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Abfindung bei Kündigung: Lieber verhandeln, als klein beigeben

  • Stärke deine Verhandlungsposition
  • Lass Abfindungsangebote & Dokumente rechtlich prüfen
  • Keine Angst vor einer Klage bei Kündigung, dank Rechtsschutz­versicherung
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  • Mit der Abfindung kauft dir der Arbeitgeber den Anspruch auf deinen Job ab.
  • Die Höhe der Abfindung hängt von deinem Einkommen und den Jahren der Beschäftigung ab. Eine clevere Verhandlung ist der wichtigste Hebel.
  • Je besser deine Chancen sind, eine Kündigungsschutzklage zu gewinnen, desto wahrscheinlicher ist eine höhere Abfindung. Unterschreibe den Abfindungsvertrag nicht zu früh. Lass vorher deine rechtliche Lage prüfen – vielleicht kannst du noch mehr herausholen.

Wann hast du Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung?

Wenn Top-Manager:innen oder Führungskräfte ihren Job verlieren, hört man oft von hohen Abfindungszahlungen. Davon kannst du als Angestellte:r meist nur träumen, wenn dir gekündigt wird. Denn einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es in Deutschland nur in bestimmten Fällen. Manchmal sind Abfindungen im Arbeitsvertrag geregelt, etwa in Tarifverträgen oder Geschäftsführerverträgen.

Es gibt mehrere Szenarien, die eine Abfindung möglich machen. Aber nur eines davon basiert auf einer gesetzlichen Grundlage: § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Hier ist der Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung festgelegt.

Betriebliche Gründe bestehen, wenn deine Arbeitsstelle ersatzlos wegfällt und du nirgendwo anders im Unternehmen beschäftigt werden kannst. Mit der Abfindung zahlt dich der Arbeitgeber dafür, dass du die Beendigung des Arbeitsverhältnisses akzeptierst und keine Kündigungsschutzklage einreichst.

Bei andern Szenarien für eine Abfindung, wie etwa das Abwenden einer Kündigungsschutzklage oder das Beenden eines Kündigungsschutzprozesses, gibt es diesen gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch nicht.

Warum Arbeitgeber eine Abfindung zahlen: Kündigungsschutzklage

Ein Grund für eine Abfindungszahlung kann im Kündigungsschutz liegen. Damit eine Kündigung durch den Arbeitgeber wirksam ist, muss er einen zulässigen Grund angeben. Ist dieser Grund nicht klar oder akzeptierst du die Kündigung nicht, kannst du vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Ein Beispiel: Kündigung wegen Krankheit. Zwar möglich, aber das kann auch zu einer Klage führen. Stellt das Gericht zu deinen Gunsten fest, dass die Kündigung nicht rechtens war, besteht das Arbeitsverhältnis weiter.

Das kann für den Arbeitgeber teuer werden, vor allem, wenn sich der Prozess hinzieht. Denn er muss die Löhne nachzahlen für die Zeit, in der der Rechtsstreit stattfand.

Daher bieten Arbeitgeber oft die Zahlung einer Abfindung im Kündigungsschreiben oder im Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag an, damit du die dreiwöchige Frist für die Kündigungsschutzklage verstreichen lässt. Als Arbeitnehmer:in hast du also die Wahl: Klage oder Abfindung.

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Welche Gründe für eine Abfindung gibt es noch?

Auch ein laufender Kündigungsschutzprozess kann dazu führen, dass dein Arbeitgeber dir eine Abfindung anbietet. So kann er das finanzielle Risiko einer Niederlage vor Gericht vermeiden.

In manchen Fällen wird der Arbeitgeber sogar gerichtlich dazu verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen (KSchG § 9 und § 10). Das passiert, wenn das Arbeitsgericht feststellt, dass die Kündigung unwirksam ist, aber eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses keine Option mehr ist – zum Beispiel, weil die Vertrauensbasis durch den Streitfall zerstört wurde.

Bei Verhandlungen um die Abfindung solltest du dir bewusst machen, dass es dem Arbeitgeber darum geht, dich ohne großes finanzielles Risiko loszuwerden. Je besser deine Chancen stehen, eine Kündigungsschutzklage zu gewinnen, desto stärker ist deine Verhandlungsposition – und desto höher kann deine Abfindung ausfallen.

Deshalb ist es wichtig, einen erfahrenen Fachanwalt oder eine Fachanwältin an deiner Seite zu haben, der oder die deine Situation richtig einschätzt. Eine Arbeitsrechtsschutz­versicherung übernimmt die Kosten für Anwält:in und die Gerichtskosten, falls es doch zu einer Klage kommen sollte.

Wie hoch ist die Abfindung bei einer Kündigung?

Für die Höhe der Abfindung gibt es keine feste gesetzliche Regelung – vieles hängt von deinem Verhandlungsgeschick ab. Nur bei betriebsbedingten Kündigungen gibt es eine gesetzliche Richtlinie zur Berechnung der Abfindung:

Formel: Bruttomonatsgehalt x 0,5 x Beschäftigungsdauer in Jahren

Beispiel: Ein:e Angestellte:r verdient 3.500 € brutto im Monat und arbeitet seit 5 Jahren im Unternehmen.

3.500 x 0,5 x 5 = 8.750 €

Die Person würde eine Regelabfindung von 8.750 € erhalten, es sei denn, sie verhandelt eine bessere Summe.

Neben dem Monatsgehalt und der Beschäftigungsdauer beeinflussen auch diese Faktoren die Höhe der Abfindung:

  • Branche
  • Region
  • Rechtliche Einschätzung der Kündigung

In einigen Fällen spielt auch das Alter eine Rolle, zum Beispiel bei einer gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Laut Kündigungsschutz­gesetz (§ 10) kann der oder die Arbeitnehmer:in dann eine Abfindung in Höhe von bis zu 12 Monatsgehältern erhalten.

  • Abfindung für Arbeitnehmer:innen ab 50: Mindestens 15 Jahre im Unternehmen – Abfindung von 15 Monatsgehältern.
  • Abfindung für Arbeitnehmer:innen ab 55: Mindestens 20 Jahre im Unternehmen – Abfindung von 18 Monatsgehältern.

Wichtig: Die Höhe der Abfindung ist vor allem Verhandlungssache. Wenn dein Arbeitgeber dir eine Abfindungssumme vorschlägt, solltest du nicht zu schnell zustimmen. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht könnte dir eine höhere Abfindung verschaffen. Hol dir deshalb die Unterstützung eines Anwalts oder einer Anwältin. Er oder sie kann einschätzen, ob das Abfindungsangebot realistisch ist oder ob sich eine Verhandlung lohnt – und übernimmt diese auch für dich. Die Kosten dafür kannst du mit einer Rechtsschutz­versicherung absichern.

Geht von der Abfindungssumme noch Steuer ab?

Ja, eine Abfindung ist einkommensteuerpflichtig. Der Steuerfreibetrag für Abfindungen wurde 2006 abgeschafft. Aber keine Sorge, mit der sogenannten Fünftelungsregelung kannst du deine Steuerausgaben senken und dafür sorgen, dass der Steuersatz nicht zu sehr ansteigt. Die Berechnung der Steuer für die Abfindung ist etwas kompliziert, deshalb gehen wir sie Schritt für Schritt durch:

  1. Zu deinem Jahreseinkommen wird ein Fünftel der Abfindung dazugerechnet. Aus dieser Summe wird der Steuerbetrag ermittelt. (A)
  2. Danach wird der Steuerbetrag noch einmal ohne die Abfindung berechnet. (B)
  3. Nun wird die Differenz zwischen beiden Summen gebildet, also von dem Steuerbetrag mit Abfindung (A) wird der Betrag ohne Abfindung (B) abgezogen.
  4. Die Differenz wird mit 5 multipliziert und ergibt die Steuerabgabe für die Abfindung.

Die Formel lautet also: (Steuerbetrag mit Abfindung minus Steuerbetrag ohne Abfindung) mal 5 ergibt den Steuerabzug für die Abfindung.

Hier ein Beispiel: Ein:e Arbeitnehmer:in verdient 40.000 € im Jahr und erhält eine Abfindung von 10.000 €.

SchrittBetrag
Steuerbetrag mit ⅕ Abfindung40.000 € + 2.000 €
Steuerlast (Schritt 1)8.872 €
Steuerbetrag ohne Abfindung40.000 €
Steuerlast (Schritt 2)8.177 €
Differenz (Schritt 3)695 €
Mit 5 multipliziert (Schritt 4)3.475 €

Nun muss noch die normale Steuerbelastung auf das Einkommen (8.177 €) addiert werden. Die Steuerlast im Jahr der Abfindungszahlung liegt also bei 11.652 €.

Würde die Abfindung komplett auf das Einkommen angerechnet, müssten 50.000 € besteuert werden, was eine Summe von 11.816 € bedeuten würde. Durch die Fünftelungsregelung spart unser:e Arbeitnehmer:in demnach 164 € ein.

Wichtig

Sozialabgaben werden auf die Abfindungssumme nicht fällig, wenn das Geld als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes dient. Zahlt der Arbeitgeber damit jedoch auch Einkünfte wie Weihnachtsgeld oder nicht genommene Urlaubstage, werden Sozialabgaben fällig, weil die Abfindung wie eine Gehaltszahlung gewertet wird.

Wird das Geld auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Eine gute Nachricht: Deine Abfindung wird nicht auf das Arbeitslosengeld I angerechnet. Trotzdem gibt es einen Fallstrick, den du kennen solltest – und der betrifft die Kündigungsfrist.

Wenn du einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag unterschreibst und damit einer verkürzten Kündigungsfrist zustimmst, kann das zu einer Sperre bei der Zahlung des Arbeitslosengeldes führen.

Endet dein Arbeitsverhältnis, bevor die vertragliche Kündigungsfrist abgelaufen ist, erhältst du keine finanzielle Unterstützung. Nach Ablauf der Frist bekommst du aber ganz normal ALG I, falls du bis dahin keinen neuen Job gefunden hast.

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig eine rechtliche Einschätzung im Berufsleben sein kann.

Ein erfahrener Anwalt oder eine kompetente Anwältin im Arbeitsrecht hilft dir, solche Nachteile zu vermeiden. In solchen Fällen zahlt sich eine Arbeitsrechtsschutz­versicherung mit ihrem Kostenschutz und der Rechtsberatung schnell aus – besonders bei Kündigungen.

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