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Riester Rente vererben

Riester Rente: Alle Informationen zum Thema Vererbung

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  • Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du das eingezahlte Kapital aus dem Riester-Vertrag im Todesfall an deine Hinterbliebenen vererben.
  • Die Zulagen des Staates stehen nur Verheirateten zu.
  • Die Form der Auszahlung hängt vom jeweiligen Riester-Produkt ab.

Riester-Rente vererben: Das gilt für klassische Verträge

Stirbt ein:e Riester-Sparer:in, sollten sich die Angehörigen möglichst bald an den Riester-Versicherer wenden. Das Guthaben eines klassischen Riester-Vertrags wird im Todesfall nicht automatisch ausgezahlt beziehungsweise vererbt. Ebenso wenig kann der Riester-Anbieter den Vertrag per Mausklick auf ein beliebiges Familienmitglied übertragen. Vielmehr gilt es im Todesfall, eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen einzuhalten.

Tod während der Ansparphase: Was Angehörige wissen müssen

Im Riester-Vertrag legen Versicherer und Sparer:in fest, ab wann die Rente ausgezahlt wird. Der Rentenbeginn lässt sich individuell festlegen, frühestens aber auf das 62. Lebensjahr. Stirbt der oder die Riester-Sparer:in vor Rentenbeginn, also während der Ansparphase, gelten unterschiedliche Regeln für Ehepartner:in und andere Erben.

Fall 1: Ehepartner:in erbt Riester

Hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartner:innen haben die Option, das Guthaben auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen zu lassen, wodurch sowohl die Zulagen als auch die steuerlichen Vorteile erhalten bleiben. Für den Anspruch auf das vollständige Guthaben der Riester-Rente unter Hinterbliebenen gibt es jedoch zwei Voraussetzungen: Zum einen müssen sie zum Zeitpunkt des Todes in einer gemeinsamen Lebensgemeinschaft mit der verstorbenen Person gelebt haben. Zum anderen muss die überlebende Person im Vertrag als Begünstigte:r aufgeführt sein. Alternativ besteht die Möglichkeit, das angesparte Vermögen aus der Altersvorsorge auszahlen zu lassen, wobei in diesem Fall die staatlichen Förderungen, die durch das Finanzamt bereitgestellt wurden, verloren gehen.

Zur Übertragung eigenen Vertrag schließen

Das Riester-Guthaben inklusive Zulagen lässt sich auch dann vererben, wenn der/die Ehepartner:in selbst nicht förderberechtigt ist. Damit der Versicherer das angesparte Vermögen übertragen kann, muss ein eigener Riester-Vertrag bestehen. Ehepartner:innen ohne Riester-Vertrag haben für den Abschluss nach dem Tod des Riester-Sparers ein Jahr Zeit.

Dabei gibt es einen Haken: Riester lässt sich bis zum 60. Geburtstag abschließen. Danach findet sich in der Regel kein Anbieter mehr. Es kann daher sinnvoll sein, dass der oder die Ehe- oder Lebenspartner:in bereits zu Lebzeiten des Riester-Sparers oder der Sparerin einen Vertrag abschließt. Dies führt nicht zu finanziellen Nachteilen, da die private Alters­vorsorge nicht zwingend bespart werden muss. Sucht euch einen Anbieter, der geringe Gebühren verlangt, und setzt die Beiträge auf null.

Fall 2: Das Guthaben fließt an andere Erben

Je nachdem, wie viel und wie lange die verstorbene Person eingezahlt hat, kann die angesparte Summe erheblich sein. Hinterbliebenen steht mindestens die Auszahlung der eingezahlten Beiträge zu. War der oder die Versicherte verheiratet, wird in der Regel der Witwer oder die Witwe begünstigt. Ansonsten wird das Guthaben beispielsweise den Kindern ausgezahlt. Die Förderung, die der Staat in der Ansparphase gewährt hat, wird in diesem Fall zuvor aber abgezogen. Das bedeutet, eventuelle Steuervorteile und die erhaltenen Zulagen gehen verloren. Das kann man als Nachteil der klassischen Riester-Rente verstehen.

Tod während der Rentenphase

Sobald die Ansparphase vertragsgerecht endet, beginnt bei Riester die Auszahlungsphase. Der Zeitpunkt hängt davon ab, was die Vertragspartner individuell vereinbart haben.

Für eine:n Sparer:in persönlich bedeutet Riester eine lebenslange Rente – ohne Wenn und Aber. Dieser Anspruch geht aber nicht automatisch auf Angehörige über. War die verstorbene Person älter als 85 Jahre, gilt die Renten­versicherung als ausgeschöpft. Die Erben bekommen kein Riester-Geld mehr.

Abgesehen davon muss der oder die Versicherte bei Vertragsabschluss eine Garantiezeit festgesetzt haben, damit Hinterbliebene erben können. Darunter verstehen Versicherer eine Mindestdauer für Auszahlungen im Todesfall. Meistens bieten die Unternehmen Zeiträume zwischen 5 und 23 Jahren an.

Solltest du vor Ablauf der Garantiezeit sterben, bekämen deine Hinterbliebenen die Rente Monat für Monat ausgezahlt. Läuft die vertragliche Garantiezeit ab, fließt auch kein Geld mehr. Hast du keine Garantiezeit vereinbart, würde der Versicherer deinen Erben auch keine Rente auszahlen.

Zusammenfassung

  • Ehepartner:innen, deren verstorbene:r Partner:in für Riester gespart hat, können die Förderungen des Staates auf einen eigenen Vertrag überschreiben lassen. Vorausgesetzt, das Paar hat zusammengelebt.
  • Falls noch kein Riester-Vertrag vorliegt, hat der Witwer oder die Witwe für den Abschluss ein Jahr Zeit.
  • Andere Erbberechtigte bekommen lediglich die eingezahlten Beiträge des Toten.
  • Versterben Riester-Versicherte nach Rentenbeginn, steht Angehörigen eventuell dessen Rente zu. Dazu muss im Vertrag eine Garantiezeit festgelegt worden sein.

So verhält es sich mit der Erbschaftssteuer

Gehört zur Erbmasse ein Riester-Vertrag, fällt theoretisch auch Erbschaftssteuer an. Allerdings gelten relativ hohe Freibeträge für Ehepartner:innen und Kinder. In der Praxis führen sie zu einer allenfalls marginalen Steuerlast. Geht das Erbe an entfernte Verwandte, langt der Staat kräftiger zu. Eventuell kann es in diesem Fall sinnvoller sein, das Erbe auszuschlagen. Das funktioniert unabhängig vom Rest der Erbschaft. Besonders hart trifft es Lebensgefährt:innen. Unverheiratete erben das Riester-Vermögen ihrer verstorbenen Partner:innen nur nach heftigen Steuerabzügen.

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So werden Bank- und Fondssparpläne vererbt

Alternativ zur klassischen Riester-Renten­versicherung haben Banken und Versicherungen jahrelang für Riester-Banksparpläne geworben. Mittlerweile bieten nur noch wenige Unternehmen diese Form der Riester-Rente an. Dennoch stellt sich die Frage, wie das Geld im Todesfall den Erben zugutekommt.

Wer mehr Risiko wagt, kann statt eines Banksparplans in eine fondsgebundene Renten­versicherung einzahlen oder einen Riester-Fondssparplan eröffnen. Auch dieses Vermögen lässt sich vererben.

Banksparplan: Vertragsphase entscheidend

Was Hinterbliebene erben, hängt beim Banksparplan von der Vertragsphase ab. Die Phasen:

  • Zunächst zahlt der/die Versicherte ein.
  • Darauf folgt die erste Rentenphase, in der das Geld aus dem Sparplan ausgezahlt wird. Sie dauert bis zum 85. Lebensjahr.
  • Danach wandelt sich der Sparplan automatisch in eine klassische Riester-Renten­versicherung um. Der bzw. die Sparer:in erhält in dieser zweiten Rentenphase bis zum Lebensende eine normale Riester-Rente.

Bei Tod in der Ansparphase

Angenommen du bist Riester-Sparer:in uns du stirbst, bevor du deine Alters­vorsorge in Anspruch nehmen konntest. Dann geht das angesparte Vermögen aus dem Banksparplan auf deine Erben über. Die staatliche Förderung dürfen aber nur Ehepartner:innen behalten. Kinder wären dazu nicht berechtigt. Der bzw. die Ehepartner:in darf das Kapital alternativ auch in einen eigenen Riester-Vertrag übertragen lassen.

Bei Tod in den beiden Rentenphasen

Bist du Inhaber:in des Sparplans und du verstirbst nach Rentenbeginn, bekommen die Hinterbliebenen das Kapital, das noch nicht als Rente geflossen ist. Warst zu älter als 85 als dich das Zeitliche gesegnet hat, gehen deine Erben leer aus, zumindest was dein Riester-Kapital betrifft. Denn ab 85 überweist der Versicherer eine lebenslange Rente. Die bezugsberechtigte Person ist ausschließlich der Vertragsinhaber.

Fondssparplan: Aktienkurse entscheiden über Höhe der Erbschaft

Die Riester-Rente gilt als eher renditeschwach, trotz staatlicher Zulagen. Eine Ausnahme können Fondssparpläne bilden – solange der Aktienmarkt mitspielt. Sinken die Kurse, verliert das Vermögen an Substanz. Der Chance auf gute Gewinne steht also das Risiko gegenüber, weniger als die angesparten Beiträge herauszubekommen. Das gilt nicht nur für dich als Sparer:in selbst, sondern auch für deine Erben.

Zusammenfassung

  • Kapital aus Riester-Fondssparplänen und Bausparplänen lässt sich grundsätzlich vererben.
  • Die Höhe des Erbes hängt von der Vertragsphase ab, in der der oder die Sparer:in verstorben ist.
  • Zudem kommt es darauf an, wer das Geld aus dem Sparplan bekommen soll.

Ein Wohn-Riester in der Erbmasse

Als weitere Alternative zur klassischen Riester-Renten­versicherung hat sich die Wohn-Riester-Förderung etabliert. Sie dient in erster Linie dazu, Wohneigentum zu erwerben. Die Renten­versicherung besteht in diesem Fall im Besitz einer selbst bewohnten Immobilie.

Tod vor einem Immobilienkauf

Bist du Inhaber:in eines Wohn-Riester-Vertrags und du stirbst, bevor du deine Wohnung oder dein Haus erworben hast, gelten die Bestimmungen einer klassischen Riester-Rente (siehe oben). Dein:e Ehepartner:in darf das angesparte Vermögen inklusive Förderung auf einen eigenen Vertrag überschreiben lassen. Deine Kinder und andere Erben würden das Kapital ohne die staatlichen Zulagen ausgezahlt bekommen.

Tod nach einem Immobilienkauf

Hast du deine Immobilie bereits gekauft, erben die Hinterbliebenen das Vermögen inklusive der Förderung. Allerdings müssen sie auf das Guthaben des Wohn-Riesters kräftig Steuern zahlen.

Angenommen du stirbst, bevor du mit deiner Familie das neue Heim bezogen hast. Dann bleibt nach dem Todesfall ein Jahr Zeit für den Einzug. Darüber hinaus müssen sich die Erben als Eigentümer registrieren lassen.

Zusammenfassung

  • Wie bei anderen Riester-Produkten darf beim Wohn-Riester nur der bzw. die Ehepartner:in die Förderung behalten.
  • Das Kapital aus dem Vertrag muss versteuert werden.
  • Ein noch unfertiges Eigenheim muss innerhalb eines Jahres bezogen werden.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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