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Urlaubsanspruch bei Krankheit: Was steht dir zu?

  • Trotz langer Krankheit hast du Anspruch auf Urlaub
  • Wehre dich gegen eine Kündigung nach langem Ausfall
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  • 15 Monate hast du bei langer Krankheit maximal Zeit, den Resturlaub eines Kalenderjahres zu nehmen. Selbst nach jahrelanger Krankheit bleibt dein Urlaubsanspruch oft bestehen.
  • Verlierst du deinen Job, weil du krank (gewesen) bist und kannst deine verbliebenen Urlaubstage nicht nehmen, wird dir dein Arbeitgeber diese in der Regel auszahlen.
  • Du kannst normalerweise direkt nach überstandener Krankheit deinen bereits genehmigten Urlaub antreten.

Verfallen Urlaubsansprüche? Bei Langzeiterkrankungen kann das dauern

Wenn du krank bist, kannst du keinen Urlaub nehmen – das ist klar. Dein Arbeitgeber darf also nicht einfach sagen: „Deine Krankheitstage verrechnen wir mit deinem Jahresurlaub.“ Bei einer langen Krankheit kann jedoch ein Teil deines angesammelten Urlaubsanspruchs irgendwann verfallen.

So läuft es normalerweise ab:

Deinen Jahresurlaub musst du eigentlich bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres nehmen. Bist du jedoch länger krank und kommst erst zum Jahresende zurück, kannst du nicht mehr ausreichend Urlaub nehmen. Dann gibt es eine Lösung: In Absprache mit deinem Arbeitgeber kannst du die verbliebenen Urlaubstage ins nächste Jahr mitnehmen.

Diese musst du dann bis zum 31. März genommen haben, sonst verfallen sie. So steht es in § 7 Absatz 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG).

So lange fallen Arbeitnehmer:innen im Schnitt aus

In Deutschland sind die meisten Arbeitnehmer:innen bei einer Krankheit zwischen 1 und 7 Tagen krankgeschrieben, bevor sie wieder zur Arbeit zurückkehren.

  • 1 bis 3 Tage: 28,0 %
  • 4 bis 7 Tage: 31,7 %
  • 1 bis 2 Wochen: 25,2 %
  • 2 bis 4 Wochen: 8,7 %
  • 4 bis 6 Wochen: 2,9 %
  • länger als 6 Wochen: 3,5 %

Quelle: Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft

Mehrere Jahre krank: Das sind deine Urlaubsansprüche

Wenn du über den Jahreswechsel hinaus und auch für mindestens die ersten 3 Monate des neuen Jahres krank bist, darf dir dein:e Chef:in den Resturlaub nicht einfach streichen. Laut dem Bundesarbeitsgericht (BAG) bleibt dein Urlaubsanspruch für 15 Monate nach dem Ende des Jahres bestehen, in dem du ihn ursprünglich hättest nehmen müssen (Aktenzeichen 9 AZR 353/10). Das bedeutet, dein Urlaub bleibt bis zum 31. März des übernächsten Kalenderjahres gesichert.

Diese 15-Monats-Regel sorgt dafür, dass du auch dann noch Anspruch auf verbliebene Urlaubstage hast, wenn dein Krankengeld bereits ausgelaufen ist – nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit. Ein Beispiel:

  • Du wurdest am 1. Januar 2022 krankgeschrieben.
  • Seit dem 1. Mai 2024 bist du wieder arbeitsfähig.
  • Du konntest 2 Jahre und 4 Monate nicht arbeiten und daher auch keinen Urlaub nehmen.
  • Dein Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2022 ist am 31. März 2024 verfallen.
  • Der Anspruch aus dem Jahr 2023 bleibt bestehen, weil du ihn wegen deiner Krankheit bis zum 31. März 2024 nicht nehmen konntest.
  • Außerdem hast du vollen Anspruch auf deinen Jahresurlaub im laufenden Jahr.

Bei Krankheit bleibt dein Urlaubsanspruch bis zu 15 Monate nach dem Ende des Jahres, in dem er entstanden ist, bestehen. Auch wenn du das ganze Jahr oder länger krank warst, hast du Anspruch auf Urlaub. Durch die 15-Monats-Frist verfällt allerdings nach und nach ein Teil der angesammelten Urlaubstage.

Update: Europäischer Gerichtshof (EuGH) urteilt neu über den Verfall von Urlaub

Rechtsprechung kann manchmal kompliziert sein, und ein neues Urteil kann die rechtliche Lage verändern. Jetzt gibt es eine wichtige Änderung bezüglich des Verfalls von Urlaubstagen bei langer Krankheit.

Im September 2022 haben die Richter des EuGH 2 Vorabentscheidungen getroffen, von denen eine besonders relevant für den Anspruch auf Urlaubstage bei Krankheit ist – insbesondere, wenn es um Urlaubstage aus vergangenen Jahren geht.

Was heißt das genau?

Dein Arbeitgeber hat eine sogenannte Mitwirkungsobliegenheit. Das heißt, er muss dich klar darauf hinweisen, dass dein Urlaub nach einer bestimmten Frist verfällt, und dir die Möglichkeit geben, diesen zu nehmen. Wenn er das vergisst, kannst du trotzdem Anspruch auf diese Urlaubstage haben.

Bei Langzeiterkrankungen gilt laut Gericht: Urlaubstage aus dem Jahr, in dem du noch normal gearbeitet hast, also vor deiner Erkrankung, verfallen nicht automatisch nach der 15-Monats-Regelung. Dein Arbeitgeber muss dich auf deinen Urlaubsanspruch aufmerksam machen und dir vorschlagen, den Urlaub zu nehmen, sobald du wieder gesund bist, sofern der Anspruch bis dahin nicht durch besondere Regelungen bei langer Krankheit verfällt.

Für Arbeitgeber: Du solltest alle Kommunikation rund um die Urlaubsregeln sehr genau dokumentieren. Für Arbeitnehmer:innen: Hol dir eine Erstberatung über deine Rechtsschutz­versicherung, um deine rechtliche Lage einzuschätzen und gegebenenfalls deine Ansprüche durchzusetzen.

Altersabhängiger Zusatzurlaub: Mehr Urlaub ab 50 Jahren?

Zusatzurlaub für ältere Mitarbeiter klingt auf den ersten Blick fair, vor allem, weil das Bedürfnis nach Erholung mit dem Alter in manchen Berufen steigt. Aber in Deutschland ist das nicht üblich.

Normalerweise wird der Mindesturlaub anhand der wöchentlichen Arbeitstage festgelegt. Bei einer 5-Tage-Woche in Vollzeit schreibt das Bundesurlaubs­gesetz (BUrlG) im Kalenderjahr mindestens 20 Tage vor, bei einer 6-Tage-Woche sind es 24. Das Alter eines/einer Mitarbeitenden spielt dabei keine Rolle.

Natürlich kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden zusätzliche Urlaubstage gewähren. Das Kriterium darf aber nicht das Alter sein, da dies gegen das Gleichstellungs­gesetz verstoßen könnte. Allerdings kann eine Staffelung nach Alter in bestimmten Fällen rechtens sein (siehe § 10 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Zum Beispiel bei körperlich anstrengender Arbeit oder bei Schicht- und Wechselschichtarbeit.

Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

Ob eine solche Staffelung wirklich rechtens ist, müssen die Arbeitsgerichte im Einzelfall beurteilen. 2014 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) beispielsweise die Klage einer Angestellten eines Schuhherstellers abgewiesen. Dieser gewährte Mitarbeitenden ab 58 Jahren 2 zusätzliche Urlaubstage. Eine jüngere Kollegin klagte dagegen. Das BAG entschied: Die Altersregelung ist in diesem Fall gerechtfertigt (Az. 9 AZR 956/12).

Ein anderer Fall mit ähnlichem Urteil: Laut Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) erhalten Arbeitnehmer:innen im Schichtdienst oder in Wechselschicht 1 zusätzlichen Urlaubstag ab einem Alter von 50 Jahren. Auch hier erkannte das BAG an, dass die Staffelung von Urlaubstagen nach Alter legitim sein kann, wenn sie einem höheren Erholungsbedürfnis gerecht wird. Aber nicht schon ab 30 oder 40 Jahren, wie ursprünglich im TVöD vorgesehen (Az. 9 AZR 529/10).

Durchschnittliche Ausfalltage im Jahr nach Alter und Geschlecht

Alter in JahrenMännerFrauen
25 bis 2915,416,9
30 bis 3415,716,9
35 bis 3916,518,8
40 bis 4417,921,0
45 bis 4920,323,8
50 bis 5423,827,3
55 bis 5929,831,9
älter als 5935,739,3
Quelle: Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft
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Urlaubsabgeltung bei Krankheit und Kündigung des Arbeitsvertrags

Es klingt verlockend: Nach einer Kündigung des Arbeitsvertrages nimmst du deinen Resturlaub nicht, sondern lässt ihn dir vom Arbeitgeber auszahlen. Aber so einfach ist das nicht. Laut Bundesurlaubs­gesetz (BUrlG) musst du deine Urlaubstage nehmen, sobald es dir möglich ist. Bei einer fristgerechten Kündigung bleibt oft genug Zeit, die verbliebenen Urlaubstage zu verbrauchen.

Keine Verrechnung von Urlaubs- und Krankentagen

Anders sieht es aus, wenn du während einer (langen) Krankheit die Kündigung erhältst:

  • Du bist wieder arbeitsfähig, wurdest aber nach einer Langzeiterkrankung entlassen. Während deiner Krankmeldung haben sich so viele Urlaubstage angesammelt, dass du sie bis zum Ende deines Arbeitsverhältnisses nicht (alle) nehmen kannst.
  • Du hast die Kündigung erhalten, bist aber weiterhin arbeitsunfähig und wirst nicht in den Betrieb zurückkehren.
  • Du scheidest durch einen Aufhebungsvertrag, eine fristlose oder ordentliche Kündigung direkt nach Ende deiner Krankheit aus dem Unternehmen aus.

In diesen Fällen ist es dir nicht möglich, deine restlichen Urlaubstage komplett zu nehmen. Dein Arbeitgeber ist dann verpflichtet, sie dir auszuzahlen. Er darf die Urlaubstage nicht mit deinen Krankentagen verrechnen und so die Auszahlung umgehen.

Sollte er es trotzdem versuchen und uneinsichtig sein, kannst du deinen Arbeitgeber vor einem Arbeitsgericht verklagen. Allerdings entstehen dabei Kosten, egal ob du am Ende Recht bekommst oder nicht.

Für Erstberatung, Anwaltshonorare und Gerichtskosten kann schnell ein 4-stelliger Betrag anfallen. Diese Kosten sparst du, wenn du eine Arbeitsrechtsschutz­versicherung hast. Anbieter solcher Versicherungen übernehmen diese Kosten grundsätzlich.

Krankheitsgründe und deren Anteil an den Ausfallzeiten

Hier siehst du, wie sich verschiedene Erkrankungen auf die Krankentage von Arbeitnehmern in Deutschland verteilen:

  • Muskel- und Skeletterkrankungen: 19,3 %
  • Psychische Störungen: 15,2 %
  • Krankheiten des Atmungssystems: 21,8 %
  • Verletzungen und Vergiftungen: 9,2 %
  • Krankheiten des Verdauungssystems: 3,3 %
  • Infektionen: 5,0 %
  • Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems: 3,2 %
  • Krebserkrankungen: 3,2 %
  • sonstige Ursachen: 19,8 %

Quelle: Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft

Nahtloser Übergang von Krankheit zu Urlaub: Das sind die Regeln

Grundsätzlich musst du deinen Urlaub nicht verschieben, nur weil er direkt an das Ende einer Krankmeldung anschließt. Wenn dein:e Chef:in trotzdem verlangt, dass du zwischen Krankheit und Urlaub mindestens einen Tag zur Arbeit kommen musst, ist das rechtswidrig. Es gibt kein Gesetz, das so etwas vorschreibt.

Dein:e Vorgesetzte:r kann dir Urlaub nur in Ausnahmefällen verwehren:

  • Wenn ein Kollege oder eine Kollegin, welche:r sozial Vorrang hat, zur selben Zeit Urlaub nehmen möchte – zum Beispiel Eltern schulpflichtiger Kinder.
  • Wenn dringende betriebliche Gründe deinem Urlaubswunsch entgegenstehen – etwa personelle Engpässe, eine Flut an Aufträgen oder eine besonders arbeitsintensive Zeit.

Sollten solche dringenden betrieblichen Gründe vorliegen, kann dir dein:e Chef:in auch bereits genehmigten Urlaub verweigern.

Ansonsten hast du jedes Recht auf einen nahtlosen Übergang von Krankheit zu Urlaub. Wenn dein Arbeitgeber das anders sieht und dir die freien Tage verweigern will, kannst du ihn vor dem Arbeitsgericht verklagen. Eine Rechtsschutz­versicherung unterstützt dich dabei finanziell.

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