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Das Wichtigste in Kürze
Wie lange darfst du krank sein, ohne entlassen zu werden?
Ja, Kranksein kann ein Kündigungsgrund sein. Aber keine Sorge, wenn du mal ein paar Wochen wegen einer hartnäckigen Erkältung ausfällst, musst du dir in der Regel keine Gedanken machen.
Während einer Langzeiterkrankung ist dein Arbeitgeber ohnehin erst einmal zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Dein Job gerät erst dann in Gefahr, wenn du mehr als 30 Tage im Jahr krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst.
Wie wahrscheinlich ist das? Das hängt natürlich vom Einzelfall ab. Als Richtwert: Laut Statistischem Bundesamt sind Arbeitnehmer:innen in Deutschland in den letzten zehn Jahren durchschnittlich zwischen 9 und 15 Tage im Jahr krank gewesen.
Und selbst wenn du innerhalb eines Jahres mehr als 30 Tage krankheitsbedingt ausgefallen bist: So leicht kann dich dein:e Chef:in nicht entlassen. Dafür müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Ob das im Fall einer Kündigung bei dir der Fall ist, weiß der Fachanwalt oder die Fachanwältin für Arbeitsrecht.
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Kein Kündigungsschutz in der Probezeit
Während der Probezeit von bis zu 6 Monaten genießt du keinen besonderen Kündigungsschutz. Dein:e Chef:in kann dich während dieser Zeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. So steht es in § 622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Begründung muss dein Arbeitgeber nicht liefern – das bedeutet, dass du auch wegen Krankheit entlassen werden kannst.
Strenge Voraussetzungen für Entlassungen wegen Arbeitsunfähigkeit
30 Tage im Jahr krank – ob am Stück oder immer wieder – sind die Grenze, ab der es für dich als Arbeitnehmer:in kritisch werden kann. Die Betonung liegt auf „kann“. Denn die Krankheitsdauer ist zwar die erste, aber bei Weitem nicht die einzige Voraussetzung, die erfüllt sein muss, damit dein Arbeitgeber dich wegen Krankheit kündigen kann:
Unzumutbare Fehlzeiten
Das ist der Fall, wenn du wegen einer Langzeiterkrankung oder mehrerer Kurzerkrankungen mehr als 30 Tage im Jahr ausfällst.
Negative Zukunftsprognose
Deine Prognose gilt als negativ, wenn dein Arbeitgeber davon ausgehen kann, dass du auch in Zukunft unzumutbare Fehlzeiten haben wirst.
Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers
Bei langen und häufigen Ausfällen wird das Interesse deines Arbeitgebers an reibungslosen Betriebsabläufen beeinträchtigt. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit können diese Abläufe stark gestört sein.
Wer entscheidet, ob die Voraussetzungen für eine Entlassung wegen Krankheit erfüllt sind? Diese Aufgabe fällt spätestens dem Arbeitsgericht zu, wenn du eine Kündigungsschutzklage erhebst. Dafür hast du 3 Wochen Zeit, nachdem du die Kündigung erhalten hast.
Die Richter:innen betrachten unter anderem die 3 Jahre vor der Auflösung deines Arbeitsvertrags. Wenn du in dieser Zeit jährlich mehr als 30 Tage arbeitsunfähig warst, kann das für die Kündigung sprechen.
Streitpunkt betriebliches Eingliederungsmanagement
Selbst wenn du unzumutbare Fehlzeiten aufweist, deine Zukunftsaussichten in Bezug auf Krankheitsdauer negativ ist und die Interessenabwägung für deinen Arbeitgeber spricht, kann es sein, dass du deinen Job nicht verlierst.
Der Schlüssel dazu ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Das bedeutet: Vor einer Entlassung muss dein:e Chef:in alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um dich weiterhin zu beschäftigen.
Du könntest zum Beispiel mit reduzierten Wochenarbeitsstunden wieder einsteigen oder den Umfang deiner Aufgaben verringern. Vielleicht gibt es auch eine passende Stelle in einer anderen Abteilung, die du trotz deiner Krankheitsgeschichte besetzen kannst.
Hier kannst du ansetzen, um vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Wirksamkeit der Kündigung vorzugehen. Viele Unternehmen nutzen die Möglichkeiten einer Wiedereingliederung nicht vollständig aus, bevor sie eine Kündigung wegen Krankheit aussprechen.
Hast du eine Berufsrechtsschutzversicherung, brauchst du dir über die Kosten eines solchen Verfahrens keine Sorgen zu machen – deine Versicherung übernimmt sie für dich.
Kündigung wegen Krankheit und ihre Fristen
- Frühestens nach 30 krankheitsbedingten Ausfalltagen im Jahr kann eine Kündigung folgen.
- In der Regel muss dein Arbeitgeber die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen einhalten.
- Fristlose Kündigungen wegen Krankheit kommen sehr selten vor.
- Du musst deine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen einreichen.
Rechte wahren
Anwaltskosten, Gerichtskosten und Co. machen einen Rechtsstreit sehr schnell sehr teuer. Sichere dich daher mit einer Rechtsschutzversicherung ab, sodass du entspannt für dein Recht einstehen kannst.
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Hol dir CLARKWas tun bei einer Kündigung wegen Krankheit?
Wie schon erwähnt, steht dir der Weg einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht offen. Ob das Verfahren zu deinen Gunsten ausgeht, hängt von deinem individuellen Fall ab. In der Vergangenheit hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits mehrfach zugunsten von Arbeitnehmer:innen entschieden.
Ein Beispiel:
2014 hat das BAG die fristlose Kündigung einer Klägerin als unwirksam erachtet (Aktenzeichen 2 AZR 582/13). Die Angestellte war immer wieder für kurze Zeit krank und konnte deshalb häufig nicht arbeiten. Trotzdem entschied das Gericht, dass eine Weiterbeschäftigung zumutbar gewesen wäre.
Der Gang vor das Arbeitsgericht mit Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin kann sich also lohnen.
Verhandlungen nötig – Abfindung nach krankheitsbedingter Kündigung
Solltest du einen Rechtsstreit mit deinem Arbeitgeber scheuen, kannst du die Entlassung akzeptieren und stattdessen eine Abfindung verlangen. Auch wenn dir eine Abfindung nicht automatisch zusteht, haben Unternehmen bei Kündigungen wegen Krankheit oft einen Anreiz, auf deine Forderung einzugehen.
Solche Kündigungen sind häufig anfechtbar, etwa weil nicht alle Möglichkeiten des betrieblichen Eingliederungsmanagements ausgeschöpft wurden. Für Unternehmen bedeutet das unkalkulierbare Kosten, sollte es zum Prozess kommen. Um diese zu vermeiden, sind viele Firmen bereit, eine Abfindung zu zahlen.
Die Höhe der Abfindung hängt von deinem Verhandlungsgeschick ab – oder besser noch: vom Geschick eines Experten oder einer Expertin, welche:n du engagierst. Arbeitsrechtler:innen kennen alle Tricks und Fallstricke bei Verhandlungen über Abfindungen.
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