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Anzeige wegen Beleidigung: So gehst du vor

  • Du kannst Beleidigungen zur Anzeige bringen
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  • Im Eifer eines hitzigen Streits können schon mal provokante oder gar beleidigende Worte fallen. Der Übergang in den strafrechtlichen Bereich ist hier fließend.
  • Man unterscheidet zwischen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung.
  • Nicht jede als beleidigend empfundene Aussage ist strafrechtlich verfolgbar und wird je nach Situation und Umstand als Bagatelle angesehen. Grundlegend solltest du dir aber nicht alles gefallen lassen. Eine Rechtsschutz­versicherung hilft dir, dich zu wehren.

Wie unterscheiden sich Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung?

Bei einet Beleidigung handelt es sich juristisch ausgedrückt um die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer Person durch Werturteile. Du machst also einer Person klar, dass du keine hohe Meinung von ihr hast. Das Ziel solcher Angriffe ist es, andere Menschen zu verletzen und herabzusetzen. Eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinn setzt voraus, dass sie wahrgenommen und verstanden wird. Wenn die Person, die beleidigt hat, eine Sprache verwendet, die das Opfer nicht versteht, gibt es rechtlich Zweifel, ob es ein strafbares Verhalten ist.

BeleidigungÜble NachredeVerleumdung
Die verbale oder gestiku­lierende Herab­setzung einer PersonUnwahre Aussagen über eine Person gegenüber Dritten, z.B. dass ein:e Mitarbeiter:in Geld aus der Kasse genommen hat. Wenn es keine Beweise gibt, bleibt das nur eine Behauptung.Eine Steigerung der üblen Nachrede – hier werden bewusst falsche Tatsachen über eine Person verbreitet, um ihre Ehre zu verletzen.

Wie kann eine Beleidigung geäußert werden?

Du denkst vielleicht zuerst an wütende Beschimpfungen in einem hitzigen Streit. Beleidigungen können jedoch auch in anderen Formen auftreten:

MündlichSchriftlichAls GesteAls Bild
Aussagen im Wortgefecht – merk dir: Auch indirekte Bemerkungen fallen unter diese Definition und können angezeigt werden, z.B. wenn jemand sagt „Am liebsten würde ich dich jetzt A*schloch nennen!“Beleidi­gungen in Internet, sozialen Medien, Chats oder E-MailsZ.B. der ausge­streckte Mittel­finger, die Scheiben­wischer-Geste, jemandem den Vogel zeigenAls Karikatur, Schild oder Aufkleber mit rassis­tischem oder sexuellem Inhalt
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Wann wird keine Strafverfolgung wegen Beleidigung eingeleitet?

Nicht jede unhöfliche Äußerung ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft eine strafbare Handlung. Eine kritische Meinung über das Verhalten einer Person mag verletzend sein. Wenn dies jedoch sachlich ausgedrückt wird, gilt es nicht als strafbare Beleidigung. Beleidigungen in privaten Gesprächen, Selbstgesprächen oder Familienkonversationen sind ebenfalls kein Grund für eine Anzeige aus rechtlicher Sicht.

Diese Situationen gehören zur Intimsphäre und sollen geschützt bleiben. Auch wenn Äußerungen über andere Menschen verletzend sind, sind sie in diesem Kontext nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und werden daher nicht strafrechtlich verfolgt.

Kurz gesagt: Unhöfliche Bemerkungen, Beleidigungen ohne Absicht oder unangenehme Meinungsäußerungen führen nicht zu rechtlichen Konsequenzen. Abgesehen davon sollte es auch privat möglich sein, frei und emotional zu sprechen, ohne Angst vor rechtlichen Konsequenzen zu haben. Das wissen auch Jurist:innen.

Eine Ausnahme bilden Kollektivbeleidigungen wie „Polizisten sind Idioten!“. Hier wird eine unbestimmte Gruppe von Polizist:innen gemeint. Es wird jedoch keine einzelne Person angesprochen und in ihrer Ehre verletzt. Anders verhält es sich, wenn du eine solche Aussage in Anwesenheit einer Gruppe von Polizisten machst, um ihren Einsatz zu kritisieren. Dann könnten sich die Personen angesprochen fühlen und Anzeige erstatten.

Wo können dir strafbare Beleidigungen im Alltag begegnen?

Im StraßenverkehrIm InternetGegenüber Personengruppen
Vorfahrt nehmen und den Stinkefinger zeigen: Als Autofahrer:in brauchst du oft ein dickes Fell. Angezeigte Beleidigungen im Straßenverkehr werden des Öfteren verfolgt und bestraft. Der Grund: Es ist im öffentlichen Interesse, dass Fahrer:innen rücksichtsvoll miteinander umgehen. Die Strafen wegen Beleidigung – i. d. R. Geldstrafen – sind zugleich eine Maßnahme, um den Verkehr zu sichern. In den sozialen Medien wie Facebook, Instagram oder What’sApp geistern leider immer wieder Bilder mit verspottenden Inhalten oder beleidigende Hasskommentare herum. Sogar Morddrohungen oder Cyber-Mobbing können sich in der oft anonymen Online-Welt den Weg bahnen. Nichtsdestotrotz gelten hier dieselben Regeln wie in der realen Welt. Entwürdigende Aussagen, Beleidigungen und Rufschädigungen können angezeigt werden. Die wohl bekannteste Gruppen­beleidigung ist die der Beamt:innen-Beleidigung – z.B. gegenüber Polizisten. Sie wird oft verfolgt, weil auch hier – ähnlich wie im Straßenverkehr – ein öffentliches Interesse besteht. Staats­diener:innen sollen für Recht und Ordnung im Land sorgen. Ergo trägt die Ahndung von Polizisten­beleidigung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung bei.

Welche Strafen drohen bei Beleidigung?

Für Beleidigung können Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr verhängt werden. Wenn die Ehrverletzung durch tätlichen Angriff (Körperverletzung) oder öffentliche Handlungen wie beleidigende Inhalte, die verbreitet werden, begangen wird, kann die Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre erhöht werden. Es gibt keinen festen Bußgeldkatalog für Beleidigungen. Die genaue Strafe hängt von den begleitenden Umständen ab, die während der Gerichtsverhandlung besprochen werden. Die möglichen Strafen für Beleidigungen verdeutlichen die folgenden Beispiele aus verschiedenen Gerichtsurteilen:

  • Zunge herausstrecken: 150 €
  • „Dumme Kuh!“: 500 €
  • „Du kannst mich mal!“ (Duzen eines Polizisten): 600 €
  • „Hurensohn“: 500 €
  • „Idiot!“: 1.500 €
  • „Du Wichser!“: 1.900 €
  • „Schlampe“: 1.900 €
  • Mittelfinger zeigen: 4.000 €

Die genaue Geldstrafe hängt vom monatlichen Einkommen der oder des oder der Beschuldigten ab und wird in Tagessätzen berechnet.

Schmerzensgeld wegen Beleidigung?

Nur bei besonders starken Verletzungen der Persönlichkeit durch eine Beleidigung können Betroffene Schmerzensgeld verlangen. Dies kann gewährt werden, wenn die Person dauerhaft psychisch belastet ist.

Du wurdest beleidigt: Wie gehst du vor?

Damit die beleidigende Person strafrechtlich belangt wird, musst du die Tat anzeigen und einen Strafantrag stellen. Nur wenn beides vorliegt, werden die Ermittlungsbehörden aktiv. Die Begriffe Strafanzeige und Strafantrag werden oft gleichbedeutend verwendet, aber sie bedeuten verschiedene Dinge. Die Strafanzeige ist die Meldung einer Straftat. Jede Person, die eine Straftat beobachtet hat, kann eine Anzeige erstatten.

Der Strafantrag ist der Auftrag an die Ermittlungsbehörden, die Straftat zu verfolgen. Dies kann nur von der Person gestellt werden, die Opfer der Straftat ist und ein echtes Interesse daran hat, dass der oder die Täter:in verurteilt wird. Eine Anzeige wegen Beleidigung kannst du bei der Polizei (online oder vor Ort), bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht erstatten.

Wichtig – Fristen beachten

Du hast drei Monate Zeit für die Antragstellung und Anzeige. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem du erfährst, wer dich in welcher Form beleidigt hat, also die Person und die Tat. Wenn du eine Anzeige wegen Beleidigung erstattest, musst du den Beweis erbringen. Bei einem Vorfall im Internet solltest du Screenshots machen, Chatverläufe sichern oder IP-Adressen ermitteln.

Bei Beleidigungen in Gesprächssituationen, im Straßenverkehr usw. solltest du Zeugen finden, die deine Aussagen und Tatsachen bestätigen. Eine Anzeige wegen Beleidigung kannst du auch ohne Zeugen erstatten. Dies hilft dir, deine Rechte durchzusetzen, wenn es zu einer Verhandlung kommt. Wenn du jedoch deine Aussage glaubhaft machen möchtest, ist es von Vorteil, Zeugen zu benennen, die deine Version bezeugen können.

Was passiert nach der Anzeige?

Nach dem Strafantrag ist die Polizei verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen. Die beschuldigte Person wird aufgefordert, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Normalerweise geschieht dies schriftlich, nur selten werden Menschen zur Aussage auf die Polizeiwache gebeten. Wenn sich die oder der Beschuldigte nicht äußert, gehen die Ermittler davon aus, dass er oder sie von ihrem oder seinem Recht zu schweigen Gebrauch macht.

Der Fall wird dann an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Sie entscheidet, ob

  • das Verfahren eingestellt,
  • ein Strafbefehl erlassen
  • eine Hauptverhandlung geführt wird.

Erwarte jedoch nicht zu viel Aufhebens. Oft werden Beleidigungsanzeigen eher als Bagatellen betrachtet. Ob ein Fall vor Gericht landet und zu einer Verurteilung führt, hängt von den Umständen und einem möglichen öffentlichen Interesse ab. Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, hast du die Möglichkeit einer Privatklage. Hierbei erhebst du die Klage nicht selbst, sondern mit deiner Anwältin oder deinem Anwalt.

Wie kann dir ein:e Anwält:in helfen?

Beleidigungen zielen darauf ab, andere Menschen zu verletzen und zu entwürdigen. Wenn du Opfer einer solchen Verletzung geworden bist, ist es ratsam, zunächst besonnen zu handeln – auch wenn es schwerfällt – und nicht sofort zurückzuschlagen. Wenn du eine Strafanzeige in Erwägung ziehst, lass dich von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten. Schon eine juristische Beratung kann dir helfen herauszufinden, ob deine Situation die Voraussetzungen für eine strafbare Beleidigung erfüllt und ob eine Anzeige angemessen und erfolgversprechend wäre.

Für eine fachliche Erstberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zahlst du bis zu 190 € zzgl. Umsatzsteuer. Dabei bekommst du eine erste Einschätzung deiner rechtlichen Situation bei einer Beleidigung. Daher empfehlen wir von CLARK dir in den meisten Fällen den Abschluss einer passenden Rechtsschutz­versicherung, in dieser Beratungsservice bei vielen Versicherungen inbegriffen ist.

Wurdest du wegen Beleidigung angezeigt? So kannst du dich verteidigen

Wenn du von der Polizei kontaktiert wirst, weil du angeblich jemandem beim Autofahren den Mittelfinger gezeigt hast, zahlt es sich aus, schnell zu handeln und im Zweifel rechtlichen Beistand einzuholen. Wenn die Behauptungen aus der Strafanzeige eindeutig falsch sind, hast du die Möglichkeit, mit einer Gegenanzeige zu reagieren. Damit könntest du als zu Unrecht Beschuldigte:r Schadensersatzansprüche geltend machen.

Doch auch hier hängt es von den genauen Umständen ab. Ein Vorsatz dieser Tat muss nachgewiesen werden. Der Stress und Aufwand könnten den Nutzen einer Klage oft überwiegen

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