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Wohn-Riester

Staatlich gefördert ins Eigenheim

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  • Der Wohn-Riester ist eine Alternative zur Riester-Rente. Die staatliche Förderung dient dem Erwerb von Wohneigentum als Altersvorsorge.
  • Wie bei der klassischen Riester-Rente besteht die Förderung in staatlichen Zulagen und Steuervorteilen. Sie fließen direkt in einen Bausparvertrag. So lässt sich das Bankdarlehen schneller tilgen.
  • Der Riester-Vertrag setzt voraus, dass Geförderte selbst in der Immobilie wohnen.

Bausparen mit Riester-Zulagen

Immer mehr Menschen träumen vom Eigenheim. Das hat unter anderem mit den anhaltend niedrigen Zinsen zu tun. Sie erschweren das klassische Sparen und lassen den Erwerb einer Immobilie als lohnend erscheinen.

Banken und Bausparkassen gewähren den nötigen Kredit allerdings nur, wenn ausreichend Eigenkapital vorhanden ist. Als Alternative kommt ein Darlehen infrage: Du schließt einen Bausparvertrag ab, sparst ein paar Jahre und bekommst dann eine bestimmte Summe für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Wohnung vorgestreckt.

Beim Sparen und später bei der Tilgung deiner Schulden kannst du dir die Hilfe des Staats sichern. Sie besteht in Zulagen zum Bausparvertrag und Steuervorteilen. Für diese Form des Bausparens hat sich der Begriff Wohn-Riester durchgesetzt.

Voraussetzung für einen Wohn-Riester-Bausparvertrag

Das Riester-Bausparen steht grundsätzlich allen offen, die zur Zielgruppe der Riester-Rente gehören. Das bedeutet im Kern, dass von deinem Einkommen Pflichtbeiträge an die gesetzliche Renten­versicherung fließen müssen.

Erfüllst du diese Bedingung, kannst du alternativ zu einer monatlichen Zusatzrente im Alter Ansprüche auf ein Wohn-Riester-Darlehen erwerben. Als mittelbar förderfähig gelten zudem die Ehegatt:innen von Riester-Sparer:innen.

Zusammenfassung

  • Niedrige Zinsen machen Immobilien attraktiver denn je.
  • Der Staat fördert selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge.
  • Voraussetzung sind Pflichtbeiträge an die gesetzliche Renten­versicherung.

Für wen sich ein Riester-Bausparvertrag lohnt

Wie sagte schon die Uroma? „Wer nichts heirat‘ und nichts erbt, der bleibt arm, bis dass er sterbt.“ Leider steckt darin vor allem für Geringverdienende mit Kindern bittere Wahrheit. Für diese Menschen kann ein Riester-Vertrag ein geeigneter Weg sein, privat fürs Alter vorzusorgen. Doch auch für andere Personengruppen kann sich die Alters­vorsorge per Riester-Bausparvertrag lohnen.

Die Zulagen zum Wohn-Riester

Die Zulagen zum Wohn-Riester entsprechen denen zur klassischen Riester-Rente:

  • 175 € Grundzulage pro Jahr für jede:n Sparer:in, der oder die genug einzahlt
  • 300 € jährliche Zulage pro Kind, wenn der Nachwuchs ab dem Jahr 2008 zur Welt gekommen ist
  • 185 € jährliche Zulage für vor 2008 geborene Kinder
  • einmalig 200 € für den Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag

Zusätzlich gewährt der Staat Steuervorteile. Du wirst sehen: Mitunter deshalb ist ein Wohn-Riester sinnvoll.

Riester-Rente oder eigene vier Wände – du hast die Wahl

Ein Wohn-Riester-Vertrag lohnt sich, wenn du deiner Sache sicher bist. Sprich: Willst du auf jeden Fall in einer eigenen Immobilie wohnen, kommt ein Riester-gefördertes Finanzierungsmodell infrage. Übrigens: Du musst nicht zwingend einen separaten Riester-Bausparvertrag abschließen, um Bauförderung zu bekommen. Laut Gesetz darfst du dazu auch das Riester-Guthaben aus einem gewöhnlichen Riester-Vertrag entnehmen. Falls du noch überlegst, ob du eine Riester-geförderte Wohnung oder doch lieber eine Zusatzrente im Alter willst, dann belasse es also bei einem klassischen Rentenvertrag.

Zusammenfassung

  • Vor allem Familien mit Kindern profitieren von üppigen Zulagen beim Riestern.
  • Die Zulagen und Steuervorteile beim Wohn-Riester sind identisch mit denen bei der Riester-Rente.
  • Alte Riester-Verträge zur privaten Altersvorsorge dürfen für eine selbst genutzte Immobilie ausgeschöpft werden.

Diese Bedingungen gelten für die Riester-Förderung

Ein Riester-Darlehen darfst du nur beanspruchen, wenn

  • du Eigentümer:in oder Miteigentümer:in der Immobilie bist,
  • die Behausung als Hauptwohnsitz angemeldet ist oder nachweislich als Lebensmittelpunkt dient und
  • das Haus in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums steht (Europäische Union, Norwegen, Island und Liechtenstein).

Wohn-Riester-Sparernde dürfen keine Immobilie erwerben, um damit Einnahmen zu erzielen. Die Förderung von Ferienwohnungen sieht die Riester-Renten­versicherung ebenso wenig vor wie Vermietung und Weiterverkauf.

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Bedingungen ernst nehmen

Der Gesetzgeber versteht bei der Riester-Förderung keinen Spaß. Du musst die geförderte Immobilie auch dann noch bewohnen, wenn du schon in Rente gegangen bist. Erst 20 Jahre nach Rentenbeginn darfst du deine Wohnung aufgeben, ohne bestimmte Regeln zu beachten. Vorher ausziehen kannst du beispielsweise, wenn deine Ehe geschieden wird oder dein:e Partner:in gestorben ist. Außerdem darfst du deine Wohnung verkaufen oder vermieten, wenn du die Förderung auf deine nächsten 4 Wände überträgst.

Wer gegen die Regeln verstößt, muss das Kapital nachträglich voll versteuern. Zudem verlangt der Staat die Zulagen zurück.

Zusammenfassung

  • Förderberechtigte Personen müssen in der erworbenen Immobilie dauerhaft wohnen.
  • Von dieser Regel erlaubt der Gesetzgeber nur wenige Ausnahmen.
  • Bei Verstößen wird die Förderung zum Bumerang.

Von Fall zu Fall: Bausparen mit Riester 

Riester-Kunde:inn haben einmal die Möglichkeit, von einem Riester-Produkt zu einem anderen zu wechseln. Das senkt das Risiko, den Abschluss eines Wohn-Riesters zu bereuen. Denn eins ist sicher: Die Kündigung solltest du vermeiden. 

Fall 1: Noch kein Vertrag vorhanden 

Du bist dir sicher, dass du ein Eigenheim erwerben möchtest? Dann bietet es sich an, explizit einen Wohn-Riester-Vertrag zu schließen. Frage das Riester-Darlehen bei mehreren Banken oder Bausparkassen unverbindlich an. Achte auf eine möglichst lange Zinsbindung. Schau außerdem genau auf den Effektivzins: Mitunter fallen die Gesamtzinsen für ein Kombiprodukt aus Wohn-Riester und Bausparvertrag höher aus als für einen ungeförderten Vertrag. Dann verpufft womöglich die staatliche Förderung. 

In Versicherungs- und Finanzfragen solltest du dir immer den Rat von Expert:innen holen. Es ist gut und richtig, sich selbst zu informieren. Beim Vergleich von Vor- und Nachteilen hilft aber das Wissen von Menschen, die sich täglich mit der Materie befassen.  

Fall 2: Altvertrag vorhanden, Eigenheim geplant

Unter bestimmten Voraussetzungen darfst du Geld aus einem bestehenden Riester-Vertrag entnehmen, um ein Eigenheim zu finanzieren. Die staatlichen Zulagen nutzt du dann nicht erst im Alter für eine Riester-Rente. Vielmehr besteht deine Alters­vorsorge in einer eigenen Immobilie, in der du mietfrei wohnst.

Das Kapital aus einem Riester-Fondssparplan, einem Banksparplan oder einem klassischen Vertrag steht dir nie von einem Tag auf den anderen zur Verfügung. Du musst die Umwidmung beantragen. Informiere deinen Riester-Anbieter am besten ein paar Monate vor dem Erwerb deiner Immobilie.

Fall 3: Altvertrag und Wohneigentum vorhanden

Du darfst mit Kapital aus deinem bereits vorhandenen Riester-Produkt deinen Immobilienkredit bedienen. Diese Möglichkeit kannst du sogar rückwirkend nutzen, also wenn du bereits eine Wohnung gekauft oder ein Haus gebaut hast. Der Erwerb darf bis ins Jahr 2007 zurückdatieren.

In deinem Altvertrag steht, ob du dein gesamtes Riester-Vermögen umwidmen darfst oder einen Teil. Oftmals schreiben die Anbieter vor, dass du mindestens 3.000 € entnehmen musst oder aber mindestens 3.000 € im Vertrag verbleiben müssen. 

Weitere Nutzungsmöglichkeiten der Wohn-Riester-Produkte

Du musst nicht gleich ein komplettes Eigenheim finanzieren, um die Wohn-Riester-Förderung einzusetzen. Mit Riester-Geld darfst du beispielsweise die Pflichtanteile einer Wohnungsgenossenschaft bezahlen. Manche Menschen erhalten so erst die Chance auf eine geräumige Mietwohnung in guter Lage. Außerdem eignet sich ein Wohn-Riester, um mit einem Pflegeheim oder Seniorenheim ein Dauerwohnrecht zu vereinbaren.

Geld für altersgerechten Umbau

Nicht zuletzt sind auch Umbauten förderfähig. Gemeint sind aber keine Verschönerungen. Vielmehr fördert der Staat altersgerechtes Umbauen. Du darfst mit dem Geld beispielsweise eine Badewanne entfernen lassen, in die du nur noch mit Mühe einsteigen kannst. Sie durch eine stufenlose Dusche zu ersetzen, gilt als barrierefreies Bauen. Auch für einen Treppenlift oder breitere Türen darfst du angespartes Kapital verwenden.

Suche dir für einen barrierefreien Umbau am besten eine Firma, die sich mit den gesetzlichen Mindestanforderungen auskennt.

Zusammenfassung

  • Der Wechsel zwischen Riester-Rente und Wohn-Riester ist möglich.
  • Eigenheimbesitzer:innen dürfen Schulden aus einem alten Bausparvertrag mit Riester tilgen.
  • Die Förderung darf auch dem altersgerechten Umbau dienen.

Auf angespartes Guthaben fällt Steuer an

Die klassische Riester-Rente und alle anderen Riester-Produkte werden in der Ansparphase gefördert und in der Auszahlungsphase besteuert. Diese sogenannte nachgelagerte Besteuerung kann sich unterm Strich für dich rentieren. Du solltest aber sorgfältig rechnen – oder Expert:innen für dich rechnen lassen.

So holt sich der Staat einen Teil des Geldes zurück

Beim Wohn-Riester funktioniert die Steuer ein wenig anders als bei der klassischen Riester-Renten­versicherung: Die Zentrale Zulagenstelle, die jedes Jahr über deine Zulagen entscheidet, legt ein Wohnförderkonto an. Dem ist zu entnehmen, wie viel gefördertes Kapital in die Tilgung deines Darlehens fließt. Diese Summe wird mit jährlich 2 % verzinst. Das entspricht ungefähr der Inflationsrate, die die Europäische Zentralbank als Richtwert ausgegeben hat.

Das bedeutet: Zuerst begleichst du mit dem Kapital aus deinem Wohn-Riester die Verbindlichkeiten für deine Immobilie. Der Staat unterstützt dich dabei mit Zulagen. Sobald du in Rente gehst, musst du auf das geförderte Kapital nach und nach die Steuern abzahlen. Der jährliche Aufschlag von 2 % vergrößert die Summe, die du zu versteuern hast.

Dieses Verfahren mag auf den ersten Blick wie eine Mogelpackung wirken. Es ist aber im Grundsatz fair. Denn der Aufschlag im Wohnförderkonto gleicht den Kaufkraftverlust aus, den der Staat über die Jahre hinnehmen musste. Außerdem ist dein persönlicher Steuersatz im Alter niedriger, genau wie dein zu versteuerndes Einkommen. 

Zwei Optionen der Versteuerung

Du hast 2 Möglichkeiten, die Steuerschuld aus deinem Wohn-Riester zu begleichen. Du kannst auf einen Schlag zahlen. Das Finanzamt gewährt dir dann einen Nachlass von 30 Prozent. Für viele Menschen ist es aber sinnvoll, die Steuerlast auf den Lebensabend zu verteilen. Du zahlst in diesem Fall Jahr für Jahr. Hast du eine schmale Rente, fällt das möglichweise kaum ins Gewicht. Am besten legst du für die Steuer schon Geld zurück, während dein Bausparvertrag noch läuft.

Zusammenfassung

  • Die Förderung muss nachträglich versteuert werden.
  • Daraus entsteht – anders als oft zu lesen – den meisten Sparer:innen kein Nachteil.
  • Geld zurückzulegen schützt vor bösem Erwachen.

Nächste Schritte

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