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Günstigerprüfung

Riester-Rente: Das Finanzamt entscheidet zu deinen Gunsten

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  • In einer Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt, welche Riester-Förderung vorteilhaft für dich ist: die Zulagen von Staat zu deiner Alters­vorsorge oder die Steuerermäßigung durch den Sonderabgabenabzug.
  • Diese Prüfung nimmt das Finanzamt von selbst vor, wenn deine Steuererklärung vorliegt. Du musst nichts beantragen.
  • Die Günstigerprüfung fällt immer zu deinem Vorteil aus.

So funktioniert die Günstigerprüfung

im Steuerrecht

Der Begriff Günstigerprüfung bezeichnet eine der Aufgaben des Finanzamts: Stehen dir als Steuerzahler:in in einem Bereich 2 Optionen zur Auswahl, muss das Finanzamt die jeweils günstigere Variante zugrunde legen. Ja, diese Erklärung schreit nach Beispielen – hier sind sie:

Die Günstigerprüfung kommt beispielsweise Eltern zugute. Anhand der Steuererklärung ergibt sich, ob Kindergeld die beste Unterstützung darstellt. Alternativ können steuerpflichtige Eltern statt Kindergeld den Kinderfreibetrag beanspruchen. 

Zielgruppe der GünstigerprüfungVariante 1Variante 2
ElternKindergeldKinderfreibetrag
Berufspendler:inEntfernungspauschaleAnsetzen tatsächlicher Kosten
Anleger:inAbgeltungssteuer auf Kapitalertragindividueller Steuersatz
Riester-Sparer:inAltersvorsorgezulageSonderausgabenabzug

beim Riestern

Die Steuerbehörde errechnet zunächst, wie viel Einkommensteuer du bei der Riester-Rente mit und ohne Sonderausgabenabzug zahlen müsstest. Aus der Differenz dieser beiden Beträge geht hervor, welche Fördervariante besser für dich ist.

  1. Ist die Differenz höher als die gesetzlichen Riester-Zulagen, steht dir ein Sonderausgabenabzug zu, also ein Steuervorteil. Die Zulagen werden mit deiner Steuerrückerstattung verrechnet, also abgezogen, der Rest wird dir ausbezahlt (§ 10a EStG).
  2. Liegt die Differenz unter der Höhe der Riester-Zulagen, würde sich kein Steuervorteil durch die Riester-Rente ergeben. Im Gegenteil, eigentlich würdest du weniger bekommen als mit den Zulagen. Die Günstigerprüfung entscheidet dann zugunsten der Zulagen zu deiner Altersvorsorge (§§ 79 ff. EStG).

Zusammenfassung

  • Günstigerprüfungen werden vom Finanzamt durchgeführt. Die Finanzverwaltung muss die für den oder die Steuerpflichtige:n jeweils günstigere Variante wählen.
  • Bei der Riester-Rente entscheidet die Günstigerprüfung darüber, ob Riester-Sparer:innen eine Steuerrückerstattung erhalten abzüglich der gewährten Zulagen.
  • Ergibt die Günstigerprüfung, dass du die Steuerzahlung, die du zurückbekommen würdest, geringer ist als die Zulagen, dann erhältst du die vollen Zulagen ausgezahlt – also die Option, die dir mehr Geld einbringt.

Zulage oder Steuern: Das geschieht beim Riestern

Wenn die Zulagen günstiger sind

Für die meisten Riester-Sparer:innen sind die staatlichen Zulagen die bessere Variante, um die Rente zu fördern. Im Anschluss an die Günstigerprüfung bekommst du,

  • die Grundzulage von 175 €, wenn du im Vorjahr den Mindestbeitrag in deinen Riester-Vertrag einzahlt hast
  • die Kinderzulage von 185 € für jedes Kind, das bis 2007 geboren wurde
  • die Kinderzulage von 300 € für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde
  • den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 € (nur für Antragsteller bis 25 Jahre)
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Wenn der Sonderausgabenabzug günstiger ist

Möglicherweise geht aus der Günstigerprüfung hervor, dass dir ein Sonderausgabenabzug für die Rente mehr nützt als die Zulagen. Dann addiert das Finanzamt deine Beiträge mit den potenziellen staatlichen Zulagen. Die Summe ziehen die Steuerexperten von deinem steuerpflichtigen Einkommen ab. Das verringert deine Steuerlast. Der Sonderausgabenabzug ist allerdings gedeckelt. Der Höchstbetrag der steuerlichen Förderung liegt bei 2.100 € pro Jahr – inklusive Zulagen. Zwar darfst du über diesen Höchstbetrag hinausgehen, das heißt du kannst gern mehr in deinen Riester-Vertrag einzahlen. Steuerlich absetzbar ist dieses zusätzliche Geld aber nicht.

Vom Abzug bei den Sonderausgaben profitieren in der Regel gutverdienende Singles ohne Kinder.

Das gilt in der Ehe

Du bist verheiratet und auch dein:e Partner:in spart für die Riester-Rente? Dann nimmt der Fiskus separate Günstigerprüfungen vor. Deshalb ist es beispielsweise möglich, dass du die Zulagen zur Rente bekommst, während deine bessere Hälfte vom Sonderausgabenabzug profitiert.

Zusammenfassung

  • In den meisten Fällen der Günstigerprüfung sind die staatlichen Zulagen für die Riester-Sparer:innen die bessere Wahl.
  • Ergibt die Günstigerprüfung, dass für dich der Sonderabgabenabzug finanziell den größeren Vorteil bringt, kannst du zusätzlich zu den Zulagen maximal 2.100 € pro Jahr von deiner Steuer absetzen.
  • Bei Ehepaaren, die beide einen Riester-Vertrag besparen, nimmt das Finanzamt die Günstigerprüfung individuell für jede Person separat vor.

So erreichst du das Optimum beim Riestern 

Riestern darf, wer Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung zahlt, überwiegend also Arbeitnehmer:innen. Darüber hinaus musst du ein paar Bedingungen erfüllen, um die Förderung optimal zu nutzen. Was explizit nicht von dir erwartet wird, ist ein Antrag auf Günstigerprüfung. Das Finanzamt checkt die Ansprüche automatisch und spricht dir jene Förderung zu, die dir die höchste Rendite einbringt.

Mindestbeitrag entrichten

Um die optimale Riester-Förderung beanspruchen zu können, musst du mindestens 4 % deines letzten Jahresbruttoeinkommens in die Riester-Rente einzahlen. Denke aslo daran, einen Zahlbetrag anzupassen, wenn sich dein Gehalt verändert hat. Mehr als 2.100 € (inklusive Zulagen) brauchst du nicht zu zahlen, denn bis zu dieser Grenze kannst du deinen Beitrag von der Steuer absetzen. 

Steuererklärung gewissenhaft ausfüllen und abgeben

Das Finanzamt benötigt deine Steuererklärung, um die Günstigerpürfung vorzunehmen. Deine Frist endet jeweils am 31. Juli. Achte darauf, das richtige Formular zu verwenden. Für Riester brauchst du die Anlage Altersvorsorgebeiträge (AV). Anhand der Anlage AV entscheiden die Beamt:innen in der Steuerbehörde zwischen Altersvorsorgezulagen und Sonderausgabenabzug.

Viele Steuerzahler:innen verwechseln die Anlage AV mit der Anlage Vorsorgeaufwand. Letztere füllst du aus, um deine Alters­vorsorge jenseits der Riester-Rente steuerlich geltend zu machen. Insbesondere der Formularabschnitt „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ verleitet so manchen dazu, die Riester-Rente an der falschen Stelle anzusetzen. Diese Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand sind beispielsweise der Arbeitslosen-, Unfall- und Haftpflicht­versicherung vorbehalten.

Was dich sonst noch interessieren könnte

Im Gegensatz zu Riester-Sparer:innen müssen Anleger:innen einen Antrag stellen, um eine Günstigerprüfung anzustoßen. Das Finanzamt ermittelt dann, auf welche Weise der Kapitalertrag steuerlich behandelt wird. Ein Antrag lohnt sich für Anleger:innen, wenn der Steuersatz unter 25 % liegt und damit unter dem Abgeltungssteuersatz. Außerdem sollten die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag übersteigen (1.000 € bei Singles, 2.000 € bei Paaren, Stand 2024). 

Zusammenfassung

  • Um die optimale Riester-Förderung zu erhalten, musst du in die gesetzliche Renten­versicherung einzahlen und 4 % deines Bruttojahreseinkommens aus dem Vorjahr in deinen Riester-Vertrag einzahlen.
  • Der maximale Betrag, den du in deine Riester-Rente einzahlen solltest, liegt bei 2.100 € pro Jahr inklusive Zulagen. Du kannst auch mehr zahlen, das ist aber nicht zu empfehlen, weil du nur diesen Maximalbetrag steuerlich geltend machen kannst.
  • Die Günstigerprüfung vom Finanzamt musst du bei Riester nicht beantragen. Hier wird das Amt automatisch aktiv und rechnet für dich aus, ob du eher von den Zulagen oder von der Steuererleichterung profitierst.
  • Aufgepasst beim Ausfüllen der Steuererklärung: Die Angaben zu den Riester-Beiträgen trägst du in das Formular AV (Altersvorsorgebeiträge) ein.

Nächste Schritte

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