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Das Wichtigste in Kürze
Ist ein Geschäft verpflichtet, Ware zurückzunehmen?
Das Rückgaberecht ist eigentlich eine einfache Sache: Wenn du mit einer Ware nicht zufrieden bist, kannst du sie binnen einer 14-tägigen Frist nach Erhalt zurückgeben. Doch die gesetzliche Regelung hat für Verbraucher:innen einen entscheidenden Haken: Das Rückgaberecht gilt nur für Produkte, die du nicht im stationären Handel gekauft hast.
Ein Geschäft im Einzelhandel ist also nicht verpflichtet, Ware zurückzunehmen, solange sie keinen Mangel aufweist. Ist das Produkt beschädigt, greift dagegen dein Gewährleistungsanspruch beziehungsweise Nacherfüllungsanspruch.
Bei Neuware kannst du laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 438 BGB) bis zu 2 Jahre nach dem Kauf Mängel anzeigen. Innerhalb des ersten Jahres der Gewährleistung nimmt der Gesetzgeber an, dass die Ware bereits bei Erwerb einen Defekt hatte. Im 2. Jahr musst du hingegen nachweisen, dass der oder die Händler:in für den Mangel verantwortlich ist.
§ 439 BGB regelt dein Gewährleistungsrecht:
- Du hast bei der Nachbesserung deiner Ware die Wahl: Entweder soll dir der oder die Verkäufer:in ein Ersatzprodukt liefern oder er oder sie repariert das Produkt.
- Bei einer Reparatur hat der oder die Händler:in 2 Versuche (§ 440 BGB). Ist der Mangel dann immer noch nicht behoben, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Alles Wichtige dazu haben wir für dich auf der Seite „Rücktritt vom Vertrag“ zusammengefasst.
Verwechsle die Gewährleistung des Verkäufers oder der Verkäuferin nicht mit der Garantie des Herstellers. Letztere ist eine freiwillige Leistung, die besagt, dass die Ware über einen bestimmten Zeitraum einwandfrei funktioniert. Die Herstellergarantie ist nicht gesetzlich geregelt. Gleiches gilt, wenn der oder die Händler:in eine Garantie ausspricht. Im Vergleich zur Gewährleistung greift die Garantie theoretisch auch bei selbstverschuldeten Mängeln.
Die Garantie kann niemals die 2-jährige Mindestgewährleistung verkürzen oder ersetzen.
Übrigens: Verletzt du dich an einem fehlerhaften Produkt, kommt die sogenannte Produkthaftung zum Tragen. Der Hersteller ist für Folgeschäden verantwortlich, der oder die Verkäufer:in für die Reparatur, den Ersatz oder die Rückerstattung des Kaufpreises.
Kein Rückgaberecht im Einzelhandel – aber Kulanz
Die schlechte Nachricht ist also: Kaufst du ein mangelfreies Produkt im Einzelhandel, kannst du es nicht zurückgeben. Nun die gute Nachricht: Du kannst bei vielen Händler:innen auf Kulanz vertrauen. Sie zeigen sich zum Umtausch oder zur Rückgabe bereit.
Der Unterschied zwischen den beiden Begriffen liegt darin, dass du bei der Rückgabe dein Geld zurückbekommst, während du mit dem Umtausch das Produkt neu erhältst oder einen Gutschein.
Hat ein:e Verkäufer:in einmal ein freiwilliges Rückgaberecht eingeräumt, muss er bzw. sie sich daran halten. Er oder sie hat zudem die Option, die Bedingungen für den Umtausch oder die Rückgabe festzulegen, zum Beispiel:
- Du musst den Kassenbon oder die Rechnung vorlegen
- Der/die Händler:in sieht eine eigene Frist von beispielsweise 7 Tagen vor
- Bestimmte Waren sind von der Rückgabe ausgeschlossen, etwa reduzierte Artikel, Maßanfertigungen, Unterwäsche und Kosmetik
- Du musst das Produkt in der Originalverpackung zurückgeben
Gut zu wissen
Die Gewährleistung von 2 Jahren gilt selbstverständlich auch für den Online-Handel. Eine deutlich längere Frist sieht das Bürgerliche Gesetzbuch für das Baugewerbe vor. Als private:r Bauherr:in kannst du Mängel an deinem Eigenheim gegenüber dem Bauunternehmen oder Handwerker:innen bis zu 5 Jahre anzeigen. Alles Weitere dazu steht in unserem Artikel zum „Baupfusch“.
Rückgaberecht im Online-Handel: Damit bekommst du dein Geld zurück
Das gesetzliche Rückgaberecht ist speziell für das Fernabsatzgeschäft gedacht, also für alle Waren und Dienstleistungen, die du nicht im direkten Kontakt erwirbst. Dazu zählen:
- Online-Handel
- Geschäfte über das Telefon
- Katalogkäufe
- Geschäfte an der Haustür
In diesen Fällen schließt du einen Fernabsatzvertrag ab, für den das 14-tägige Rückgaberecht gilt. Der Grund ist recht pragmatisch: Anders als im Einzelhandel kannst du dir das Produkt nicht anschauen, es anfassen oder gar testen. Diesen Nachteil gleicht das Rückgaberecht aus.
Um von deinem Recht Gebrauch zu machen, ist kein Grund notwendig. In der Regel hast du für die Dauer von 14 Tagen Zeit, das Produkt ohne Begründung zurückzugeben. Manche Verkäufer:innen sehen auch einen größeren Zeitraum vor.
Häufig wird das Rückgaberecht als Widerrufsrecht bezeichnet. Über dieses musst dich der oder die Verkäufer:in informiert haben. Fehlt diese Belehrung, verlängert sich dein Widerrufsrecht von 14 Tagen auf ein Jahr und 14 Tage nach Warenerhalt.
Rechte wahren
Anwaltskosten, Gerichtskosten und Co. machen einen Rechtsstreit sehr schnell sehr teuer. Sichere dich daher mit einer Rechtsschutzversicherung ab, sodass du entspannt für dein Recht einstehen kannst.
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Hol dir CLARKWann ist das Rückgaberecht ausgeschlossen?
Dein Rückgabe- oder Widerrufsrecht gilt nicht uneingeschränkt. Ausgeschlossen ist es für Lebensmittel und Waren, bei denen die Rücknahme aus hygienischen Gründen nicht möglich ist, sowie für Sonderanfertigungen und personalisierte Artikel. Insbesondere letztgenanntes sorgt nicht selten für Streit zwischen Käufer:innen und Verkäufer:innen. Dies zeigt beispielsweise ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen 23 S 111/13 U).
In dem Fall hatte der Kläger eine Couch über das Internet bestellt und dabei Farbe, Anordnung der Elemente und Bezug individuell gewählt. Während sich das Amtsgericht auf die Seite des Käufers schlug und den Widerruf für rechtens erklärte, gab das Landgericht dem Verkäufer recht.
Den Richtern zufolge ist die Rücknahme dann unzumutbar, wenn die zurückgenommene Ware für den oder die Unternehmer:in wirtschaftlich wertlos ist. Dies konnte der Beklagte nachweisen, ein erneuter Verkauf wäre gar nicht oder nur mit sehr hoher Preisminderung möglich.
Gut zu wissen
Bedenke: Beim Privatverkauf gilt kein Rückgaberecht, auch wenn du die Ware online erworben hast. Der oder die Verkäufer:in kann zudem die Gewährleistung ausschließen. Hat er oder sie allerdings Mängel verschwiegen, verweigert der § 444 BGB den Haftungsausschluss. Weitere Informationen hierzu findest du auf unserer Seite zum „privaten Kaufvertrag“.
Was ist, wenn das Rückgaberecht nicht akzeptiert wird?
Bei der Rückgabe oder beim Widerruf ist das Recht eigentlich klar auf deiner Seite. Dennoch kann es vorkommen, dass sich der oder die Verkäufer:in querstellt und du dich mit einer Menge Ärger herumschlagen musst.
Willst du dir Nerven und auch Zeit sparen, ziehe am besten einen Anwalt oder eine Anwältin hinzu. Hast du eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein privater Rechtsschutz abgeschlossen, musst du dir keine Gedanken über die Kosten der juristischen Unterstützung machen.
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