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Arbeitgeber insolvent – Was tun, wenn der Chef pleite ist?

  • Arbeitgeber insolvent? Fordere aktiv dein Gehalt ein
  • Lass dich beraten, wie deine rechtliche Lage ist
  • Schütze deine Ansprüche dank Rechtsschutz­versicherung
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  • Gehaltszahlungen prüfen: Sind deine Gehälter in den letzten Monaten regelmäßig eingegangen? Falls nicht, fordere die ausstehenden Zahlungen schriftlich bei der Insolvenzverwaltung ein.
  • Insolvenzgeld beantragen: Die Bundesagentur für Arbeit zahlt Insolvenzgeld an betroffene Arbeitnehmer:innen. Beantrage es innerhalb von 2 Monaten nach der Insolvenzeröffnung.
  • Kündigung prüfen lassen: Erhältst du infolge der Insolvenz eine Kündigung, lass sie von einem Anwalt oder einer Anwältin prüfen, um zu entscheiden, ob du eine Kündigungsschutzklage anstreben solltest.
  • Arbeitslosengeld beantragen: Bei einer wirksamen Kündigung solltest du umgehend Arbeitslosengeld beantragen.
  • Rechtliche Beratung bei Aufhebungsvertrag: Hole dir rechtliche Beratung, wenn dein Arbeitgeber eine Aufhebung des Arbeitsvertrags und eine Abfindung vorschlägt.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?

Es beginnt oft mit mehreren verzögerten Gehaltszahlungen. Wenn dann nach einigen Monaten die Nachricht kommt, dass die Firma insolvent ist, sitzt der Schock bei dir und deinen Kolleg:innen erst einmal tief.

Was bedeutet das für dich als Arbeitnehmer:in?

In dieser Situation haben Arbeitgeber 2 Pflichten:

  1. Meldung der Insolvenz: Sie müssen die drohende oder bereits bestehende Zahlungsunfähigkeit beim Amtsgericht melden. Dadurch wird das Insolvenzverfahren eröffnet.
  2. Information an Belegschaft: Sie müssen unverzüglich ihre Mitarbeiter:innen und den Betriebsrat über diesen Schritt informieren.

Im Insolvenzverfahren geht es darum, aus dem vorhandenen Vermögen der Firma die Ansprüche der Gläubiger zu bedienen. Dazu zählst auch du als Arbeitnehmer:in, wenn du noch auf offene Gehaltszahlungen wartest.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass im Rahmen des Verfahrens ein Insolvenzplan aufgestellt wird. Dieser Plan ist ein Versuch, das Unternehmen vor der endgültigen Pleite zu bewahren und es wieder in Gang zu bringen. Durch die Weiterführung des Geschäfts können ebenfalls die Forderungen der Gläubiger erfüllt werden.

Mit dem Insolvenzverfahren wird ein:e Insolvenzverwalter:in eingesetzt. Diese Person verwaltet das noch vorhandene Vermögen.

Arbeitgeber insolvent: Wer zahlt nun das Gehalt?

Nach dem Schock, dass dein Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, stellst du dir wahrscheinlich die wichtigste Frage: Woher bekomme ich jetzt mein Geld?

Was tun, wenn du noch offene Gehaltsforderungen hast?

Vor einer Firmeninsolvenz kann es passieren, dass das Gehalt verzögert oder gar nicht mehr ausgezahlt wird. Hast du noch offene Gehaltsforderungen aus der Zeit vor dem Insolvenzverfahren, musst du aktiv werden.

Setz dich mit der Person in Verbindung, die die Insolvenzverwaltung verantwortet und melde deine Forderungen an. Dafür gibt es bestimmte Fristen, die zwischen 2 Wochen und 3 Monaten liegen. Der oder die Insolvenzverwalter:in erfasst alle ausstehenden Forderungen in der sogenannten Insolvenztabelle.

Achtung: Forderungen, die vor dem Insolvenzverfahren entstanden sind, werden erst ausgezahlt, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Und selbst dann kann es sein, dass du nur einen Teil der offenen Forderungen erhältst.

Was ist mit den aktuellen Gehaltszahlungen? Gehälter, die nach Beginn des Insolvenzverfahrens anfallen, gehören zu den sogenannten Masseverbindlichkeiten. Diese Forderungen werden zuerst und vollständig ausgezahlt.

Gut zu wissen

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegt es in der Verantwortung des  Insolvenzverwalters oder der Insolvenzverwalterin, dass du deine Gehaltszahlungen erhältst. Bleibt dein Gehalt aus, ist diese Person deine erste Anlaufstelle. Melde deine Forderungen schriftlich an, damit du im Ernstfall einen Nachweis hast, dass du deine offenen Ansprüche geltend gemacht hast.

Insolvenzgeld: Der Ersatz für deine Lohnansprüche

In den meisten Fällen einer Firmeninsolvenz ist kein Geld mehr da, um die ausstehenden Gehaltsforderungen zu begleichen. Als Arbeitnehmer:in hast du dann Anspruch auf Insolvenzgeld – eine Art Ersatz für die ausbleibenden Lohnzahlungen, der über die Bundesagentur für Arbeit abgewickelt wird.

Genau wie bei den Zahlungsforderungen gilt hier: Werde schnell aktiv, denn die Fristen sind kurz.

Antrag und Fristen

Den Antrag auf Insolvenzgeld reichst du innerhalb von 2 Monaten nach Beginn des Insolvenzverfahrens ein. Das geht mittlerweile ganz bequem online über die Webseite der Bundesagentur für Arbeit, aber auch klassisch per Post.

Wie hoch ist das Insolvenzgeld?

Das Insolvenzgeld entspricht 3 Nettolohnzahlungen. Es wird rückwirkend ausgezahlt und ersetzt den Lohn, den du in den 3 Monaten vor der Insolvenz deines Arbeitgebers erhalten hättest. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Vergütung von Überstunden oder andere Gehaltsanteile werden ebenfalls berücksichtigt.

Achtung: Für Top-Verdiener:innen gibt es eine Begrenzung: Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Arbeitslosen- und Renten­versicherung deckelt die Höhe des Insolvenzgeldes. Diese liegt 2024 bei 7.550 € in den alten Bundesländern und bei 7.450 € in den neuen Bundesländern.

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Kündigung oder Abfindung: Was musst du dabei beachten?

Die Tatsache, dass dein Arbeitgeber insolvent ist, bedeutet nicht automatisch, dass du gekündigt bist. Eine Insolvenz allein ist kein zulässiger Grund für eine Kündigung. Solltest du dennoch eine solche Kündigung erhalten, kannst du mit einer Kündigungsschutzklage dagegen vorgehen.

Mit einer Rechtsschutz­versicherung, die den Baustein Arbeitsrechtsschutz enthält, ist dieser Schritt sogar leichter. Du erhältst fachliche Beratung, die Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt und bist vor hohen Gerichtskosten geschützt.

Wann ist eine Kündigung zulässig? Eine zulässige Begründung für eine Kündigung sind betriebsbedingte Gründe, wie eine nachlassende Nachfrage. Es kann also durchaus vorkommen, dass es infolge der Zahlungsunfähigkeit deines Arbeitgebers zu Entlassungen in der Firma kommt.

Achtung bei Aufhebungsvertrag und Abfindung

Statt einer Kündigung kannst du dich mit deinem Arbeitgeber auch auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Aber wer zahlt dann die Abfindung? Hier kommt es darauf an, wann die Vereinbarung getroffen wurde:

  • Vor Beginn des Insolvenzverfahrens: Das wäre für dich ungünstig. Ansprüche auf eine Abfindung, die bis zur Insolvenzeröffnung nicht ausgezahlt wurden, sind in der Regel verloren.
  • Nach der Insolvenzeröffnung: Das ist die bessere Variante. Diese Forderungen zählen zu den Masseverbindlichkeiten. Das betrifft auch Abfindungen, die im Rahmen einer Kündigungsschutzklage nach Beginn des Insolvenzverfahrens ausgehandelt wurden. Diese Forderungen landen nicht in der Insolvenztabelle und werden vollständig ausgezahlt.

Der oder die Insolvenzverwalter:in kann die Abfindung jedoch nur auszahlen, wenn das vorhandene Vermögen des insolventen Unternehmens ausreicht. Sollte dies nicht der Fall sein, gibt es verschiedene Handlungsoptionen – von einer Bankbürgschaft bis hin zum Rücktritt vom Aufhebungsvertrag. Welche Möglichkeit für dich am besten ist, hängt von den Umständen ab. Lass dich hierfür von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten.

Wenn dein Arbeitgeber insolvent ist, betrifft das nicht nur dein Einkommen. Auch Regelungen für Urlaubsanspruch, betriebliche Altersvorsorge oder Vereinbarungen für Mitarbeiter:innen in Elternzeit sollten geklärt werden. Mit einer Arbeitsrechtsschutz­versicherung kannst du auch in diesen Bereichen für deine Ansprüche eintreten.

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