grobe Beleidigung
- Sexuelle Belästigung
- Ausbleibende oder verspätete Lohnzahlungen
- Verletzung des Arbeitsschutzes
- Gefährdung deiner Gesundheit
Suche zunächst das Gespräch mit deinem Arbeitgeber, bevor du eine Kündigung aussprichst. Viele Probleme lassen sich durch Kommunikation klären, sodass eine Kündigung vielleicht gar nicht notwendig ist.
Fristlose Kündigung ohne Abmahnung in der Probezeit
Wenn du dich in der Probezeit befindest, ist es für deinen Arbeitgeber einfacher, dir zu kündigen. Allerdings ist die weitverbreitete Annahme falsch, dass man in der Probezeit schnell außerordentlich, also fristlos, gekündigt werden kann. Die Hürden für eine außerordentliche Kündigung in der Probezeit sind nämlich genauso hoch.
Dein Arbeitgeber kann dir in der Probezeit ohne schwerwiegenden Grund nur ordentlich kündigen. In diesem Fall gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Eine fristlose Kündigung bedarf in den meisten Fällen zunächst einer Abmahnung – unabhängig davon, wie lange du bereits im Unternehmen bist.
Fristlose Kündigung der Wohnung: Deine Rechte als Mieter:in & Vermieter:in
Nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Vermieter:innen und Mieter:innen können eine fristlose Kündigung aussprechen. Genau wie im Arbeitsrecht ist im Mietrecht laut BGB § 569 eine fristlose beziehungsweise außerordentliche Kündigung nur aus einem wichtigen Grund rechtmäßig.
Gründe für eine fristlose Kündigung der Wohnung
Für Vermieter:innen:
- Mietrückstände von mindestens 2 Monaten in Folge
- Beleidigung seitens des / der Mieter:in
- Mehrfacher wissentlicher Verstoß des / der Mieter:in gegen die Hausordnung
- Gefährdung der Wohnung durch den / die Mieter:in
- Bauliche Maßnahmen an der Wohnung ohne Genehmigung
- Wiederholte und erhebliche Störung des Hausfriedens durch den / die Mieter:in
- Unerlaubte:r Untermieter:in in der vermieteten Wohnung
Für Mieter:innen
- Gesundheitsgefährdung in der Wohnung durch Schimmel, Ungeziefer und Schadstoffe
- Beleidigung durch den / die Vermieter:in
- Keine Möglichkeit, die Wohnung wie im Mietvertrag vereinbart zu nutzen
- Unerlaubtes Betreten der Wohnung durch den / die Vermieter:in
- Erhebliche und schwerwiegende Mängel an der Wohnung
- Betrügerische Aktivitäten des / der Vermieter:in (etwa bei der Nebenkostenabrechnung)
- Störung des Hausfriedens durch den / die Vermieter:in
Liegt ein Mietproblem vor, das eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigt, ist es oft sinnvoll, wenn sich beide Parteien zunächst zu einem klärenden Gespräch zusammensetzen. Sollte eine Kündigung dennoch nicht vermeidbar sein, ist es ratsam, dass du dich an eine:n Anwält:in wendest, welche:r mit dir das weitere Vorgehen bespricht.
Die Kosten für Anwalt und Gericht erstattet dir deine Rechtsschutzversicherung. Es lohnt sich also, dass du abgesichert bist.
Fristlose Kündigung: So setzt du deine Rechte durch
Wenn du eine fristlose Kündigung erhältst, solltest du sie sofort von einem Rechtsexperten oder einer Rechtsexpertin prüfen lassen. Sollte die Kündigung unwirksam sein und keine weitere Klärung möglich sein, kannst du rechtliche Schritte einleiten, wie zum Beispiel eine Kündigungsschutzklage. Wichtig ist, dass du diese Klage innerhalb von 3 Wochen einreichst – sonst wird die Kündigung rechtswirksam und du kannst nichts mehr dagegen unternehmen.
Setze dich also schnellstmöglich mit einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin in Verbindung, um dich ausführlich beraten zu lassen. Er oder sie wird dir deine Optionen aufzeigen und möglicherweise einen langwierigen Rechtsstreit verhindern.
Was tut eine Rechtsschutzversicherung für dich?
Rechtliche Auseinandersetzungen können teuer werden, besonders wenn es um Streitigkeiten mit deinem Arbeitgeber oder dem/der Vermieter:in geht.
Hier kommt eine gute Rechtsschutzversicherung ins Spiel. Mit den richtigen Bausteinen, wie Arbeitsrechtsschutz und Wohnrechtsschutz, schützt du dich vor hohen Kosten für Anwält:in, Gericht und mehr.
Wähle den Tarif, der am besten zu dir passt, und sorge dafür, dass dein Recht niemals zu kurz kommt. Wir von CLARK helfen dir, den passenden Versicherer zu finden. Klick dich einfach bei uns rein.
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