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Diese Seite im Überblick
Wie lang ist die gesetzliche Ruhezeit?
Die Ruhezeit ist der Zeitraum zwischen dem Ende deiner Arbeitszeit und dem Beginn deiner Arbeit am nächsten Tag – also von Feierabend bis zum Morgen vor deiner nächsten Schicht. Eine Ruhepause ist dagegen eine kurze Unterbrechung deiner Arbeit, wie etwa die Mittagspause. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt, wie lang diese Ruhe- und Pausenzeiten mindestens sein müssen.
Überblick über Ruhezeit, Ruhepausen und Feiertagsruhe:
- Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen Arbeitsende und nächstem Arbeitsbeginn (ArbZG §5 Abs.1)
- Ruhepausen: Mindestens 30 Minuten ab 6 Stunden Arbeit, 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden (ArbZG §4)
- Sonn- und Feiertagsruhe: Allgemeine Ruhezeit von 24 Stunden (ArbZG §9), bei Berufen mit Sonntagsarbeitszeit mindestens 15 freie Sonntage im Jahr (ArbZG §11)
Laut Gesetz solltest du nach dem Ende deiner täglichen Arbeit mindestens 11 Stunden Ruhezeit haben. Wenn dein Dienst beispielsweise um 18 Uhr endet, solltest du am nächsten Tag nicht schon wieder um 5 Uhr früh zur Arbeit erscheinen müssen.
Diese Ruhezeit darf nicht durch irgendeinen Arbeitseinsatz unterbrochen werden. Das gilt nicht nur für Rettungssanitäter, die nach Feierabend zum Notfall gerufen werden, sondern auch für eine E-Mail oder einen geschäftlichen Anruf nach Arbeitsende. Wird die Ruhezeit unterbrochen, beginnt der 11-Stunden-Zeitraum theoretisch von vorn.
Auch im Schichtbetrieb gilt, dass die Ruhezeit zwischen 2 Schichten mindestens 11 Stunden betragen muss – besonders beim Wechsel von der Spät- zur Frühschicht.
Übrigens: Die im Gesetz festgelegten Ruhepausen sind Mindestregelungen. In der Praxis können die Pausen oft länger sein. Die genauen Bestimmungen für deine Arbeitsstelle findest du in deinem Arbeitsvertrag.
Das Recht auf tägliche und wöchentliche Ruhezeit
Die Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen ist auch eine wöchentliche Ruhezeit. Diese 24 Stunden arbeitsfreie Zeit kommen zu den täglichen 11 Stunden hinzu.
Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom März 2023 bestätigt. Laut den Richtern ermöglicht die tägliche Ruhezeit den Arbeitnehmer:innen, sich eine bestimmte Anzahl von Stunden komplett von der Arbeit zurückzuziehen.
Die Wochenruhezeit dient der Erholung pro Siebentageszeitraum. Das sind 2 verschiedene Rechte, und du darfst beide Ruhezeiten einfordern.
In einem konkreten Fall wehrte sich ein Mitarbeiter der ungarischen Eisenbahn dagegen, dass ihm keine 11 Stunden Mindestruhezeit gewährt wurden, wenn diese unmittelbar vor oder nach der wöchentlichen Ruhezeit fällig war (EuGH, C-477/21 ).
Natürlich kann es schwierig sein, gegenüber dem Arbeitgeber deine Rechte einzuklagen. In solchen Situationen hält dir eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrechtsschutz den Rücken frei – mit Beratungsangeboten und der Übernahme der Kosten.
Andere Branchen, andere Arbeitszeiten – die Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz
In einigen Branchen oder Berufen lässt sich die 11-Stunden-Ruhezeit nicht immer einhalten. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) berücksichtigt dies im § 5 Absatz 2, fordert aber auch einen entsprechenden Ausgleich.
In einigen Einrichtungen und Branchen darf die Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden, wenn dies innerhalb von 4 Wochen durch eine 12-Stunden-Ruhezeit ausgeglichen wird:
- Verkehrsbetriebe
- Gastronomie
- Krankenhäuser
- Pflegeeinrichtungen
- Rundfunk
- Landwirtschaft und Tierhaltung
Spezielle Ausnahmeregelungen für bestimmte Berufe
In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen können ebenfalls Abweichungen festgelegt werden. Auch dafür gibt das Arbeitszeitgesetz bestimmte Maßgaben vor (ArbZG §7).
Für Berufe, in denen Mitarbeiter im Bereitschaftsdienst oder in Einsatzbereitschaft sind, gibt es besondere Regelungen. Notfallsanitäter etwa müssen diese Zeiten als Arbeitszeit und nicht als Ruhezeit zählen.
Anders sieht es bei der Rufbereitschaft aus, wie sie z. B. Ärzt:innen betrifft. Diese zählt nur dann als Arbeitszeit, wenn ein tatsächlicher Einsatz erfolgt.
Auf die Bremse treten: Ruhezeiten für LKW-Fahrer
Für LKW-Fahrer regelt das Fahrpersonalgesetz (FPersG) die Ruhezeiten. Auch sie müssen die tägliche 11-Stunden-Ruhezeit einhalten und diese innerhalb von 24 Stunden nehmen. Unter bestimmten Umständen dürfen sie den Zeitraum in 2 Blöcke aufteilen, wobei ein Abschnitt mindestens 3 Stunden und der andere 9 Stunden dauern muss (bei diesem Splitting kommt noch 1 Stunde Ruhezeit hinzu). Es ist demnach nicht zulässig, 10 Stunden Pause zu machen und dann später 2 Stunden nachzuholen.
Die gesetzliche Ruhepause während der Arbeit für LKW-Fahrer ist die Fahrtunterbrechung. Nach 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Erholungspause von 45 Minuten eingelegt werden. Falls du mehr Details dazu suchst, findest du diese auf der Seite zum Fahrpersonalrecht beim Bundesamt für Logistik und Mobilität.
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Hol dir CLARKWas tun bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz und die Ruhezeit?
Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit sind im Berufsalltag oft nicht einfach zu trennen. Da es eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn dein Arbeitgeber bei der Planung der Arbeitseinsätze die gesetzlichen Regelungen nicht einhält, gibt es zahlreiche Urteile rund um die richtige Abgrenzung und Einhaltung der Ruhezeit.
Hier sind 2 interessante Beispiele:
Dürfen Ruhezeit und Erholungsurlaub zusammenfallen?
In diesem Fall ging es darum, ob tariflich und gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten mit dem Erholungsurlaub zusammenfallen dürfen. Eine Flugbegleiterin forderte in ihrer Klage, dass Ruhezeiten, die in ihren genehmigten Erholungsurlaub fallen, separat als Ruhezeit verrechnet werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied jedoch dagegen. Ruhezeit und Erholungsurlaub schließen sich nicht aus, und der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitseinsatz so zu planen, dass Ruhezeiten außerhalb des Urlaubs liegen (BAG 5 AZR 303/17).
Ruhezeiten bei Schichtarbeit und Personalratsarbeit
Ein weiteres Urteil beschäftigte sich mit der Einhaltung der Ruhezeit für die Arbeit im Personalrat. Ein Arbeitnehmer wollte seine Nachtschicht verkürzen, um am nächsten Tag an einer Personalratssitzung teilzunehmen. Seine Nachtschicht dauerte regulär von 22 Uhr bis 6 Uhr, und die Sitzung sollte um 12 Uhr beginnen. Da die branchenbedingte Ruhezeit von 10 Stunden sonst nicht eingehalten werden konnte, verlangte er eine bezahlte Freistellung.
Das Bundesarbeitsgericht entschied zugunsten des Klägers und bezog sich dabei auf die Regelung, dass ein Betriebsratsmitglied die Arbeit früher beenden darf und trotzdem bezahlt wird, wenn zwischen Arbeit und Betriebsratssitzung weniger als 11 Stunden liegen – insbesondere in Betrieben mit Schichtarbeit (BAG, 7 AZR 491/19).
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