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Das Wichtigste in Kürze
Diese Seite im Überblick
Kündigungsfristen und die Ausnahme für die Probezeit
Die Länge der Kündigungsfristen ist normalerweise im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Falls dort nichts steht, gelten die gesetzlichen Vorgaben.
In den ersten beiden Jahren ist es egal, wer kündigt – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer:in: Beide müssen dieselben Fristen einhalten. Laut § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beträgt diese Frist 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.
Eine Ausnahme gibt es allerdings für die Kündigung in der Probezeit: Hier können beide Seiten das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen ab Ausspruch der Kündigung beenden.
Arbeitest du mindestens 2 Jahre in einem Unternehmen, verlängert sich die Kündigungsfrist deines Arbeitgebers nach und nach. Erst von 2 auf 4 Wochen nach Ende der Probezeit und schließlich nach 2 Jahren im Betrieb auf einen vollen Monat.
Wenn du 20 Jahre oder länger im selben Unternehmen angestellt bist, kann dir dein:e Chef:in nur noch mit 7 Monaten Vorlauf kündigen. Für dich als Arbeitnehmer:in bleibt es jedoch immer bei 4 Wochen.
Übrigens: Die Frist für die Kündigung durch einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin darf nie länger sein als die deines Arbeitgebers. Anders lautende Vereinbarungen sind nicht gültig.
Kündigungsfristen für Arbeitgeber
Dauer des Arbeitsverhältnisses | Kündigungsfrist |
---|---|
Probezeit | 2 Wochen |
< 2 Jahre | 4 Wochen |
2 bis < 5 Jahre | 1 Monat |
5 bis < 8 Jahre | 2 Monate |
8 bis < 10 Jahre | 3 Monate |
10 bis < 12 Jahre | 4 Monate |
12 bis < 15 Jahre | 5 Monate |
15 bis < 20 Jahre | 6 Monate |
Ab 20 Jahren | 7 Monate |
Unbefristeter Arbeitsvertrag: Den Job gekündigt, ohne Grund zu nennen
Du musst dich gegenüber deinem Arbeitgeber nicht rechtfertigen, wenn du deinen unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen möchtest. Du musst lediglich die Kündigungsfristen einhalten.
Anders sieht es aus, wenn dein Arbeitgeber ein solches Arbeitsverhältnis beenden will – das geht in der Regel nicht ohne Begründung. Schließlich greift der allgemeine Kündigungsschutz, wenn…
- der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer:innen beschäftigt und
- das Arbeitsverhältnis schon länger als 6 Monate besteht.
Der allgemeine Kündigungsschutz gilt also nicht innerhalb der Probezeit von maximal 6 Monaten.
Und noch ein Tipp: Auch wenn Gesetze Arbeitnehmer:innen den Rücken stärken, kann eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrechtsschutz sinnvoll sein. Klagen gegen eine fehlerhafte oder ungerechtfertigte Kündigung oder Abmahnung vor dem Arbeitsgericht können teuer werden – ein vierstelliger Betrag kommt da schnell zusammen.
Kostenpunkte im Überblick:
- Erstberatungsgespräch bei Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin: Laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bis zu 190 € plus Mehrwertsteuer, also 226 € brutto
- Honorar für das Verfahren: Basis ist der Streitwert, in der Regel 3 Monatsgehälter
- Gerichtskosten: Auch hiervon trägst du als Kläger:in einen Anteil
Das alles bezahlst du unabhängig davon, ob du den Prozess gewinnst oder nicht. Mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung musst du dir darüber keine Sorgen machen. Diese übernimmt die Kosten grundsätzlich, egal wie das Verfahren ausgeht.
Zweifel an der Kündigung?
Wenn du den Eindruck hast, dass es keinen Grund für deine Kündigung gibt, kannst du innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage vor einem Arbeitsgericht erheben. Verpasst du diese Frist, gilt die Kündigung als rechtswirksam.
Kündigung abgelehnt: Muss dein:e Chef:in ein Okay geben?
Die Entscheidung, den Job zu kündigen, kann extrem schwerfallen, und die Zeit davor kann ziemlich unangenehm sein. Vielleicht, weil die Umstände, die zur Kündigung geführt haben, schon lange eine schwere Last für dich waren – ein:e miese:r Chef:in, schlechte Bezahlung, hohe Arbeitsbelastung oder hinterhältige Kolleg:innen.
Vielleicht plagt dich aber auch ein schlechtes Gewissen beim Gedanken, deine Kündigung einzureichen, weil dir dein Team ans Herz gewachsen ist und du es nicht im Stich lassen willst.
Die Gründe: Warum kündigen Arbeitnehmer:innen?
Die Karriereberater von Rundstedt und das Marktforschungsinstitut Innofact haben 2018 rund 1.000 Arbeitnehmer:innen befragt. Die Teilnehmer:innen konnten online mehrere Kündigungsgründe angeben. Hier sind die Top 5:
- Kein angemessener Überstundenausgleich (68 %)
- Schlechte Chemie unter den Kolleg:innen (65 %)
- Großer Stress wegen Leistungs-, Zeitdruck oder zu hoher Ziele (60 %)
- Keine konstruktive Feedback-Kultur im Unternehmen (58 %)
- Es existieren keine Leistungsanreize (54 %)
Umso ärgerlicher ist es dann, wenn dein:e Chef:in meint, deine Kündigung nicht annehmen zu müssen. Aber darf er oder sie das überhaupt? Gesetzlich ist nicht vorgesehen, dass dein Arbeitgeber deine Kündigung bestätigen, also sein oder ihr Okay geben muss. Wenn du kündigen willst, darfst du das.
Allerdings musst du darauf achten, dass dein Arbeitgeber deine Kündigung wirklich erhält bzw. abzeichnet. Natürlich kann es vorkommen, dass er oder sie sich weigert, dir den Empfang per Unterschrift zu bestätigen.
In dem Fall solltest du dafür sorgen, dass du den Nachweis anderweitig erbringen kannst. Entweder lässt du dir von Zeug:innen bestätigen, dass du die Kündigung übergeben hast, oder du schickst das Schreiben per Einwurfeinschreiben.
Warum ein Einwurfeinschreiben? Der Zusteller quittiert den Einwurf deiner Kündigung bei deinem Arbeitgeber. Ab diesem Zeitpunkt gilt sie als zugestellt, und du hast einen Beleg in Form der Quittung.
Rechte wahren
Anwaltskosten, Gerichtskosten und Co. machen einen Rechtsstreit sehr schnell sehr teuer. Sichere dich daher mit einer Rechtsschutzversicherung ab, sodass du entspannt für dein Recht einstehen kannst.
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Hol dir CLARKResturlaub: Das steht dir nach der Kündigung zu
Du hast gekündigt oder du wurdest gekündigt? Dann hast du höchstwahrscheinlich noch Resturlaub, auf den du Anspruch hast – oder du bekommst einen finanziellen Ausgleich dafür. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine ordentliche oder fristlose Kündigung handelt.
Aber wie viele Urlaubstage stehen dir bis zum Ende deines Arbeitsverhältnisses noch zu? Das hängt davon ab, wie viel deines Urlaubs du bereits in Anspruch genommen hast. Bei einem Vollzeit-Job und einer 5-Tage-Woche stehen Arbeitnehmer:innen in Deutschland gesetzlich mindestens 20 Urlaubstage pro Kalenderjahr zu.
Bei einer 6-Tage-Woche sind es 24 (siehe § 3 Bundesurlaubsgesetz BUrlG). Es könnten auch mehr sein, je nachdem, was in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist.
Ein weiterer Faktor ist der Zeitpunkt deiner Kündigung. Wird sie bis einschließlich 30. Juni eines Kalenderjahres ausgesprochen, hast du anteilig Anspruch auf dein restliches Jahresurlaubskontingent. Bei Kündigungen später im Jahr und wenn du mindestens 6 Monate im Unternehmen warst, steht dir dein gesamtes Restkontingent zu.
Urlaubsansprüche nach Firmengröße
Je größer das Unternehmen, desto mehr Urlaubstage gibt es in der Regel. Laut einer Auswertung von Gehalt.de, die 2021 gut 230.000 Datensätze analysiert hat, sieht es so aus:
- Kleine Unternehmen: 27 Tage
- Mittelgroße Unternehmen: 29 Tage
- Große Konzerne: 30 Tage
Resturlaub verweigern? Geht in der Regel nicht!
Eine Beispielrechnung: Du kündigst zum 31. Mai, hast im Jahr Anspruch auf 20 Urlaubstage und bis zu deinem Ausscheiden aus der Firma 5 Monate gearbeitet. Dann stehen dir für diesen Zeitraum 8,33 Urlaubstage zu.
Hast du bis dahin bereits 5 Tage frei gemacht, bleiben dir 3,33 Tage Resturlaub. Kündigst du hingegen erst im zweiten Halbjahr und hast erst 5 Tage Urlaub genommen, hast du noch 15 freie Tage auf deinem Konto.
Egal, ob es sich um 3,33 oder 15 Tage handelt, dein:e Chef:in muss dir in der Regel ermöglichen, deinen Resturlaub innerhalb der Zeit bis zum Ende des gekündigten Arbeitsverhältnisses zu nehmen. Das darf dir nicht verboten werden.
Es kann aber Sonderfälle geben – zum Beispiel, wenn du unbedingt gebraucht wirst, um deinen Nachfolger oder deine Nachfolgerin einzuarbeiten.
Kannst du die verbliebenen Urlaubstage nicht nehmen, verfallen sie nicht einfach. Stattdessen verwandeln sie sich praktisch in zusätzliche Arbeitstage, für die du zusätzliches Gehalt erhältst (siehe § 7 BUrlG).
Fallstrick „Pro rata temporis“-Klausel
Achtung bei der „Pro rata temporis“-Klausel: Ist eine solche Regelung in deinem Arbeitsvertrag festgehalten, wird dir im Jahr deines Eintritts in ein Unternehmen oder deines Austritts daraus der Urlaub nur anteilig gewährt. Das bedeutet, dass du auch bei einer Kündigung nach dem 30. Juni keinen Anspruch auf alle dir im Arbeitsvertrag zugesicherten Urlaubstage pro Jahr hast.
Resturlaub bei fristloser Kündigung: Das musst du wissen
Bei einer fristlosen Kündigung läuft es ähnlich ab: Die verbliebenen Urlaubstage kannst du in solchen Fällen nicht mehr nehmen, da das Arbeitsverhältnis mit dem Aussprechen der Kündigung sofort endet. Dein Arbeitgeber muss dir diese Urlaubstage jedoch finanziell abgelten – also auszahlen.
Und noch ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Wenn dich dein Arbeitgeber kündigt und dich für den Rest deines Arbeitsverhältnisses freistellt, mindert das nicht deinen Anspruch auf Resturlaub. Freistellungstage dürfen nicht mit Urlaubstagen verrechnet werden. Sollte dein:e Chef:in das trotzdem versuchen und sich nicht von deinem Recht überzeugen lassen, kannst du Klage vor dem Arbeitsgericht erheben.
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