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Wann spricht man von Mobbing am Arbeitsplatz?
Mobbing, oder wie die Engländer sagen, Bullying, beschreibt eine immense psychische Belastung, bei der eine Person über längere Zeit immer wieder Schikanen ausgesetzt ist. Leider kommt das auch im Arbeitsleben vor. Hierarchien, Machtgefühl und Leistungsdruck können die Konkurrenz anheizen und die hässliche Seite der menschlichen Natur offenbaren.
Bevor ein:e fiese:r Kolleg:in deinen Job zur Hölle macht, kannst du dich wehren – zur Not mit anwaltlicher Unterstützung.
Jede:r Dritte wurde im Job gemobbt
Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov und des Statistik-Portals Statista aus dem Jahr 2021 gaben 29 % der Befragten an, bereits selbst Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz gewesen zu sein. 17 % waren Zeug:innen, wie Kolleg:innen davon betroffen waren, während mehr als die Hälfte (53 %) gar nicht von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen war.
Mobbing – abgeleitet vom englischen „to mob“ für angreifen, belagern, anpöbeln – beschreibt das systematische Benachteiligen und Drangsalieren einer Person mit dem Ziel, diese fertigzumachen und aus einer Gruppe oder Position zu verdrängen.
Wichtig: Es geht um Systematik. Mobbing sind Anfeindungen und schikanierende Verhaltensweisen, die gezielt und methodisch über einen längeren Zeitraum stattfinden und meist langfristige Auswirkungen haben.
Was fällt nicht unter Mobbing am Arbeitsplatz?
Nicht jede Kritik und nicht jede langweilige Aufgabe, die dein:e Vorgesetzte:r anordnet, ist gleich ein Fall von Mobbing. Ebenso zielt nicht jeder Konflikt mit Kolleg:innen darauf ab, dass du gezielt aus dem Team gedrängt werden sollst.
Das ist das Schwierige beim Mobbing: Es ist oft schwer zu erkennen.
Mobbing am Arbeitsplatz – Wie kann das aussehen?
Die stetige Anfeindung durch Kolleg:innen kann viele Formen annehmen und ist längst nicht auf offene Beschimpfungen vor versammelter Mannschaft beschränkt.
Anzeichen für Mobbing am Arbeitsplatz
- Verbreitung falscher Tatsachen
- Ausgrenzung von geselligen Aktivitäten
- Isolation vom Team
- Abschneiden vom Informationsfluss
- Gezielte Unterforderung und Demütigung durch sinnlose Aufgaben
- Ständiges, grundloses Herabwürdigen der Leistungen
- Sexuelle und rassistische Anspielungen
Eine besonders perfide und oft unauffällige Form des Mobbings ist das sogenannte Straining. Dabei wird ein:e Mitarbeiter:in durch verschiedene Methoden psychisch unter Druck gesetzt, etwa durch das Nicht-Einladen zu Meetings, das Übergehen bei Entscheidungen oder das Entziehen wichtiger Arbeitsaufgaben.
Auch das sogenannte Gaslighting kommt leider in der Arbeitswelt vor. Hierbei sorgen Mobbende durch Einschüchterungen, das Verdrehen von Tatsachen oder Leugnen von Ereignissen dafür, dass das Opfer zunehmend an sich selbst zweifelt. Bei diesen Formen des Mobbings ist die Grenze zum Psychoterror oft sehr dünn.
Wer mobbt und wer ist Mobbingopfer?
Mobbing kann sowohl von Kolleg:innen als auch von Vorgesetzten ausgehen. Hierarchien und Abhängigkeiten können Mobbing begünstigen, da sich Betroffene oft nicht wehren können.
Wenn der Chef oder die Chefin eine:n beigeordnete:n Mitarbeitende:n immer wieder schikaniert, spricht man von Bossing. Die umgekehrte Variante ist das Staffing – wenn untergeordnete Mitarbeitende die Arbeit des/der Vorgesetzten sabotieren, indem sie wichtige Informationen bewusst vorenthalten und ihn oder sie damit ins Messer laufen lassen.
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Hol dir CLARKWann ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar?
In Deutschland gibt es kein spezielles Mobbing-Gesetz wie in Schweden, Frankreich oder Spanien. Das bedeutet, Mobbing am Arbeitsplatz ist kein eigenständiger Straftatbestand.
Dennoch bestehen viele Handlungen, die als Mobbing gelten, aus Verletzungen des Persönlichkeitsrechts. Gegen einige dieser Delikte kann der/die Betroffene durchaus Strafanzeige erstatten. Dazu gehören:
- Beleidigung (Strafgesetzbuch StGB § 185)
- Üble Nachrede (StGB § 186)
- Verleumdung (StGB § 187)
Darüber hinaus erfasst das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) auch die Gefährdung durch psychische Belastungen bei der Arbeit (ArbSchG § 5).
Nimm den Arbeitgeber in die Pflicht
Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), ebenfalls bekannt als Antidiskriminierungsgesetz, liefert eine Grundlage, auf der du dich als Mobbingopfer rechtlich wehren kannst. Es gibt dir zum Beispiel die Möglichkeit, Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Dazu zählen das Beschwerderecht (§ 13), der Anspruch auf Durchführung geeigneter Maßnahmen (§ 12) unter anderem gegen Mobbing oder der Anspruch auf Zurückbehaltung der Arbeitsleistung (§ 14).
Es gibt also Handlungsmöglichkeiten, aber diese sind oft mit Risiken verbunden. Hier hilft es, eine:n Fachanwält:in für Arbeitsrecht an deiner Seite zu haben. Diese:r kennt die Kniffe und Stolpersteine, die eine Klage vor dem Arbeitsgericht mit sich bringen kann.
Bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Kosten selbst. Mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt dein Versicherer die Kosten für die Rechtsberatung, den/die Anwält:in und das Gericht.
Wie kannst du beweisen, dass du gemobbt wird?
Ein wesentlicher Punkt bei rechtlichen Klagen gegen Mobbing am Arbeitsplatz ist dieser: Die Beweislast liegt bei dir als betroffene Person. Wenn du in deinem Job ein Mobbingopfer geworden bist und rechtliche Schritte einleiten möchtest, musst du nachweisen, dass du gemobbt wirst und dass diese Attacken die Ursache für deine gesundheitlichen Beschwerden sind. Hier sind einige Möglichkeiten:
Sich gegen Mobber:innen am Arbeitsplatz wehren
Juristische Schritte sind oft das letzte Mittel, zu dem Betroffene von Mobbing am Arbeitsplatz greifen sollten. Aber es sollte auch nicht zu einem Burnout oder einer Eigenkündigung führen. Wie können sich Betroffene also wehren?
Fälle ansprechen
Ein klärendes Gespräch mit der mobbenden Person kann je nach Situation schon helfen. Manchmal wirkt es Wunder, wenn eine neutrale Person als Vermittler:in dabei ist. Du kannst dann die Ursachen herausfinden, warum sich der/die Mobber:in dir gegenüber so verhält, und klarstellen, dass du rechtliche Schritte einleiten wirst, wenn das Verhalten nicht aufhört.
Arbeitgeber & Personalrat informieren
Wenn ein Gespräch mit der mobbenden Person nicht möglich ist, sollten Vorgesetzte und der Arbeitgeber über die Vorfälle informiert werden. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmer:innen und muss sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen stimmen. Eine Umstrukturierung des Teams oder die Versetzung des/der mobbenden Mitarbeitenden kann helfen. Auch der Personalrat oder Betriebsrat kann zur Konfliktlösung beitragen.
Beratung & Hilfe von außen suchen
Bei sozialer Ausgrenzung im Job und dem Gefühl, allein dazustehen, ist es hilfreich, externe Unterstützung in einer Beratungsstelle zu suchen. Eine juristische Beratung von außen kann ebenfalls wertvolle Perspektiven bieten.
Eine Rechtsschutzversicherung bietet dir beispielsweise als Service eine anwaltliche Beratung. Das kann dir schon helfen, um Klarheit zu gewinnen, welche rechtlichen Schritte für dich möglich sind.
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