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Änderungs­kündigung: Kündigung mit neuem Vertrag – Was bedeutet das?

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  • Dein Arbeitgeber entscheidet sich für eine Änderungskündigung, wenn er deinen Arbeitsvertrag grundlegend ändern will.
  • Die Änderungskündigung muss die gleichen Kriterien erfüllen wie eine ordentliche Kündigung ohne neuen Vertrag, was Gründe und Fristen betrifft.
  • Innerhalb von 3 Wochen, nachdem du das Dokument erhalten hast, musst du entscheiden, ob du zustimmst oder das Angebot ablehnst.

Wann ist eine Änderungskündigung möglich?

Nicht jede Änderung und Anpassung des Arbeitsvertrags erfordert eine Änderungskündigung. Dein Arbeitgeber hat laut der Gewerbeordnung (GewO) ein Weisungsrecht (nach § 106 GewO), das ihm ermöglicht, seinen Mitarbeiter:innen einen neuen Aufgabenbereich zuzuweisen.

Geht es bei der Änderung um eine neue Regelung von Arbeitsleistungen, reicht eine einfache Weisung aus. Wenn die Änderungen jedoch das Arbeitsentgelt (meist eine Verringerung), eine Versetzung auf eine Position mit geringerer Qualifikation, die Arbeitszeit oder den Arbeitsort betreffen, ist deine Zustimmung erforderlich.

In solchen Fällen stößt das Weisungsrecht an seine Grenzen.

Dann gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. Du einigst dich mit deinem Arbeitgeber in einem Gespräch und stimmst den Änderungen zu. Ihr setzt einen Änderungsvertrag auf, der die neuen Regelungen verbindlich festhält, und das Thema ist erledigt.
  2. Du bist mit den Änderungsvorschlägen nicht einverstanden. Dann bleibt deinem Arbeitgeber die Änderungskündigung, um die Anpassung der Arbeits­bedingungen durchzusetzen.

Gut zu wissen

Die Änderungskündigung kommt zum Einsatz, wenn das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht mehr ausreicht und wenn Veränderungen der Arbeits­bedingungen nicht mehr durch eine gütliche Einigung, Tarifverträge, den Arbeitsvertrag selbst oder Betriebsvereinbarungen herbeigeführt werden können.

Was ist eine Änderungskündigung?

Eine Änderungskündigung ist eine normale Kündigung, die mit dem Angebot zur Weiterbeschäftigung unter geänderten Vertrags­bedingungen verbunden ist. Innerhalb einer bestimmten Frist musst du zustimmen oder ablehnen.

Eine Änderungskündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmer:in ausgehen, wobei letzteres eher selten vorkommt und meist zur ordentlichen Kündigung führt.

Die Änderungskündigung muss alle Kriterien einer ordentlichen Kündigung erfüllen, wie Fristwahrung und Begründung. Andernfalls ist sie unwirksam, und du kannst dein Recht mit einer Kündigungsschutzklage einfordern.

Der Kündigungsgrund muss im Zusammenhang mit dem neuen Vertragsangebot stehen, und die Änderungen müssen nachvollziehbar sein. Willkürliche Änderungen, wie eine Reduzierung des Gehalts, reichen nicht aus.

Welche Gründe für eine Änderungskündigung gibt es?

Stichhaltige Beendigungsgründe gibt es viele. Hier einige Beispiele:

  • Wegfall des aktuellen Arbeitsplatzes: Wenn deine Position wegfällt, du aber auf anderen Positionen zu deutlich anderen Bedingungen weiterarbeiten kannst, ist eine Versetzung ohne Weiteres nicht möglich.
  • Umstrukturierung aus wirtschaftlichen Gründen: Das Unternehmen muss Aufgaben, Zuständigkeiten und Kompetenzen neu verteilen, was eine massive Veränderung der Arbeits­bedingungen erfordert und deine Zustimmung verlangt.
  • Änderung der Arbeitszeit: Wenn das Unternehmen die durchschnittliche Arbeitszeit neu organisieren muss, zum Beispiel durch die Einführung von Kurzarbeit, können Änderungskündigungen genutzt werden, um dies unternehmensweit umzusetzen.

Gilt bei einer Änderungskündigung auch der Kündigungsschutz?

Ja, beschäftigt das Unternehmen, für das du arbeitest, mehr als 10 Mitarbeiter:innen, unterliegt auch die Änderungskündigung dem Kündigungsschutz­gesetz (KSchG). Das bedeutet, dass Entlassungen nur dann wirksam sind, wenn sie aus betrieblichen, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen erfolgen oder aufgrund von drastischen Änderungen der Arbeitsbedingungen notwendig sind.

Welche Fristen sind bei einer Änderungskündigung zu beachten?

Die Änderungskündigung funktioniert wie eine ordentliche Kündigung, und auch die üblichen Fristen gelten. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du beachten musst:

Für Arbeitgeber:

  • Kündigungsfrist: Die Länge der Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag und hängt oft von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab. Diese Frist ist wichtig für die Kündigung und zeigt, ab wann der Arbeitsvertrag zu den neuen Bedingungen gilt.

Für Arbeitnehmer:innen:

  • Frist für die Kündigungsschutzklage: Du hast 3 Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem du die Änderungskündigung erhalten hast, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist gilt auch, wenn du nur unter Vorbehalt zustimmst.
  • Frist zur Zustimmung zum Änderungsangebot: Diese Frist legt der Arbeitgeber fest, meistens beträgt sie 3 Wochen. Weniger als 3 Wochen sollten es nicht sein, da die Änderungskündigung sonst vor dem Arbeitsgericht unwirksam sein kann. Abweichungen gibt es bei fristlosen Kündigungen oder Kündigung während der Probezeit.

Wichtig: Wenn du die Änderungskündigung von einem Anwalt oder einer Anwältin prüfen lassen willst, musst du die 3-Wochen-Frist unbedingt einhalten. Die rechtliche Prüfung und die Einreichung der Klage müssen in diesem Zeitraum erfolgen.

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Wie kannst du auf eine Änderungskündigung reagieren?

Annehmen oder ablehnen – das ist die entscheidende Frage. Eine Änderungskündigung bringt dir zwar ein neues Arbeitsangebot, aber dieses ist oft mit Nachteilen im Vergleich zu deiner aktuellen Position verbunden.

Wenn es sich um eine Verbesserung gehandelt hätte, hättest du dich vermutlich einfach in einem Gespräch mit deinem Arbeitgeber geeinigt und einen Änderungsvertrag aufgesetzt.

Deshalb solltest du deine Entscheidung gründlich abwägen. Nachdem du die Kündigung mit dem neuen Vertragsangebot erhalten hast, prüfst du die Bedingungen – oder besser: Du lässt sie von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin für Arbeitsrecht prüfen. Er oder sie kann dir sagen, ob die Kündigung rechtlich überhaupt wirksam ist und wie du weiter vorgehen kannst.

Danach hast du 3 Möglichkeiten:

Du nimmst das Angebot an.

Wenn du den Änderungen zustimmst, wird dein Arbeitsverhältnis zu den neuen Bedingungen fortgesetzt. Du unterschreibst den neuen Vertrag, der dann sofort gilt.

Du lehnst die Änderungskündigung ab.

Bist du mit dem Angebot nicht einverstanden, endet dein Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist. Du kannst eine Kündigungsschutzklage einreichen. Mit einer Arbeitsrechtsschutz­versicherung hast du dafür schon einen Rechtsbeistand und die Kosten sind abgesichert.

Alternativ kann dir dein Arbeitgeber mit der Änderungskündigung eine Abfindung anbieten. Diese erhältst du, wenn du keine rechtlichen Schritte gegen die Kündigung einleitest.

Du nimmst das Angebot unter Vorbehalt an.

Laut Kündigungsschutz­gesetz hast du das Recht, die Kündigung mit dem neuen Vertragsangebot unter Vorbehalt anzunehmen (§ 2 KSchG). Das ist eine Möglichkeit, wenn du zwar nichts gegen die Weiterbeschäftigung zu neuen Bedingungen hast, aber Zweifel daran, ob die Änderungsvorschläge rechtens sind.

In diesem Fall reichst du eine Änderungsschutzklage ein. Entscheidet das Arbeitsgericht zu deinen Gunsten, wirst du wieder zu den ursprünglichen Bedingungen beschäftigt. Wenn du verlierst, arbeitest du nach den neuen Vertragsbedingungen.

Wichtig: Reagierst du gar nicht auf die Änderungskündigung, wird die Kündigung wirksam und dein Arbeitsverhältnis endet nach der Kündigungsfrist. Die Entscheidung für einen dieser Wege ist nicht einfach.

Ein:e Anwält:in für Arbeitsrecht kann dir aufzeigen, welche Chancen und Risiken bestehen. Bist du rechtsschutzversichert, übernimmt deine Versicherung die Anwalts- und Gerichtskosten.

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