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Riester-Rente & Steuer
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Das Wichtigste in Kürze
Diese Seite im Überblick
Steuerliche Behandlung der Riester-Beiträge
Viele Verbraucher:innen schließen die Riester-Rente ab, weil sie staatliche Zulagen zu den eingezahlten Beiträgen erwarten dürfen. Die geförderte Altersvorsorge ist aber auch wegen ihrer Steuervorteile attraktiv.
Falls du ein relativ hohes Einkommen beziehst und keine Kinder großziehst, profitierst du sogar eher vom Sonderausgabenabzug als von den Zulagen. Ob das so ist, findet das Finanzamt in einer Günstigerprüfung heraus.
Voraussetzungen für die steuerlichen Vorteile
Wenn du einen Riester-Vertrag abschließt, kannst du mit Zulagen sowie Vorteilen bei der Einkommensteuer rechnen. Dazu musst du erstens förderfähig sein und zweitens ausreichend Beiträge zahlen. Wie hoch diese liegen, hängt in erster Linie von deinem Einkommen ab.
Ohne Steuererklärung keine Steuervorteile
Vertragstreue genügt allerdings noch nicht für eine Förderung in vollem Umfang. Du musst auch eine Steuererklärung abgeben, wenn du mit einer privaten Rentenversicherung Steuern sparen möchtest.
Vor allem Arbeitnehmer:innen mit einer festen Anstellung, also ausgerechnet die Kernzielgruppe der Riester-Rente, schenken dem Staat zusammengerechnet jedes Jahr etliche Millionen Euro: Sie verzichten auf die Steuererklärung und damit automatisch auf Erstattungen bei der Einkommensteuer.
Im Unterschied zu beispielsweise Selbstständigen bleibt es Angestellten freigestellt, ob sie eine Steuererklärung abgeben. Solange sie ihr Einkommen ausschließlich aus ihrer Anstellung beziehen, wird das Finanzamt sie auch nie dazu auffordern. Das gilt für alleinstehende Arbeitnehmende der Steuerklasse 1 ebenso wie für Verheiratete der Steuerklasse 4.
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Angebot erhaltenWo wird die Riester-Rente in der Steuererklärung eintragen?
Die Beiträge zu Riester dienen der Vorsorge. Dafür gibt es in der Einkommenssteuererklärung ein separates Formular namens „Anlage Vorsorgeaufwand“, kurz Anlage AV. Dieses Formular verwendest du ausschließlich für „Angaben zur steuerlichen Förderung von Altersvorsorgebeiträgen (sog. Riester-Verträge)“.
Mit Abgabe der Anlage AV beantragst du automatisch einen Sonderausgabenabzug. Voraussetzung ist lediglich, dass dein Versicherer die Daten deines Riester-Vertrags an die Finanzverwaltung übermittelt hat.
Wenn du verheiratet oder verpartnert bist, verwendet ihr für den Sonderausgabenabzug eine gemeinsame Anlage AV. Es gibt im Formular für jede Person jeweils eigene Felder. In Zeile 4 tragt ihr euch als Person A und B ein. Achtet danach darauf, für eure Angaben jeweils die richtigen Spalten für A und B zu verwenden.
Wie viel Beitrag du absetzen darfst
Grundsätzlich ist es eine gute Idee, möglichst viel fürs Alter zurückzulegen. Die Riester-Rente kann dabei unterstützen, muss aber nicht das einzige Instrument der privaten Altersvorsorge bleiben.
Steuerlich lohnt es sich beispielsweise nicht, einen hohen vierstelligen Betrag in ein Riester-Produkt einzuzahlen. Denn bei 2.100 € ist Schluss mit geförderten Beiträgen. Zahlungen, die darüber hinausgehen, bekommst du später zwar mit deiner Riester-Rente ausgezahlt. Zu einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug berechtigten sie aber nicht.
Bei Steuerersparnis werden Zulagen abgezogen
Die Riester-Rente bringt dir für die Steuer zunächst einen rechnerischen Vorteil, der von deinen Beiträgen und deinem Einkommenssteuersatz abhängt. Die Rückerstattung liegt jedoch immer unter dem errechneten Steuervorteil, denn die Steuerersparnis wird mit der Grundzulage und eventuellen Kinderzulagen verrechnet. Du erhältst nur den Steuervorteil, der nach Abzug aller Zulagen übrig bleibt.
Kündigung rächt sich bei der Steuer
Der Staat versteht bei der geförderten Altersvorsorge keinen Spaß. Solltest du deinen Riester-Vertrag vor der Rente kündigen, gilt das als schädliche Verwendung der bereits erhaltenen Zulagen. Auch die Vorteile bei der Einkommenssteuer hättest du zu Unrecht eingestrichen – und müsstest alles zurückzahlen.
Außerdem müssen bei einer vorzeitigen Auszahlung der Riester-Rente die erwirtschafteten Zinsen nachträglich versteuert werden. Du musst sie als sonstige Einkünfte in die Steuererklärung eintragen.
Falls du nicht weiterriestern möchtest, stelle deinen Vertrag beitragsfrei. Eine Möglichkeit, früher als zur Rente an dein Kapital zu kommen, ist der Wohn-Riester. Du darfst damit in erster Linie eine selbst bewohnte Immobilie mitfinanzieren. Aber auch altersgerechte Umbauten sind förderfähig. Lies dazu unseren Ratgeber zum Wohn-Riester.
Beratung annehmen
Ohne Altersvorsorge geht es heute nicht. Die gesetzliche Rentenversicherung wird nicht ausreichen, um deinen Lebensstandard auch nur annähernd zu halten. Das gilt nicht nur, aber freilich ganz besonders für Menschen mit geringen Einkommen. Lass dich deshalb von erfahrenen Expert:innen über Alternativen beraten, falls du die Riester-Rente aufgeben willst. CLARK steht dir gerne zur Verfügung.
Zusammenfassung
- Wer Geld vom Finanzamt zurückbekommen möchte, muss eine Steuererklärung abgeben.
- Der steuerlich förderfähige Betrag ist auf maximal 2.100 € gedeckelt.
- Bei einer Kündigung des Vertrags erfolgt eine Besteuerung des Kapitals in voller Höhe.
- Bei einem Riester-Vertrag profitierst du entweder von den Zulagen oder den Steuervorteilen.
Steuerliche Belastung in der Auszahlungsphase
Das Geld aus deinem Riester-Vertrag wird in der Regel fällig, wenn du in den Ruhestand gehst. Es fließt als monatliche Zahlung parallel zur gesetzlichen Rente. Du kannst dir auch maximal 30 % auf einen Schlag auszahlen lassen und den Rest als lebenslange Rente beziehen.
Rente gilt als zu versteuerndes Einkommen
Egal wie: Auf die Zahlungen fällt Einkommenssteuer an, die sich aus der Höhe deines Einkommens ergibt. Der Steuersatz im Alter liegt jedoch in der Regel deutlich unter dem des Erwerbslebens. Je früher du dich also um die regelmäßige Steuererklärung kümmerst und dir damit heute die Steuervorteile sicherst, desto mehr profitierst du von der nachgelagerten Besteuerung bei Renteneintritt.
Darüber hinaus steht Steuerpflichtigen ab 65 Jahren ein Altersentlastungsbetrag zu. Das ist ein Steuerfreibetrag unter anderem für Mieteinnahmen und Kapitalerträge. Er liegt 2024 bei 12,8 % beziehungsweise bei einem Höchstbetrag von 608 € (Stand 2024).
Wo du die Riester-Rente bei der Steuer angibst
Die Riester-Beiträge dienen der Vorsorge und gehören in Anlage AV. Die Riester-Auszahlungen hingegen sind Einnahmen aus einer freiwilligen privaten Altersvorsorge. Du gibst sie in der Anlage R der Steuererklärung an. R steht für „Renten und Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen“. Konkret nutzt du für die Auszahlungen aus der Riester-Rente die Rückseite der Anlage R und dort die Zeilen 31 bis 51. Die Vorderseite ist unter anderem der Rürup-Rente vorbehalten.
Keine Abgeltungssteuer
Riester-Verträge sind von der Abgeltungssteuer befreit, sowohl in der Ansparphase als auch während der Auszahlung. Zinsen und Dividenden, die du durch Riester-Sparen erwirtschaftest, musst du nicht versteuern. Das gilt auch für Summen, die über die maximale staatliche Förderungssumme hinausgehen.
Zusammenfassung
- Die Besteuerung erfolgt bei der Riester-Rentenversicherung in der Phase der Auszahlung.
- Die Beiträge gehen steuerfrei vom Einkommen ab, während die Auszahlungen später versteuert werden müssen.
- Unterm Strich ist dieses Verfahren aufgrund des im Alter niedrigeren Steuersatzes steuerlich für Riester-Sparer:innen von Vorteil.
Nächste Schritte
- Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
- Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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