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Riester-Rente: förderfähige Personengruppen
Wer ist förderfähig im Rahmen der Riester-Rente?
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Das Wichtigste in Kürze
Diese Seite im Überblick
Worin die Riester-Förderung besteht
Einen Riester-Vertrag darf jede Person schließen, die in Deutschland lebt. Allerdings lohnt sich das in der Regel nur für Personengruppen, die auch die staatliche Förderung erhalten. Diese besteht aus Zulagen und Steuervorteilen.
Staatliche Zulagen im Rahmen von Riester
Die Zulagen setzen sich aus einer jährlichen Grundzulage von 175 € und Kinderzulagen zusammen.
Zulagen für Kinder gibt es, solange noch Kindergeld fließt. Die Höhe hängt vom Geburtsjahr ab: Entweder gibt es 185 € oder 300 € Kinderzulage.
Steuerliche Aspekte der geförderten Altersvorsorge
Die Beiträge zur Riester-Rente sind bis zu einer bestimmten Höhe von der Einkommenssteuer befreit. Riester-Versicherte können dank Altersvorsorge also Steuern sparen. Das gilt zumindest in der Ansparphase.
Im Ruhestand fallen im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung Abgaben an. Der Vorteil der nachgelagerten Besteuerung besteht darin, dass der Steuersatz im Alter niedriger ist als im Erwerbsleben.
Weshalb sich die Riester-Rente auch für Gutverdienende lohnt
Wenn du mehr als 60.000 € brutto im Jahr verdienst, giltst du als Gutverdienende:r.
Auf deinen Status als zulageberechtigte Person hat das zwar keinen Einfluss: Auch die Altersvorsorge von Menschen mit überdurchschnittlichem Einkommen wird gefördert, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Aber womöglich wird dir eine Zulage von 175 € im Jahr eher ein Schulterzucken entlocken.
Interessant wird die staatliche Förderung für dich wegen der Steuervorteile. Jeder Sparer darf bis zu 2.100 € im Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Die Zulagen sind in dieser Summe allerdings bereits mitgerechnet.
Welche Riester-Produkte gefördert werden
Der Staat schreibt dir bei beim Riester-Sparen nicht vor, mit welchem Tarif du deine künftige Rente aufbesserst. Die Zulagen und Steuervorteile bekommst du gleichermaßen für die klassische Riester-Rentenversicherung wie für den Wohn-Riester oder einen Riester-Fondssparplan.
Bist du dir unsicher, welche Form der Riester-Rente zu dir passt, lass dich unabhängig beraten. CLARK steht dir gerne zur Verfügung.
Zusammenfassung
- Personen, die als förderfähig gelten, bekommen Zulagen und Steuervorteile.
- Wegen der Steuervorteile profitieren auch Gutverdienende.
- Gefördert wird neben der klassischen Riester-Rente beispielsweise auch der Wohn-Riester.
Wer Anspruch auf Zulagen erheben kann
Riester ist an die gesetzliche Rentenversicherung geknüpft. Wer von seinem Einkommen Pflichtbeiträge entrichtet, gilt als unmittelbar förderfähig. In erster Linie profitieren von Riester also Angestellte, Auszubildende sowie Mütter und Väter in Elternzeit.
Daneben können Mitglieder der folgenden Personengruppen die staatlich geförderte private Altersvorsorge betreiben.
Geringfügig Beschäftigte
Wenn du einen Minijob (538 € Job) annimmst, also geringfügig beschäftigt bist, zahlst du automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Möchtest du nicht rentenversicherungspflichtig bleiben, darfst du dich befreien lassen. Wir raten aber davon ab. Die Beiträge zur gesetzlichen Rente sind wichtig für dein späteres Leben.
Als pflichtversicherte:r Geringverdiener:in genießt du außerdem einen großen Vorteil: Du kannst die volle Riester-Förderung beanspruchen, obwohl du nur sehr geringe Beiträge einzahlen musst.
Der Staat schießt die Grundzulage und eventuelle Kinderzulagen zu deiner Altersvorsorge hinzu, wenn du den Mindestbeitrag entrichtest. Ziehst du ein kindergeldberechtigtes Kind groß, fällt dein Anspruch auf Riester-Förderung wahrscheinlich schon höher aus als dieser Beitrag.
Beamt:innen, Soldat:innen und Richter:innen
Die geförderte Altersvorsorge steht auch Besoldungsempfängern zu. Als Beamter oder Beamtin beispielsweise kannst du dir die Riester-Zulagen sichern, wenn du gegenüber dem Versicherer deinen Beamtenstatus offenlegst. Außerdem musst du einem Datenaustausch zwischen deinem Arbeitgeber und der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zustimmen.
Manche Selbstständige
Die meisten Freiberufler:innen gehören nicht zu den förderberechtigten Personen der Riester-Rentenversicherung. Eine Ausnahme bilden all jene Publizist:innen, Künstler:innen und Grafikdesigner:innen, die in der Künstlersozialkasse versichert sind. Auch andere Selbstständige wie zum Beispiel Handwerker:innen sowie viele Landwirte und Landwirtinnen können ihren Riester-Vertrag fördern lassen.
Beziehende von Arbeitslosengeld I
Bist du von Arbeitslosigkeit betroffen und beziehst Arbeitslosengeld I, gehörst du weiterhin zum geförderten Personenkreis der staatlich geförderten Altersvorsorge, denn auch Arbeitssuchende sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Keine Sorge: Unter Umständen übernimmt die Arbeitsagentur sämtliche Beiträge, wenn du arbeitssuchend wirst.
Auf keinen Fall solltest du deine Riester-Rente kündigen, um mit den Beiträgen die durch die Arbeitslosigkeit entstehenden finanziellen Löcher zu stopfen. Erstens brauchst du deine Altersvorsorge noch, und zweitens gilt die vorzeitige Entnahme deines Kapitals als schädliche Verwendung von Fördergeld. Das Finanzamt fordert die staatlichen Zulagen zurück und eventuell musst du Steuern nachzahlen.
Bürgergeld-Beziehende
Auch Beziehende von Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) fallen nicht aus der Förderung heraus, nur weil sie längere Zeit arbeitslos sind. Darüber hinaus bleibt das Kapital der Riester-Rente bei Arbeitslosigkeit sicher: Das Riester-Sparen wird nicht bestraft, indem das Amt auf die eingezahlten Beiträge zugreift.
Bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung
Arbeitnehmer:innen bekommen unter Umständen eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn sie wegen einer schweren Erkrankung in keinem Beruf mehr länger als 3 Stunden täglich arbeiten können.
Ein eventuell vorhandener Riester-Vertrag darf in diesem Fall dennoch zusätzlich bespart werden. Das Riester-Kapital zählt nicht zum anrechenbaren Vermögen und die Beiträge zur Altersvorsorge bezuschusst der Staat weiterhin mit Zulagen.
Manche Studierende
Studenten und Studentinnen gehören in der Regel nicht zu den Personengruppen, denen der Staat das Angebot einer geförderten Altersvorsorge macht. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Wenn du im aktuellen Jahr auch nur für ein paar Tage pflichtversichert warst, bekommst du im nächsten Jahr die vollen Zulagen zu deinem Riester-Vertrag.
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Angebot erhaltenRiester indirekt: Regelung für Ehepartner:innen
Sind unmittelbar förderfähige Personen verheiratet, kann sich für den oder die Ehepartner:in eine mittelbare Förderung ergeben. Dazu muss der bzw. die Ehepartner:in oder der bzw. die eingetragene:r Lebenspartner:in, welche:r nicht unmittelbar selbst förderfähig ist, einen eigenen Riester-Vertrag abschließen.
Altersarmut ist ein reales Risiko. Um im Alter nicht jede Münze dreimal umdrehen zu müssen, solltest du deine Rente freiwillig mit privater Altersvorsorge ergänzen. Welches Angebot sich für dich eignet, besprichst du am besten mit erfahrenen Versicherungs-Profis. Warum nicht gleich mit unserem Team von CLARK? Wir freuen und auf deinen Anruf.
Zusammenfassung
- Die Riester-Rente ist in erster Linie für die gesetzlich Rentenversicherungspflichtigen gedacht.
- Beamt:innen in der Beamtenversorgung dürfen ebenfalls Riester-Zulagen beantragen.
- Selbstständige in der KSK, Beziehende von ALG I und II oder einer Erwerbsminderungsrente, unter Umständen Studierende und Partner:innen von direkt Förderfähigen können ebenfalls gefördert riestern.
Nächste Schritte
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