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Bußgeld: Nicht angeschnallt : im Auto – Das kann teuer werden

  • Hast du gegen die Gurtpflicht verstoßen?
  • Wenn ein Bußgeld droht – lass den Bescheid prüfen
  • Eine Rechtsschutz­versicherung hilft dir im Ernstfall
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  • Jede Person im Fahrzeug muss angeschnallt sein – Verstöße führen zu Bußgeldern und in schweren Fällen zu Punkten in Flensburg. Kinder müssen im Auto immer in passenden Kindersitzen gesichert sein, je nach Alter und Größe.
  • Bist du bei einem Unfall nicht angeschnallt, trägst du eine Mitschuld an deinen Verletzungen, was rechtliche Konsequenzen und reduzierte Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann.
  • Eine Rechtsschutz­versicherung kann dich vor hohen Kosten schützen, wenn du Einspruch gegen Bußgeldbescheide einlegen musst oder rechtliche Unterstützung nach einem Unfall benötigst.

Bußgeld: Nicht angeschnallt? Ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht

Wenn du oder deine Mitfahrer:innen nicht angeschnallt seid, verstößt ihr gegen die Anschnallpflicht. Diese, auch als Gurtpflicht bekannt, hat ihre gesetzliche Grundlage in der Straßenverkehrsordnung (§ 21 StVO). Die Konsequenzen? Bußgelder und in bestimmten Fällen sogar Punkte in Flensburg – und das unabhängig davon, ob du nur einen oder 100 km fährst.

Die Gurtpflicht gilt für alle Insassen eines Fahrzeugs. Wichtig ist, dass jede:r richtig angeschnallt ist, also der Gurt nicht unter dem Arm, sondern korrekt über die Brust verläuft.

Warum gibt es die Anschnallpflicht? Ganz einfach: Zwischen den 50er und 70er Jahren starben in Deutschland jährlich über 15.000 Menschen bei Verkehrsunfällen – trotz weniger Autos auf den Straßen. Der Grund? Bis 1974 gab es keine Pflicht, Gurte in Autos zu verbauen, und viele Menschen lehnten Sicherheitsgurte generell ab. Mit der Einführung der Anschnallpflicht, zusammen mit anderen Maßnahmen wie der Promillegrenze und Geschwindigkeitsbegrenzungen, ging die Zahl der Verkehrstoten drastisch zurück. Heute liegt sie bei etwa 3.000 pro Jahr.

Anschnallpflicht bei Kindern

Kinder müssen im Auto immer angeschnallt und in einem passenden Kindersitz gesichert sein:

  • Bis zum 15. Lebensmonat: In einer Babyschale, die entgegen der Fahrtrichtung ausgerichtet ist.
  • Bis zum 12. Lebensjahr oder einer Körpergröße von 1,50 m: In einem Kindersitz, der in Fahrtrichtung installiert ist.

Als Erwachsener trägst du die Verantwortung dafür, dass die richtigen Kindersitze vorhanden sind und die Kinder ordnungsgemäß angeschnallt sind.

Ausnahmen von der Anschnallpflicht

Die Straßenverkehrsordnung sieht bei der Gurtpflicht einige Ausnahmen vor:

  • Schwangere: Sie unterliegen grundsätzlich der Anschnallpflicht, können sich aber mit einem ärztlichen Attest befreien lassen, wenn der Gurt das ungeborene Baby gefährden könnte. Diese Regelung gilt nur während der Schwangerschaft.
  • Rückwärtsfahren in Schrittgeschwindigkeit: Beim Einparken oder Rangieren musst du dich nicht anschnallen.
  • Lieferverkehr: Wenn du als Lieferant:in im „Haus-zu-Haus-Verkehr“ unterwegs bist.
  • Öffentlicher Nahverkehr: In Bussen gilt keine Anschnallpflicht, da auch stehende Fahrgäste befördert werden.
  • Reisebusse: Wenn Gurte vorhanden sind, musst du dich anschnallen.
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Mit diesen Bußgeldern und Strafen musst du rechnen

Verstöße gegen die Anschnallpflicht gelten als Ordnungswidrigkeit und können in schweren Fällen sogar als Verkehrsdelikt eingestuft werden. In den meisten Fällen wird ein Bußgeld fällig, manchmal gibt es auch Punkte in Flensburg. In der folgenden Tabelle findest du eine Übersicht über die Bußgelder:

VerstoßBußgeldPunkte
Nicht angeschnallt fahren30 €
1 Kind nicht angeschnallt30 €
Mehrere Kinder nicht angeschnallt35 €
1 Kind ohne Gurt und Kindersitz60 €1
Mehrere Kinder ohne Gurt und Kindersitz70 €1

Nicht angeschnallt fahren in der Probezeit

Wenn du noch Fahranfänger:in und in der Probezeit bist, gelten für dich die gleichen Regeln wie für alle anderen Fahrer:innen. Allerdings: Bekommst du einen Punkt, weil du ein oder mehrere Kinder ungesichert (ohne Gurt oder Kindersitz) transportierst, kann sich deine Probezeit verlängern, und du musst ein Aufbauseminar besuchen.

Unfall und nicht angeschnallt

Der ADAC nennt den Sicherheitsgurt zu Recht den „Lebensretter Nummer 1“ – und die Zahlen bestätigen das. Der Gurt schützt dich vor schweren Verletzungen oder Schlimmerem.

Doch neben deiner Gesundheit gibt es auch rechtliche Konsequenzen, die du beachten solltest: Bist du bei einem Unfall nicht angeschnallt, trägst du eine Mitschuld

Geblitzt und nicht angeschnallt

Wirst du geblitzt und bist nicht angeschnallt, fällt ein Verwarngeld von 30 € an – selbst bei einer geringen Geschwindigkeitsüberschreitung. Das gilt unabhängig davon, ob du geblitzt oder gefilmt wurdest.

Einspruch einlegen

Du hast die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt eines Bußgeldbescheids Einspruch einzulegen – schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Bußgeldstelle. Mit einem Einspruch kannst du Missverständnisse klären und deine Sicht der Dinge darlegen. Das kann dich vor zu hohen oder ungerechtfertigten Strafen schützen.

Nach der 14-tägigen Frist ist ein Einspruch nicht mehr möglich, auch nicht mit einem Anwalt oder einer Anwältin. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig Rechtsbeistand zu holen, der sich im Verkehrsrecht auskennt. Ein:e Fachanwält:in kann dir auch eine Einschätzung geben, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

Mit einer Rechtsschutz­versicherung, die den Bereich Verkehrsrechtsschutz abdeckt, bekommst du schnell die nötige Unterstützung, um dich gegen einen unfairen Bußgeldbescheid zu wehren, egal, ob du mutmaßlich nicht angeschnallt warst oder ein Tempolimit missachtet hast.

Wir von CLARK helfen dir gern, die passende Versicherung zu finden. Nutze unseren Online-Tarif-Vergleich und sicherer dich ab.

Übrigens: Mit der CLARK App behältst du den Überblick über alle deine Versicherungen – einfach digital auf dem Smartphone.

Wer ist haftbar und muss das Verwarngeld zahlen?

Jeder Erwachsene über 18 Jahre ist selbst dafür verantwortlich, sich anzuschnallen und muss im Falle eines Verstoßes das Verwarngeld selbst zahlen – egal ob Fahrer:in oder Beifahrer:in. Trotzdem solltest du als Fahrer:in darauf achten, dass alle Insassen angeschnallt sind.

Beförderst du Kinder, bist du als Fahrer:in bist du verpflichtet dafür zu sorgen, dass sie korrekt gesichert sind, sei es durch Gurt oder Kindersitz. Bei einer Kontrolle musst du das Verwarngeld zahlen, wenn die Kinder nicht richtig angeschnallt sind. Die Ausrede „Das Kind hat sich selbst abgeschnallt“ zählt übrigens nicht.

Hunde im Auto richtig sichern

Die Rechtsprechung gibt keine konkreten Vorschriften, wie du deinen Hund im Auto transportieren sollst.

Stattdessen gibt es klare Regeln für Ladungen im Fahrzeug: Diese müssen so gesichert sein, dass sie bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Bewegungen des Autos nicht verrutschen. Daher solltest du auch deinen Hund für die Autofahrt so sichern, dass er nicht durch das Auto geschleudert wird, wenn du einmal plötzlich auf die Bremse treten musst. Auch dein Sichtfeld darf nicht beeinträchtigt und du nicht abgelenkt werden.

So sicherst du deinen Hund am besten:

  • Transportboxen
  • Große Hunde im Kofferraum, ggf. mit Trenngitter
  • Anschnallen mit speziellen Sitzen oder Sicherheitsgurten

Bei Missachtung drohen Bußgelder und möglicherweise Punkte in Flensburg. Die folgende Übersicht zeigt die Details:

VerstoßBußgeldPunkte
Hund nicht ausreichend gesichert30 €
Gefährdung durch Hund60 €
Unfall75 €1

Mitverschulden & Bußgeld: Nicht angeschnallt in einen Unfall verwickelt

Stell dir vor, du bremst ab, und jemand fährt dir hinten auf, sodass du durch den Auffahrunfall in das Auto vor dir geschoben wirst. Dabei verletzt du dich schwer am Knie und verklagst den Fahrer oder die Fahrer:in, welche:r dir zuerst aufgefahren ist, auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Aber weil du nicht angeschnallt warst, trägst du ein Mitverschulden von 30 % an deiner Verletzung. Die Begründung: Deine Verletzungen wären nicht so schwer gewesen, wenn du angeschnallt gewesen wärst. So entschied das Oberlandesgericht München in einem konkreten Fall (Aktenzeichen 10 U 3171/18, 25.10.2019).

Ähnlich urteilte das Oberlandesgericht Rostock (Az.: 5 U 55/17, 25.10.2019) in einem anderen Fall: Eine Frau, die unangeschnallt auf der Rückbank saß, wurde bei einem Unfall schwer verletzt. Obwohl sie nicht am Steuer saß, wurde ihr eine Mitschuld von einem Drittel zugesprochen, weil ihre Verletzungen weniger gravierend gewesen wären, wenn sie angeschnallt gewesen wäre. Die Forderung von 320.000 € Schmerzensgeld und einer monatlichen Rente von 500 € wurde auf 30.000 € reduziert.

Unfälle können nicht nur körperliche, sondern auch rechtliche Folgen haben. Eine Rechtsschutz­versicherung hilft dir, deine Ansprüche durchzusetzen und schützt dich vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten. Sie bietet dir Unterstützung in schwierigen Situationen und sorgt dafür, dass du im Ernstfall nicht allein dastehst. Sicher dich gleich hier bei CLARK ab.

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