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Kündigungs­schutz­klage: Unfair gekündigt? Kämpfe um dein Recht

  • Kündigung erhalten? Lass sie erstmal prüfen
  • Oft sind Kündigungen rechtlich unwirksam
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  • Mit der Kündigungsschutzklage wird gerichtlich festgestellt, ob eine Kündigung wirksam ist. Falls sie unwirksam ist, bleibt dein Arbeitsverhältnis bestehen.
  • Sollte eine Weiterbeschäftigung unzumutbar sein, kannst du im Rahmen der Klage eine angemessene Abfindung verhandeln.
  • Viele Kündigungsschutzklagen enden in einem Vergleich. Anwaltskosten fallen dann trotzdem an, denn im Arbeitsgericht zahlt jede Streitpartei die Kosten für den eigenen Rechtsbeistand selbst.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Mit einer Kündigungsschutzklage wehrst du dich vor Gericht gegen die Kündigung deines Arbeitsvertrages.

Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein. Das kann der Fall sein, wenn dein Arbeitgeber bestimmte Formalitäten und Fristen nicht eingehalten hat. Bei einer ordentlichen Kündigung muss beispielsweise zuvor eine Abmahnung erfolgt sein, und es müssen angemessene Gründe vorliegen, die diesen Schritt rechtfertigen.

Gründe für eine Kündigung können verhaltensbedingt, betriebsbedingt oder personenbedingt sein. Die genauen Details dazu regelt das Kündigungsschutz­gesetz (KSchG) in § 1 Abs. 2.

Das Ziel einer Kündigungsschutzklage ist es, gerichtlich festzustellen, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht. 

In vielen Fällen hat das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber durch den Streit um die Kündigung bereits Schaden genommen, sodass eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar ist.

In der Praxis einigen sich die Parteien im Rahmen der Kündigungsschutzklage oft auf eine beiderseitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses und möglicherweise auf eine Abfindung. Dass du als Arbeitnehmer:in diese erhältst, ist jedoch nicht selbstverständlich – selbst wenn du die Kündigungsschutzklage gewinnst.

Gegen welche Kündigungen kannst du klagen?

Du kannst gegen jede Form von Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen, wenn du einen Grund dafür siehst:

  • gegen eine ordentliche, fristgemäße Kündigung
  • gegen eine außerordentliche Kündigung – ob fristlos oder mit Auslauffrist

Nur bei einer Änderungskündigung gibt es eine Besonderheit. Diese geht mit einer Vertragsänderung einher. Ob diese gerechtfertigt ist, lässt du mit einer Änderungsschutzklage prüfen.

Der allgemeine Kündigungsschutz, der 6 Monate nach dem Jobantritt greift (also nach der Probezeit), ist übrigens keine Voraussetzung für eine Kündigungsschutzklage.

Welche Fristen musst du bei der Kündigungsschutzklage beachten?

Nachdem du die Kündigung erhalten hast, bleibt dir eine Frist von 3 Wochen, um deine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.

Diese Frist gilt auch, wenn du zum Zeitpunkt des Erhalts der Kündigung im Urlaub oder wegen Krankheit nicht zu Hause bist. Eine Kündigung gilt als zugestellt, sobald sie in deinem Briefkasten liegt (rechtliche Grundlage: § 130 Bürgerliches Gesetzbuch/BGB). Ab dann läuft die Frist, um die Kündigung zur Kenntnis zu nehmen.

Achtung: Versäumst du diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie es aus juristischer Sicht gar nicht rechtens ist.

Es gibt zwar die Möglichkeit einer nachträglichen Zulassung der Kündigungsschutzklage, aber die Anforderungen dafür sind hoch. Du musst dann zweifelsfrei beweisen, dass du nicht in der Lage warst, auf das Kündigungsschreiben zu reagieren.

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Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

Ein Gerichtsverfahren beginnt immer mit dem Einreichen der Klage. Für eine Kündigungsschutzklage ist das Arbeitsgericht zuständig. Mit der Hilfe eines erfahrenen Anwalts oder einer Anwältin stellst du deine Klage zusammen und reichst sie innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Gericht ein. Das Gericht informiert deinen Arbeitgeber, und der Prozess beginnt.

So geht es weiter

  • Güteverhandlung: Innerhalb weniger Wochen nach der Klageerhebung beruft das Gericht einen Gütetermin ein. Ziel ist, dass beide Parteien ohne Richter:in verhandeln und versuchen, sich gütlich zu einigen. Gibt es eine Einigung und einen Vergleich, endet das Verfahren hier bereits.
  • Kammertermin: Wenn die Güteverhandlung kein Ergebnis bringt, wird ein neuer Termin vereinbart, – der sogenannte Kammertermin. Dieser findet etwa 3 bis 5 Monate nach dem Kammertermin im selben Arbeitsgericht statt. Diesmal ist ein Richter oder eine Richter:in anwesend sowie 2 Laienrichter:innen. Es gibt erneut die Möglichkeit, eine beiderseitige Einigung auszuhandeln und das Verfahren durch einen Vergleich zu beenden. Wenn das nicht gelingt, sprechen die Richter:innen des Arbeitsgerichts ein Urteil.
  • Urteil: In einem weiteren Termin werden alle Beweise und Belege gesichtet. Die Richter:innen entscheidet dann, ob die Kündigung wirksam ist. Wenn du die Klage gewinnst, ist die Kündigung unwirksam und dein Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Da eine Weiterbeschäftigung nach dem Streit jedoch oft unzumutbar ist, kann das Arbeitsgericht anordnen, dass der Arbeitsvertrag dennoch beendet wird. Wenn keine Partei in Berufung geht, ist die Kündigungsschutzklage damit abgeschlossen.

In der Regel zielt ein Kündigungsschutzprozess auf eine gütliche Einigung durch einen Vergleich ab.

Beim Arbeitsgericht besteht zwar keine Anwaltspflicht, du könntest dich also selbst vertreten. Trotzdem ist es ratsam, eine:n Anwält:in zur Unterstützung zu holen. Das Kündigungsschutz­gesetz kann sehr komplex sein, und falls am Ende des Prozesses über Geld verhandelt wird, sollte ein Profi ran, der sich mit Gerichtsverhandlungen auskennt.

Hast du eine Arbeitsrechtsschutz­versicherung, übernimmt diese die Kosten für Anwält:in und Gerichtsprozess. Bist du noch nicht versichert? Dann schau dir die Tarife einmal im Vergleich an – eine Rechtsschutz­versicherung kann sich im Berufsleben auszahlen.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage und wer trägt die Kosten?

Die Kosten für eine Kündigungsschutzklage setzen sich aus den Anwaltskosten und den Gerichtskosten zusammen.

Wie hoch sind die Kosten?

Wie teuer der Prozess wird, hängt vom Streitwert ab. Bei Klagen rund um den Job entspricht der Streitwert in der Regel 3 Brutto-Monatsgehältern. Verdienst du 5.500 € pro Monat, liegt der Streitwert deiner Kündigungsschutzklage bei 16.500 € (3 x 5.500 €).

Die Anwaltsgebühren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungs­gesetz (RVG) bestimmt, und auch für die Gerichtskosten gibt es Gebührentabellen.

Ein kurzes Kostenbeispiel

Über einen Online-Prozesskostenrechner kannst du dir schnell einen Überblick verschaffen. Wir nehmen noch einmal den Streitwert von 16.500 € aus dem Beispiel oben. Außerdem gehen wir davon aus, dass es einen Gerichtstermin gibt, in dem dein:e Rechtsanwält:in einen Vergleich erzielt.

Wofür?Wie viel?
Verfahrensgebühr1.001 €
Termingebühr924 €
Einigungsgebühr770 €
Auslagen20 €
Mehrwertsteuer (19 %)515,85 €
Gerichtskosten353 €
Gesamtkosten3.583,85 €

Wer zahlt die Kosten?

Vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, wer gewinnt oder verliert. Die Gerichtskosten und die Kosten für mögliche Sachverständige oder Gutachter:innen trägt hingegen die unterlegene Partei.

Hast du eine Rechtsschutz­versicherung mit Arbeitsrechtsschutz, übernimmt diese die Kosten für deine juristische Verteidigung. Das gibt dir finanzielle Sicherheit und ermöglicht es dir, dein Recht ohne Sorge um die Kosten durchzusetzen.

Tipp: Schau dir die Tarife im Vergleich an – eine Rechtsschutz­versicherung kann sich im Ernstfall auszahlen.

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