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Diese Seite im Überblick
Klare Regelung im Gesetz
Das Versicherungsvertragsgesetz äußert sich zur freien Anwaltswahl sehr eindeutig:
§127 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
(1) Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, zu seiner Vertretung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren den Rechtsanwalt, der seine Interessen wahrnehmen soll, aus dem Kreis der Rechtsanwälte, deren Vergütung der Versicherer nach dem Versicherungsvertrag trägt, frei zu wählen. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer Rechtsschutz für die sonstige Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Anspruch nehmen kann.
Auch wenn oft der Eindruck erweckt wird, dass dir als Versicherungsnehmer:in in einem Rechtsstreit keine andere Möglichkeit bleibt, als der Empfehlung deiner Rechtsschutzversicherung zu folgen, stimmt dies nicht. Egal ob versichert oder nicht, es gilt immer die freie Anwaltswahl. Dies wurde auch in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) im Jahr 2013 bestätigt. Das Recht besagt: Die Wahl des Anwalts oder der Anwältin darf von der Versicherung nicht vorgeschrieben oder eingeschränkt werden.
Zusammenfassung
- Das Versicherungsvertragsgesetz garantiert die freie Anwaltswahl.
- Diese gilt immer, egal, ob du versichert bist oder nicht.
- Die Rechtsschutzversicherung darf dieses Recht laut dem EUGH nicht einschränken.
Anreize durch die Rechtsschutzversicherung
Dennoch gibt es einen gewissen Spielraum innerhalb dieser klaren gesetzlichen Vorschrift. Rechtsschutzversicherungen sind daran interessiert, dich als Versicherungsnehmer:in von bestimmten Rechtsanwält:innen vertreten zu lassen. Viele Versicherungen kooperieren gezielt mit Kanzleien, um auf diese Weise Kosten zu sparen.
Während die Rechtsschutzversicherung durch diese Rechtsanwält:innen bessere Konditionen eingeräumt bekommt und somit Ersparnisse bei Rechtsstreitigkeiten ihrer Versicherungsnehmer:innen erzielt werden können, verhilft sie den Kanzleien zu neuen Mandanten. In diesem Fall werden sie aber nicht nach Kompetenz ausgewählt, sondern ausschließlich aufgrund besserer Konditionen, die der Anwalt oder die Anwältin dem Versicherer einräumt.
Um dir als Versicherungsnehmer:in einen solchen Kooperationsanwalt oder -anwältin schmackhaft zu machen, lockt die Rechtsschutzversicherung mit Anreizen und Belohnungen innerhalb deines Vertrags: Zum Beispiel würden sie dich bei einer Kooperation nach dem Rechtsstreit nicht in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse einstufen.
Dadurch könnten bei weiterer Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen Kosten eingespart werden, denn bei einer höheren Einstufung steigen in der Regel Beitragssätze und/oder es entsteht eine höhere Selbstbeteiligung. Dies ist jedoch ein normaler Vorgang im Rahmen der meisten Schadensversicherungen und keine „Bestrafung“. Stattdessen locken die Rechtsschutzversicherungen mit besseren Konditionen als Bonus, wenn man ihren Empfehlungen folgt.
Diese dürfen allerdings nicht so hoch ausfallen, dass dir gar keine andere Möglichkeit mehr bleibt, als ihr zu folgen, was die freie Anwaltswahl beeinflussen würde – dies ist ja durch das VVG ausdrücklich verboten, was der Bundesgerichtshof (BGH) ebenfalls im Jahr 2013 noch einmal deutlich unterstrichen hat. Dennoch ist es oft gar nicht so einfach, festzustellen, wie weit diese faktische Beeinflussung durch deinen Versicherer geht und ob sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben noch zulässig ist.
Zusammenfassung
- Rechtsschutzversicherungen unterhalten Kooperationen mit bestimmten Rechtsanwält:innen.
- Diese dienen ausschließlich der Kostenersparnis und Mandantengewinnung.
- Die Inanspruchnahme dieser Anwält:innen kann zukünftig günstigere finanzielle Konditionen für dich bedeuten.
- Die freie Anwaltswahl darf allerdings keine „Bestrafung“ durch die Rechtsschutzversicherung nach sich ziehen.
Rechte wahren
Anwaltskosten, Gerichtskosten und Co. machen einen Rechtsstreit sehr schnell sehr teuer. Sichere dich daher mit einer Rechtsschutzversicherung ab, sodass du entspannt für dein Recht einstehen kannst.
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Hol dir CLARKWie finde ich einen Rechtsanwalt?
Rechtsanwält:innen gibt es wie Sand am Meer, doch wenn du auf einen angewiesen bist, weißt du vielleicht dennoch nicht, an wen du dich am besten wendest. Zudem stürmen, wie erwähnt, unzählige Hinweise von allen Seiten auf dich ein, seien es die Empfehlungen deiner Versicherung, die Berichte von Freund:innen oder Hinweise auf lokale Rechtsvertretungen in deinem Umfeld.
Wichtig ist vor allem, dass dein:e Anwält:in dich auf seinem oder ihrem Fachgebiet in allen rechtlichen Fragen unterstützen kann und du das Gefühl hast, dass er oder sie dich kompetent und vertrauensvoll vertreten wird.
Kommt neben der fachlichen Kompetenz die persönliche Erfahrung und Empfehlung hinzu, weil zum Beispiel ein Familienmitglied bereits durch eine bestimmte Kanzlei vertreten wurde, ermöglicht dies unter Umständen eine größere Empathie für deine Situation bzw. erspart Zeit und Kosten bei der Erarbeitung des Sachverhalts. Lokale Präsenz und kurze Reisewege zum Verhandlungsort oder Gericht sind ebenfalls von Vorteil, können aber je nach Rechtsstreit nicht von dir oder deinem Rechtsbeistand beeinflusst werden.
Findest du trotz der persönlichen Empfehlungen oder eines bereits vorhandenen Bezugs keine:n geeignete:n Anwält:in, bieten sich Branchenverzeichnisse an. Die regionalen Rechtsanwaltskammern unterhalten zu diesem Zweck im Internet Informationen und Suchformulare.
Zusammenfassung
- Dein:e Rechtsanwält:in sollte dich kompetent und vertrauensvoll vertreten.
- Die Kompetenz auf dem entsprechenden Fachgebiet sollte an erster Stelle stehen. Ein bereits vorhandener persönlicher Bezug kann hilfreich sein.
- In den Branchenverzeichnissen der Rechtsanwaltskammern findest du einen passenden Fachanwalt.
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