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Das Wichtigste in Kürze
Diese Seite im Überblick
Grundsicherung – das sind die Hintergründe
Wer von Armut bedroht ist, hat in Deutschland in der Regel Anspruch auf eine Grundsicherung. Diese Leistung des Sozialstaats gibt es in 3 Fällen. Wenn du:
- erwerbsfähig bist und kein Arbeitslosengeld I beziehst, kannst du die Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen (Bürgergeld).
- Rentner:in bist und deine Rente nicht zum Leben reicht, hast du gegebenenfalls Anspruch auf Grundsicherung im Alter.
- so schwer und dauerhaft erkrankt bist, dass du kaum noch arbeiten kannst, erhältst du Grundsicherung bei Erwerbsminderung.
Eine Art Bürgergeld für Senioren
Expert:innen gehen davon aus, dass künftig mehr Menschen als heute von Altersarmut betroffen sein werden. Besonders hoch ist das Risiko für Eltern, die lange in Teilzeit arbeiten, für Selbstständige in prekären Berufen und für Geringverdienende in Vollzeit.
Dazu zählen Arbeitnehmer:innen, die weniger als rund 2.200 € brutto verdienen. Laut Statistischem Bundesamt betrifft das etwa jede:n 5. Arbeitnehmer:in in Deutschland.
Das Problem der Geringverdienenden: Sie zahlen so wenige Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung, dass ihre Rente nicht ausreichen wird, um über die Runden zu kommen.
Grundrente soll Problem lösen
Du hast seit 2021 Anspruch auf eine Grundrente, wenn du mindestens 33 Beitragsjahre in der Rentenversicherung verbuchen kannst. Sie bessert die gesetzliche Rente bis zu einem bestimmten Betrag auf. Wer nicht auf die geforderten Beitragsjahre kommt, muss als Rentner:in beim Sozialamt Grundsicherung beantragen. Diese Sozialleistung entspricht in ihrer Höhe in etwa dem Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Bürgergeld.
Die Grundrente für langjährig Versicherte ist nicht Gegenstand dieses Artikels. Mehr erfährst du beispielsweise beim Bundesarbeitsministerium.
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Ein oft unterschätztes Risiko – die Rentenlücke in Deutschland. Mit der gesetzlichen Altersrente wirst du deinen Lebensstandard im Rentenalter nicht halten können. Sicher dich ab und schließ deine Rentenlücke.
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Angebot erhaltenSozialleistung bei Erwerbsminderung
Manche Menschen erkranken vor Erreichen des Rentenalters so schwer, dass sie auf absehbare Zeit nicht mehr arbeiten können. Um in dieser Situation Grundsicherung zu erhalten, muss bei dir eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegen. Das ist der Fall, wenn du in keinem Beruf mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten kannst.
Das gilt fürs Riestern bei Erwerbsminderung
Eine schwere Krankheit kann jede:n von uns treffen und das Berufsleben jäh beenden. Zu den vielen Fragen, die sich dann stellen, gehört: Was wird aus meinem Riester-Vertrag, wenn ich Sozialleistungen beantrage?
Die wichtigste Botschaft: Verzichte nicht voreilig auf deine Altersvorsorge und die damit verbundenen staatlichen Zulagen.
Das Sozialamt verlangt nicht von dir, dass du den Riester-Vertrag kündigst. Die Grundsicherung bei Erwerbsminderung steht der privaten Altersvorsorge nicht im Wege. Du darfst deinen Riester-Vertrag weiterhin bedienen. Die Beiträge – egal ob zur klassischen Riester-Rente oder zu einem Wohn-Riester – gelten nicht als anrechenbares Vermögen. Das gilt auch für das bereits angesparte Kapital inklusive der erhaltenen Zulagen.
Zusammenfassung
- Rentner:innen, denen trotz jahrelanger Beitragszahlung eine sehr geringe Rente zusteht, haben eventuell Anspruch auf die Grundrente.
- Die Grundsicherung im Alter kommt infrage, falls die Bedingungen für die Grundrente nicht erfüllt sind.
- Wenn du die Grundsicherung bei Erwerbsminderung bekommst, kannst du trotzdem weiterhin in deinen Riester-Vertrag sparen.
Private Zusatzrente bei Grundsicherung im Alter
Viele Arbeitnehmer:innen werden in Zukunft nicht mehr ausschließlich von der (gesetzlichen) Rente leben können, wenn sie aus dem Berufsleben ausscheiden. Deshalb bietet der Staat allen, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, Förderung bei der zusätzlichen privaten Vorsorge an.
Das Modell ist als Riester-Rente bekannt. Es funktioniert so: Sparer:innen überweisen einen Mindestbeitrag und erhalten dafür jedes Jahr Zulagen:
- die Grundzulage von 175 €
- die Kinderzulage von 185 € für jedes Kind, das bis 2007 geboren wurde und für das noch Kindergeld fließt
- die Kinderzulage von 300 € für jedes ab 2008 geborene Kind
Neben den Zulagen sind Vorteile bei der Einkommenssteuer möglich.
Freibetrag sichert Auszahlung
Lange hatte das Riester-System einen gravierenden Schönheitsfehler: Rentner:innen, die auf Sozialhilfe angewiesen waren, hatten nichts von ihren Riester-Bezügen, denn dieses Einkommen wurde von der staatlichen Unterstützung abgezogen.
Für viele Geringverdienenden bedeutete diese Praxis, dass sich die Vorsorge kaum lohnte. 2018 reagierte der Gesetzgeber. Er verabschiedete das Betriebsrentenstärkungsgesetz und führte im Sozialgesetzbuch einen Freibetrag für die freiwillige Altersvorsorge ein (SGB XII).
Maximaler und individueller Freibetrag – so unterscheiden sie sich
Der Freibetrag für Einkommen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge liegt monatlich zwischen 100 und 281,50 € (Stand: 2024). Die 100 € sind der Sockelbetrag, der allen zusteht. Der Maximalbetrag von 281,50 € leitet sich vom Regelsatz der Grundsicherung ab.
Dieser Satz steigt mit den Jahren, sodass es immer wieder einen neuen Freibetrag für private Renten gibt. Im Jahr 2024 beträgt der Regelsatz 563 €, der Freibetrag ist auf 50 % davon gedeckelt, also auf 281,50 €.
Die Angabe „zwischen 100 und 281,50 €“ deutet bereits an, dass der Freibetrag auf Einkommen aus einer Riester-Rente nicht für alle gleich ausfällt. Individuell errechnet er sich wie folgt:
- Das Sozialamt ermittelt die Summe aller Alterseinkünfte, die auf privater Vorsorge beruhen, also ausdrücklich ohne die gesetzliche Rente.
- Für diese Summe gilt grundsätzlich der Sockelfreibetrag von 100 €. Liegt die Riester-Rente darunter, hat sie also keinen Einfluss auf die Höhe der Sozialhilfe.
- Von jedem Euro, der über 100 € hinausgeht, bleiben 30 % anrechnungsfrei.
- Jeder Euro, der über den Maximalbetrag von 281,50 € hinausgeht, wird auf die Grundsicherung angerechnet (Stand: 2024).
Beispiel: Eine Person, die 2024 eine Bruttorente von705 € bezieht, bekommt den maximalen Freibetrag.
Für diese Renten gilt der Freibetrag
Der Freibetrag für Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge ist im Betriebsrentenstärkungsgesetz verankert. Anders als der Name vermuten lässt, beschränkt sich die Regelung aber nicht auf Betriebsrenten. Wer heute wenig verdient und deshalb später auf Sozialhilfe angewiesen sein könnte, darf die Beträge auch für andere Renten geltend machen.
Auf der Website des Bundesarbeitsministeriums steht dazu : „Damit sich die betriebliche Altersversorgung (und auch sonstiges Sparen für eine Zusatzrente) am Ende auch für Geringverdiener wirklich auszahlt, wird künftig die Anrechnung von Zusatzrenten auf die Grundsicherung im Alter begrenzt. Damit wird sichergestellt, dass sich zusätzliches Sparen am Ende des Erwerbslebens auch für Geringverdiener immer lohnt.“
Unter „sonstiges Sparen für eine Zusatzrente“ fallen:
- die Riester-Rente, die im Kern für die Beitragszahler der Deutschen Rentenversicherung gedacht ist,
- die Rürup-Rente, auf die überwiegend Selbstständige und Freiberufler:innen sparen, und
- freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Beispielrechnung: zusätzliche Altersrente bei Grundsicherung
De facto bedeutet diese Regelung: Du kannst dich auf die Zahlungen aus deinem Riester-Vertrag auch verlassen, falls du im Alter auf Sozialhilfe angewiesen sein solltest.
Dazu ein Rechenbeispiel: Ottilie Fischer hat als Kassiererin gearbeitet. Die Rente der geschiedenen Mutter und Großmutter beträgt 620 € netto. Aus ihrem Riester-Vertrag stehen ihr monatlich 94 € zu. In Summe verfügt Ottilie also über ein Einkommen von 714 €. Für Ottilies knapp 50 m² große Wohnung in Berlin-Hellersdorf werden monatlich 576 € Warmmiete fällig. Klar, dass Ottilie Fischer mit den verbleibenden 138 € nie und nimmer über die Runden käme. Sie beantragt deshalb Grundsicherung im Alter.
Das Sozialamt akzeptiert die Miete als angemessene Kosten, verzichtet also darauf, dass Ottilie umzieht: Angesichts der stadtweit gestiegenen Mietpreise wäre ein Wohnungswechsel unsinnig. Vermögen besitzt die ehemalige Kassiererin kaum. Die 4.200 € auf dem Sparbuch tastet das Amt nicht an. Als Bedarf gelten demzufolge der volle Regelsatz für Alleinstehende von 563 € (Stand 2024) und die Warmmiete. Insgesamt sind das 1.139 € monatlich.
Abzüglich der gesetzlichen Rente von 620 € beträgt die Unterstützung für Ottilie Fischer 519 €. Die private Rente aus dem Riester-Vertrag wirkt sich nicht auf diese Summe aus, denn die 94 € liegen unter dem Sockelfreibetrag von 100 €. Unterm Strich verfügt Ottilie Fischer also über 613 € für Lebensmittel, Kleidung und so weiter.
Riester-Förderung im Zweifel mitnehmen
Manche Ratgeber im Internet bezeichnen eine zusätzliche Altersrente aus einem Riester-Vertrag verächtlich als Taschengeld. Es stimmt, dass andere Formen der privaten Altersvorsorge höhere Renditen erzielen.
Aber man sollte sich vor Augen führen: Im obigen Beispiel macht die Riester-Rente ein Sechstel des Geldes aus, das der Empfängerin von Alterssozialhilfe im Monat zum Leben bleibt. Und Riestern geht schon ab 5 € Eigenbeitrag im Monat. Für diesen niedrigen Betrag können sich Riester-Sparer:innen mit sehr niedrigem Einkommen die staatliche Förderung sichern.
Weitere Freibeträge möglich
Rentner:innen, die neben der (gesetzlichen) Rente auf soziale Leistungen angewiesen sind, dürfen Einkommen in bestimmter Höhe behalten. Das gilt für betriebliche Renten und die Riester-Rente.
Wer im Ruhestand einer Tätigkeit nachgeht, muss aber ebenfalls nicht fürchten, dafür vom Sozialamt bestraft zu werden. Senior:innen mit Grundsicherung dürfen 30 % ihres Einkommens aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Tätigkeit behalten. Für ehrenamtliche Tätigkeiten bleiben 200 € abzugsfrei.
Zusammenfassung
- Riester-Sparer:innen können sich auf Freibeträge verlassen, falls sie im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind.
- 100 € der Riester-Rente fließen stets ohne Abzüge.
- Übersteigende Beträge werden je nach Höhe teilweise oder ganz angerechnet.
Eine Riester-Rente abschließen
Eine private Altersvorsorge abzuschließen ist ein wichtiger Step zur finanziellen Absicherung und Unabhängigkeit im Alter, den du gar nicht früh in Wege leiten kannst. Dafür brauchst du nicht einmal viel Geld. Eine Riester-Rente erhältst du schon ab 5 € im Monat.
Ob die Riester-Rente optimal für dich ist oder ob es besser geht – das hängt im Wesentlichen von deiner Lebenssituation ab. Sprich deshalb mit Profis zum Thema Altersvorsorge. Sie haben den Überblick über die Möglichkeiten, die dir der Markt bietet. Beratung findest du gleich hier bei CLARK. Unsere CLARK Expert:innen helfen dir, deinen Weg durch den Vorsorge-Dschungel zu bahnen. Sie sprechen mit dir über deine Finanzen, ermitteln deinen Bedarf und finden für dich das Angebot, das am besten zu dir passt.
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