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Fahrerflucht & Strafe: Welche Folgen hat die Unfallflucht?

  • Unfallflucht kann teuer werden
  • Besser ist es, wenn du einen Rechtsbeistand hast
  • Lass dir nichts bieten – dank Rechtsschutz­versicherung
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  • Wenn du nach einem Unfall den Unfallort verlässt, ohne deine Personalien zu hinterlassen oder Hilfe zu leisten, begehst du Fahrerflucht und dir drohen deutliche Strafen.
  • Kleinere Schäden (bis zu 600 €) führen meist zu geringeren Strafen wie Bußgeld, während bei Personenschäden oder höheren Sachschäden sogar Freiheitsstrafen möglich sind.
  • Richtiges Verhalten nach einem Unfall: Verlasse niemals den Unfallort, sondern melde den Unfall sofort der Polizei, sichere Beweise und leiste Erste Hilfe bei Personenschäden.
  • Eine Rechtsschutz­versicherung bietet im Ernstfall finanziellen Schutz und unterstützt dich rechtlich bei der Verteidigung gegen Fahrerflucht-Vorwürfe.

Fahrerflucht: Diese Strafen erwarten dich

Fahrerflucht, auch bekannt als Unfallflucht, ist laut Strafgesetzbuch (StGB) eine Verkehrsstraftat (§ 142 StGB). Du begehst Fahrerflucht, wenn du als Fahrer:in nach einem Unfall den Unfallort verlässt, ohne dich um den Schaden zu kümmern oder deine Personalien zu hinterlassen.

Wichtig: Selbst wenn der oder die Unfallbeteiligt:e nicht vor Ort ist und du dir nicht die Mühe machst, ihn oder sie zu informieren, gilt dies als Fahrerflucht. Um die Strafen möglichst gering zu halten, solltest du dich nach einem Unfall sofort bei der Polizei melden.

Wirst du erwischt, kann dies deutliche Folgen haben, etwa in Form von Bußgeld oder Fahrverbot.

Strafen bei Fahrerflucht: Was erwartet dich?

Das genaue Strafmaß für Fahrerflucht hängt von der Schwere des Unfalls beziehungsweise von der Schadenshöhe ab. Während ein Bagatellschaden, wie ein kleiner Kratzer, meist mit einer Geldstrafe geahndet wird, können bei Personenschäden auch Freiheitsstrafen verhängt werden.

Fahrerflucht: Strafen im Überblick

SchadenshöheGeldstrafeFahrverbotPunkte in Flensburg
Bis 600 €gering
601 € bis 1.300 €30 Tagessätze (ca. ein Monatsgehalt)Bis zu 3 Monate Fahrverbot2
ab 1.301 €Mehr als 30 TagessätzeMindestens 6 Monate Führerscheinentzug3

Wann droht eine Freiheitsstrafe?

In bestimmten Fällen kann Fahrerflucht sogar zu einer Freiheitsstrafe führen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn …

  • du nach einem Unfall keine Hilfe geleistet hast (unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB).
  • es zu einem Personenschaden gekommen ist (fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB).
  • es infolge des Unfalls zu einem Todesfall gekommen ist (fahrlässige Tötung § 222 StGB).

Fahrerflucht während der Probezeit: Harte Konsequenzen

In der Probezeit gelten strengere Regeln. Fahrerflucht ist in dieser Zeit ein schwerwiegender Verstoß. Neben Geldstrafen und möglichen Freiheitsstrafen wird deine Probezeit um 2 Jahre verlängert und du musst an einem Aufbauseminar, auch bekannt als Nachschulung, teilnehmen. Zudem drohen dir Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Absicherung ist entscheidend

Fahrerflucht kann ernste Konsequenzen haben – von Geldstrafen über Führerscheinentzug bis hin zu Freiheitsstrafen. Um dich rechtlich abzusichern und auch bei strafrechtlichen Fragen die besten Chancen auf Verteidigung zu haben, ist eine Rechtsschutz­versicherung sinnvoll. Sie übernimmt im Ernstfall die Kosten für Anwält:in und Gericht.

Richtiges Verhalten nach einem Unfall: So vermeidest du Fahrerflucht

Ein Unfall kann jedem passieren, und in solchen Momenten ist es verständlich, dass Panik aufkommt und du am liebsten die Flucht antreten willst. Doch genau dann ist es besonders wichtig, ruhig zu bleiben und richtig zu handeln, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden. Fahrerflucht ist keine Lösung – sie kann nicht nur rechtliche, sondern auch finanzielle und persönliche Folgen haben.

Stattdessen solltest du dich so verhalten:

  1. Unfallort nicht verlassen: Nach einem Unfall musst du unbedingt an Ort und Stelle bleiben. Egal, ob es sich um einen schweren Unfall oder nur um einen kleinen Blechschaden handelt – das Entfernen vom Unfallort ist strafbar.
  2. Unfall melden: Wenn der oder die Geschädigte nicht vor Ort ist, solltest du eine angemessene Wartezeit einhalten (15 bis 60 Minuten, je nach Tageszeit und Unfallort). Kommt die geschädigte Person nicht zum Auto zurück, ruf die Polizei an, melde den Unfall und hinterlasse deine Kontaktdaten gut sichtbar am Fahrzeug.
  3. Beweise sichern: Suche nach Zeug:innen und dokumentiere den Schaden gründlich. Fotos von der Unfallstelle und dem entstandenen Schaden können später bei rechtlichen Auseinandersetzungen wichtig werden.
  4. Erste Hilfe leisten: Bei Unfällen mit Personenschäden bist du verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, ohne dich selbst zu gefährden. Unterlassene Hilfeleistung kann zu hohen Strafen führen.
  5. Keine Zeit zum Warten? Melde den Schaden sofort per Mobiltelefon der Polizei. Besonders bei kleineren Schäden reicht diese sofortige Meldung oft aus.
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Opfer von Unfallflucht geworden: Was jetzt?

Unfallflucht ist auch ein ernstes Thema, wenn du selbst zu deinem Auto zurückkommst und Unfallschäden bemerkst, aber vom Verursacher oder einer Verursacher:in ist weit und breit nichts zu sehen. Wer zahlt dann für die Reparatur des Schadens? Für den Fall einer strafrechtlichen Verfolgung des Falls solltest du unbedingt aktiv werden und alle Details zum Unfall sichern. Wichtig ist, dass du beweisen kannst, dass ein anderes Fahrzeug den Schaden an deinem Wagen verursacht hat.

  • Unfallort dokumentieren: Fotografiere den Unfallort und dein Fahrzeug. Sammle alle möglichen Beweise wie Zeug:innenaussagen und Unfallspuren.
  • Kontakt zur Versicherung aufnehmen: Melde den Schaden sofort bei deiner Versicherung und kläre das weitere Vorgehen. Ein:e unabhängige:r Gutachter:in kann den Schaden prüfen.
  • Rechtsanwält:in einschalten: Ein:e Anwält:in für Verkehrsrecht sorgt dafür, dass alle Schadenspositionen von der Versicherung des Unfallverursachers oder der Unfallverursacherin übernommen werden.

Was tun, wenn der Schaden erst später auffällt? Fotografiere den Schaden, melde ihn bei der Polizei und versuche, den Unfallhergang zu rekonstruieren.

Bleibt der oder die Täter:in unbekannt und du hast eine Vollkasko-KfZ-Versicherung, dann hast du Glück, denn diese wird dir finanziell aushelfen. Dein Schadenfreiheitsrabatt wird dann jedoch zurückgestuft.

Mit einer Verkehrsrechtsschutz­versicherung hast du für solche Situationen einen finanziellen Schutz, denn sie kommt im Rechtsfall für die Kosten für Anwält:innen oder Gutachter:innen auf und bietet dir mit Beratung und Ersteinschätzung die nötige Unterstützung im Ernstfall.

Noch nicht versichert? Dann gleich mal Kosten und Leistungen der Versicherer checken – einfach online mit CLARK.

Ausnahmen und mildernde Umstände bei Fahrerflucht

Es gibt Situationen, in denen das Verlassen des Unfallortes erlaubt ist, etwa wenn du dringend Hilfe für andere Verletzte holen musst und kein Handy dabei hast oder wenn du beispielsweise Gefahrengut von der Unfallstelle entfernen musst.

Wichtig ist, dass du dich in jedem Fall so schnell wie möglich bei der Polizei meldest und den Unfall berichtest. Ein:e Anwält:in kann dir dabei helfen, die Konsequenzen zu mildern und dich rechtlich zu unterstützen.

Wie wird Fahrerflucht beurteilt? Beispiele aus der Rechtsprechung

Die Rechtsprechung zeigt, dass die Konsequenzen bei Fahrerflucht stark von den individuellen Umständen abhängen. Ein Fall, bei dem ein Fahrer sich nach einem Unfall entfernte, aber rechtzeitig zur Polizei ging, wurde anders beurteilt als ein Fall, bei dem die Aufklärungs­maßnahmen unzureichend waren. Das zeigt, wie wichtig es ist, bei einem Vorwurf der Fahrerflucht sofort rechtlichen Beistand zu suchen.

Fall 1: Späte Einsicht und eigene Verletzung

Ein Fahrer hat sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernt und dabei eine Verletzung an der Hand erlitten. Statt direkt die Polizei zu informieren, fuhr er ins Krankenhaus. Erst danach meldete er sich innerhalb der 24-Stunden-Frist bei der Polizei. Aufgrund der zeitlichen und räumlichen Distanz zwischen dem Unfallort und dem Zeitpunkt der Meldung konnte das Gericht keine Fahrerflucht nachweisen (BGH Urteil 4 STR 259/14, 27.08.2014).

Fall 2: Fahrerflucht – oder doch nicht?

Eine Frau rammte bei einem Wendemanöver ein geparktes Auto, dessen Fahrer nicht vor Ort war. Sie hinterließ ihre Kontaktdaten in Plastikfolie am geschädigten Fahrzeug und ließ zusätzlich ihren Ehemann Fotos von der Unfallstelle machen. Das Landgericht Hamburg entschied, dass die Frau nicht vorsätzlich gegen ihre Aufklärungspflicht verstoßen hat, da sie alle möglichen Maßnahmen ergriffen hatte, um den Schaden zu dokumentieren – mehr hätte auch ein Polizist vor Ort nicht tun können (Landgericht Hamburg, Urteil 331 S 71/10, 18.07.2011).

Wann ist laut Gericht es keine Fahrerflucht?

Unfallflucht liegt nur dann vor, wenn die Fahrer:innen den Schaden tatsächlich bemerken. Das zeigen 2 Gerichtsurteile: In Lübeck wurde eine Frau freigesprochen, weil sie den Unfall mit ihrem langen Anhänger nicht wahrgenommen hatte (Landgericht Lübeck Aktenzeichen 4 Qs 164/21). In Wuppertal wurde ein Fahrer ebenfalls freigesprochen, da der Schaden an einem anderen Auto für ihn nicht erkennbar war (Landgericht Wuppertal Az. 25 Qs – 722 Js 660/15-5/15).

Einfach zu behaupten, man habe nichts bemerkt, reicht jedoch oft nicht aus – Gerichte setzen hier häufig Sachverständige ein, um festzustellen, ob ein Unfall bemerkt worden sein müsste.

All diese verschiedenen Fälle zeigen, wie unterschiedlich Gerichte bei Fahrerflucht entscheiden können. Das Urteil hängt oft von den spezifischen Umständen und der Aufklärungsbereitschaft ab. Wenn dir Fahrerflucht vorgeworfen wird, solltest du sofort rechtlichen Beistand suchen, um deine Rechte zu wahren und die bestmögliche Verteidigung sicherzustellen.

Tipp: Im Falle eines Unfalls solltest du sofort anhalten und die notwendigen Schritte zur Schadensregulierung einleiten, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Eine Rechtsschutz­versicherung hilft dir, dich im Ernstfall selbstbewusst für deine Rechte einzusetzen. Versichern lohnt sich also.

Eine Absicherung lohnt sich daher. Mit der CLARK App kannst nicht nur alle deine Versicherungen digital managen. Du hast auch alle Versicherungsinfos unterwegs sofort parat.

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