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Das Wichtigste in Kürze
Gibt es ein Recht auf Home-Office?
Nachdem die Maßnahmen zum Infektionsschutz ab dem 20. März 2022 ausgelaufen sind, gibt es aktuell kein Recht im deutschen Gesetz, das dir einen Anspruch auf Home-Office garantiert. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) arbeitet noch an einem Gesetzesentwurf, um diese Situation zu ändern.
Ein Vorbild könnte das System der Niederlande sein. Dort kannst du von deinem Arbeitgeber verlangen, ganz oder teilweise von zu Hause aus zu arbeiten. Hat das Unternehmen Einwände, muss es schriftlich erklären, warum die Arbeit zwingend im Büro erledigt werden muss.
In Deutschland entscheidet zurzeit dein Arbeitgeber nach eigenem Ermessen, ob du im Home-Office arbeiten darfst oder nicht. Die Bedingungen für das flexible Arbeiten regeln dein Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Diese Vereinbarungen enthalten beispielsweise Regelungen, wie viele Tage pro Woche du remote arbeiten kannst und welche Kernarbeits- und Pausenzeiten im Home-Office gelten.
Übrigens: Laut einer Auswertung von Statista lag der Anteil der Deutschen, die 2023 im Home-Office arbeiteten, gesamtwirtschaftlich immer noch bei 25 %.
Ausnahme: Recht auf Home-Office im öffentlichen Dienst
Ein Sonderfall ist der öffentliche Dienst. Als Beschäftigte:r kannst du im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) auf dein Home-Office-Recht pochen – allerdings nur mit einer bestimmten Begründung.
Laut § 16 Abs. 1 BGleiG ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dir die Möglichkeit von Telearbeit anzubieten, wenn du „Familien- oder Pflegeaufgaben“ zu erledigen hast. Wird dein Antrag abgelehnt, muss dies schriftlich begründet werden.
Kann der Arbeitgeber Home-Office anordnen?
Nicht jede:r Mitarbeiter:in ist bereit, von zu Hause aus zu arbeiten. Dein Arbeitgeber kann dich nicht einfach ins Home-Office schicken, es sei denn, das Home-Office ist im Vertrag als Arbeitsort festgelegt. Es ist kein Kündigungsgrund, wenn du dich weigerst, etwa wegen Arbeitsverweigerung.
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers (nach § 106 Gewerbeordnung/GewO), das beispielsweise bei einer Versetzung greift, umfasst nicht die Arbeit im Home-Office. Die Abläufe dort unterscheiden sich erheblich von denen im Firmenbüro.
Tipp: Falls du eine ungerechtfertigte Kündigung erhältst, kannst du für dein Recht eintreten. Eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrechtsschutz unterstützt dich mit der Hilfe eines Anwalts oder einer Anwältin und übernimmt die Kosten bei einem Streit vor dem Arbeitsgericht.
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Hol dir CLARKWarum lehnen manche Arbeitgeber Home-Office ab?
Noch mal zusammengefasst: Eine gesetzliche Regelung zum Home-Office gibt es in Deutschland bisher nicht. Arbeitgeber entscheiden selbst, ob sie ihren Mitarbeiter:innen diese Option ermöglichen.
Für einige Arbeitgeber oder Vorgesetzte kommt es nicht infrage, dass ihre Mitarbeiter:innen von zu Hause aus arbeiten. Die Gründe dafür sind vielfältig:
- Kontrollverlust: Einige befürchten, dass sie die Kontrolle über ihre Mitarbeiter:innen verlieren könnten, wenn diese von zu Hause aus arbeiten.
- Teamgefühl: Manchen ist es wichtig, dass sich ein starker Teamzusammenhalt bildet. Dafür sehen sie die Anwesenheit im Büro als zwingend notwendig an.
- Fokus: Es gibt die Annahme, dass Mitarbeiter:innen im Büro konzentrierter arbeiten können als in den eigenen 4 Wänden.
Verweigerung aus rechtlichen Gründen
Neben Management-Gründen sprechen auch (arbeits-)rechtliche Gründe gegen eine Weiterführung der Home-Office-Regelung, wie das sogenannte Gewohnheitsrecht.
Würde das Home-Office ohne zusätzliche Vertragsregelungen auch nach Ende der gesetzlichen Pflicht weiter möglich sein, könnte sich daraus ein Gewohnheitsrecht entwickeln. Darauf weist der Arbeitsrechtler Thomas Gennert im Manager-Magazin hin. Wird dieses Recht einmal wirksam, kann dein Arbeitgeber die bestehende Home-Office-Regelung nicht ohne deine Zustimmung ändern. Sollte er es trotzdem versuchen, hättest du das Recht, die Arbeit im Home-Office einzuklagen.
Das gilt jedoch nicht, wenn dein Arbeitgeber das Home-Office bereits über Arbeits- oder Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung für alle Mitarbeiter:innen geregelt hat.
Was sollte für die Arbeit im Home-Office im Vertrag geregelt werden?
Arbeitest du laut Arbeitsvertrag von zu Hause aus, spricht man im Arbeitsrecht von Telearbeit. Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die die Anforderungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitszeit regelt, muss dein Arbeitgeber dir dann einen Bildschirmarbeitsplatz in deinem privaten Bereich einrichten.
Bei alternierender Telearbeit – also abwechselnd zwischen Zuhause und Firma – solltest du einen festen Büro-Arbeitsplatz erhalten, möglicherweise auch in Form einer Shared Desk-Lösung.
Ist in deinem Vertrag kein Home-Office als Arbeitsort angegeben, sollten die Vereinbarungen dazu zusätzlich geregelt werden. Dazu gehören unter anderem Festlegungen zur Kernarbeitszeit, Erreichbarkeit im Home-Office, Dokumentation der Arbeitszeiten und welche Geräte privat genutzt werden dürfen.
Bei Fragen und Unklarheiten zum mobilen Arbeiten kannst du dich auf diese Vereinbarungen berufen.
Benefit Remote Work
Viele Firmen bieten nach den positiven Erfahrungen aus den Corona-Jahren die Option für flexible Arbeitszeiten und Remote Work als Benefit für Mitarbeiter:innen an.
Der Fachkräftemangel ist für einige Unternehmen ebenfalls ein Grund, bewusst Stellen für Remote Work auszuschreiben.
In größeren Unternehmen sind die Regelungen zum Home-Office oft allgemeingültig in einem Tarifvertrag erfasst. Ist ein Betriebsrat vorhanden, gibt es meistens eine Betriebsvereinbarung, die einige Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten aufstellt. Individuelle Bestimmungen werden in Absprache im Arbeitsvertrag festgelegt.
Wann kann der Arbeitgeber Home-Office ablehnen?
Nicht jede Tätigkeit lässt sich von zu Hause aus erledigen, selbst bei manchen Bürojobs ist das der Fall.
Ein wichtiger Grund ist der Betriebsdatenschutz. Sensible Daten aus der Lohnbuchhaltung oder firmeninterne Informationen dürfen schließlich nicht in falsche Hände geraten. Ist nicht sichergestellt, dass bei dir zu Hause niemand aus der Familie auf den Bildschirm schaut oder möglicherweise Telefonate mithört, kann dein Arbeitgeber die Option Home-Office verweigern und auf der Anwesenheit im Büro bestehen.
In vielen Fällen lässt sich dennoch im Gespräch eine Einigung mit deinem Arbeitgeber erzielen. Dann verlegst du deinen Arbeitsplatz nicht komplett nach Hause, sondern arbeitest an einzelnen Tagen der Woche im Büro. Selbst mit einem Gesetz für das Recht auf Home-Office wird eine solche Kompromiss-Lösung voraussichtlich die Regel werden.
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