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Aufhebungsvertrag: Was du wissen musst, bevor du unterschreibst

  • Mit Aufhebungsvertrag schnell zum neuen Job?
  • Besser erst prüfen lassen & dann unterschreiben
  • Bei Unstimmigkeiten bist du mit der Rechtsschutz­versicherung im Vorteil
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  • Der Aufhebungsvertrag ist nur gültig, wenn beide Seiten – du und dein Arbeitgeber – zustimmen.
  • Im Vertrag werden wichtige Details geregelt, wie Abfindung, restliche Urlaubstage und Freistellung.
  • Die gesetzliche Kündigungsfrist wird durch den Aufhebungsvertrag umgangen. Einmal unterschrieben, ist ein Rücktritt nur in Ausnahmefällen möglich.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag, auch als Auflösungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung bekannt, ermöglicht es dir und deinem Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden – ohne eine Kündigung und ohne die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten zu müssen. Beide Seiten, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in, müssen dem Aufhebungsvertrag zustimmen, damit er wirksam wird.

Was unterscheidet den Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?

  • Kündigung: Bei einer Kündigung handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung – sie geht entweder von dir oder deinem Arbeitgeber aus. Dabei müssen bestimmte Fristen eingehalten werden, die im Arbeitsvertrag festgelegt sind. Eine fristlose Kündigung erfordert zudem schwerwiegende Gründe, sonst ist sie unwirksam und kann angefochten werden.
  • Aufhebungsvertrag: Hier ist das Einverständnis beider Seiten erforderlich. Gemeinsam legt ihr fest, wann das Arbeitsverhältnis endet – unabhängig von gesetzlichen Fristen. Ein Aufhebungsvertrag bietet Flexibilität, setzt aber auch den gesetzlichen Kündigungsschutz außer Kraft.

Hinweis: Bevor du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, solltest du die rechtlichen Konsequenzen genau prüfen lassen. Eine Arbeitsrechtsschutz­versicherung sichert dich ab, falls es zu Unstimmigkeiten kommt, und bietet dir Zugang zu einer rechtlichen Beratung, damit du ohne Risiko für deine Interessen einstehen kannst.

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Was muss in einem Aufhebungsvertrag stehen?

Ein Aufhebungsvertrag legt die Bedingungen fest, unter denen dein Arbeitsverhältnis beendet wird. Besonders wichtig ist dabei der konkrete Termin, an dem der Vertrag endet, sowie Regelungen zur Freistellung von der Arbeit. Es sollte klar sein, dass du vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist aus dem Unternehmen ausscheidest.

Folgende Punkte sollten unbedingt im Vertrag geregelt sein:

  • Abfindung: Die genaue Höhe der Abfindung, falls du Anspruch darauf hast.
  • Urlaubstage: Wie mit deinen restlichen Urlaubstagen verfahren wird.
  • Überstunden: Regelungen zur Auszahlung oder zum Ausgleich deiner geleisteten Überstunden.
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Eine Klausel, die mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld behandelt.
  • Arbeitszeugnis: Eine Zusage für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Wichtig zu wissen

Ein Aufhebungsvertrag ist bindend und kann nach der Unterzeichnung nicht widerrufen werden. Nur in Ausnahmefällen kannst du eine Klage wegen Unwirksamkeit einreichen, zum Beispiel wenn du unter Druck gesetzt wurdest, den Vertrag zu unterschreiben.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein Aufhebungsvertrag unwirksam ist, wenn er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande kam (BAG, Urteil vom 7. Februar 2019, 6 AZR 75/18). Dieses Gebot wird verletzt, wenn psychischer Druck ausgeübt wird, sodass keine überlegte Entscheidung möglich ist.

Tipp: Wenn du das Gefühl hast, dass die Bedingungen unfair waren, solltest du für dein Recht einstehen. Mit einer rechtzeitig abgeschlossenen Rechtsschutz­versicherung inklusive Arbeitsrechtsschutz bist du bestens gewappnet, um deine Ansprüche ohne finanzielle Sorgen durchzusetzen.

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Wann lohnt sich ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag kann eine gute Lösung sein, wenn du schnell zu einem neuen Arbeitgeber wechseln möchtest. Stell dir vor, du hast ein Jobangebot, das du am liebsten sofort annehmen würdest, aber deine aktuelle Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

Wenn du ein gutes Verhältnis zu deinem jetzigen Chef hast und offen über deine Zukunftspläne sprechen kannst, könnte er bereit sein, dich vor Ablauf der Kündigungsfrist gehen zu lassen. In diesem Fall kann ein Aufhebungsvertrag den Weg für einen schnellen Wechsel ebnen.

Aufhebungsvertrag in der Ausbildung

In der Ausbildung ist eine Kündigung nach der Probezeit nur aus wichtigen Gründen möglich, etwa wenn die Weiterarbeit unzumutbar wird oder du die Ausbildung abbrechen und einen anderen Beruf erlernen möchtest (Berufsbildungs­gesetz BBiG, § 22).

Möchtest du jedoch einfach nur den Ausbildungsbetrieb wechseln, reicht eine Kündigung nicht aus. Eine fristlose Kündigung könnte dazu führen, dass dein Ausbildungsbetrieb Schadensersatz fordert (BBiG, § 23). In diesem Fall wäre ein Aufhebungsvertrag, der im beiderseitigen Einvernehmen geschlossen wird, der bessere Weg, um das Ausbildungsverhältnis zu beenden.

Tipp: Bist du minderjährig, müssen deine Eltern dem Aufhebungsvertrag zustimmen und ihn mitunterzeichnen.

Welche Vorteile bringt der Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber?

Für Arbeitgeber bietet ein Aufhebungsvertrag einen entscheidenden Vorteil: Der Kündigungsschutz wird umgangen. Dadurch können Unternehmen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einfacher und schneller regeln.

Ein weiterer Pluspunkt: Arbeitgeber können sich mit dem oder der ausscheidenden Mitarbeiter:in auf eine Abfindung einigen und so das Risiko zahlreicher Kündigungsschutzklagen minimieren. Besonders bei größeren Entlassungswellen aus betrieblichen Gründen ist der Aufhebungsvertrag eine flexible Lösung, um den Trennungsprozess zu steuern.

Stolperstein: Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld

Wenn dir dein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet, ist Vorsicht geboten. Eine hohe Abfindung mag verlockend klingen, doch wenn du noch keine neue Stelle in Aussicht hast und auf Arbeitslosengeld angewiesen bist, kann ein Aufhebungsvertrag schnell zur Falle werden. Ohne genaue Prüfung der Vertragsdetails könnten dir unangenehme Überraschungen drohen.

Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Bezug von Arbeitslosengeld nach sich ziehen (Sozialgesetzbuch SGB III, § 159). Schließlich hättest du das Angebot ablehnen und in deinem bisherigen Job bleiben können.

Doch es gibt Ausnahmen, bei denen diese Regelung nicht greift:

  • Drohte dir ohnehin eine betriebsbedingte Kündigung, sieht die Bundesagentur für Arbeit von einer Sperrzeit ab.
  • Wird die Kündigungsfrist eingehalten oder eine Regelabfindung gemäß dem Kündigungsschutz­gesetz gezahlt, entfällt die Sperrzeit ebenfalls.

Arbeitgeber sind aufgrund ihrer Fürsorgepflicht verpflichtet, dich auf mögliche Konsequenzen hinzuweisen, wie die Sperre beim Arbeitslosengeld oder die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld (Bürgerliches Gesetzbuch, BGB, § 242).

Tipp: Bevor du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, lass die Bedingungen rechtlich prüfen. Eine Arbeitsrechtsschutz­versicherung unterstützt dich dabei, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und sorgt dafür, dass du deine Rechte kennst und schützt.

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