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Rechtsschutz­­­versicherung: Wie ist das Erbrecht abgedeckt?

  • Nur wenige Anbieter bieten bei Erbstreitigkeiten Schutz
  • Beachte die längere Wartezeit & den Kostendeckel
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  • Kaum ein Rechtsstreit wird so erbittert geführt wie der Konflikt um ein Erbe. Neben der emotionalen Belastung der Beteiligten geht es dabei oft auch um hohe Streitwerte.
  • Die Kosten für die Auseinandersetzung werden in den meisten Fällen nicht von der Rechtsschutz­versicherung übernommen.
  • Bei Erbrechtsstreitigkeiten ist die Mediation daher einem teuren Rechtsstreit vor Gericht vorzuziehen.

Der Streit ums Erbe

Wer hat Anspruch worauf? Sollte ein Erbe angetreten oder abgelehnt werden? Ist das Testament anfechtbar? Wenn ein Familienmitglied stirbt, kann zwischen den Hinterbliebenen schnell ein Streit um den Nachlass ausbrechen. Erst recht, wenn keine klaren testamentarischen Regelungen getroffen wurden. Doch selbst dann kann es zu einem Erbkonflikt innerhalb der Familie kommen: Die Entscheidungen, ob Hinterbliebene eine Erbschaft antreten oder ablehnen wollen, dass sie ihren Pflichtanteil trotz eventuell anderslautender Vereinbarungen einfordern oder gar das Testament als Ganzes anfechten, können einen erbitterten Rechtsstreit auslösen.

Die Verfahrenskosten richten sich bei solchen Konflikten nach der Länge des Streits, der Anzahl der Verhandlungen innerhalb verschiedener Instanzen und vor allem beim Einklagen des Pflichtanteils oder der Anfechtung des Testaments nach dem Streitwert. Dieser entspricht der Höhe des zu vererbenden Vermögens. Er ist im Durchschnitt also vergleichsweise hoch und sorgt nicht selten für eine lange Verfahrensdauer. Die Kosten sind aus diesem Grund für Rechtsschutz­versicherungen schwer zu kalkulieren, sodass Streitfälle im Erbrecht gewöhnlich nicht im privaten Rechtsschutz der Versicherung enthalten sind.

Zusammenfassung

  • Ein Erbstreit kann aus verschiedenen Gründen entstehen: unklare testamentarische Regelungen, die Frage nach Erbantritt oder -ablehnung, Einforderung des Pflichtanteils oder Anfechtung des Testaments.
  • Verfahren bei Erbstreitigkeiten können sich sehr in die Länge ziehen.
  • Wegen der unkalkulierbaren Kosten decken Rechtsschutz­versicherungen erbrechtliche Fälle in der Regel nicht ab.

Welchen Versicherungsschutz gibt es im Erbrecht?

Innerhalb der Rechtsschutz­versicherung werden verschiedene Leistungsbereiche unterschieden: der Privatrechtsschutz, der Berufsrechtsschutz, der Verkehrsrechtsschutz und der Mietrechtsschutz. Für das Erbrecht existiert keine gesonderte Versicherung, stattdessen fällt es unter den privaten Rechtsschutz. Allerdings deckt dieser nur sehr wenige Kosten bei einer rechtlichen Auseinandersetzung hinsichtlich eines Erbes ab.

Dennoch bist du im Fall eines erbrechtlichen Streits nicht komplett auf dich allein gestellt: Oft kommen derartige Fragen sehr plötzlich auf dich zu, und die wenigsten kennen sich mit dem Thema Erbrecht bereits gut aus. Eine juristische Erstberatung in erbrechtlichen Angelegenheiten durch einen Rechtsanwalt wird dann von deiner Rechtsschutz­versicherung gezahlt, wenn der Erbfall bereits vorliegt. Das heißt, dass das Testament verkündet worden sein muss. Der Rechtsschutz gilt allerdings nicht für das Einholen von Vorabinformationen.

Dieser Versicherungsschutz betrifft ausschließlich eine einmalige mündliche oder schriftliche Beratung – eventuell daran anschließende Prozesskosten werden nicht von deiner privaten Rechtsschutz­versicherung übernommen. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine außergerichtliche Einigung, beispielsweise in Form einer Mediation, die bei niedrigen Kosten und wenig Aufwand vor allem an einem Ausgleich zwischen den streitenden Parteien interessiert ist.

LeistungBeschreibungVon der Versicherung abgedeckt
Juristische ErstberatungEinmalige Beratung (schriftlich oder mündlich) in Erbrechtsfragen durch einen RechtsanwaltGewöhnlich in der privaten Rechtsschutz­versicherung enthalten (ggfs. bis zu einem Höchstwert)
MediationAußergerichtliche Vermittlung zwischen 2 Parteien durch einen MediatorIn manchen Tarifen enthalten (üblicherweise bis zu einem Höchstwert von ca. 1.500 €)
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Was bietet der erweiterte Erbrechtsschutz?

Eine separate Erbrechtsschutz­versicherung kann zwar nicht abgeschlossen werden, bei einigen Versicherern ist es aber möglich, gesonderte Policen abzuschließen, die Rechtsschutz bei Prozesskosten bieten. Diese Policen dienen jedoch als Erweiterung des privaten Rechtsschutzes und sind mit zusätzlichen Kosten im Rahmen deines Versicherungsvertrags verbunden. Deshalb solltest du im Bedarfsfall gut darüber nachdenken, ob du einen solchen Tarif wählen möchtest und ob die Ergänzung deines Versicherungsschutzes unbedingt notwendig ist.

Eine Erweiterung deiner privaten Rechtsschutz­versicherung empfiehlt sich vor allem dann, wenn du schon im Voraus weißt, dass zukünftig eine gerichtliche Auseinandersetzung im Rahmen eines Erbstreits zu erwarten ist, und du deinen Anspruch nicht ohne einen Rechtsstreit durchsetzen kannst. Eine solche Erbrechtsschutz­versicherung wird jedoch nur dann wirksam, wenn der Erbfall noch nicht eingetreten ist.

Voraussetzungen für den Vertragsabschluss

  • Zeitpunkt des Erbfalls: Beim Abschluss der Versicherung darf der Erbfall noch nicht eingetreten sein. Das bedeutet, der oder die Erblasser:in muss noch leben, und es darf noch keine Erbschaft bestehen. Eine Rechtsschutz­versicherung lohnt sich vor allem, wenn sich ein zukünftiger Erbstreit abzeichnet.
  • Wartezeiten: Je nach Versicherer und Tarif gibt es Wartezeiten von 3 Monaten bis zu einem Jahr. Das bedeutet, dass du in dieser Zeit keinen vollen Schutz für alle Leistungen in Anspruch nehmen kannst. Die Erstberatung ist allerdings von diesen Wartezeiten ausgenommen.

Welche Kosten werden durch den Zusatz Erbrechtsschutz übernommen?

Durch einen solchen Tarif können zusätzliche Kosten abgedeckt werden, die in der normalen Privat­versicherung nicht enthalten sind: die Kosten für eine Mediation, sofern sie nicht bereits enthalten sind, die Kosten für eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin sowie eine Prozesskostenerstattung bis zu einer bestimmten Höhe. Diese geht jedoch meist nicht über ca. 10.000 € hinaus.

Kommt es zu einem Rechtsstreit über einen hohen Streitwert, sind diese Kosten schnell erreicht. Das kannst du mittels eines Prozesskostenrechners feststellen. Die Zusatzpolice fängt also nur einen Teil der unkalkulierbaren Kosten ab, sodass eine Mediation auch mit einem erweiterten Versicherungsschutz zu bevorzugen ist.

Übersicht: Was wird beim Erbrechtsschutz gezahlt?

Rechtsschutz bei Erbstreitigkeiten deckt meist nur begrenzte Leistungen ab, da komplette Kostenerstattungen für Versicherer teuer wären. Es gibt verschiedene Optionen:

  • Basisschutz: Anwaltliche Erstberatung (ca. 250 €)
  • Mediation: Alternative zum Gerichtsprozess, oft beitragsfrei mitversichert
  • Premium-Tarife: Zusätzliche Anwaltskosten, max. 1.000 €
  • Extra-Premium: Gerichtskosten (selten angeboten, max. 10.000 €)

Gerichts- und Anwaltskosten überschreiten diesen Maximalbetrag schnell, weshalb auch mit Zusatz­­versicherung eine Mediation oft einem Gerichtsverfahren vorzuziehen ist.

Was kostet eine Rechtsschutz­versicherung für Erbrecht?

Wie bereits gesagt, ist der Erbrechtsschutz ein Teil des Privatrechtsschutzes. Bei einigen Versicherern sind Leistungen, die über eine Erstberatung hinausgehen, nur in den Premium-Tarifen verfügbar. Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Selbstbeteiligung: Je höher, desto niedriger der Beitrag
  • Versicherungssumme: Je nach gewähltem Schutz
  • Leistungsumfang: Basis, Komfort oder Premium
  • Tarif (Single/Familie): Single- oder Familien-Tarife

Zum Beispiel zahlt ein 40-jähriger Angestellter mit 150 € Selbstbeteiligung bei Versicherern wie Ergo, ADAC oder Allianz für eine Privatrechtsschutz­versicherung inklusive Erbrechtsschutz zwischen 24 € und 62 € monatlich.

Was regelt das Erbrecht?

Wenn jemand verstirbt, hinterlässt er ein Erbe – das können Vermögen wie Geld, Immobilien oder Schulden sein. Wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert, greift die gesetzliche Erbfolge. Dabei gilt: Ehepartner:innen erben immer mit, solange sie nicht geschieden sind.

Nur Personen mit gemeinsamen Vorfahren erben, außer bei adoptierten Kindern, die gleichgestellt sind. Schulden des oder der Verstorbenen können durch Nachlassgläubiger eingefordert werden. Die genauen Regeln sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Die Details dazu findest du in den § 1924 , § 1925 und § 1926 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie in § 1931, der das Erbrecht für Ehepartnerfestlegt.

Wer erbt zuerst?

Im Erbrecht gibt es klare Regeln: Erben werden in Ordnungen aufgeteilt. Zur ersten Ordnung gehören Kinder, Enkel und Urenkel. Wenn diese nicht da sind, folgen Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen (zweite Ordnung), dann Großeltern, Onkel und Cousins (dritte Ordnung). Innerhalb der Ordnung gilt: Lebt z. B. deine Schwester, erbt sie – ihre Kinder jedoch erst, wenn sie verstorben ist.

Ehepartner:innen sind immer erbberechtigt und bekommen je nach Verwandtschaftsgrad 25 % bis 50 % des Nachlasses. Falls eine Zugewinngemeinschaft bestand, erhöht sich ihr Anteil um weitere 25 %.

OrdnungWer erbt?
1. OrdnungKinder, Enkel, Urenkel
2. OrdnungEltern, Geschwister, Nichten, Neffen
3. OrdnungGroßeltern, Onkel, Tanten, Cousins
EhepartnerImmer erbberechtigt, 25 % – 50 %, ggf. +25 % Zugewinn

Es gilt das Repräsentationsprinzip. Das heißt, lebende Verwandte der höheren Ordnung schließen nachfolgende Erben aus (z. B. Kinder erben erst, wenn die Eltern verstorben sind).

Testament, Pflichtteil und Erbschaftssteuer – kurz erklärt:

Ein Testament muss handschriftlich und unterschrieben sein, idealerweise mit Datum und Ort. Fehler kannst du durch eine notarielle Prüfung vermeiden – das nennt man ein öffentliches Testament. Deine Kinder und dein Ehepartner haben immer Anspruch auf ihren Pflichtteil, auch wenn sie im Testament nicht bedacht werden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Zudem kannst du Vor- und Nacherben festlegen – Letztere erben, sobald der Vorerbe verstirbt.

Das spart Zeit und Stress bei der Erbschaftsplanung.

Erbstreitigkeiten schnell lösen

Wie erwähnt, kann ein Erbstreit lange andauern und entsprechend hohe Kosten mit sich bringen. Diese werden von der Versicherung nur zu einem geringen Teil oder gar nicht getragen. Da die wenigsten Versicherungsnehmer:innen teure Zusatzmodule zur Prozesskostenvertretung im Erbrecht abschließen, empfiehlt sich in diesem Fall eine Mediation.

Diese Form der außergerichtlichen Verhandlung vermeidet einen teuren Rechtsstreit vor Gericht über mehrere Instanzen und sorgt im Idealfall schnell und ohne hohe finanzielle Aufwendungen für eine Lösung. Durch den Einsatz eines überparteilichen Mediators wird zudem wesentlich häufiger ein Ausgleich zwischen zerstrittenen Parteien hergestellt. Gerade im Erb- oder Familienrecht stellt dies ein hohes Gut dar, das Familien davor bewahren kann, am Streit über eine Erbschaft zu zerbrechen.

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