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Das Wichtigste in Kürze
Überstunden auszahlen lassen: Wann ist das möglich?
Überstunden fallen an, wenn du länger arbeitest, als es in deinem Vertrag steht. In einigen Branchen gehört diese Mehrarbeit dazu und ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Oft wird dort auch festgelegt, wie viele Überstunden erlaubt sind und ob sowie wann sie vergütet werden.
Laut Arbeitsrecht muss dein Arbeitgeber nur die Überstunden auszahlen, die er:
- angeordnet hat,
- geduldet hat oder
- die notwendig waren, um das Arbeitspensum zu schaffen (etwa wegen Personalmangel durch hohen Krankenstand).
Das bedeutet, es geht nur um die längeren Arbeitszeiten, die mit dem Arbeitgeber abgesprochen oder betrieblich notwendig sind. Arbeitest du freiwillig länger, kannst du dafür keine Vergütung erwarten.
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Hol dir CLARKWie wird die Vergütung von Überstunden berechnet?
Sind Überstunden im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart, steht dort oft auch, ob der Mehraufwand vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen wird. Manchmal sind sogar Zuschläge vorgesehen, besonders in Tarifverträgen.
So berechnest du den Bruttostundenlohn
Gibt es keine besondere Regelung, orientiert sich die Bezahlung der Überstunden an deinem regulären Arbeitsentgelt und den vereinbarten Arbeitsstunden. Der Bruttostundenlohn wird nach folgender Formel berechnet:
Bruttostundenlohn = (3 x Bruttolohn) : 13 : Anzahl der Wochenstunden
Dazu ein Beispiel: Sarah arbeitet Vollzeit (40 Stunden pro Woche) und verdient 3.000 € brutto im Monat.
Wir rechnen also 3 x 3.000 Euro : 13 : 40 = 17,31 €
Für jede Überstunde, die Sarah leistet, muss ihr der Arbeitgeber 17,31 € zahlen.
Achtung, Stolperfalle Steuer!
Überstunden auszahlen lassen klingt erstmal gut, aber Achtung: Von dem Geld gehen noch Steuern und Sozialabgaben ab. Durch die Mehrarbeit erhöht sich auch dein Jahresverdienst, was einen höheren Steuersatz bedeuten kann. Deshalb überlegen sich manche Arbeitnehmer:innen lieber, ob sie die Überstunden nicht doch in Freizeit ausgleichen lassen.
Tipp: Es kann günstiger sein, wenn du dir Überstunden zeitnah mit dem nächsten Monatsgehalt auszahlen lässt, statt als Einmalzahlung am Ende des Jahres. So kannst du jede Überstunde besser nachweisen, auch wenn die Steuer trotzdem anfällt.
Unbezahlte Überstunden
Für Führungskräfte oder Angestellte, die über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung verdienen, sind bezahlte Überstunden unüblich. Sie werden meist nach Leistung, nicht nach Arbeitsstunden, bezahlt. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bestätigt das: Ab einer bestimmten Gehaltsklasse sind Überstunden nicht vergütungsfähig (Aktenzeichen 5 AZR 406/10).
Überstunden mit dem Gehalt abgelten – Ist das rechtens?
Vielleicht hast du in deinem Arbeitsvertrag schon mal den Satz gelesen: „Erforderliche Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.“ Das klingt praktisch, aber so einfach ist es nicht. Vor dem Arbeitsgericht hat diese allgemeine Formulierung nämlich keinen Bestand. Der Vertrag muss genau angeben, wie viele Überstunden unbezahlt bleiben sollen.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind bis zu 3 Überstunden pro Woche noch vertretbar. Alles, was darüber hinausgeht, muss dein Unternehmen extra vergüten. Wenn du regelmäßig Überstunden machst, lohnt sich ein genauer Blick in deinen Vertrag – und notfalls ein Gespräch mit einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrechtsschutz übernimmt für dich die Kosten beziehungsweise die Beratungsleistung. Versichert sein, zahlt sich also für dich aus.
Freizeitausgleich: Keine Überstunden auszahlen, sondern abfeiern
Statt dir deine Überstunden auszahlen zu lassen, kannst du sie auch als Freizeit nehmen. Das ist manchmal die bessere Wahl, denn von der zusätzlichen Freizeit hast du mehr als von einem höheren Steuersatz, der den Mehrverdienst schmälert.
Der Abbau von Überstunden über Freizeitausgleich sollte jedoch vertraglich festgelegt sein. Einfach frei machen, um Überstunden abzubauen, geht nicht ohne Absprache mit deinem Arbeitgeber. Laut Gesetz kann sogar der Arbeitgeber bestimmen, wann du den Freizeitausgleich nimmst (siehe Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.05.2009, Az. 9 AZR 433/08).
Arbeitsrechtlich gilt folgendes: Ein Anspruch auf Freizeit besteht grundsätzlich nicht, wohl aber auf Bezahlung. Wenn es aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, Überstunden durch Freizeit auszugleichen, muss das Unternehmen sie auszahlen – selbst wenn du lieber frei machen würdest.
Verfall von Überstunden: Welche Fristen musst du beachten?
In deinem Arbeitsvertrag kann festgelegt sein, wie viele Überstunden du maximal ansammeln darfst und bis wann du sie abgebaut haben musst.
Der Vertrag kann außerdem sogenannte Ausschlussfristen enthalten, die festlegen, bis wann du Ansprüche geltend machen kannst, auch für Überstunden. Verpasst du diese Frist, verfallen deine Überstunden.
Geleistete Überstunden nach Kündigung auszahlen lassen
Wenn dein Arbeitsvertrag gekündigt wurde, muss dein Arbeitgeber die angeordneten oder geduldeten Überstunden spätestens bis zu deinem Ausscheiden auszahlen.
Falls dein Arbeitsvertrag vorsieht, dass du Überstunden durch Freizeitausgleich abbauen kannst, besteht diese Option weiterhin – außer bei einer fristlosen Kündigung.
Hast du noch viele Überstunden angesammelt, ist es sinnvoll, mit deinem Arbeitgeber über eine vorzeitige Freistellung zu verhandeln. Dabei kannst du eine Ausgleichsquittung unterschreiben, mit der du auf weitere Ansprüche verzichtest.
So forderst du die Auszahlung der Überstunden ein
Es ist am besten, wenn du dich auch nach einer Kündigung mit deinem Arbeitgeber gütlich einigen kannst. Sollte das nicht klappen, könnte es nötig werden, einen Fachanwalt oder Fachanwältin einzuschalten, um dein Recht auf die Auszahlung der Überstunden durchzusetzen. Dein Anspruch darauf verjährt nach 3 Jahren.
Mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung auf der sicheren Seite
Wichtig ist, dass du deine geleisteten Überstunden eindeutig nachweisen kannst. Wenn du deine Arbeitszeiten genau erfasst und sicherstellst, dass dein Arbeitgeber über den Mehraufwand informiert ist, machst du schon vieles richtig, was dir im Konfliktfall helfen kann.
Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung bietet dir nicht nur rechtliche Beratung und eine:n Anwält:in, sondern übernimmt auch die Kosten für Rechtsbeistand und Gericht, falls es zum Rechtsstreit kommt. Das gilt nicht nur für die Auszahlung von Überstunden, sondern auch für Kündigungen, Abmahnungen und andere Konflikte im Job.
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