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Abmahnung durch die Wettbewerbs­zentrale : Das musst du dazu wissen

  • Informiere dich über Abmahnkosten
  • Kenne deine Handlungsoptionen
  • Schütze dich mit einer Rechtsschutz­versicherung & bleib entspannt
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  • Die Wettbewerbszentrale (WBZ) ist ein unabhängiger Wirtschaftsverband, der Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht prüft und Abmahnungen ausspricht, um fairen Wettbewerb zu fördern.
  • Abmahnungen durch die WBZ können aus verschiedenen Gründen erfolgen, darunter Marken- und Urheberrechtsverletzungen, falsche Werbung, veraltete Rechtstexte und Verstöße gegen das Datenschutzrecht.
  • Eine Abmahnung durch die WBZ kann hohe Kosten verursachen, einschließlich Abmahngebühren von bis zu 300 € und Vertragsstrafen zwischen 2.000 € und 4.000 € bei wiederholten Verstößen.

Wie arbeitet die Wettbewerbszentrale?

Die Wettbewerbszentrale (WBZ) ist ein Wirtschaftsverband, bei dem du als Unternehmer:in Mitglied werden kannst. Sie finanziert sich durch Beiträge ihrer Mitglieder und bietet allen die Möglichkeit, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu melden.

Das Ziel der Wettbewerbszentrale ist die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Sie versteht sich als unabhängige Institution der Wirtschaft, handelt branchenübergreifend und fördert den fairen Wettbewerb unter Unternehmen. Die Wettbewerbszentrale zählt mehr als 1.200 Unternehmen und rund 600 Verbände der freien Wirtschaft zu ihren Mitgliedern.

Wenn ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gemeldet wird, prüft die WBZ diesen individuell, um den Schutz gegen rechtswidrige Geschäftspraktiken zu gewährleisten. Für den oder die Beschwerdeführer:in bleibt die Beschwerde anonym.


Abmahnungen durch die WBZ basieren auf § 8 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Rechtsfähige Verbände dürfen Verstöße gegen das Wettbewerbs­gesetz geltend machen und das Unterlassen der rechtswidrigen Tätigkeit einfordern. Damit die WBZ in dieser Funktion aktiv werden kann, muss eine angemessene Anzahl von Unternehmen derselben Branche in der WBZ vertreten sein.

Was kostet eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale?

Wenn sich eine Beschwerde deines Mitbewerbers oder deiner Konkurrentin gegen dein Unternehmen richtet, musst du mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Eine Abmahnung durch die WBZ kann bis zu 300 € kosten.

Zusätzlich fordert die Wettbewerbszentrale oft eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, damit der Verstoß zukünftig nicht mehr vorkommt. Diese Forderung kann eine Vertragsstrafe nach sich ziehen, die zwischen 2.000 € und 4.000 € liegt. Solche Summen können besonders für kleinere Unternehmen eine große Herausforderung darstellen.


Unser Tipp: Abmahnungen im Wettbewerbsrecht können schnell teuer werden und dich finanziell belasten. Es ist besser, vorbereitet zu sein und mit einer passenden Rechtsschutz­versicherung dafür zu sorgen, dass du dir im Ernstfall problemlos Rechtsbeistand leisten kannst.

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Abmahnungen durch die Wettbewerbszentrale – Kenne die Risikofaktoren

Eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale kann viele verschiedene Gründe haben. Zu den häufigsten Ursachen gehören:

Marken- und Urheberrechtsverletzungen

Hast du alle Urheberrechte für die Fotos auf deiner Website? Wenn nicht, kann es schnell zu Abmahnungen kommen. Bevor du Produktbilder von Dritten nutzt, kläre unbedingt die Nutzungsrechte.

Falsche Werbung

Abmahnungen wegen wettbewerbswidriger Werbung treffen häufig Onlinehändler:innen. Irreführende Angaben zu Produkten, sei es beim Inhalt oder bei der Qualität, sind ein häufiger Grund – besonders bei Nahrungsergänzungsmitteln, Medizin- oder Pflegeprodukten.

Veraltete Rechtstexte

Achte darauf, dass deine AGBs, Widerrufsbelehrungen und das Impressum immer aktuell sind und alle notwendigen Informationen gemäß der Rechtslage enthalten. Auch vermeintliche Kleinigkeiten können sonst zu Abmahnungen führen.

Gekaufte Online-Bewertungen

Das Versprechen an Kund:innen eine positive Online-Bewertung mit einer Gegenleistung zu belohnen, ist wettbewerbswidrig. Die bloße Aufforderung zur Bewertung ist jedoch unbedenklich.

Verstöße gegen das Datenschutzrecht

Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bist du verpflichtet, Kundendaten sicher zu speichern und zu verarbeiten. Stelle sicher, dass das Cookie-Banner auf deiner Website korrekt erscheint und funktioniert.

Gut zu wissen

Bei einer Abmahnung der Wettbewerbszentrale hast du in der Regel eine Frist von einer Woche, um auf den Sachverhalt zu reagieren. Sollte dies nicht möglich sein, kannst du bei der Gegenseite um eine Fristverlängerung bitten.

So reagierst du auf die Abmahnung der Wettbewerbszentrale

Das Wichtigste bei einer Abmahnung wegen Wettbewerbswidrigkeit ist, dass du zuerst deine Handlungsoptionen prüfst und nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung unterzeichnest.

Das kann die Gefahr von Vertragsstrafen mit sich bringen, da die Wettbewerbszentrale auch die Einhaltung der Unterlassungserklärung überwacht. Außerdem sind diese Erklärungen oft zu weit gefasst.

Lass Abmahnungen der Wettbewerbszentrale am besten anwaltlich prüfen. Du benötigst dafür Fachanwält:innen, die sich mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auskennen.

Achte bei der Wahl deines Rechtsbeistands nicht nur auf Expertise im Wettbewerbsrecht, sondern auch auf Verhandlungsgeschick und praktische Erfahrungen im Umgang mit der WBZ.

Wie kannst du konkret auf die Abmahnung reagieren? Zuerst sollte dein Anwalt oder deine Anwältin prüfen, ob der Anspruch berechtigt ist. Wenn die Abmahnung berechtigt ist, kann eine überarbeitete Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Bei einem erneuten Verstoß drohen jedoch höhere Vertragsstrafen und damit auch höhere Abmahnkosten.

Stellt sich die Abmahnung als unberechtigt heraus, musst du keine Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Alternativ kannst du den gerichtlichen Weg wählen, vor allem, wenn die Rechtmäßigkeit der Abmahnung infrage steht. Dabei können allerdings erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten auf dich zukommen.

Eine weitere Option ist, dich bei einer Abmahnung an die Einigungsstelle der örtlichen Industrie- und Handelskammer zu wenden. Der Vorteil: Das Einigungsverfahren ist gebührenfrei.

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