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Das Wichtigste in Kürze
Wann hast du das Recht auf eine Arbeitszeitreduzierung?
Die gute Nachricht zuerst: Als Arbeitnehmer:in hast du einen gesetzlichen Anspruch darauf, deine Arbeitszeit zu verringern, wenn:
- du länger als 6 Monate bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist
- mehr als 15 Mitarbeiter:innen in der Firma angestellt sind (Auszubildende werden nicht mitgezählt)
Diese und andere Details regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Dabei musst du nicht zwingend Gründe wie Elternzeit, den Wiedereinstieg nach der Elternzeit oder die Pflege von Angehörigen vorbringen.
Das Recht auf eine Arbeitszeitverringerung gilt auch für Angestellte in leitender Funktion sowie für Mitarbeiter:innen, die bereits in Teilzeit arbeiten. Auch Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen haben unter den oben genannten Voraussetzungen das Recht, ihre Arbeitszeiten zu verkürzen.
Wie beantragst du die Arbeitszeitreduzierung?
Wenn du die Voraussetzungen für eine Verringerung der Arbeitszeit erfüllst, musst du deinen Wunsch deinem Arbeitgeber mitteilen. Das machst du am besten schriftlich, als Brief oder per E-Mail. So hast du etwas schwarz auf weiß und kannst dich im Fall von Missverständnissen darauf berufen.
Mach dir im Vorfeld Gedanken, in welchem Umfang du deine Stunden reduzieren möchtest, und teile diese Vorstellungen deinem Arbeitgeber mit.
Welche Fristen musst du dabei beachten?
3 – 2 – 1. Dieser Countdown hilft dir, die Fristen im Kopf zu behalten, die du für die Antragstellung von Teilzeit brauchst
Wichtig: Die Einhaltung der Fristen ist entscheidend, damit dein Antrag rechtssicher ist. Wenn du zu spät dran bist, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er abgelehnt wird.
Sollte es zwischen dir und deinem Arbeitgeber dennoch zu einem Konflikt kommen, der nur vor Gericht geklärt werden kann, ist eine Arbeitsrechtsschutzversicherung an deiner Seite und übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten.

Rechte wahren
Anwaltskosten, Gerichtskosten und Co. machen einen Rechtsstreit sehr schnell sehr teuer. Sichere dich daher mit einer Rechtsschutzversicherung ab, sodass du entspannt für dein Recht einstehen kannst.

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Arbeitszeit befristet reduzieren – wie geht das?
Einmal Teilzeit – immer Teilzeit? Diese Sorge haben viele Arbeitnehmer:innen. Doch die Angst, dass der Wiedereinstieg in die Vollzeit schwer wird, ist heute oft unbegründet. Ein Grund dafür ist die sogenannte Brückenteilzeit, die du seit 2019 beantragen kannst.
Brückenteilzeit bedeutet, dass die Verringerung der Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum vereinbart wird – zum Beispiel, um einen zeitlichen Engpass zu überbrücken (§ 9 TzBfG). Die Dauer der Arbeitszeitverringerung darf zwischen 1 und 5 Jahren liegen. Nach Ablauf dieses Zeitraums geht dein Arbeitsvertrag automatisch wieder in einen Vollzeitvertrag über.
Die Voraussetzungen für den Antrag auf befristete Arbeitszeitverkürzung unterscheiden sich nur minimal von denen, die allgemein für die Reduzierung der Arbeitszeit gelten:
- Du solltest mindestens 6 Monate in der Firma gearbeitet haben.
- Das Unternehmen muss mehr als 45 Mitarbeiter:innen beschäftigen.
Das bedeutet: Bei kleinen Firmen ist eine befristete Arbeitszeitreduzierung leider keine Option.
Der Antragsweg und die Frist sind ansonsten genauso wie bei der unbefristeten Verringerung der Arbeitszeit: schriftlich (per Anschreiben oder E-Mail) und mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Starttermin.
Kann der Arbeitgeber den Wunsch nach Arbeitszeitreduzierung ablehnen?
Ein allgemeines Recht auf Arbeitszeitverkürzung bedeutet nicht, dass dein Antrag automatisch bewilligt wird. Dein Arbeitgeber kann deinen Wunsch nach einer Reduzierung der Arbeitszeiten ablehnen.
- Es gibt betriebliche Gründe, die dagegen sprechen können. Sollte deine reduzierte Arbeitszeit den Ablauf wichtiger Prozesse oder die Organisation der Arbeit stören, könnte dein Arbeitgeber deine Anfrage ablehnen.
- Wenn durch die Änderung im Arbeitsablauf unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen, ist dies aus Sicht des Unternehmens ein Ablehnungsgrund.
- Wenn bereits andere Mitarbeiter:innen in Brückenteilzeit sind, kann dies ebenfalls ein Grund sein, deiner Vertragsänderung nicht zuzustimmen.
Sollte es zu einer Ablehnung kommen, die du für ungerechtfertigt hältst, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen. Bei einer Rechtsschutzversicherung findest du in solchen Fällen Unterstützung etwa mit Beratung durch Fachanwält:innen und Kostenübernahme, falls der Streit vorm Gericht entschieden werden muss.
Wie wirkt sich eine Reduzierung der Arbeitszeit auf andere Bereiche aus?
Wenn du laut Arbeitsvertrag weniger Stunden arbeitest, hast du logischerweise mehr Zeit für dich: mehr Erholungszeit, Freiraum für eine Weiterbildung oder Kapazität für familiäre Verpflichtungen wie Kindererziehung.
In deinem Antrag zur Verringerung der Arbeitszeit musst du übrigens keine Begründung angeben.
Während du deine neu gewonnene Zeit genießt, solltest du einige Dinge wie deinen Urlaubsanspruch oder deine Rentenhöhe durch die reduzierte Arbeitszeit im Blick behalten.
Rente
Bei der Altersabsicherung gibt es auf den ersten Blick eine einfache Rechnung: Du arbeitest weniger, verdienst weniger und zahlst weniger in die Rentenversicherung ein. Das bedeutet, du erhältst weniger Rentenpunkte, und am Ende des Berufslebens fällt deine Rente geringer aus, als wenn du durchgehend in Vollzeit gearbeitet hättest.
Gehst du wegen der Kindererziehung in Teilzeit, werden diese Zeiten bei der Rente angerechnet. Das kann die verlorenen Rentenpunkte teilweise ausgleichen.
Solche Überlegungen zu den Auswirkungen auf die Rente solltest du unbedingt anstellen, wenn du deine Arbeitszeit reduzieren willst. Hol dir bei Bedarf Hilfe von unseren Altersvorsorge-Expert:innen von CLARK und lass deine Rentenlücke berechnen.
Urlaub
Wie viele Urlaubstage dir bei einer Verringerung der Arbeitszeit zustehen, hängt von der Verteilung deiner Arbeitsstunden in der Woche ab. Hast du Werktage, an denen du nicht arbeitest, reduziert sich auch die Anzahl deiner Urlaubstage. Die genauen Regelungen solltest du im Gespräch mit deinem Arbeitgeber klären.
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