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Promillegrenze beim Auto: Was gilt & welche Strafen drohen?

  • Bußgeld wegen Alkoholverstoß am Steuer erhalten?
  • Lass den Vorwurf von einem/einer Anwält:in prüfen
  • Bei Konflikt bist du ganz entspannt – dank Rechtsschutz­versicherung
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  • Die 0,5-Promillegrenze gilt für alle Fahrer:innen über 21 Jahren: Solange du unauffällig bleibst und keine Ausfallerscheinungen zeigst, gibt es bei bis zu 0,49 ‰ keine Konsequenzen. Ab 0,5 ‰ drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.
  • Beim ersten Verstoß zahlst du 500 € Bußgeld, beim zweiten 1.000 €, und beim dritten Mal 1.500 €. Hinzu kommen 2 Punkte in Flensburg und Fahrverbote von bis zu 3 Monaten.
  • Für Fahranfänger:innen gilt die 0,0-Promillegrenze. Schon bei geringsten Verstößen drohen Bußgelder, Punkte, Probezeitverlängerung und die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Darf ich mit bis zu 0,5 ‰ Auto fahren?

Bist du raus aus der Probezeit und älter als 21 Jahre, liegt die Promillegrenze in Deutschland bei 0,5 Promille (‰). Ab diesem Promille-Wert darfst du kein Auto mehr fahren, ohne mit Sanktionen und Strafen zu rechnen. Hintergrund ist, dass dadurch Unfälle verhindert werden sollen, um dich und andere zu schützen.

Auch wenn du dich ganz klar und nicht beeinträchtigt fühlst, stellst du eine Gefährdung dar, vor allem wenn du schnell reagieren musst oder die Lichtverhältnisse ungünstig sind.

Die 0,5-Promillegrenze gilt nur, solange du dich unauffällig verhältst. Das bedeutet: Keine Schlangenlinien fahren, keine riskanten Manöver, keine Balanceprobleme – vor allem bei einer Kontrolle wird das getestet. Zeigst du solche Ausfallerscheinungen, spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit, und das zählt dann als Ordnungswidrigkeit.

Bleibst du aber cool und unauffällig und wirst bei einer Verkehrskontrolle mit bis zu 0,49 ‰ erwischt, gibt’s keinen Stress – alles im grünen Bereich.

Aber Achtung: Solltest du in deinem Fahrstil hingegen alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen, kannst du auch schon ab 0,3 ‰ Ärger bekommen. Vor allem, wenn du andere Verkehrsteilnehmer:innen in Gefahr bringst. Bei einem Unfall mit 0,3 ‰ Alkohol im Blut kann dir sogar der Führerschein entzogen werden und im schlimmsten Fall drohen bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe.

Info: Noch bis 2001 lag die Alkoholgrenze bei 0,8 ‰, wurde dann aber heruntergesetzt.

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Autofahren mit 0,5 bis 1,09 ‰: Welche Strafen drohen nun?

Würdest du 500 € für ein Bier bezahlen? Sicherlich nicht. So teuer wird es aber, wenn du mit 0,5 ‰ oder mehr (bis 1,09 ‰) angehalten wirst. Auch wenn du nicht mit einem auffälligen Verhalten angehalten wirst, bist du nicht fahrtüchtig und begehst einen Alkoholverstoß.

Die Strafen richten sich danach, ob du zum ersten Mal ordnungswidrig handelst (Überschreitung der 0,5-Promillegrenze) oder deswegen bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten bist:

  • 1. Verstoß: 500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß: 1000 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß: 1500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot

Gefährdest du unter Alkoholeinfluss den Straßenverkehr, kann deine Fahrerlaubnis entzogen werden (Fahrverbot) und es drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen. Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen im Verhalten wirst du mit Geldstrafen ab 30 Tagessätzen (entspricht einem monatlichen Nettogehalt) sanktioniert, erhältst 3 Punkte und verlierst für mindestens 6 Monate deinen Führerschein.

Baust du einen Unfall unter Alkoholeinfluss, wird’s richtig heftig: Über 45 Tagessätze Geldstrafe, 3 Punkte, mindestens 9 Monate ohne Führerschein und im schlimmsten Fall sogar Freiheitsstrafe.

Beim Fahren unter Alkoholeinfluss greifen gleich 2 Gesetze: die Straßenverkehrsordnung und das Strafgesetz. Für Bußgeldbescheide, Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsstrafen kannst du in jedem Fall Einspruch einlegen. Damit du die besten Chancen hast, solltest du dir Unterstützung von einem Anwalt oder einer Anwältin holen, welche:r sich damit auskennt. Bei den hohen Bußgeldern und Strafen lohnt sich das – und mit einer Verkehrsrechtsschutz­versicherung bist du auch finanziell auf der sicheren Seite.

Warum also das Risiko eingehen? Mit einer Rechtsschutz­versicherung kannst du entspannt bleiben – sie übernimmt die Kosten und sorgt dafür, dass du gut beraten bist.

Fahren im Rausch: mit 1,1 ‰ am Steuer

Ab einem Wert von 1,1 ‰ bist du offiziell absolut fahruntüchtig und wirst damit Straftäter:in, wenn du dennoch Auto fährst. Dein räumliches Sehen ist stark beeinträchtigt, deine Reaktionszeit ist mehr als 50 % geringer, du kannst dich schlechter orientieren und konzentrieren. Außerdem bist du bei dieser Promillezahl auch enthemmt und aggressiver. Genau das, was du nicht sein solltest, wenn du am Steuer sitzt.

Aber was erwartet dich jetzt? Die Strafen hängen stark davon ab, ob du einen Unfall gebaut hast oder nicht.

SanktionenOhne Ausfallerscheinungen und UnfallMit Unfall
Geldstrafe/FreiheitsstrafeMindestens 40 TagessätzeMindestens 50 Tagessätze; Freiheitsstrafe bis 5 Jahre möglich (bei Unfällen mit Personenschaden)
Punkte in Flensburg3 Punkte3 Punkte
FührerscheinentzugMindestens 9 MonateMindestens 12 Monate

Für Wiederholungstäter:innen wird’s richtig eng: Freiheitsstrafen, mit oder ohne Bewährung, sind da fast schon vorprogrammiert. Ab 1,6 ‰ im Blut, bei wiederholten Trunkenheitsfahrten (auch mit weniger Promille) oder regelmäßigem Auffallen unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr, kommst du um die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nicht mehr herum – das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Promillegrenze in der Probezeit: Was gilt für Fahranfänger:innen?

Wenn du noch Fahranfänger:in bist oder unter 21 Jahre alt, gilt für dich ein absolutes Alkoholverbot – also 0,0 ‰. Überschreitest du diesen Wert, gilt das als schwerwiegender Verstoß, und es wird unangenehm.

Was passiert, wenn du als Fahranfänger:in unter Alkoholeinfluss fährst?

  • 250 € Bußgeld
  • 1 Punkt in Flensburg
  • Probezeit wird auf insgesamt 4 Jahre verlängert
  • Teilnahme an einem Aufbauseminar (Nachschulung)

Nach 3 Verstößen gegen die 0,0-Promillegrenze in der Probezeit ist dein Führerschein weg.

Wenn du mit 0,5 ‰ unterwegs bist, zahlst du beim ersten Mal 500 € Bußgeld, bekommst 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.

Beim zweiten Mal sind es schon 1.000 €, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. 

Das dritte Mal? 1.500 € Bußgeld, 2 Punkte und erneut 3 Monate Fahrverbot.

Gefährdest du den Verkehr und hast 0,3 ‰ Alkohol im Blut, drohen dir Geld- oder sogar Freiheitsstrafen – und dein Führerschein wird entzogen. Das gilt übrigens auch, wenn du mehr als 1,09 ‰ im Blut hast, selbst ohne Gefährdung.

Eine Hilfestellung: Wann erreichst du welchen Promillewert?

Du willst auf 1 oder 2 Bier nicht verzichten, aber auch keine Strafen kassieren? Dann solltest du wissen: Nach etwa einem Liter Bier kannst du schon über 0,5 ‰ liegen.

Als grobe Orientierung* haben wir dir verschiedene Getränke und Mengen aufgelistet. Aber Achtung: Die Werte schwanken stark – je nach Verfassung, Größe, Gewicht, Gesundheit und wie dein Tag bisher so lief. Also, lieber weniger trinken oder gleich gar nichts – dann bist du sicher unterwegs.

Bier, 0,5 Liter, 5 Vol. %

  • 1 Bier: 0,32 ‰
  • 2 Biere: 0,65 ‰
  • 4 Biere: 1,29 ‰

Weißwein, 0,2 Liter, 11 Vol. %

  • 1 Glas Wein: 0,28 ‰
  • 2 Gläser: 0,57 ‰
  • 4 Gläser: 1,14 ‰

Gin Tonic, 0,3 Liter, 7,6 Vol. %

  • 1 Glas: 0,29 ‰
  • 2 Gläser: 0,59 ‰
  • 4 Gläser: 1,18 ‰

Sekt, 0,2 Liter, 12 Vol. %

1 Glas: 0,31 ‰

2 Gläser: 0,62 ‰

4 Gläser: 1,24 ‰

*Orientierungshilfe: Mann, 35 Jahre, 180 cm, 85 kg,
https://www.bussgeldkatalog.org/promillerechner/

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